Richtig bei einem Händler würde ich aber niiiiiiieeeee einen Kaufvertrag unterschreiben in dem steht, Fahrzeug wird als defekt verkauft, daher keine Gewährleistung, wenn ich das Fahrzeug nicht wirklich als defektes Fahrzeug kaufen will. Dafür ist er immerhin Händler und verdient noch einiges dran. Und ganau vor solchen Händlern will das Gesetz den Verbraucher schützen. Wird das Fahrzeug nicht ausdrücklich als defekt verkauft und ausdrücklich darauf hingewiesen ist ein ausser Kraft setzen der Gewährleistung nicht möglich. Ein "gekauft wie gesehen" ist im Übrigen NICHT mehr rechtsgültig. Wird das Fahrzeug als fahrbereit und im Sinne eines normal zu nutzenden Fahrzeugs verkauft, gilt die Gewährleistung. Hier hilft als Händler nur eins, genau jeden Mangel aufzuführen, diese Mängel greifen in der Gewährleistung selbstverständlich nicht. Im übrigen ist Gewährleistung nicht gleichzusetzen einer Garantie, denn bei der Gewährleistung ist der Verbraucher in der Nachweispflicht, d.h. entdeckt der Käufer einen Mangel und will diesen geltend machen, muss er im Zweifel nachweisen können, das dieser Mangel bereits beim Kauf bestanden hat oder durch einen Mangel, der beim Kauf bestanden hat, entstanden ist. Dies gilt selbstverständlich nur für im Kaufvertrag undokumentierte Mängel. Also so einfach ist das eben doch nicht. In diesem Sinne... Hit