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Wenn ne Oma dir die Vorfahrt nimmt...


Steve90
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hab ich sowas behauptet?

Gruß Jochen

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist

 

Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm)

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Aufhören werde ich sicher nicht, schon allein um evtl. zu verhindern, daß auf nichts fußende Ratschläge ohne jedwede eigene Erfahrung als brauchbare Tips hingeworfen werden.

 

Mein Ratschlag basiert auf den Erfahrungen, die ich gemacht habe. Sollte ich wieder mal einen unverschuldeten Unfall haben (was ich nicht hoffe) werde ich sofort am nächsten Tag einen RA aufsuchen und ihn die Sache regeln lassen. Drei (Versicherungs)hunde haben mich bereits gebissen und ich werde dem vierten nicht auch noch vertrauensvoll die Hand hinhalten.

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Genau, und zwar kann er dann, wenn die Versicherung sich weigert, besser artikulieren oder argumentieren. Nicht vorher, ohne Gutachten oder überhaupt irgendwas. Das und nichts anderes versuche ich zu sagen. Aber entweder wollt oder könnt ihr beiden es nicht verstehen Aufhören werde ich sicher nicht, schon allein um evtl. zu verhindern, daß auf nichts fußende Ratschläge ohne jedwede eigene Erfahrung als brauchbare Tips hingeworfen werden. Kostet meist nur unnütz Geld, bringt aber nichts. Klassische Verfechter der Unabdingbarkeit des Mahnbescheids.

man kann sich auch ohne vorher zu wissen was kommt sich bei einem rechtsanwalt beraten lassen weil dann ist man für alles gewapnet was da kommen mag...

zumal wir ja eben beide dir jetzt schon gesagt haben das es auf erfahrungen basiert...

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Versicherung hab ic heute nicht mehr erreicht. War ne halbe Stunde in der Warteschleife, dann wurde es mir zu blöd.

Hier mal Bilder bei Tag. Motorraum hab ich leider vergessen. m40 hängt schief drin. Stößt mit der Verteilerkappe schon an der Lüfterzarge an. Motorlager auf der Beifahrerseite ausgerissen.

Stell ich morgen noch ein Bild rein. Morgen werd ich mich nochmal mit der Polizei in Verbindung setzen und mal nachfragen , ob ich nun wirklich zu 100% nicht schuldig bin. Dann werd ich, da ich adac plus mitlglied bin, mal genau informieren, wie es nun weitergeht. Hier steht mir eine rechtliche Beratung laut Forum ja zu. Wusste ich bisher nicht. Danke schonmal dafür. Vorher mach ich nichts. Hab keine Lust, dass ich nacher auf Kosten sitzen bleib.

20121114_163628.jpg

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Ich weis nicht, ob das wohl noch was wird....

@weazel.

Hab mich heut mit nem Gutachter beim bmw Händler in meiner Stadt auseinandergesezt, der selbst nen 02er fährt und eine schwäche für alte bmw´s hat. Ich denke dort werd ich ansetzen.

Nachdem ich bei den grünen war.

Achja nochwas:

Du sagst die grünen geben mir keine Auskunft über die Schuldfrage. Von wem bekomme ich die dann nun. Ich will mir da eigentlich schon hundertprozent sicher sein, um nicht am Ende auf den Kosten teilwesie sitzen zu bleiben, was Gutachter etc anbelangt.

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Hm also die Schuldfrage klärt ja erstmal nicht die Polizei, sondern die Versicherungen. Die Polizei nimmt die Aussagen auf, und befrägt Zeugen und klagt dann evtl. noch wegen gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr an.

Den Schaden sollte man auch seiner eigenen Versicherung melden, damit die schonmal nen Fall anlegen können. Sollte etwas schief gehen und die gegnerische Versicherung einem was in die Schuhe schieben wollen, ist die eigene Versicherung auch noch ne Hilfe. Die will ja auch nicht zahlen und dann wehren die sich dagegen.

