Das muß man differenzieren. Wenn ich dem TÜV-Prüfer eine Sache zur Eintragung vorführe und diese Eintragung unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erhalte (MHW ABE für schwarz lasierte Rückleuchten) ist das mit Sicherheit ein anderer Fall, wie dieser mit der Bremse. Hier wäre imho der einzige Schwachpunkt, das der Prüfer einem glauben muß, das der Adapter aus ST52 gefertigt ist. Alle anderen Teile sind ja Großserien-Produkte. Dann käme ja noch hinzu, das man das Gutachten der Hartge/Alpina Bremsen hinzuziehen könnte, die auch 54mm Kolben und ähnlich gestufte HBZ haben. Also ganz aus der Luft gegriffen wäre eine reguläre TÜV-Eintragung imho nicht.