saschaderbaer Geschrieben: 6. Januar 2013 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Januar 2013 Verstehe ich das richtig, das ich mit meinem Führerschein ( normal B ohne zusatz für anhänger ) ab dem 19.1.2013 alles transportieren kann, solange ich nicht mit dem Gespann über 3,5 Tonnen komme ( also mein Touran, Trailer und E30 drauf z.b. )? Ich möchte mich nur absichern :) Zitieren E30 325I Cabrio ( Momentan in Restauration ) http://images.spritmonitor.de/357994_5.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
M20B20-Fan Geschrieben: 6. Januar 2013 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Januar 2013 Ja, das ist korrekt. FAHRLEHRERVERBAND Baden-Württemberg e. V. -->"Die Führerscheinklassen gültig ab 19.01.2013im Überblick" Die Regel "Gesamtgewicht Anhänger darf Leergewicht Zugfahrzeug nicht überschreiten" bleibt allerdings erhalten. EDIT: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung --> "Führerschein 2013 - Die wichtigsten Änderungen" Zitieren BMW E30 Touring. Freude am Fahren mit dem ersten Lifestyle-Kombi. (OO==[][]==OO) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
*Sascha* Geschrieben: 6. Januar 2013 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Januar 2013 Gott was bin ich froh meinen Lappen schon solang zu haben Zitieren Du musst ein bösartiger Verschwörer sein, wenn du hier das Gegenteil schön redest Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
uwe 325 Geschrieben: 6. Januar 2013 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Januar 2013 (bearbeitet) EDIT : ------ Bearbeitet: 14. Februar 2013 von uwe 325 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
wurstsalatsepp Geschrieben: 6. Januar 2013 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Januar 2013 Es gibt eine nette , neue änderung ab 2013 dies betreffend. Und zwar ein Kurs , bei dem man keine Prüfung machen muss , und die Regel "Zugfahrzeug schwerer Anhänger" nicht gilt :) Nennt sich B96:Mindestalter: 17 / 18 - Mehrspurige Zugfahrzeuge bis 3,5 t z.G. und Züge bis 4,25 t (insg.) Es ist eine Fahrerschulung ohne Prüfung bei einer Fahrschule und die Umänderung des Führerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde notwendig. Voraussetzung: Klasse B http://www.ferienfahrschule-franke.de/klasse-b96-be-pkw-mit-anhaenger.html Zitieren Gruß Andi :) Suche E30 cabrio,nahezu rostfrei,Motor egal,farbe NICHT rot Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
uwe 325 Geschrieben: 6. Januar 2013 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Januar 2013 (bearbeitet) EDIT : ------ Bearbeitet: 14. Februar 2013 von uwe 325 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Plymouth Cuda Geschrieben: 6. Januar 2013 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Januar 2013 Blick da jetzt nicht durch Darf ich also ab 19.1 auch Autos per Anhänger transportieren oder braucht man dafür immernoch be Zitieren http://www.world-of-smilies.com/wos_auto/BMW%20e30%20Cabrio.gif Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
passat32bfan Geschrieben: 6. Januar 2013 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Januar 2013 Die Regel "Gesamtgewicht Anhänger darf Leergewicht Zugfahrzeug nicht überschreiten" bleibt allerdings erhalten. Nein, eben gerade nicht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
R316i Geschrieben: 6. Januar 2013 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Januar 2013 Ich versuch das auch schon seit 2 Monaten zu kapieren, aber irgendwie weiß da keiner so genau Bescheid. Vor allem die Executive nicht, da wurde ich teilweise bei dem Begriff b96 blöde angeguckt Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
passat32bfan Geschrieben: 7. Januar 2013 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 7. Januar 2013 Es ist eigentlich recht simpel: B: ZGG Kfz + ZGG Anhänger B96: ZGG Kfz + ZGG Anhänger BE: ZGG KFZ Also quasi so, wies schon immer hätte sein sollen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30touringandi Geschrieben: 7. Januar 2013 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 7. Januar 2013 s gibt eine nette , neue änderung ab 2013 dies betreffend. Und zwar ein Kurs , bei dem man keine Prüfung machen muss , und die Regel "Zugfahrzeug schwerer Anhänger" nicht gilt :) Nennt sich B96:Mindestalter: 17 / 18- Mehrspurige Zugfahrzeuge bis 3,5 t z.G. und Züge bis 4,25 t (insg.)Es ist eine Fahrerschulung ohne Prüfung bei einer Fahrschule und die Umänderung des Führerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde notwendig.Voraussetzung: Klasse B Ich habe den BE letztes Jahr noch schnell gemacht weil mein Fahrlehrer mir sagte, dass allein diese Schulung auf den B96 teurer kommt als der BE nach alter Regelung. Der "neue" BE sowieso, da mehr Sonderfahrten und normale Fahrstunden gefordert werden. So oder so war die alte Regelung die kostengünstigste. Zitieren Der Touring. Eine Synthese aus sportlicher Faszination und praktischen Vorteilen. Der Touring ist eine vollkommen neue Möglichkeit, die Freude am Fahren zu genießen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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