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ABE, Gutachten, Verständnisfrage


ripeete
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Da ich nicht aus dem deutschen Raum stamme, sind mir die oben genannte Begriffe unbekannt, bzw. einfach unter "Papiere" verstanden.

Könnte mir jemand Licht ins Dunkle bringen?

 

(Ich habe mit meinem Mondeo einen Satz Titan Alufelgen auch bekommen, aber ohne jegliche Papiere :-D ausser die Kaufrechnung. Mit etwas Suche im Internet habe ich jetzt einen Teilegutachten dazu gefunden. Kann ich jetzt meine Winterreifen auf diese Felgen aufziehen lassen und einfach mit ihnen fahren, oder muss ich mich noch um etwas kümmern? Bzw reicht es einfach wenn ich die Teilegutachten mit im Handschufach nehme, oder brauche ich nicht mal das???)

 

Ich freue mich auf eine Aufklärung!

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Hallo!

 

Schön das du dir Gedanken um solche Sachen machst und nicht einfach los fährst wenn der Lochkreis passt.

Es kommt bei den Felgen eigentlich darauf an, was in den "Papiere" steht.

 

Da sollte so etwas stehen wie : Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich, oder bei nächster Gelegenheit erforderlich. Dann kann man die entsprechenden Reifen(steht auch im Teilegutachten) aufziehen und losfahren.

Wenn da aber steht: Eine Berichtigung ist unverzüglich erforderlich, bzw. eine Vorführung des Fahrzeuges ist erforderlich, dann geht es ab zum Prüfingenieur.

 

Im Teilegutachten steht auch die Mitführpflicht drin, wenn sie den gilt. Ansonsten gibt es den Grundsatz, was eingetragen ist, muss nicht mehr in Papierform mitgeführt werden.

 

Wenn du dir unsicher bist, dann schick mir das Gutachten mal per Mail / PN und ich lese mich dann mal ein.

 

Gruß

 

PS: Den Bremssattel habe ich heute fertig lackiert und überholt, alles i.O. Danke nochmal!

„Die höchste Form des Glücks ist ein Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.“

Erasmus von Rotterdam:klug:

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  • 2 Wochen später...

Was noch zu bedenken/nachzulesen ist:

 

sind weitere bauliche Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen (z. B. Tieferlegung, Sportlenkrad) wird in den meisten Fällen die Eintragung dennoch fällig. Da mal ganz genau die Auflagen durchlesen.

:freak:  "Und Du bist Pauker??????

Jo, erkennt man daran, dass ich morgens RECHT und nachmittags FREI habe" :freak::ironie:

Keine Garantie / Gewährleistung auf von mir geschriebenen Sinn / Unsinn!!

 

http://www.maxrev.de/fotostory-zum-buegel-kaefig-eigenbau-t215900.htm

 

Schaut doch mal auf meinem Youtube - Kanal vorbei:   wuddelcrew

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OHaaaa..... hier ist aber einiges was falsch ist. Der Beitrag von Kharn strotz nur vor falschen Aussagen. Hier mal eine kurze Zusammenfassung:

 

1. ABE: Allgemeine Betriebserlaubnis

Wird durch das KBA erteilt. Eine Anbauabnahme ist in der Regel nicht erforderlich. Dafür muss man aber die ABE lesen. Sollten andere Komponenten "getunt" sein, die Einfluss auf das ABE-Teil haben, kann es sein, dass eine Anbauabnahme erforderlich wird. Aussage hierzu trifft auch das Gutachten zur ABE! Die ABE ist immer mitzuführen. Das Teil kann durch eine Anbauabnahme durch die Zulassungsstelle in die Zulassungbescheinigung Teil1 eingetragen werden.

 

2. Teilegutachten:

Wird durch einen akreditierten Technischen Dienst erstellt.

Eine Anbauabnahme ist immer erforderlich. Die Aufflagen des Gutachtens sind einzuhalten!

Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist zurückgestellt oder unverzüglich durchzuführen (siehe § 13 FZV)

 

3. ECE- und EG-Genehmigungen

Eine Anbauabnahme ist in der Regel nicht erforderlich. Papiere sind nicht mitzuführen.

Teile können durch Anbauabnahme in die Fahrzeugpapiere übernommen werden. Beeinflussen andere umgebaute Teile das Teil, muss evtl. eine Anbauabnahme durchgeführt oder eine Einzelbetriebserlaubnis erteilt werden.

 

Quellen:

§19 (2)-(4) StVZO

§ 13 FZV

 

Bitte unterscheiden:

 

Anbauabnahme: Die Arbeit des Prüfingenieurs oder amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 19 (3) und (4) StVZO

 

Einzelabnahme: Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis durch einen aaS: § 21 StVZO

 

Eintragung in die Fahrzeugpapiere: Tätigkeit der Zulassungsstelle nach § 13 FZV

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Ergänzung:

Man unterscheidet in Eintragungen nach §19.3 Abnahmen mit Teilegutachten oder §19.2 und (oder in Verbindung mit) §21, die nur ein aaS machen darf.

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

-----´`  Satzzeichen können Ehen retten!

Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

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