 

Hier hat jemand geschrieben, dass wenn die Schuld vom Gegner zugegeben wurde ja alles gut ist...Dazu kann ich nur aus meiner Erfahrung (und nicht einfach "Forenblablub") berichten, dass es sich die Leute gerne mal anders überlegen.

Weil:

- sie es nicht wahrhaben wollen, dass sie Scheisse gebaut haben,

- sie nicht zahlen wollen, oder

- sie nicht 4 SFJ verlieren wollen wenn die Versicherung den Schaden zahlen muss,

- der Ehepartner, der Freund, der Bekannte, der Bruder oder sonst jemand demjenigen alles möglich einreden was er machen soll und er ja eigentlich gar nichts für den Unfall kann und sich da ja irgendwie rauswinden kann,

- sie einfach Recht haben wollen,

- endlich mal was in ihrem Leben passiert.

 

Wie auch immer, wenn sie angeben, dass sie zu Zeiten der Aussagenaufnahme leider nicht Herr ihrer Sinne (Stichwort: Schock) waren, dann können Sie die Aussage zurückziehen.

Vorallem die Oma wird vielleicht wenn sie wieder bei klaren Gedanken ist und bemerkt, dass ihr vielleicht der Führerschein für immer genommen wird, weil sie voll Schuld ist, nochmal was probieren.

 

Daher lieber vorzeitig absichern, ist immer besser, wie hinterher in Erklärungsnot zu geraten weil irgendjemand die Tatsachen völlig verdreht.

Und wenn du ADAC Plus Mitglied bist, solltest du auf die kostenlose telefonische (!!) Beratung nicht verzichten, finde ich.

 

Und ja, es kann auch alles gut gehen, aber vorbeugen ist besser, als sich auf die Füße zu spucken!

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Motorlager auf der Beifahrerseite ausgerissen.

 

Vorderachse verschoben :eek: ?

 

Wird wohl so sein. Vorderrad auf der Fahrerseite streift am Schweller und ist deswwegen auch aufgesclitzt und hat die Luft verloren.

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Hm also die Schuldfrage klärt ja erstmal nicht die Polizei, sondern die Versicherungen.

Soll heißen, da wird mir morgen die gegnerische Versicherung Auskunft darüber geben? Seh ich das richtig.

Oder muss ich das Gutachten jetzt einfach durchführen lassen und Angst haben, es könnte was auf mich zurückkommen, wenns ganz blöd läuft. ?

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Hm also nagel mich nicht darauf fest, bin kein Jurist. Bei mir war es jedenfalls so. Der Schadensbericht mit Unfallbeschreibung etc. geht ja an die Versicherung, und die Versicherung verlangt auch meines Wissens meistens Akteneinsicht bei der Polizei oder hat eh das Recht drauf, ka. Mit dem Bericht und Zeugenaussagen bastelt sich die gegnerische Versicherung dann den Schuldigen zusammen :)

Hm also hier scheints ja erstmal ziemlich klar zu sein, und die Beträge sind auch nicht soooo groß, dass die Versicherung z.B. einen eigenen Gutacher nachträglich hinzuzieht der deine gefahrene Geschwindigkeit ermittelt, oder Computersimulationen erstellt etc., also keine Sorge, das wird schon klappen.

Gutachter brauchst auf jeden Fall, anders wirst du niemals Geld sehen.

In der BMW Niederlassung kostet ein Kostenvoranschlag ca. 100€.

Meines Wissens akzeptieren Versicherungen solche Angaben von Meisterwerkstätten bis Schäden von ca. 1000-1500€ ohne Gutachter. In deinem Fall wirst du einen amtlich vereidigten (kp was der noch alles vorweisen können muss) Gutachter benötigen. Diesen kannst du dir aussuchen, oder dir bei z.B. deiner Versicherung einen empfehlen lassen.

Oder Gelbe Seiten mal bemühen.

Der Gutachter wird dir schon ein schönes Gutachten schreiben, weil er ja weiterempfohlen werden will und genau weiss, dass die gegnerische Versicherung das glauben wird, was er angibt. (wenn wir davon ausgehen, dass alles im absolut glaubhaften Rahmen bleibt!)

