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Probleme mit der Versicherung nach Motorumbau / Restauration


superholti
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Wie es leider zu erwarten war, stellt sich meine KFZ-Versicherung (HUK) ordentlich quer was die Versicherung meines e30 angeht.

 

Ich bin mit meinem Cabrio seit 9 Jahren dort in der Haftpflicht und Teilkasko versichert, bisher immer ohne Probleme.

 

Nun habe ich ja einen M30B35 Umbau mit nahezu kompletter Restauration des Fahrzeuges durchgeführt. Ein neutrales Wertgutachten der GTÜ wurde gemacht, in Papierform erhalte ich es in etwa einer Woche. Das Ergebnis dürfte laut unverbindlicher Vormeinung des Gutachters eine DEUTLICHE Wertsteigerung (ein Vielfaches des normalen Wiederbeschaffungswertes) sein.

 

Um Zuge des Umbaus wurde die Typschlüsselnummer vom TÜV Prüfer genullt.

 

Die Änderung der Fahrzeugdaten (Kopie Schein) habe ich der HUK mitgeteilt.

 

Schon vorab haben sie gesagt, dass eine Vollkasko, die ich nun gerne hätte, auf gar keinen Fall geht.

 

Zudem sagen sie nun, dass Sie weder der Motorumbau, die Restauration noch das Wertgutachten interessiert. Das Fahrzeug wäre weiterhin wie bisher mit den selben Tarifen / Kosten bei Ihnen versichert. Aber eben auch nur der gewöhnlich Zeitwert eines stinknormalen 318i Cabrios, unabhängig von dessen Zustand.

 

Eine Sonderkündigung steht daher wohl leider ausser Frage, da keine Tariferhöhung seitens der HUK eintreten wird.

 

Ich würde gerne zur OCC wechseln, die auch nach gutachterlichen Wiederherstellungskosten bzw. den Wiederbeschaffungswert versichern.

 

Hat jemand eine Idee, Erfahrungswerte oder Tipps, wie ich entweder zeitnah (nicht erst auf Ende Jahr) aus dem Vertrag raus komme oder wie ich den tatsächlichen Wert versichern kann?

 

Grüße,

Frank

 

P.S.: Das kommt davon, wenn man sich im Vorfeld nur um den TÜV, aber nicht die Versicherung kümmert :wall:

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Lies mal hier

 

http://www.verivox.de/kfz-versicherung-kuendigen/

 

besonders Folgendes

 

 

Der Versicherte hat darüber hinaus ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn die Versicherung die Vertragsbedingungen zur Kfz-Versicherung ändert. Selbst wenn die Anpassung der Vertragsbedingungen einer Gesetzesänderung geschuldet ist, bleibt das Sonderkündigungsrecht bestehen.

Passat CC 3,6 http://images.spritmonitor.de/608725_2.png E30 325i Cabrio http://images.spritmonitor.de/625214_2.png

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Lies mal hier

 

http://www.verivox.de/kfz-versicherung-kuendigen/

 

besonders Folgendes

 

 

Der Versicherte hat darüber hinaus ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn die Versicherung die Vertragsbedingungen zur Kfz-Versicherung ändert. Selbst wenn die Anpassung der Vertragsbedingungen einer Gesetzesänderung geschuldet ist, bleibt das Sonderkündigungsrecht bestehen.

Die Versicherung hat ja nichts geändert, sondern ich den Vertragsgegenstand ... Ich lese das so heraus, dass die Versicherung die Beiträge anpassen müsste, dass ich ein Sonderkündigungsrecht hätte.

Ist der Vertrag nicht so oder so hinfällig, da sich der Versicherungsgegenstand drastisch verändert hat?

 

Schau mal die Police genau durch, was dazu vermerkt ist.

Dazu ist direkt gar nichts vermerkt, die Bedingungen habe ich vorhin bevor ich hier gefragt habe durchgelesen.

 

Quelle: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) Stand 01.01.2013

O Nicht versicherbare und spezielle Fahrzeugarten

 

[...]

 

O.3 In der Kasko berechnen wir Zuschläge für Fahrzeuge von überdurchschnittlichem Wert, mit Spezialkarosserien, mit ungewöhnlicher Sonderausstattung und für Spezialfahrzeuge (insbesondere Tank- und Thermowagen) sowie für Güterfahrzeuge (auch Sattelauflieger) mit Kippvorrichtung.

Und eben das wollen sie mir wenigstens in der Teilkasko nicht versichern bzw. berechnen ...

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Also bei so einer Versicherung, wo ich lange versichert bin, wäre ich schonmal richtig sickig.

 

1. Ich würde mich nach einer neuen Versicherung umschauen die meinen Vorstellungen entsprechend einen Vertrag mit mir abschließen würde.

