JJ Geschrieben: 12. Juli 2012 #26 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juli 2012 Recht haste Mathes! Zitieren Cirrusblaue Grüsse JJ Suche Kabelbaum für Anhängerkupplung! E30 mit Check Control. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
iroc-tx Geschrieben: 12. Juli 2012 #27 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juli 2012 Wir reden irgendwie an einander vorbei! Auf der ersten Seite schriebst du 12 Tonnen das geht auch mit dem alten 3er nicht (auch unter 50Lj.), weil 7,5 T + 12 Tonnen > 18,75 T Dann hatten wir es von "nach 50 Lebensjahr" und da darfst auch Du mit deinem alten Lappen ohne Verlängerung nur noch 7,5 T Zugfahrzeug mit Hänger bis 12 T fahren. Jetzt bist Du ja auf 11 Tonnen runter, hast den alten Lappen und bist unter 50 Jahre! Dann alles palletti ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
capo Geschrieben: 12. Juli 2012 #28 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juli 2012 Entschuldigt wenn ich mich hier nochmal einklinke: Wenn ich, also nur dann ,w e n n ich: -Mit 49 Jahren die Umrubelung beantrage, Sehtest vorlege usw. die Klasse "CE79" beantrage, und folglich umschreiben lasse,-DANN gilt alles weiter, dann darf ich unverändert 7,5 Tonner plus 11Tonnen Anhänger weiter fahren. So ist es doch wohl. Alle einverstanden? Gruß Capo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 12. Juli 2012 #29 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juli 2012 Wir reden irgendwie an einander vorbei! Auf der ersten Seite schriebst du 12 Tonnen das geht auch mit dem alten 3er nicht (auch unter 50Lj.), weil 7,5 T + 12 Tonnen > 18,75 T das wären dann aber 19,5 tonnen. ich bin an den 12tonnen hängengeblieben weils selten bis keine anhänger mit 11tonnen zG gibt. Dann hatten wir es von "nach 50 Lebensjahr" und da darfst auch Du mit deinem alten Lappen ohne Verlängerung nur noch 7,5 T Zugfahrzeug mit Hänger bis 12 T fahren. ja weil dann ja der CE wech ist aber aufgrund der bestandswahrung der C1E bleibt. Jetzt bist Du ja auf 11 Tonnen runter, hast den alten Lappen und bist unter 50 Jahre! Dann alles palletti ! nee sowas ist nix für mich. da muss es schon 40tonnen + sein. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
iroc-tx Geschrieben: 12. Juli 2012 #30 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juli 2012 Ja ! Für weitere 5 Jahre! Nur nicht Sehtest sondern Gutachten Augen und Hausarzt! Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
capo Geschrieben: 12. Juli 2012 #31 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juli 2012 Ich hatte dieses Punkt ja nur angeführt um darzulegen das BESTANDSCHUTZ nur greift wenn man aktiv wird, nicht, wie ich dachte, ich einfach nichts mache und der schöne alte graue Lappen uneingeschränkt weiter gilt. Pustekuchen. Ein 7,5 Tonner ist für den ungeübten Klasse 3 "Hobbtrucker" ja immerwieder ein Erlebnis. Soll mir keiner sagen, das das Ding nicht ungewohnt fährt! Und irgenwann, da will ich noch wissen wie sich das maximale Quantum bei minimaler Motorisierung anfühlt: 7,5 Tonner plus 11 Tonnen hintan. Das Alles mit den üblichen 130 bis 150 PS. Dann hat man noch 8 PS/Tonne, genau die gesetzliche Untergrenze soweit ich weiß. Und dann den Berg hoch. Wie langsam wird man da, sagen wir: In den Kasseler Bergen, bei Gegenwind?? Vermutlich ein guter Fahrversuch für alle die ihren PKW für untermotorisiert halten. Gruß Capo. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 12. Juli 2012 #32 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juli 2012 naja der normale 7,5er ist mit 160 ps schon untermotorisiert. als gespann sollten es dann doch 220-240 ps sein. dann noch nen ungeübter fahrer der zu spät/zu wenig runterschaltet und schon pendelt die nadel bei 35kmh. ohne gegenwind..... Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
