Pulverapa Geschrieben: 12. Juli 2012 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juli 2012 Weils so schööön war mit der Verwirrung, jetzt die Eskalation Besonders aufgefallen ist mir der B96.Was soll das sein? der bisherige BE etwas abgespeckt??und mit meinem A1 (125er) kann ich zur Fahrschule gehen, Prüfung ablegen und Motorrad fahren? http://www.fahrlehrerverband-bw.de/0...en-ab-2013.htm Ausm Touriforum Und meine meinung dazu: Was ein Kokoloris, da wird noch mehr Verwirrung Gestiftet wie ohne hin schon ist. Selbst ein Uniformierter Bewegungsmelder konntre mir hier nie recht sagen was ich nun Fahren darf und was nicht... Und für die ganzen HiOrgs wirds noch schwerer Material von A nach B zu Karren. Machen die Deppen sich eig auchmal Gedanken um soetwas oder sehen die nur die $ in den Augen ???http://www.touristenfahrerforum.de/forum/images/smilies/feuer.gif Zitieren http://www.race4friends.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 12. Juli 2012 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juli 2012 Und für die ganzen HiOrgs wirds noch schwerer Material von A nach B zu Karren. Jupp, bei unserem Ortsverband THW hatten sie plötzlich arge Probleme die Autos zu besetzten, nach dem wir "alten Säcke" nicht mehr dabei waren. Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
M20B20-Fan Geschrieben: 12. Juli 2012 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juli 2012 (bearbeitet) @bastelbert: Bei unserem THW Ortsverband sieht es nicht besser aus . Interessant ist, dass die die begrenzte Klasse A jetzt ne eigene Klassse (A2) hat. Das sorgt für mehr Übersicht. Allerdings finde ich die Klasse B96 sinnfrei. Was soll die bringen? Entweder man macht BE oder nur B, aber B96? Bearbeitet: 12. Juli 2012 von MalachitNico Zitieren BMW E30 Touring. Freude am Fahren mit dem ersten Lifestyle-Kombi. (OO==[][]==OO) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Pulverapa Geschrieben: 12. Juli 2012 Autor #4 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juli 2012 Ist bei uns in der OT Feuerwehr nicht besser, miur Schwahnt Böses wenn das neue Auto kommt. 7,49 to und fast 90 % dürfen nur 3,5 to Fahren... Denke B96 Beinhaltet Gebremste Anhänger, aber MAX 4,25 to Zitieren http://www.race4friends.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Kabelsalat Geschrieben: 12. Juli 2012 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juli 2012 Wie siehts denn dann mit der Bisherigen Fahrerlaubnis aus? Habe mir den BE hart erarbeitet und keine lsut den jetzt einfach her zu geben Ich hoffe doch ich behalte alles Zitieren Fotostory zum M42 Neuaufbau:http://e30-talk.com/foto-stories/t-m42-winterprojekt-118218.html Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
M20B20-Fan Geschrieben: 12. Juli 2012 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juli 2012 Die Feuerwehr hat noch den Vorteil, dass die Fahrzeuge teilweise "nur" 7,49t wiegen. Beim THW sind 16t drinne. Dafür braucht man dann schon C und nicht C1.War nicht bei der Feuerwehr ne Ausnahmeregelung im Gespräch, das Personen mit Klasse B auch Einsatzfahrzeuge bis 7,49t fahren dürfen? Was ist daraus geworden? Zitieren BMW E30 Touring. Freude am Fahren mit dem ersten Lifestyle-Kombi. (OO==[][]==OO) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Verwerter Geschrieben: 12. Juli 2012 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juli 2012 Hab dieses jahr den BE nachgemacht und da sagte der Fahlehrer schon, sei froh das du ihn dieses jahr noch gemacht hast ;) was für ein schwachsinn. Anhänger Führerschein finde ich nicht verkehrt, ich hab viele gesehen die noch den Alten Führerschein haben und mit Anhänger fahren....GRAUSAM !!!Aber das ist nun echt Abzocke !!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Verwerter Geschrieben: 12. Juli 2012 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juli 2012 Wie siehts denn dann mit der Bisherigen Fahrerlaubnis aus? Habe mir den BE hart erarbeitet und keine lsut den jetzt einfach her zu geben Ich hoffe doch ich behalte alles Achwas, was du hast das hast du ;) Dann müssten ja alle einen neuen Führerschein machen !!! Lieber nicht zu laut drüber reden Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