2. Ich würde dann fristgerecht bis Ende November kündigen wobei der Anschlußvertrag mit der neuen Versicherung unter Dach und Fach sein muß.

3. Oder ich würde mein Fahrzeug an eine Person meines Vertrauens verkaufen - Durch die Veräußerung (Kaufvertrag an die Versicherung senden) habe ich Kündigungsrecht. Hier ist nur der Knackpunkt das ich vorher keinen neuen Vertrag abschließen kann!!!!!!!!

4.Wenn die Kündigung bestätigt ist, würde ich das Fahrzeug zurück kaufen und ich hätte dann freie Versicherungswahl.

 

Aber bitte vorher genau informieren ob das Vorgehen rechtlich standhält.

Ich bin kein Versicherungsfachmann und kein Rechtsanwalt.

Was ich geschrieben habe entspricht nur meiner Vorgehensweise und soll Dich nicht zu irgendwas Unüberlegtem animieren.

Mein M30 (155 KW) wurde von meiner Versicherung im August 2010 ohne Probleme Haftpflicht mit Teilkasko/150SB versichert. Zur Zeit HP rund 285,- Euro bei 30% und TK rund 125,- Euro jährlich.

 

Klaus

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Danke Klaus für den Input :-) Und ja, ich bin ganz schön sickig! So ein Saftladen ... :rot:

 

Bin nun schon seit Stunden am lesen, ob und wie ich rechtlich sauber aus dem Vertrag raus komme ... Und ob eine Versicherung einfach den ums vielfache gesteigerten Wiederbeschaffungswert versicherungs- und beitragstechnisch überhaupt ignorieren darf. Und wenn sie das tut, ob daraus eine Verschlechterung meiner Versicherungsbedingungen entsteht und daraus wieder ein Sonderkündungsrecht ableitbar ist. Und, und, und ...

 

Für so'nen Quatsch habe ich eigentlich weder Zeit noch Nerven :-(

 

Grüße,

Frank

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Verkauf doch deinen e30 an deine Mutter / Vater / Frau oder wem immer du sonst vertraust. Damit kommst du aus dem Vertrag raus. Wie das dann allerdings läuft, wenn du ihn "zurück gekauft" hast und ob du dann wieder zur alten Versicherung zurück musst weiß ich nicht. Ist sicher umständlich aber wohl machbar.

 

mfg, Matze

 

 

 

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Uhm, nö - das ist rechtlich nicht wasserdicht und kann ganz schön in die Hose gehen. Also das einfache Ab- und Anmelden ...

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Abmelden und dann nach ner woche neu anmelden bei anderer versicherung.

geht leider nicht mehr so einfach. Bitte vorher genau erkundigen sonst kann es Ärger mit deiner jetzigen VS geben.

 

Hier nochmals:

Auch bei der Außerbetriebsetzung (Stilllegung) eines Fahrzeuges kann der Versicherte nicht kündigen. Die Kfz-Versicherung geht in der Regel in eine beitragsfreie Ruheversicherung über. Solange das Fahrzeug weder auf öffentlichen Straßen oder Plätzen bewegt noch abgestellt wird, besteht dann auch für die Zeit der Außerbetriebsetzung Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht und in der Teilkaskoversicherung. Wird das Fahrzeug erneut zugelassen, hat die Versicherung jedoch das Recht, den Vertrag fortzuführen. Ein Versicherungswechsel ist nicht möglich.


Bearbeitet: von cabriopit
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Zitat von Madmike

Abmelden und dann nach ner woche neu anmelden bei anderer versicherung.

Ganz genau!! So einfach ist das.

 

Wie oben, geht nicht.

 

wenn du ihn "zurück gekauft" hast und ob du dann wieder zur alten Versicherung zurück musst weiß ich nicht.

 

 

Nein, muss man nicht, der Vertrag ist doch gekündigt, also hat man mit denen nichts mehr am Hut.

[/center]

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Meine Freundin sitzt gerade neben mir und sagt zu mir...na weißt du nicht wie du es schreiben sollst...8-/

 

Lange Rede kurzer Sinn...:klug:

 

1.Dein Wagen ist ja z.Z. HP und TK versichert und das würde auch erstmal so lassen.:-)

Ob die Versicherung Dein wertsteigerndes Gutachten einfach so ignorieren kann/darf sei erstmal dahin gestellt.

 

2.Z.B. kann eine gegnerische Versicherung bei einem unverschuldeten Unfall Dein wertsteigerndes Gutachten nicht ignorieren.

 

3.Deswegen halte ich die Argumentation Deiner Versicherung für sehr schwach/evtl.falsch, vor allen was die Leistungserhöhung/Wagniserhöhung betrifft...mein Gefühl sagt mir das der Sachbearbeiter sich vielleicht nicht so richtig auskennt. :klatsch: Der kann nur Standard.

