Zum Inhalt springen

VD

Mitglied
  • Gesamte Inhalte

    6.671
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

  • Tagessiege

    4
  • Bewertungen

    100%
  • Spenden

    10.00 EUR 

Alle erstellten Inhalte von VD

  1. Lieber Gerd, es ist mir doch vollkommen egal, ob jemand seine Scheinwerfer poliert oder nicht. Wie ich oben und insgesamt auch schon öfter betont habe, habe ich nur die rechtliche Lage und die technische Begründung dazu beschrieben. Ich bin nicht für diese verantwortlich, habe sie nicht erlassen und kann sie nicht aufheben. Und einige meinen halt, sie wüssten es besser, können es aber nur an Ihrem Glauben und Ihrer Meinungsfreiheit festmachen. Und im Internet passiert es dann leider zu häufig, dass Otto Normalo vorbeiläuft, und die paar Fetzen Glauben und Meinung aufschnappt, und steht dann beim nächsten TÜV-Termin blöde da. Und dann ist der Prüfer der Blöde, der weniger Ahnung hat als die Super-Schlaumeier im Internet. Wenn keine saubere Hell-Dunkel-Grenze mehr abgebildet wird, ist es zu spät. Einige (oder alle Prüfgeräte, die ich kenne) können das Streulicht nach oben in einem Punkt oberhalb der Hell-Dunkel-Grenze messen. Dieses darf nicht über einem bestimmten wert liegen. Auf die lange Zeit hin, reden wir von einer statistisch gesehen gleichmäßigen Abnutzung der Scheibe. Damit dürfte das Streulicht auch diesen Punkt betreffen. Das Messgerät kann aber nicht das Streulicht in der gesamten Fläche nach oben messen. Und das müsste es dafür können. Jetzt wird die Argumentation aber sehr akademisch (was mir ja oben vorgeworfen wurde). Ich kann Dir die Frage nicht beantworten, wann es soweit war. Aber irgendwann wird der Punkt gekommen sein. Und ich "glaube" nicht daran, dass Du in beiden Fällen den selben Scheinwerfer vor Dir haben wirst.
  2. Dann berechne es doch. Führe den Nachweis, dass egal bei welchem Anwender und egal bei welchem Scheinwerferhersteller da nix passiert. Wenn Du dazu qualifiziert bist, und die entsprechenden Nachweise bringst, werden Dir die Scheinwerferpoliturhersteller mit Sicherheit Deinen Lebensabend vergolden. Da der Straßenverkehrs so gefährlich ist (für Leib und Leben, aber auch immense wirtschaftliche Schadenhöhen entstehen können), ist jeder dazu verpflichtet die Gefahr für alle anderen so gering wie möglich zu halten. Und wenn jemand etwas anders machen möchte als es zugelassen wurde, dann muss er den Nachweis führen, das die Gefahr für die anderen nicht steigt. Und wie ich schon sagte: Wenn Du das alles kannst: Mach es... Pfff... die wahre Gefahr für Wohlstand und Frieden liegt in solchem Bullshit! Diskutier doch einfach die technische oder rechtliche Seite. Da haben wir genug mit zu tun. Aber es muss ja immer der Untergang sein... Jawohlja...
  3. Gegenfrage: Wer sagt denn, dass alle die, die Dir blenden entgegenkommen nicht mit polierten Scheinwerfern rumfahren? Woran erkennst Du, dass die nur das Fernlicht falsch benutzen oder die Scheinwerfer falsch eingestellt haben? Du kannst grundsätzlich machen was Du willst. Da wird Dich von uns keiner von abhalten (können). Wie schon mal gesagt: Ich stelle nur die rechtliche Lage da. Was daraus jeder selber macht ist sein Ding. Ein jeder muss auch selber die Konsequenzen tragen.
  4. Wenn es Dich glücklich macht und Du es so dringend brauchst... na klar...
  5. Eigendiagnosen stimmen üblicherweise selten....
  6. Ohhhh.... so cute.... Thank you very much!!!
  7. Für die Fertigungstoleranzen gibt es dann die Zulassungsprüfung, Qualitätssicherung und Serienüberwachung. Raketenphysik wird es dann aber annähernd beim Laserlicht... oder wollen wir da dann eine andere Reglung für? Könnte es auch daran liegen, dass da früh genug eingegriffen wird? Bis zu welcher Dicke soll das denn erlaubt sein? Wieviel konkave oder konvexe Krümmung darf reinpoliert werden? Wer misst das dann im eingebauten Zustand wie nach? Wie dick darf die Klarlackschicht sein, die da drauf kommt? Welche Belastungen muss diese aushalten können? UV-Beständigkeit? Spritzwasserbeständigkeit bis hin zu Regen.... und und und... Natürlich ist es messbar. Aber die normalen