Na, Du willst Ihnen doch die Chance zur Nacherfüllung geben. Was wo wie eingebaut ist spielt keine Rolle. Das sagen Sie ja selber. Nacherfüllung heisst in diesem Fall: Lieferung einwandfreier Querlenker der selben Güte. Und Zurückschicken der defekten teile, falls sie das verlangen. Deren Recht auf Nacherfüllung wird ja durch Dich nicht beschnitten oder eingeschränkt. Dann frag mal, wie die normalerweise Nacherfüllen, wenn der Kunde defekte Teile nicht ausbauen darf, die dazu führen, dass der Kunde das kfz längere Zeit nicht nutzen kann. Darfst Du Dir auf deren Kosten einen Leihwagen nehmen und die schicken einen Mechaniker zum Standort des Wagens (evtl fällige Bühnenmiete nicht vergessen, weil ja ein Rollen des Wagens nicht möglich ist), der das ganze dann repariert? Oder ist es so, dass die einfach nur neue Ware schicken und die Alte zurückgesendet bekommen? Du willst ja auch nicht das Geld für die zusätzlich ersatzweise gekauften Querlenker haben. Du willst nur die defekten Teile getauscht. Also können sie nacherfüllen. Viel Erfolg.