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Abmahnung erfolgreich abgewehrt. Wie Kosten einfordern?


fr.jazbec
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Wie der Titel schon sagt,ich habe für meine Webseite eine Abmahnung erhalten von einem e.V.. Ich habe den Vorgang dann einem Anwalt übergeben der den e.V. aufforderte ihm eine Abmahnungslegitimation zuzusenden. Die prompte Reaktion des e.V. war daraufhin ein Brief,in dem von sämtlichen finanziellen Forderungen mir gegenüber Abstand genommen wurde. So weit so gut,leider kostet mich das Einschalten des Anwalts ca.800€. Da ich davon ausgehe,dass es sich um eine unberechtigte Abmahnung handelt würde ich nun gerne von dem e.V. diese Kosten wieder einfordern.

Natürlich könnte ich diese Sache auch wieder dem gleichen Anwalt übergeben,aber erst mal kann dem ja egal sein wer ihn bezahlt,ferner handelt es sich nun nur mehr um einen Streitwert von 800€ statt 10000€,was sein Honorar erheblich geringer ausfallen lässt und ausserdem hätte ich gerne unabhängige Informationen zu Chancen,Risiken und dem zu gehenden Weg um nicht der Argumentationskette des Anwalts,der ja auch eigene finanzielle Interessen vertritt,hilflos ausgeliefert zu sein.

Danke im Voraus

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Das ist von Fall zu Fall verschieden. Bei eindeutig unberechtigten Abmahnungen (wie ja in deinem Fall offensichtlich, da nicht mal eine Legitimation dazu vorlag) wird in vielen Gerichtsurteilen "pro Abgemahnten" entschieden.

 

Lies mal hier...

 

http://www.jur-blog.de/abmahnungen/rechtsanwalt/2008-05/ag-bonn-unberechtigte-abmahnung-verpflichtet-abmahner-zur-kostenerstattung/


Bearbeitet: von bastelbert

 

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wird ein gericht wegen 800 euro streitwert eine verhandlung einberufen?

vllt. wäre es ja schon mit einem saftigen brief des anwalts an den e.v. getan. das kostet dich dann selbst im falle des nichterfolgs auch nicht mehr überragend viel mehr als das, was der anwalt jetzt schon von dir fordert...

 

ein seriöser anwalt sollte dir wenigstens diese fragen ehrlich beantworten.

Gruß Wolfgang

"Der Andersdenkende ist kein Idiot, er hat sich eben eine andere Wirklichkeit konstruiert" -- Paul Watzlawick --

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Grundsätzlich sehr positiv, traurig aber denn ich hätte eher vermutet, dass diese Rechtssprechung schon immer gelten müßte. Aber da hätte ich von meinem Rechtsempfinden nach der bisherigen Praxis mal wieder kräftig daneben gelegen. Aber es ist nicht das erst Mal, das ich mich über Rechtsauslegungen wundere.

 

Aber selbst danach würde ich nicht klagen, denn ein einziges Urteil schafft noch keine gleichgeltende Gerechtigkeit, und es gibt offenbar ja immer noch reichlich Gerichte, die den Abmahnern Hilfe leisten. Vielleicht sind die dortigen Richter ja am Gewinn beteiligt. 8-/ besser mal :ironie: .

 

 

 

Schick denen doch einfach eine Rechnung mit dem Hinweis auf dieses Urteil. Wenn Sie nicht zahlen erläßt Du einen Mahnbescheid. Und dann hängt es erstmal nur daran, ob Widerspruch eingelegt wird. Ist für Dich die preiswerteste Lösung mit einer großen Chance, dass das im Verein keinen Widerspruch einlegt und Du so einen Titel erlangst. Auch wenn die Titel heute nicht mehr viel wert sind.

 

Oder noch besser, hol Dir so jemanden.

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Das ist von Fall zu Fall verschieden. Bei eindeutig unberechtigten Abmahnungen (wie ja in deinem Fall offensichtlich, da nicht mal eine Legitimation dazu vorlag) wird in vielen Gerichtsurteilen "pro Abgemahnten" entschieden.

 

Lies mal hier...

 

http://www.jur-blog.de/abmahnungen/rechtsanwalt/2008-05/ag-bonn-unberechtigte-abmahnung-verpflichtet-abmahner-zur-kostenerstattung/

Super,genau das was ich gesucht habe.:daumen:

Das hilft mir auf alle Fälle schon mal weiter.

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