Scheinwerfereinstellprüfgeräte können das dann nicht mehr. Folglich müssten die Prüfstellen und Prüfstützpunkte aufrüsten. Bis hin zu Laboreinrichtungen (wie halt bei den Fahrzeuggenehmigungsprüfungen)... Wer soll das bezahlen? Die paar Leute, die ihre Scheinwerfer polieren wollen als Sonderzuschlag, oder alle zusammen über eine Anhebung der TÜV-Gebühren? Vorne im Opel Corsa geht der Lichtkegel aber runter... und es gibt kein unkalkuliertes Streulicht nach oben. Wenn sie hinten im Corsa sitzen gibt es dann Licht nach oben... dafür gibt es dann aber die LWR oder die Niveauregelung ... und alles vor 1990 fällt dann mangels Masse (und Plastikscheiben vor den Scheinwerfern) raus. War ja nicht nur auf Dich allein bezogen Habe ich nicht getan. Sondern die Leute als Schwachmaten betitelt, die sich ihre eigenen Regeln aufstellen. Wenn Du es nicht weißt, sollten es doch die wissen, die sich tagtäglich damit auseinandersetzen. Schöne Forderung. Aber halt nicht Gesellschaftskompatibel... erzähl mal den Megatunern hier, dass sie zur Licht-Nachschulung müssen. Das Messergät in der Werkstatt reicht aber nicht aus um das Streulicht zuverlässig zu messen. s.o. Ja, das ist jetzt das Argument für genau... was?
  8. Ja, das zeugt davon, dass Du halt schnell Zusammenhänge erkennst, aber die Auswirkungen zum Schluss nicht bedenkst. Bzw. nicht weit genug denkst. Der Strahlengang IM Material der Scheibe wird damit unberechenbar. Und es gibt ja nicht nur die Spezis, die da ein bisschen abschleifen, sondern immer weiter... und vielleicht auch mal nen Kratzer rauspolieren. Dazu kommt das Auftragen der Klarlackbeschichtung - von Hand. Anderer Brechungswinkel - und schon wieder unterschiedliche Dicken. Und dann lassen sich diese Veränderungen nur mit wesentlich erhöhtem Aufwand überprüfen - ein normales Lichteinstellgerät reicht nämlich dafür nicht mehr aus. Das Ganze ist dann auch in keinster Weise vergleichbar mit der Abnutzung der Reifen. Aber da wirst Du bei Deinem vertieften technischen Verständnis schon selbst drauf kommen. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Was einige mal verstehen sollten: Es geht bei diesen Regelungen nicht darum genau DICH zu gängeln. Es geht darum, die große Masse der Gesellschaft vor dem Schwachmaten zu beschützen, der macht was er will und für richtig hält. Weil er ja mal im Internet gelesen hat, dass die ganzen Reglungen ja völlig überzogen sind und sich dann einfach darüber hinwegsetzt. Und das geht nun mal nur, wenn man klare Regeln für alle aufstellt. Und unkalkulierbare Auswirkungen halt von vornherein verbietet. Schrecklich... ich weiß... Aber andersrum ist das Geschrei dann wieder groß, wenn es dann mal wieder einer völlig übertrieben hat, und nicht rechtzeitig rausgezogen wurde (ob von der Polizei, Ordnungsamt oder einer Überwachungsorganisation). ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Übrigens ist ein polierter Scheinwerfer immer mit dem bloßen Augen zu erkennen. Wenn man mal scharf hinschaut, erkennt man auch wie schwammig die Scheibe dadurch geworden ist.... und das soll dann noch eine sauber kalkulierte Ausleuchtung ergeben...., ja ne... ist klar.
  9. Ah, ok. Aber das stellen die Auto-Docs in dem Video doch selber klar. Das polieren des Scheinwerfers ist ein Eingriff in die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers. Diese erlischt dadurch. Und dadurch erlischt die Gesamt-Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Und wir reden hier nicht nur von wenigen müüüüüü, sondern üblicherweise wird danach ja auch wieder Lack aufgetragen. Durch die Änderung der Dicke der Scheibe und des Materials, kommt es zu anderen Brechungswinkeln, was dazu führen KANN, dass der Gegenverkehr geblendet wird, oder der Fahrer nicht mehr ausreichend sieht. Damit ist die Gefährdung nach Punkt 2 von §19 (2) halt wieder im Spiel.
  10. Hmmm.... Jetzt kommen wir aber wirklich weit vom Hauptthema ab, oder?
  11. Ich weiß leider einfach nicht, auf welche Stelle im Video Du Dich beziehst, da Deine Stellenangabe für mich undurchsichtig ist.
  12. Zeig doch mal ein Bild vom Schaden.
  13. VD