passat32bfan Geschrieben: 12. Juli 2012 #33 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juli 2012 Allerdings finde ich die Klasse B96 sinnfrei. Was soll die bringen? Entweder man macht BE oder nur B, aber B96? B96 ist anscheinend nur ne eintägige Schulung, und reicht aus, um die allermeisten Wohnanhänger zu ziehen. Find ich eigentlich sehr sinnvoll! Aber seh ich das richtig und entfällt beim normalen B endlich diese unsinnige "das-zul-Gesamtgewicht-des-Anhängers darf-das-Leergewicht-des-Zugfahrzeugs-nicht-überschreiten-Regel"? Die nervt mich nämlich enorm, weil mein Auto nur 1030kg leer wiegt, die allermeisten gebremsten Anhänger aber 1300kg. Und gilt das dann auch rückwirkend für die alten Klassen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
M20B20-Fan Geschrieben: 12. Juli 2012 #34 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juli 2012 Aber seh ich das richtig und entfällt beim normalen B endlich diese unsinnige "das-zul-Gesamtgewicht-des-Anhängers darf-das-Leergewicht-des-Zugfahrzeugs-nicht-überschreiten-Regel"? Die nervt mich nämlich enorm, weil mein Auto nur 1030kg leer wiegt, die allermeisten gebremsten Anhänger aber 1300kg. Und gilt das dann auch rückwirkend für die alten Klassen? Nach meinem Fahrlehrer wirkt das ach rückwirend, da es nichts mit dem Führerschein an sich, sondern mit Sicherheitsvorschriften zu tun hat.Wenn es diese Regel nicht geben würde, wann gäbe es so Hirnfreie, die ungestraft mit nem Peugeot 206 nen 1,3t-Anhänger ziehen. Wenn der den Berg rauf muss, das schlängernde Gespann geradeziehen muss, oder gar bergab bremsen muss.... Da will ich nicht dabei sein. Zitieren BMW E30 Touring. Freude am Fahren mit dem ersten Lifestyle-Kombi. (OO==[][]==OO) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
passat32bfan Geschrieben: 12. Juli 2012 #35 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juli 2012 Aber seh ich das richtig und entfällt beim normalen B endlich diese unsinnige "das-zul-Gesamtgewicht-des-Anhängers darf-das-Leergewicht-des-Zugfahrzeugs-nicht-überschreiten-Regel"? Die nervt mich nämlich enorm, weil mein Auto nur 1030kg leer wiegt, die allermeisten gebremsten Anhänger aber 1300kg. Und gilt das dann auch rückwirkend für die alten Klassen? Nach meinem Fahrlehrer wirkt das ach rückwirend, da es nichts mit dem Führerschein an sich, sondern mit Sicherheitsvorschriften zu tun hat.Wenn es diese Regel nicht geben würde, wann gäbe es so Hirnfreie, die ungestraft mit nem Peugeot 206 nen 1,3t-Anhänger ziehen. Wenn der den Berg rauf muss, das schlängernde Gespann geradeziehen muss, oder gar bergab bremsen muss.... Da will ich nicht dabei sein. Diese absolut sinnbefreite Regel hat damit gar nix zu tun, da die Anhängelast des Twingos das Problem gar nicht erst aufkommen lässt. Und es ist überhaupt kein Problem am Kleinwagen einen LEEREN 2,5t anhängermitzunehmen. Stattdessen werden die Fahrer heute quasi gezwungen einen 750kg Anhänger ungebremst zu ziehen und diesen dann hoffnungslos zu überladen. DAS finde ich wesentlich gefährlicher... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
M20B20-Fan Geschrieben: 12. Juli 2012 #36 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juli 2012 Tja, unsere netten Politiker, die diese Gesetzte erstellen und verabschieden, denken den Gedanken nur halb zu Ende, habe ich immer den Eindruck. Ich sage da nur Wechselkennzeichen... Zitieren BMW E30 Touring. Freude am Fahren mit dem ersten Lifestyle-Kombi. (OO==[][]==OO) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Pulverapa Geschrieben: 12. Juli 2012 Autor #37 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juli 2012 Tja, unsere netten Politiker, die diese Gesetzte erstellen und verabschieden, denken den Gedanken nur halb zu Ende, habe ich immer den Eindruck. Ich sage da nur Wechselkennzeichen... Das Schlimme ist ja, das was die jetzige Generation Verbockt, dafür muss bzw wird die nächste Generation Büsen, und das richtig bei dem ganzen Mist den die Verzapfen!! Sorry fürs OT:popo: Zitieren http://www.race4friends.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Bernie Geschrieben: 12. Juli 2012 #38 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juli 2012 Aber seh ich das richtig und entfällt beim normalen B endlich diese unsinnige "das-zul-Gesamtgewicht-des-Anhängers darf-das-Leergewicht-des-Zugfahrzeugs-nicht-überschreiten-Regel"? Die nervt mich nämlich enorm, weil mein Auto nur 1030kg leer wiegt, die allermeisten gebremsten Anhänger aber 1300kg. Und gilt das dann auch rückwirkend für die alten Klassen? Genauso nervig ist die 3,5t Regel für das zGg des Gespanns. Sollten tatsächlich die beiden "zGg"s wegfallen in Verbindung mit dem höheren tatsächlichen Gesamtgewicht, würde ich das Ding auch machen.Dann kann ich Autos endlich vernünftig auf dem Hänger transportieren und nicht wie bisher: Zitieren Gruß,Bernie www.ac-silberstern.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