Er wird dir sicher nicht einen grenzwertigen Schaden bescheinigen, und Gefahr laufen, dass du das anfechtest oder ihn bei jedem den du kennst schlecht machst.

Da es ja nicht sein Geld ist, wird er den Wert deines Autos eher etwas höher ansetzen, also einfach etwas optimistisch.

So kenn ich es jedenfalls von mehreren Fällen bei alten (!!) Autos. Bei neueren ist das sicher anders, da gibts ja genaue Listen etc. dafür, was den Spielraum deutlich einschränkt.

Hier geht es schliesslich um Schadensbereiche um 5000€, was für ne Versicherung "Peanuts" sind.

Sobald die Schuldfrage geklärt ist, gibts die Kohle die der Gutachter vorschlägt.

Bei Schäden mit Personenschaden (va. mit langem Krankenhausaufenthalt, oder anschliessender Behinderung etc.) wird jede Versicherung genauer hinschauen, eigenen Gutachter schicken und den Unfallhergang aufs genaueste Rekonstruieren.

Aber von sowas brauchen wir zum Glück nicht reden!

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okay. In dem Fall werd ich mich morgen bei dem Gutachter melden, und er soll ihn einfach mal anschauen und dann sehen wir weiter.

Was ich selbst noch versuch rauszuholen ist auf jeden Fall die Tagespauschale für nen Leihwagen, Schmerzensgeld und Nutzungsausfall, da ich bis morgen krank geschrieben bin.

Aber wie ich da vorgehe hat mir der weatzel ja schon gesagt.

.

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Schaut ja richtig uebel aus. Wegen der Schuldfrage. Weisst Du ob die Dame am Unfallort strafe bezahlt hat? Wenn ja heisst das nicht nur das die gruenen die Schuld einwandfei festgestellt hat. Sondern es zaelt auch als schuld eingestaendniss. Und zu dem Anwalt, ich hatte schon mehrere unfaelle. Bei den meisten bin ich ohne gut zurecht gekommen. In 2 Faellen brauchte ich einen bei dem einen war ich schuld, da ging es "nur" darum das Fahrverbot zu umgehen. In dem anderem wollte die Versicherung kein Schmerzensgeld bezahlen. Also wenn Du unferletzt bist und im Idealfall von der Gegenpartei strafe bezahlt wurde wurde ich erstmal das Gutachten abwarten. Und wenn das zu niedrig ist bzw. die Versicherung nicht in voller hoehe Zaahlen will ueber weitere schritte nachdenken.

L.G. Holger

 

 

 

:smbmw: Einmal E30,immer E30 :smbmw:

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Du sagst die grünen geben mir keine Auskunft über die Schuldfrage. Von wem bekomme ich die dann nun. Ich will mir da eigentlich schon hundertprozent sicher sein, um nicht am Ende auf den Kosten teilwesie sitzen zu bleiben, was Gutachter etc anbelangt.

 

Auf dem Unfallmitteilungsbogen, den Du von der Polizei bekommen hast, sind die Unfallbeteiligten nach Ordnungsnummern sortiert. Wer unter Ordn.-Nr. 1 aufgeführt wird, gilt in der Regel als Unfallverursacher. Deinen Schilderungen folgend dürfte das in diesem Fall die Oma sein. Du warst auf einer Vorfahrtsstraße und dürftest daher aus dem Schneider sein. Das Schadensbild an Deinem Auto ist schlüssig und liefert darüber hinaus keinerlei Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten (z.B. zu hohe Geschwindigkeit) Deinerseits. Schau mal bitte auf dem Unfallmitteilungsbogen nach, ob die Oma ein Verwarnungsgeld (steht oben neben der Ordnungsnummer) aufgedrückt bekommen hat. Falls es so ist und sie bereits gezahlt hat, hat sie ihre Schuld damit akzeptiert. Eigentlich glaube ich auch nicht das die gegnerische Versicherung aufgrund des geschilderten Sachverhalts versuchen wird, Dir ans Bein zu pinkeln und Dir ein Mitverschulden unterzujubeln.

