Och nööö ... Wo steht das? Das steht genau da wo Du zitierst. ... Ich präzisiere: Wo ist das gesetztesverbindlich geregelt, dass man sowas nicht mehr montiert haben darf? Ich denke nicht, dass Herr Schmidei hier die Vorschriften macht, lasse mich doch gern mit einem Dokument - beinhaltend Vollmacht und alle nötigen Hoheitszeichen - eines Besseren belehren. Dass Dein Z1 natürlich keine hat, vermute ich. Meiner hat übrigens auch keine. Die auf unserem 87er 2Türer seit Erstzulassung im Januar '88 verwendeten werde ich jedenfalls nicht abnehmen. Hierbei berufe ich mich mal auf Bestandsschutz. Die Bullenfänger-Info kam aus einem T4-Forum. Deinen weiteren Ausführungen entnehme ich, dass BMW die Verwendung eines (speziellen?) NSV untersagt hat, um grundsätzlichen Richtlinien gemäß EU-Verordnung zu entsprechen. So weit, so gut, das kann man verstehen, vielen Dank. Die von Herrn Schmidei aufgestellte Behauptung ist damit noch nicht bestätigt, dass man NSV (ich zitiere exakt: "Platikhalter") grundsätzlich nicht mehr verwenden darf. Bitte hier um detaillierte Aufklärung. Beim ETK bin ich leider nicht im ständigen Verteiler ...