JuTu Geschrieben: 12. Juli 2012 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juli 2012 man man man.... Wie schön, dass ich noch meinem "alten grauen Lappen" haben; darin steht: Klasse 1 Klasse 3 Auf der Rückseite nachträglich Klasse 2 FERTIG! Richard Zitieren Ein X5 4,8is kam dazuEin Z3 Coupé schwarz / schwarz mit Automatik wird derzeit gesuchthttp://www.creme21-rallye.de/ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Pulverapa Geschrieben: 12. Juli 2012 Autor #10 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juli 2012 Die Feuerwehr hat noch den Vorteil, dass die Fahrzeuge teilweise "nur" 7,49t wiegen. Beim THW sind 16t drinne. Dafür braucht man dann schon C und nicht C1.War nicht bei der Feuerwehr ne Ausnahmeregelung im Gespräch, das Personen mit Klasse B auch Einsatzfahrzeuge bis 7,49t fahren dürfen? Was ist daraus geworden? Die Ausnahmeregelung geht auf 4,25 to. Das sollte so laufen das man in der Gemeinde eine "Interne" Fahrerschulung auf dem Dementsprechenden Einsatzfahrzeug bekommt. Selbiges darf dann NUR im Einsatzfalle bewegt werden, weder zu Übungen, noch für Bewegungsfahrten. Bis dato gibt es da aber nix neues, und mal Ehrlich, ein Feuerwehrfahrzeug / THW Auto mit 4,25 to ist ein Abziehbildchen eines Einsatzfahrzeuges.... Zitieren http://www.race4friends.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 12. Juli 2012 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juli 2012 naja das die obrigkeit reagieren musst war ja klar. wie sonst soll ich nen modernen mittelklassewagen mit wohnanhänger bewegen wenn die zugmaschine schon an den 2000kilo kratzt??? naja mir isses eh wurscht. bestandsschutz und die pappe voll bis aufn busschein.... Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
capo Geschrieben: 12. Juli 2012 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juli 2012 Mit dem Bestandschutz, das gilt nicht immer. Was ich, als direkt Betroffener nicht wusste: Wer den steinalten grauen, Klasse 3 hat und ihn nicht zwischenzeitlich umschreiben ließ, büßt mit dem 50 Geburtstag die Erlaubnis ein Anhänger über 3,5 tonnen zu chauffieren ein. Nein, jetzt schreit nicht: "Gib´s doch nicht!" Doch, is´so. Wer wie ich Jahrgang 1963 ist, sollte daher zum Amt gehen, die komplette Umrubelung seiner grauen Pappe beantragen und auch die Klasse "CE 79", mit beantragen. Dann, und nur dann bleibt Die Fahrerlaubnis gemäß der alten Klasse 3 (7,5 tonner plus 12 Tonnen Anhänger) erhalten. Sonst is "Essig" mit den fetten Anhängern.... Gruß Capo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 12. Juli 2012 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juli 2012 Mit dem Bestandschutz, das gilt nicht immer. Was ich, als direkt Betroffener nicht wusste: Wer den steinalten grauen, Klasse 3 hat und ihn nicht zwischenzeitlich umschreiben ließ, büßt mit dem 50 Geburtstag die Erlaubnis ein Anhänger über 3,5 tonnen zu chauffieren ein. Nein, jetzt schreit nicht: "Gib´s doch nicht!" Doch, is´so. Wer wie ich Jahrgang 1963 ist, sollte daher zum Amt gehen, die komplette Umrubelung seiner grauen Pappe beantragen und auch die Klasse "CE 79", mit beantragen. Dann, und nur dann bleibt Die Fahrerlaubnis gemäß der alten Klasse 3 (7,5 tonner plus 12 Tonnen Anhänger) erhalten. Sonst is "Essig" mit den fetten Anhängern.... Gruß Capo ja das haben die im zuge des EU-führerscheins für LKW geändert. auch das der klasse 2er verfällt wenn man nich die 5 kurse belegt. teilweise find ichs aber gut das nicht jeder sich mal eben 18tonnen untern hintern klemmen kann.... Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