"Zudem sagen sie nun, dass Sie weder der Motorumbau, die Restauration noch das Wertgutachten interessiert. Das Fahrzeug wäre weiterhin wie bisher mit den selben Tarifen / Kosten bei Ihnen versichert. Aber eben auch nur der gewöhnlich Zeitwert eines stinknormalen 318i Cabrios, unabhängig von dessen Zustand."

 

Der "gewöhnliche Zeitwert" = Wiederbeschaffungswert ist der, den ein Gutachter feststellt oder den Du durch Dein Gutachten belegen kannst.:D

 

Schau Dich in Ruhe nach einer neuen/vernünftigen Versicherung um wenn Deine jetzige Versicherung

nicht mitspielt. Also schonmal letzten Kündigungstermin 30.November 2013 ins Handy tippen.

Wenn Dein BMW in der Garage steht und Du vernünftig fährst ist das Risiko schonmal geringer.:drive:

 

Klaus

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Ich bin davon überzeugt, dass man keinen Kaufvertrag braucht, sondern lediglich einen Halterwechsel im Fahrzeugbrief um, die Versicherung wechseln zu können.

Das würde bedeuten, dass es reicht, wenn du deinen Wagen für einen Zeitraum von z.B. einem halben oder einem Jahr auf jemand Anderen zulässt. Ein paar vertrauenswürdige Personen, die für so etwas in Frage kommen hat ja eigentlich jeder...

 

Hast du dich mal direkt mit einem Vertreter der HUK unterhalten, oder lief das Ganze nur über Telefon und Servicecenter?

Oft ist es ja so, dass ein Vertreter mit dem man direkt spricht seiner Versicherungsgesellschaft gegenüber dann besser und anders argumentieren kann. Vielleicht hast du ja noch andere Versicherungen bei der HUK und kannst damit drohen, alles zu kündigen, wenn sie dir nicht entgegen kommen.

Und glaub mir, die Versicherungsgesellschaften haben bei solchen Dingen einen enormen Spielraum. Wenn sie nicht wollen, heisst das noch lange nicht, dass sie nicht könnten...

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Da brauchts keinen anderen Halter. Abmelden und mit neuer Versicherung wieder anmelden, fertig.

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Also die ganze Sache lief bisher übers Telefon.

 

Im Moment warte ich eigentlich auf das Wertgutachten. Heute hat mich der Gutachter angerufen und eine sehr konkrete Hausnummer genannt, bei was wir landen werden :D Am Mittwoch erhalte ich das PDF zur Ansicht.

 

Ich werde das dann der HUK zusammen mit einem Brief schicken und versuchen so entweder den tatsächlichen Wert vom Fahrzeug versichern zu lassen oder aber ein Sonderkündigungsrecht wegen Verschlechterung meiner Vertragsbedingungen seitens der Versicherung zu erwirken. Vorher war mein Cabrio zum tatsächlichen Wiederbeschaffungswert versichert, nun aber meint die Versicherung diesen ursprünglichen Wert beizubehalten, obwohl er nun fiktiv ist. Es handelt sich um ein anderes Fahrzeug als vorher, was sogar die Typenschlüssel Nummer (genullt) amtlich nachweist.

 

Mal sehen, was sie dazu sagen werden.

 

Im Fall der Fälle eben dann die harte Tour und den Karren mal für einen Tag an meine Freundin verkaufen ;-)

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Ich versteh das Problem teilweise, aber noch nicht komplett.

 

Du willst eine Vollkasko, die du nicht bekommst. Richtig? Das ist natürlich blöd.

 

Der Rest bleibt gleich, also du hast ein Fahrzeug auf Basis 318i versichert und ales bleibt beim alten, richtig?

 

Ist doch gut. Die meisten Versicherer nehmen ungerne leistungsgesteigerte Fahrzeuge udn wenn nur mit drastischen Aufschlägen. Es sei denn man hat bei denen Eigentum von Immobilien etc. versichert. Dies vernachlässige ich aber jetzt mal.

 

Somit hast du das was alle wollen, 3,5er fahren und für nen 1,8er zahlen. Wenn nun ein Schaden eintritt ist der Wiederbeschaffungswert bzw. der Wert der auszugleichen ist, dank deines Gutachtens beziffert ist. Somit kommt man selbst im Schadensfall prima bis November und das zu moderaten Beiträgen.

 

Oder anders gesagt, Fahrzeug ist ja nicht Fahrzeug. Ein E90 steht mit 12 Mille in der DAT. Ein E90 der mit Hagelschaden zum Gutachter kommt bringt aber nur 9000 Wiederbeschaffung, ein neulackierter mit fetten Felgen etc. aber 15000. Ist doch eh alles abhängig vom Gutachter, welchen ich frei wählen kann.

 

Oder hab ich jetzt irgendwo nicht aufgepasst??

 

Gruß

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Ich bekomme keine Vollkasko, das ist echt doof!