    Powerflex

    Was bedeutet jetzt genau "besser"? Wer soll das definieren? Bei gleich... ja, dann passt es ja Richtig Sie werden schon noch drauf kommen. Aber mit gleichbleibenden Fahreigenschaften zu werben bringt halt keinen Absatz Ja, ist so... ---------------------------------------------------------------------------------- Kann man gut finden, muss man nicht... Ist halt auch manchmal die Frage einer ungewollten Überreglementierung. Aber wenn halt viele auf eindeutige und klare Aussagen bestehen, dann kommt halt irgendwann sowas dabei raus
  14. VD

    Powerflex

    Nicht ganz. Unterliegt ein Teil einer Bauartgenehmigungspflicht nach §22a STVZO dürfen solche Teile grundsätzlich gar nicht in Deutschland vertrieben werden, wenn sie diese Bauartvorschriften nicht erfüllen (gutes Beispiel: rote Reflektoren - die müssen bei einem Verkauf in Deutschland immer die Bauartvorschriften einhalten - auch wenn sie als Kinderspielzeug vertrieben werden). Eine Betriebserlaubnis ist dann die Erlaubnis ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu bewegen oder das Zeil am Fahrzeug anzubauen - und dafür müssen dann zum Beispiel alle Teile die in §22a beschrieben werden, ihre jeweilige Bauartgenehmigung haben. Und das wird dann, wie von Dir gesagt, als Gesamtfahrzeug abgenommen und die Betriebserlaubnis erteilt. Nein. §19 (2) STVZO erklärt wann die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug erlischt. Dafür gibt es für Serienfahrzeuge grob nur drei Kriterien: Zitat: §19 (2) STVZO: Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die 1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, 2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder 3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. .... Es geht also um die Vornahme von Änderungen... nicht um Verschleiß oder sowas. Punkt 1 und 3 kommt für die Fahrwerkslager nicht in Betracht. Bleibt aber Punkt 2. §19(3) STVZO erklärt dann, wie man die Betriebserlaubnis retten kann Zitat: §19 (3) STVZO: Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen 1. für diese Teile a) eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist oder b) der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 genehmigt worden ist und die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung nicht von der Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht worden ist oder Nein, Fahrwerksteile sind von der Bauartgenehmigungspflicht nach § 22a STVZO nicht betroffen. Soweit richtig. Bisschen komplizierter ist es aus rechtlicher Sicht schon, aber passt erst mal. Laut dem Schreiben zählen FAhrwerkslager nicht zu den Teilen, die einer Bauartgenehmigungspflicht unterliegen. Und laut dem Schreiben bilden sie keine selbstständige Einheit um eine Betriebserlaubnis für Teile nach §22 ausstellen zu können. Bedeutet: Es ist nur eine Abnahme des Gesamtsystems Fahrwerk durchführbar. Es sei denn, der Hersteller erklärt, dass seine Teile wie die Serienteile sind (siehe Herleitung weiter vorne im Thread). Da ja aber mit einer Änderung des Fahrverhaltens geworben wird, ist nach §19 (2) mit einer Gefährdung zu rechnen (es gibt ja nicht nur qualitativ hochwertige Hersteller). Somit erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Die Abnahme des Gesamtsystems Fahrwerk führt übrigens dazu, dass jede Änderung die Auswirkungen auf das Fahrwerk hat (und sei es nur das Lenkrad), dazu führt, dass diese Abnahme neu zu erfolgen hätte. Und da fast jeder der Powerflex einbaut kein serienmäßiges Fahrzeug bewegt (z.B. Lenkrad, Tieferlegungsfahrwerk, Rad/Reifen - ein geändertes Teil davon reicht schon) macht es halt für die Hersteller gar keinen Sinn diese unbeschreibliche Masse an möglichen Kombinationen in einer Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach §22 STVZO festhalten zu lassen. Denn jede Abweichung am jeweiligen Fahrzeug würde wieder dazu führen, dass diese ABE nicht gilt. Zur Verdeutlichung: Es könnte ja auch jemand auf die Idee kommen, einfach alle Fahrwerkslager gegen feste Stahl-Bauteile auszutauschen. Da federt dann gar nix mehr. Das das nicht gut sein dürfte, dürfte jedem hier klar sein. Sollte aber keine Abnahme des Gesamtsystems notwendig sein, wäre dies ohne Auswirkungen auf die ABE des Fahrzeugs möglich. Nein, Verschleiß hat mit der ABE nichts zu tun. NIE! Ja, es sagt halt einfach GAR nichts aus und vermittelt Sicherheit wo keine ist. Ich muss mich auch revidieren: Es wird nichts durcheinandergeworfen. Weder von Powerflex, noch vom KBA. Es werden nur Tatsachen beschrieben, die aber nach weiterer rechtlicher Würdigung nicht zu dem gewünschten Ergebnis seitens Powerflex führen. Das ist Quatsch. Aber es zählt ja mittlerweile zum guten Ton die Obrigkeit zu verunglimpfen. Wobei hier die Obrigkeit gar nicht die Prüforganisationen sind, sondern das KBA. Die Prüforganisationen müssen sich halt an die STVZO, etc. halten. Und übrigens: Eine Hauptuntersuchung hat mit der Sicherheit nichts zu tun. Sie bestätigt nur, dass das Fahrzeug vorschriftsmäßig im Sinne der STVZO ist. Es geht um die Einhaltung von Vorschriften. Ende-Aus! Ohne Kommentar Dann nehme ich auch dazu auch einmal Stellung: Hier wird regelmäßig so getan, als wäre ich für die rechtlichen Regelungen und Einschränkungen verantwortlich (siehe z.B. auch den Thread zum Pulverbeschichten von Felgen/Rädern). Ich kann ja nix dafür, dass die Regelungen so sind. Ich weise nur darauf hin. Und dann gibt es immer wieder einige, die meinen irgendwo ein vermeintliches Schlupfloch zu finden, oder das alles als technischen oder rechtlichen Blödsinn (trotz gegenteiliger Nachweise meinerseits) hinstellen zu wollen (inkl. persönlicher Angriffe auf mich). Und darauf antworte ich dann auch, damit so ein Quatsch dann nicht unkommentiert stehen bleibt. Das empfinden dann wieder einige als "Verbissenheit" meinerseits... aber hey, das gehört einfach nur zum Service und hat mit Verbissenheit nichts zu tun. Und genau das trifft auch auf den Text von Sebastian H. zu. Das war kein "Nachfragen", sondern ein negieren meiner Aussage. Und darauf folgte dann eine (zugegebenermaßen) schnippische Antwort.... aber mit nem Smiley am Schluß -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Noch ein Exkurs, um etwas zu verdeutlichen. Hatte ich oben noch drinstehen, passte aber dann nicht mehr so ganz an die Stelle, aber wenn ich es schon mal geschrieben hab, will ich es nicht verwerfen - aber die passende Stelle zu suchen oder umzuformulieren habe ich grade auch keine Lust mehr drauf: In der Bauartgenehmigung eines Frontscheinwerfers ist auch das Leuchtmittel beschrieben, welches da reingehört. In der Fahrzeug-Betriebserlaubnis ist aber der Scheinwerfer beschrieben, der verbaut ist. Jetzt ändere das Leuchtmittel in Xenon (beim e30 in dieses China-H1-Xenon). Damit erlischt die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers und damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Aber der Verbau von e32-Xenon-Scheinwerfern wäre grundsätzlich kein Problem (sofern die sonstigen Rahmenbedingungen eingehalten werden) und eine Abnahme nach §21 STVZO (Einzelfahrzeuggenehmigung) möglich.
  15. VD