Was den Gutachter betrifft, so kannst Du in der Regel bei ihm eine Abtretungserklärung unterschreiben. Auf Grundlage dieser Erklärung kann er seine Gebühren dann direkt mit der gegnersichen Versicherung abrechnen. Schau Dir aber genau an, was Du unterschreibst! Manche Gutachter haben eine Klausel in die Abtretungserklärung eingebaut, mit sinngemäß folgendem Inhalt: "Gutachterkosten, die über den von der Versicherung zu erstattenden Betrag hinausgehen, sind vom Auftraggeber zu entrichten." Ich habe einmal den Fehler gemacht, sowas zu unterschreiben und bin dann auf der Hälfte der Kosten hängen geblieben. Gutachter sind an keine Gebührenordnung gebunden und können daher theoretisch berechnen, was sie wollen.

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Oje, sieht schon krass aus - mein Beileid. :-( Falls Du kurzfristig einen Preis / Leistungssieger

(also Ersatz) brauchst:

 

http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s-anzeige/e30-318i-touring/86593987-216-9281

 

Steht bei mir um die Ecke und scheint ein ehrliches Auto mit 200.000km zu sein. To Do: Zahnriemen,

Oelwechsel, Lager. Falls Interesse besteht - einfach 'ne kurze PN. Kann mir die Kiste dann nochmals

genauer anschauen.

MfG Florian

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Du sagst die grünen geben mir keine Auskunft über die Schuldfrage. Von wem bekomme ich die dann nun. Ich will mir da eigentlich schon hundertprozent sicher sein, um nicht am Ende auf den Kosten teilwesie sitzen zu bleiben, was Gutachter etc anbelangt.

 

Auf dem Unfallmitteilungsbogen, den Du von der Polizei bekommen hast, sind die Unfallbeteiligten nach Ordnungsnummern sortiert. Wer unter Ordn.-Nr. 1 aufgeführt wird, gilt in der Regel als Unfallverursacher. Deinen Schilderungen folgend dürfte das in diesem Fall die Oma sein. Du warst auf einer Vorfahrtsstraße und dürftest daher aus dem Schneider sein. Das Schadensbild an Deinem Auto ist schlüssig und liefert darüber hinaus keinerlei Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten (z.B. zu hohe Geschwindigkeit) Deinerseits. Schau mal bitte auf dem Unfallmitteilungsbogen nach, ob die Oma ein Verwarnungsgeld (steht oben neben der Ordnungsnummer) aufgedrückt bekommen hat. Falls es so ist und sie bereits gezahlt hat, hat sie ihre Schuld damit akzeptiert. Eigentlich glaube ich auch nicht das die gegnerische Versicherung aufgrund des geschilderten Sachverhalts versuchen wird, Dir ans Bein zu pinkeln und Dir ein Mitverschulden unterzujubeln.

Was den Gutachter betrifft, so kannst Du in der Regel bei ihm eine Abtretungserklärung unterschreiben. Auf Grundlage dieser Erklärung kann er seine Gebühren dann direkt mit der gegnersichen Versicherung abrechnen. Schau Dir aber genau an, was Du unterschreibst! Manche Gutachter haben eine Klausel in die Abtretungserklärung eingebaut, mit sinngemäß folgendem Inhalt: "Gutachterkosten, die über den von der Versicherung zu erstattenden Betrag hinausgehen, sind vom Auftraggeber zu entrichten." Ich habe einmal den Fehler gemacht, sowas zu unterschreiben und bin dann auf der Hälfte der Kosten hängen geblieben. Gutachter sind an keine Gebührenordnung gebunden und können daher theoretisch berechnen, was sie wollen.

 

 

Also ich hab hier nur ne Unfallkarte liegen, wo oben geschrieben steht, dass man sich umgehend bei seinem Versicherer melden soll, wenn man den Unfall verursacht oder Mitverursacher ist. Und das hat die Gegnerische Versicherung ja. Sonst stehen dort nur Adresse und Versicherug.

.

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Du solltest das auf jeden Fall deiner Versicherung melden. Und zwar zügig.