 

Grundsätzlich hast Du schon recht, dass ich eigentlich finanziell nicht schlecht fahre mit dem, was die HUK jetzt treibt.

 

Aber im Fall der Fälle (Diebstahl, etc.) wird es einen riesen Trara mit der HUK geben, das weiss ich jetzt schon. Sie sagten mir eben, dass sie das Wertgutachten nicht interessiere, sondern das Auto weiterhin mit dem 318i Cabrio Wiederbeschaffungswert in der Teilkasko versichern würden. Wobei fraglich ist, in wie weit das rechtens ist.

 

Mir geht's dabei wirklich nicht um's Geld, dazu habe ich viel zu viel Kohle und Zeit in den e30 versenkt. Ich will den Wagen eben angemessen versichert haben ...

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Ja schon klar, hab grad ein ähnliches Theater, aber eine kulante Versicherung.

 

Das witzige ist ja, das der Vogel gar kein Plan hat. Diebstahle tec. sind ja versichert über die TK und dein Gutachten ist auch für die zwingend. Mach aber bitte das ganze nochmal schriftlich fertig, sofern du das bis dato telefonisch gemacht hast, kommt da kein Wiederspruch dann hängen die drauf!. By the way warst du nicht neulich mit dem 928er beim Photoshooting und zufällig im E30 Forum unterwegs? Wenn Ja dann bitte kurze PN an mich!!

 

Gruß Rolf

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Also das was der Klaus geschrieben hat kann ich nur zustimmen.

Du hast das Wertgutachten und das wird im Schadenfall zur Hand genommen, fertig aus.

Versicherungsbeitrag wird weiterhin so bleiben, das ist klar und wird auch so gehandhabt.

Was meinst warum es sich lohnt nen 316 zum V8 umzubauen???

Das die HUK keine VK macht ist bekannt, dafür ist das Auto zu alt und fällt bei denen aus der Wertung.

Mit deinem Auto würde ich sowieso zu ner Versicherung gehen die nach Wertgutachten versichert.

Da gibts einige und ich bin mit meinen autos auch dort. Das einzigste was die Verlangen ist alle 2-3 Jahre ein neues Wertgutachten.

Daher verstehe ich dein Problem ehrlich gesagt nicht.

Zudem war doch dein Auto über die umbauzeit sicherlich abgemeldet oder etwa nicht?

Also wieder abmelden und eine neue Versicherung suchen.

Aber der bessere Weg ist Kündigen, denn sonst behalten die deine Rabattklasse und geben Sie nicht an deine neue Versicherung weiter.

 

Viel Erfolg...

:frage: :eek: :klatsch: :popo:
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Wenn du unbedingt eine VK haben möchtest aufgrund des gestiegenen Fahrzeugwertes ( Restauration ) die Versicherung HUK das aber nicht will , kannst du von dem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen .

 

Bei der OCC kannst du dein Fahrzeug mit deinem ermittelten Fahrzeugwert versichern , ab und an verlangen sie ein Gutachten ... aber dies ist ja kein Problem ... du hast ja eines ...

 

Ich bin auch mit manchen Fahrzeugen bei der OCC und sehr zufrieden damit....

 

Gruss Frank

 

 

!!!!! Markenoffener Altblechtreff am 14.4.2013 ab 11 Uhr in 74889 Sinsheim / Wilhelmstraße 41 !!!!!!

!!!!! SATURDAY NIGHT Altblechtreff am 15.08.2014 ab 18 Uhr AM KREISEL in 74889 Sinsheim / Wilhelmstraße 41 !!!!!!

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wir hatten ein ähnliches problem mut der 07er nummer, bei der lvm. mein vater hat zum versicherrungsmensch auvh gesagt das wir kündigen. keine reaktion --> gekündigt jetzt württembergische, die haben extra tarife für oldies ;)

 

Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk 2

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@ TE: Bist du evtl. im ADAC? Wenn ich mich nicht irre, dann haben die eine Hotline wo man sich unter anderem auch zu solchen rechtlichen Fragen beraten lassen kann.


Bearbeitet: von esgey
Hab den Post, auf den Du Dich bezogen hast gelöscht.
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Moin,

 

wie schauts hier mittlerweile aus? Ich stehe gerade vor haargenau der gleichen Sache. Meine Versicherung will auch keinen höheren Wert versichern und ich möchte auch, genau wie du, nun zur OCC wechseln. Ich komm aber jederzeit aus dem Vertrag raus, hat mir meine jetzige Versicherung gesagt.

 

Wie sieht das jetzt inzwischen bei dir aus?

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Noch keine News, leider.

 

Ich habe aber inzwischen das Classic Data Wertgutachten erhalten (Note 1,25 mit der Bestätigung, dass das Auto in der Form nach heutiger Lage ein H-Kennzeichen bekommen würde).

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