Hihi zu schnell gedrückt. RF – Rundfunkgebührenbefreiung Mit diesem Merkzeichen kann die Rundfunkgebührenbefreiung erteilt werden. Es wird vorausgesetzt, dass die Behinderung mindestens einen GdB von 80 ausmacht. Das ist gegeben bei behinderten Menschen mit Bewegungsstörungen (auch durch innere Leiden), die selbst mit Hilfe von Begleitpersonen oder technischen Hilfsmitteln öffentliche Veranstaltungen nicht besuchen können behinderten Menschen, die durch die Behinderung auf ihre Umgebung unzumutbar abstoßend und störend wirken behinderten Menschen mit ansteckender Lungentuberkulose (nicht nur vorrübergehend ansteckend) geistig oder seelisch behinderten Personen, wenn die Befürchtung besteht, dass durch Unruhe, Sprechen oder das Verhalten durch die betreffende Person Veranstaltungen gestört werden können Die behinderten Menschen müssen allgemein von öffentlichen Veranstaltungen ausgeschlossen sein. Bei blinden oder wesentlich sehbehinderten (GdB mind. 60) Personen, sowie bei gehörlosen Personen und bei Personen mit einer hochgradigen Hörbehinderung (GdB mind. 50), wird das Merkzeichen auch ohne die vorgenannten Vorraussetzungen gegeben.