Wie oben schon geschrieben, tritt deine Versicherung für Dich ein. Du hast sogar bei Abschluß der Versicherung die rechtliche Seite für Schadenfälle an deine Versicherung abgetreten.

 

Kannst nur hoffen, das die Versicherungen nicht irgendwie verbandelt sind, dann kungeln sie gerne mal.

Da sollte man Ihnen auf die Finger schauen.

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

-----´`  Satzzeichen können Ehen retten!

Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

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okay. In dem Fall werd ich mich morgen bei dem Gutachter melden, und er soll ihn einfach mal anschauen und dann sehen wir weiter.

Was ich selbst noch versuch rauszuholen ist auf jeden Fall die Tagespauschale für nen Leihwagen, Schmerzensgeld und Nutzungsausfall, da ich bis morgen krank geschrieben bin.

Aber wie ich da vorgehe hat mir der weatzel ja schon gesagt.

 

bei Schmerzensgeldforderung musst Du zum Anwalt, ohne den nicht möglich!

 

Ich schreibe aus 4 Fällen (nur die Erfahrungen mit gesundheitlichem Schaden), daher mein Rat:

 

1) Zuerst zum Anwalt, über den läuft alles weitere!

 

2) zum Arzt (falls noch nicht geschehen), da ohne Atest kein Schmerzensgeld (richtet sich u.a. nach Anzahl der Tage die Du krankgeschrieben wirst)

 

3) Gutachter aufsuchen (Deine Wahl scheint gut, aber rechne mal damit, Daß Du Gutachterkosten auslegen musst und erst am Ende von der gegnerischen Versicherung bekommst; in meinen Fällen hat das 4 bis 8 Monate gedauert und die DEKRA wollte schon nach 6 Wochen dann von mir die Kosten für den Gutachter: 600€)

 

4) falls Du dem Unfallgegner Deine Unfallkarte gegeben hast unbedingt bei Deiner Versicherung anrufen und mitteilen, daß Du schuldfrei bist! In einem Fall hat der Gegner sich über Nacht bei meiner Versicherung als Geschädigter dargestellt und meine Versicherung hätte fast ohne Nachfrage gezahlt... :wall:

 

5) da das Ganze lange dauern kann, überlegen Kleinkredit aufzunehmen (auch diese Kosten kann der Anwalt reinholen, Überziehungskosten vom Dispo bekommst Du aber nicht erstattet)

 

das aus meinen, teilweise extremen, Erfahrungen. Aber besser mit dem Schlimmsten rechnen als kalt erwischt werden!

 

Dir viel Erfolg und eine schnelle Abwicklung :drive:

suche: Überkaro-Sportsitze;

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Also ich hab hier nur ne Unfallkarte liegen, wo oben geschrieben steht, dass man sich umgehend bei seinem Versicherer melden soll, wenn man den Unfall verursacht oder Mitverursacher ist. Und das hat die Gegnerische Versicherung ja. Sonst stehen dort nur Adresse und Versicherug.

 

Du meinst wahrscheinlich Deine Versicherungskarte. Die ist aber völlig uninteressant, da Du den Unfall ja nicht verschuldet hast.

Du müsstest von der Polizei direkt an der Unfallstelle aber auch einen solchen Unfallmitteilungsbogen bekommen haben:

 

http://www.utein.de/Training/VS4/VS4_Formulare/files/BIGvumitt_1.tiff.png

 

Der wird von den Beamten vor Ort ausgefüllt. Wenn die Oma da als erster aufgeführt ist, hat sie nach Einschätzung der Beamten die Unfallursache gesetzt und trägt somit auch das Verschulden.


Bearbeitet: von Herr Huber
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Nur noch einmal, um das klarzustellen. Seine Versicherung geht das sehr wohl etwas an.

Er sollte dieser sofort Benachrichtigen und am besten den Unfallbericht der Polizei gleich zukommen lassen.

 

In einem Versicherungsvertrag gibt man der KFZ Versicherung die (heißt glaube ich so) Regulierungsvollmacht.

 

Zweitens ist die Rechtslage überhaupt noch nicht geklärt.

Gruß

Oliver



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