    Powerflex

    Ja, Du hast Recht. Ich werde meine Entscheidung definitiv abändern. Ab sofort ist der Umbau auf PU-Buchsen für alle erlaubt. Uneingeschränkt. Sollte das ein TÜVer anzweifeln, leg ihm einen Ausdruck dieser, meiner, Entscheidung vor, inkl. Deiner technischen Herleitung, und dann wird der seinen Fehler sofort erkennen. Und außerdem verfüge ich, dass mit Verbau der PU-Buchsen die Gültigkeit der HU grundsätzlich um 1 1/2 Jahre verlängert wird. Dann musst Du auch nur noch alle 42 Monate zum TÜV. Was soll denn dann auch schon noch kaputt gehen. 😀
  16. Ich mag Dir bei allem applaudieren Nur beim Zitierten gehe ich nicht mit. Smartrepair ist keine sachlich und fachlich korrekte Instandsetzungsmethode. Üblicherweise werden die instandgesetzten Stellen nach ein paar Jahren wieder sichtbar. Auch wenn Fahrzeuge mittels Smartrepair instandgesetzt werden, bleiben es danach Unfallfahrzeuge. Unfall ist definiert als: "Mit mechachnischer Gewalt, plötzlich, von außen einwirkend..." Offenbarungspflichtig bei einem Verkauf ist grundsätzlich jeder Schaden über 100 € Brutto-Rep.-Kosten.
  17. VD

    Powerflex

    Schrieb ich oben schon. In dem Schreiben werden geschickt zwei Dinge durcheinandergeworfen die so nichts miteinander zu tun haben.
  18. VD

    Powerflex

    Nur sind Bauartgenehmigungen und Betriebserlaubnis zwei unterschiedliche paar Schuhe. Nur weil ein Teil nicht bauartgenehmigt sein muss (siehe Tieferlegungsfedern) haben die nicht automatisch eine Betriebserlaubnis.
  19. VD

    Powerflex

    Die rechtliche Argumentation geht so: Die PU-Buchsen sind eintragungsfrei, wenn sie Serienteilen entsprechen. Da die meisten PU-Buchsen aber härter sind (weil sie sorgen ja für ein "sportlicheres Fahrverhalten" (so zumindest überall die Werbung auf den Webseiten der Hersteller) ist mit einer Änderung des Fahrverhaltens zu rechnen. Und damit sind sie nicht mehr eintragungsfrei. -------------------------------------------------------------------------------------- Fazit: Bereits verbaute PU-Buchsen dürften in der Regel nicht die, für eine ABE oder Teilegutachten notwendige, Qualitätssicherung durchlaufen haben - zumindest dürften sie nicht die notwendigen Kennzeichnungen besitzen - und sind dann gegen Serienteile, serienentsprechenden Teilen, oder Teilen mit ABE oder mit Teilegutachten (und dann mit Änderungsabnahme) zu ersetzen. Lustig wird es dann, wenn noch ein Tieferlegungsfahrwerk oder eine andere Rad-Reifen-Kombination verbaut ist. Denn dann dürften sich die ABEen und Teilegutachten der nicht-serienteilentsprechenden PU-Buchsen auf Serienfahrwerk und Serien-Rad-Reifenkombinationen berufen. Das kommt aber auf den ABE- oder Teilegutachten-erstellenden Technischen Dienst und seine Einschätzung dazu an. Sollte es so sein, wird bei fast jedem hier mit PU-Buchsen eine Einzelabnahme fällig....
  20. Lass doch erst mal nen qualifizierten Sachverständigen ran. Dann weißt Du auch in welche Richtung das geht. Von der ach-so-tollen Anwältin bin ich auch noch nicht überzeugt. Denn die hätte, sofern sie sowas öfter macht, eigentlich auf nem Sachverständigen bestehen müssen.... naja...
  21. VD

    E30 Zensur!