capo Geschrieben: 13. Juli 2012 #39 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Juli 2012 Ja, tolles Video. Unglaublich. Der beste Moment ist bei 3:18 min. wo er hinten unter das Auto krabbelt.... Gruß Capo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
passat32bfan Geschrieben: 13. Juli 2012 #40 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Juli 2012 Aber seh ich das richtig und entfällt beim normalen B endlich diese unsinnige "das-zul-Gesamtgewicht-des-Anhängers darf-das-Leergewicht-des-Zugfahrzeugs-nicht-überschreiten-Regel"? Die nervt mich nämlich enorm, weil mein Auto nur 1030kg leer wiegt, die allermeisten gebremsten Anhänger aber 1300kg. Und gilt das dann auch rückwirkend für die alten Klassen? Genauso nervig ist die 3,5t Regel für das zGg des Gespanns. Sollten tatsächlich die beiden "zGg"s wegfallen in Verbindung mit dem höheren tatsächlichen Gesamtgewicht, würde ich das Ding auch machen.Dann kann ich Autos endlich vernünftig auf dem Hänger transportieren und nicht wie bisher: pff Amateur!http://www.unimog-community.de/index.php?name=PNphpBB2&file=viewtopic&t=71103&sid=16d2501a85c7adf2bd90e01e059bac7e Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
M20B20-Fan Geschrieben: 13. Juli 2012 #41 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Juli 2012 Alles Anfänger. Das sind Könner: http://www.n-tv.de/img/35/3570891/O_1000_680_680_2ygd1822.jpg6801299116441692414.jpg Auto hochkant in Transporter gepackt Zitieren BMW E30 Touring. Freude am Fahren mit dem ersten Lifestyle-Kombi. (OO==[][]==OO) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
passat32bfan Geschrieben: 13. Juli 2012 #42 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Juli 2012 Man sollte da nicht überpauschalisieren: Ein Mittelklasseauto wie der Mazda wiegt leer etwa 1200kg... Das überfordert einen 3,5t Sprinter doch nicht. Der BMW war schon schwerer, ohne Tankinhalt und Fahrer geschätzte 1800kg max. Der Unimog wiegt aber mindestens3500kg... Das die Ladungssicherung bei allen haarsträubend ist, stimmt natürlich! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
capo Geschrieben: 13. Juli 2012 #43 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Juli 2012 Dieser Ducato Pritschenwagen der zweiten Serie hatten zwischen 950 und 1300 Kilogramm Zuladung, mehr nicht. Weil die SEVEL-Kisten eben selbst nicht leicht sind. Entscheidend aus meiner Sicht sind nicht die locker 600 Kilogramm Überladung durch den BMW sondern das das Alles auf der H i n t e r achse des Transporters steht. Zumindest bleibt die Lenkung so schön leichtgängig. Gruß Capo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
passat32bfan Geschrieben: 13. Juli 2012 #44 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Juli 2012 Dieser Ducato Pritschenwagen der zweiten Serie hatten zwischen 950 und 1300 Kilogramm Zuladung, mehr nicht. Weil die SEVEL-Kisten eben selbst nicht leicht sind. Entscheidend aus meiner Sicht sind nicht die locker 600 Kilogramm Überladung durch den BMW sondern das das Alles auf der H i n t e r achse des Transporters steht. Zumindest bleibt die Lenkung so schön leichtgängig. Gruß Capo Das ist bei dem verlinkten Unimogtransport ganz genauso. Die Düsseldorfer 508 hatten etwas unter 2t Zuladung, der Unimog über 3,5t und auch der steht mit fast der gesamten Last (Unimogs sind ziemlich frontlastig) auf der Hinterachse. Man beachte auch wie kreativ die Hinterachse des Unimog unterbaut ist, damit das Rahmenende über die Kabine des Düsseldorfers kommt... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
