Mir ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung schon klar. Trotzdem sehe ich das in dem Fall nicht so schlecht für den Kunden. Diese "neue" gesetzliche Regelung ist ja zum Schutz des Kunden gemacht worden, das er zumindest ein Jahr lang eine Sicherheit hat. Da es kein Verschleißteil ist, sondern ein Teil, das normalerweiße eben nicht kaputt geht und er auch keine Schuld dran hat, sehe ich hier eindeutig den Verkäufer in der Pflicht. Oder würdest du z.b. nach nem kapitalem Motorschaden, an dem du nicht schuld bist, nicht den Verkäufer zur Rechenschaft ziehen. Kann ma ja genauso argumentieren. Hat halt schon 150tkm drauf, da kann sowas schon vorkommen?!? Selbst wenn es zur Beweißlastumkehr kommt. Wenn er hart bleibt ist das auch kein Problem. Was soll ein Gutachter dazu sagen?!? Der kann auch nur feststellen das es kein Verschleißteil ist und das der kunde keine Schuld dran hat. Somit liegt die Reparatur wieder beim Verkäufer....