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VD

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Alle erstellten Inhalte von VD

  1. Frank.... nachgeschnitten ist nicht runderneuert. Wie oben schon steht, wird da eine komplett neue Lauffläche bei der Erneuerung draufgeklebt. Beim Nachschneiden, schneidet man einfach die Profilrillen nach. Und das ist bei normalen PKW-Reifen nicht erlaubt. Man kauft nicht mal gebrauchte Reifen. Wie oben schon steht vergisst ein Reifen nie. Der hat ein sehr genaues Gedächtnis. Und da ich bei Gebrauchten keine Ahnung hab, wie der Vorbesitzer mit umgegangen ist, kämen die auch nicht für mich in Frage. Wenn schon neue Reifen hermüssen, dann halt ganz Neue. Da weiß man wenigstens wo man dran ist! Gruß
  2. Aus meinem Vorlesungsscript für "Fahrzeugsicherheit" Entweder steht es im §36 oder in der ECE R 30! Nur das jetzt genau da rauszussuchen hab ich grad keine Lust! Reifen dürfen nur nachgeschnitten werden, wenn sie auf den Seitenwänden die Zusatzkennzeichnung „REGROOVABLE“ tragen. Das Nachschneiden ist nur bis zu einer Restmaterialstärke von 2mm gestattet. Die Verwendung von nachgeschnittenen Reifen ist nur bei Kfz > 3,5t zulässig. An KOM mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h sind nachgeschnittene Reifen nur an Achsen mit Zwillingsbereifung oder an so genannten Vorlauf- oder Nachlaufachsen zulässig.
  3. Das Nachschneiden ist nur bei LKW-Reifen erlaubt! Bei PKW-Reifen verboten! (Sollte mit der Runderneuerung auch so sein!) Gruß
  4. Licht aus! Ich hab nicht frei und bin schon wieder so spät noch wach! in 5 Stunden ist schon wieder aufstehen *grummel*
  5. Das geht über irgend nen Versicherungsfonds, die für sowas in europäischen Raum zuständig ist! Hat bei uns ohne Probs funktioniert! Hat nur bissel gedauert. entweder googlen oder nen Anwalt fragen. Kostet ja nix ;) Gruß
  6. VD