evo-mann Geschrieben: 14. Juli 2012 #45 Meldung Teilen Geschrieben: 14. Juli 2012 moin, moin zusammen, auch mal kurz meinen Senf dazu geben. Zu meiner Zeit als ich den "Grauen" bekam war die Begrenzun mit Klasse 3 max. 7.5 tonnen, dan kam das Problem mit dem Anhänger dazu. Es gab eine Gesetzes-Lücke, es gab den Tandenachser. Damit konnte man das 1,5 fache Gewicht der Zugmaschiene hinten dran hängen. Und der Anhänger mußte ein 2 Kreisbremssystem haben. So konnte man mit Klasse 3 mit 19 Tonnen durch die Gegend fahren. Der größte Teil hatte keine Ahnung vom 2 Kreisbremssystem, Unfälle wahren vorprogrammiert.... Gruss evo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Laafer Geschrieben: 14. Juli 2012 #46 Meldung Teilen Geschrieben: 14. Juli 2012 Aber seh ich das richtig und entfällt beim normalen B endlich diese unsinnige "das-zul-Gesamtgewicht-des-Anhängers darf-das-Leergewicht-des-Zugfahrzeugs-nicht-überschreiten-Regel"? Die nervt mich nämlich enorm, weil mein Auto nur 1030kg leer wiegt, die allermeisten gebremsten Anhänger aber 1300kg. Und gilt das dann auch rückwirkend für die alten Klassen? Ich habe mal einen 316 VVFL gehabt, also einen 90PS Vergaser, der hatte ein Leergewicht von 980kG. Maximale Anhängelast waren 1200kG. So stand es in den Papieren, also darf ich das doch fahren, oder nicht?! (Habe einen BE Schein das nur so nebenbei) Zitieren http://e30-talk.com/bilder/signaturepics/sigpic3900_7.gifMFGHannes Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
passat32bfan Geschrieben: 14. Juli 2012 #47 Meldung Teilen Geschrieben: 14. Juli 2012 Aber seh ich das richtig und entfällt beim normalen B endlich diese unsinnige "das-zul-Gesamtgewicht-des-Anhängers darf-das-Leergewicht-des-Zugfahrzeugs-nicht-überschreiten-Regel"? Die nervt mich nämlich enorm, weil mein Auto nur 1030kg leer wiegt, die allermeisten gebremsten Anhänger aber 1300kg. Und gilt das dann auch rückwirkend für die alten Klassen? Ich habe mal einen 316 VVFL gehabt, also einen 90PS Vergaser, der hatte ein Leergewicht von 980kG. Maximale Anhängelast waren 1200kG. So stand es in den Papieren, also darf ich das doch fahren, oder nicht?! (Habe einen BE Schein das nur so nebenbei) Mit dem BE Schein darfst du das natürlich, da ist dann auch egal, wie hoch das zul. Gesamtgewicht des Anhägers ist. Nur mit dem B dürftest du eben nur bis 980kg zul GG ziehen, auch wenn der Anhäger leer ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Laafer Geschrieben: 15. Juli 2012 #48 Meldung Teilen Geschrieben: 15. Juli 2012 Also darf der Anhänger dann doch schwerer sein wie das Zugfahrzeug in dem Fall, mit BE Schein. Aber da fährt dann nicht das Auto mit dem Anhänger sondern der Anhänger mit dem Auto. Mit dem 90PS Veragser macht das bestimmt e kein Spass da 1.2 Tonnen durch die Gegen zu ziehen Zitieren http://e30-talk.com/bilder/signaturepics/sigpic3900_7.gifMFGHannes Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
2-7l-driver Geschrieben: 15. Juli 2012 #49 Meldung Teilen Geschrieben: 15. Juli 2012 @Finsk, bist du etwa schon 24 oder warum solltest du schon früher offen fahren dürfen?ab 2013, darfst du dann, wenn du den A-schein (gedrosselt 34ps) hast, bis zu 48ps haben und anderes leistungsgewicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
passat32bfan Geschrieben: 15. Juli 2012 #50 Meldung Teilen Geschrieben: 15. Juli 2012 Also darf der Anhänger dann doch schwerer sein wie das Zugfahrzeug in dem Fall, mit BE Schein. Aber da fährt dann nicht das Auto mit dem Anhänger sondern der Anhänger mit dem Auto. Mit dem 90PS Veragser macht das bestimmt e kein Spass da 1.2 Tonnen durch die Gegen zu ziehen Ich kann mir vorstellen, dass der E30 generell kein gutes Auto zum Anhänger ziehen ist. Er hat ja auch nur 50kg Stützlast.Mit einem Golf 3 75PS (ca 1000kg) bin ich aber auch schon tatsächliche 1,5t (ungebremst) gefahren. Auf kurzen Strecken kein Problem. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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