    Guten Morgen, dann will ich auch mal meinen Senf dazugeben, wo ich doch schon vom TE im Eingangspost so liebevoll bedacht wurde. Und da sich ja dann noch einige andere dazu befähigt fühlen ihren weiteren Senf zu meiner Person abzugeben, darf man dann von mir auch was dazu lesen: Warum ich hier überhaupt diskutiert werde, erschließt sich mir nicht. Denn den Thread zu den "Klimaklebern" habe ich nicht mal wahrgenommen, geschweige denn dran teilgenommen. Meldungen an Moderatoren zu beleidigenden Postings gab es von mir nur, wenn jemand meinte mich persönlich beleidigen zu müssen (Zumindest kann ich mich an nix anderes erinnern. Sollte es anders sein, bitte ich um Korrektur durch einen Mod). Nachdem jedoch ein Moderator meinte seine "Neutralität" bei Seite schieben zu wollen und die Meldung einer direkten Beleidigung meiner Person öffentlich zu machen und damit ersichtlich in den Diskurs selbst eingriff - denn dies war einzig und allein dazu gedacht mich als Person zu diskreditieren - habe ich selbst das eingestellt - Die "Erziehungsmaßnahme" hat also gefruchtet. Aber zurückziehen werde ich mich deshalb aus solchen Diskussionen trotzdem nicht. Weitere direkte Folge davon ist dann: Mir wird es als Provokation (auch Moderatorenseits) und Mobbing ausgelegt, wenn der TE mich als Ratte beschimpft und ich lediglich mit einem ironischen "ThumbUp" darauf reagiere anstatt weiter zu eskalieren? Kannste Dir nicht ausdenken... Mir Mobbing vorzuwerfen, obwohl ich mit Noses eher in den Threads die "Minderheitenmeinung" (so wird es ja von unseren Diskussionspartnern dargestellt) vertrete, ohne dass einer von uns beleidigend wird (im Gegensatz zu unseren Diskussionspartnern) spricht auch für sich. Das hier von einem immer nach Klassenkeile für von ihm nicht liebgewonnene Talkmitglieder gerufen wird ist schon schwer fragwürdig. Das dies moderatorenseits nicht unterbunden wird noch viel mehr. Aber selbst das erhält von mir nicht mehr als ein Achselzucken. Denn mehr als Großmäulertum ist das eh nicht. Anscheinend haben hier einige immer noch nicht gerafft, was es mit der "Meinungsfreiheit" und der "Universalität der Menschenrechte" auf sich hat. Für sich selbst einfordern aber anderen nicht zugestehen ... Jeder hat ein Recht auf seine eigene Meinung. Aber nicht auf seine eigenen Fakten. Zensur herbeireden, aber dringend und lautstark für missliebige Meinungen anderer fordern - makes my day.... (Genau dieser Punkt ist schön an den letzten Postings im Lage der Nation-Thread nachzuvollziehen) Die vielerorts beschworene "Spaltung der Gesellschaft" wird üblicherweise auch noch aktiv von denjenigen vorangetrieben, die am lautesten vor ihr warnen. Sich auf diese Aufwiegler zu verlassen ist nicht besonders smart.
  22. Hagelschaden = Kasko Da tick(t)en die Uhren ein wenig anders. Irgendwer muss ja auch diese Rechtssprechung erstritten haben. Du dann anscheinend nicht, wenn Du das so hingenommen hast.
  23. Du musst nocht nur den Zeitwert wissen. Du brauchst ein komplettes Gutachten. Und dafür brauchst Du einen unabhängigen UND qualifizierten Sachverständigen. Guckst du bei www.bvsk.de Da findest Du einen.
  24. Und schon wieder falsch... Nachdem Du endlich auf mich hörst. DEKRA-SVs sind nicht unabhängig, da die DEKRA sich mir der Versicherungsbranche ins Bett legt. Die Kriterien um einen guten Sachverständigen auszuwählen habe ich Dir hier in meinem ersten Posting geschrieben.
×
  • Neu erstellen...