    Hallo aus OHV

    Moin Moin!
  7. Alles Gute auch aus Köln!
  8. Tach auch!
  9. VD

    Hallo aus Kölle

    Tach auch!
  10. VD

    Snook

    Moin Moin!
  11. VD

    Grusse aus suden

    Tach!
  12. Sehr sehr geil!
  13. Nein, ein Verbrecher ist er nicht! Verbrechen werden mit mindestens einem halben Jahr Freiheitsentzug bestraft. Vergehen mit Geldstrafe oder Freiheitsentzug.... da wir hier grad mal über Führerscheinentzug und Geldstrafe sprechen ist er HÖCHSTENS ein Vergeher.... in meinen Augen Ein Ordnugswiedriger..... Die Regelung find ich schon voll in Ordnung. In der Jugend baut man nun mal die meisste Scheisse. Da sollte man sich halt ein bisschen zurücknehmen. Und ne Nachschulung kostet Dich mit allem drum und dran vielleicht mal 350 €. Wer die nicht berappen kann, bei dem will ich den Zustand vom Auto nicht sehen. Und ne harte Erinnerung sich ordentlich im Strassenverkehr zu benehmen soll es ja auch sein. Andererseits sollte ansonsten im normalen Verkehr die Geldstrafen/Bußgeld vom Einkommen abhängen. Gruß VD, der auch ne "ungerechtfertigte" Nachschulung machen musste!
  14. Das denke ich auch. Bisschen mit dem Arsch wackeln immer gerne - aber nachts, wenn sicher KEINER da ist. 30er Zonen, vor Schulen, Kindergärten und Altenheimen besser 25 als 30. Aber hier in Köln zum Beispiel auf der Rheinuferstr. 50? Rechts und links KEIN Radweg, Fußweg o.ä. Da kann man garnicht 50 fahren... Dazu kommt, dass de da nur ne grüne Welle hast, wenn Du 70 fährst.... Ich bin ja auch ein aboluter Verfechter von Kein Alkohol am Steuer.... Aber hier so abzugehen und den Jungen als Verbrecher hinzustellen wegen 0,28 Promille..... na, das fürht selbst mir zu weit! Gruß
  15. 1. http://wp1016621.wp027.webpack.hosteurope.de/fotost/f01538/f01538.htm 2a. http://wp1016621.wp027.webpack.hosteurope.de/fotost/f01214/f01214.htm 2b. http://wp1016621.wp027.webpack.hosteurope.de/fotost/f00453/f00453.htm 2c. http://wp1016621.wp027.webpack.hosteurope.de/fotost/f00684/f00684.htm 3. http://wp1016621.wp027.webpack.hosteurope.de/fotost/f01516/f01516.htm Du musst die LWR nur reparieren wenn Deiner Erstzulassung nach dem 1.1.1991 ist. Ansonsten würde ich sie einbfach nur komplett rausreissen. Musst Du eine LWR haben würde ich klar Option 3 bevorzugen, weil am komfortabelsten! Gruß Jan
  16. von mich an Dir auch!
  17. Hmmm.... Franko.... in den meissten Gutachten mit 205/45R16 wird ne Tachoangleichung verlangt! ABER: In denen für die Borbet A nicht und in denen Für die Dezent TypC auch nicht! bei 7,5x16" kann man ohne große Probleme 205/45R16 und 225/40R16 fahren! Aber vorsicht.... Die Optik könnte zu klein werden, wie bei mir an beiden Autos (Cab noch schlimmer). Deswegen kommen bei mir als nächstes wieder die Ballonreifen (205/50R16 und 225/45R16 druff) Gruß PS: Bilder zu den Autos mit den Alpins auf meiner Seite!
  18. Für wie blöd willste denn die Rennleitung verkaufen? Es wären zumindest Reflektoren. Und die sind ohne die genannten Zeichen auch nicht zulässig (Rote/Gelbe Reflektoren ohne e-Zeichen dürfen in Deutschland übrigens gar nicht vertrieben werden. Auch für's Fahrrad braucht man die geprüften Teile). Nein, um es nochmal zu erklären: Die Seitenbegrenzungsleuchten von BMW mit BMW-Zeichen sind nur für den US-Markt bestimmt und auch nur dort zugelassen (DOT-Nummer). Die Zubehör-Seitenleuchten haben noch nicht mal die DOT-Nummer und sind nirgendwo zugelassen. In der STVZO ist geregelt, dass an den Seiten nur gelbes/Orangenes Licht sein darf. Folglich wäre es nur zulässig die Orangenen zu verbauen. Zulässig ist das trotzdem nicht, da die Prüfzeichen fehlen. Aber die Wahrscheinlichkeit aufzufallen und ne Strafe zu kassieren ist bei den orangenen mit BMW-Zeichen am geringsten! Aber wenn es ein Grüner mit Ahnung ist und der will einem das nicht durchgehen lassen, zahlt man auch dafür! Gruß
  19. Was verbaut ist an lichttechnischen Dingen muss auch funktionieren! Reflektoren brauchen auch ein gültiges Prüfzeichen.... fällt somit flach! Gruß
  20. Richtig.... Viele haben nur Halbwissen (bei der Polizei).... Prüfer hingegen haben das alles drauf. Das die mal was übersehen kann passieren, würde ich aber oft eher auf Guten Willen zurückführen, als den Prüfer für Blöd zu erklären (haste ja nicht gemacht B3st, aber ich wollte es mal erwähnt haben *gg*) Und als Ergänzung: DOT heisst Department of Transportation und ist bei den Amis das KBA! Damit das ganze in Deutschland zugelassen ist, muss entweder ein kleines e im Viereck oder ein großes E im Kreis drauf sein. Oder ein Gutachten bzw. ABE mit entsprechenden Nummern vorhanden sein (mit der dreiperiodischen Welle als Genehmigungszeichen). Dabei darf das ganze dann aber nicht gegen die deutsche STVZO verstoßen (z.B. gelbe Scheinwerfer aus Frankreich). Ich könnt noch ein bisschen ausschweifen, aber ich glaub das wird dann zu viel! Gruß
  21. spurverbreiterung.de hat so ein Gutachten! Keine Ahnung, ob die das rausrücken! Ich hab das schon mal gesehen, aber nicht abgespeichert! Mit dem Gutachten darfste bis ET -19 oder -21 oder so! Gruß Jan PS: Über die Suche sollte es möglich sein, die Gutachtennummer rauszufinden. Damit sollte dann ein Prüfer auch was anfangen können!
  22. Nur weil Du keine Probleme damit hattest, heisst es nicht, dass es legal ist!
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