JuTu Geschrieben: 12. Juli 2012 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juli 2012 Mit dem Bestandschutz, das gilt nicht immer. Was ich, als direkt Betroffener nicht wusste: Wer den steinalten grauen, Klasse 3 hat und ihn nicht zwischenzeitlich umschreiben ließ, büßt mit dem 50 Geburtstag die Erlaubnis ein Anhänger über 3,5 tonnen zu chauffieren ein. Nein, jetzt schreit nicht: "Gib´s doch nicht!" Doch, is´so. Wer wie ich Jahrgang 1963 ist, sollte daher zum Amt gehen, die komplette Umrubelung seiner grauen Pappe beantragen und auch die Klasse "CE 79", mit beantragen. Dann, und nur dann bleibt Die Fahrerlaubnis gemäß der alten Klasse 3 (7,5 tonner plus 12 Tonnen Anhänger) erhalten. Sonst is "Essig" mit den fetten Anhängern.... Gruß Capo Moin, das ist absolut richtig. Ich bin am 05.03. diesen Jahres 50 geworden und mit den 40t ist (ohne den Augentest etc.) vorbei. Da ich aber nicht vorhabe in Zukunft über 7,5t zu fahren ist es mir egal. Richard Zitieren Ein X5 4,8is kam dazuEin Z3 Coupé schwarz / schwarz mit Automatik wird derzeit gesuchthttp://www.creme21-rallye.de/ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 12. Juli 2012 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juli 2012 ich meine richard hätte aber noch zeit bis zum 52ten lebensjahr durch den sehtest den lappen wiederzuerlangen. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
iroc-tx Geschrieben: 12. Juli 2012 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juli 2012 Ganze Menge gefährliches Halbwissen schon drin in dem Thread!@ capoAuch wer umschreiben lässt muss mit 50 zum Haus und Augenarzt wenn er weiter CE79 fahren will! Außerdem sind es 7,5 T mit Hänger bis 12 T (nicht + 12T Hänger) @Mathes318ia Natürlich verfällt der 2er nicht wenn man keine 5 Schulungen macht! Man darf nur ab 2014 nicht mehr gewerblich nutzen! Ansonsten ist es natürlich allergrößter Bullshit jetzt wieder was zu ändern wo 90 % noch nicht mal das alte verinnerlicht hat. Grüße P.s. CE79 und CE (Kl 2) kann mittlerweile auch nach über 2 Jahren Ablauf neu verlängert werden Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 12. Juli 2012 #17 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juli 2012 tja iroc auch du bist nich auf aktuellem stand.... 7,5tonnen PLUS 12tonnen anhänger. inclu. anhänger für 12 tonnen ist nur die mautgrenze. klar kann man ab 50 den schein nimmer gewerblich nutzen. aber wieviel autovermietungen kannst du die ner privatperson nen 25tonner-motorwagen und nen 15tonner-anhänger vermieten? Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
JuTu Geschrieben: 12. Juli 2012 #18 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juli 2012 Moin, was aber pasieren kann, ist, dass der "alte graue Lappen" bei einer Verkehrskontrolle im Ausland zu Problemen führen kann, weil dort 1,2 & 3 nicht zugeordnet werden können. Richard Zitieren Ein X5 4,8is kam dazuEin Z3 Coupé schwarz / schwarz mit Automatik wird derzeit gesuchthttp://www.creme21-rallye.de/ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
JJ Geschrieben: 12. Juli 2012 #19 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juli 2012 C/CE alle 5 jahre mit 5 Module, immer und immer wieder... CE 79 für alte Klasse 3! lasst Euch nicht den BC1E einreden, der ist nicht die Alte Klasse 3, der Darf nicht in die Gewichtsklasse, sollte aber bei CE 79 auch mit eingetragen werden. Ich selber hatte damals die Klasse 1b gemacht ( 11/1994 ), 80ccm Leichtkraftrad. Damit darf ich ja jetzt auch die 125ccm offen fahren, weil ich über 18 bin. gehe ich nach dem Link im ersten Beitrag, lege ich eine praktische Prüfung ab und darf dann Mittelschwere Motorräder bis 35kW und 0,2kW/kg fahren? Einfach so easy die Klasse A2? Zitieren Cirrusblaue Grüsse JJ Suche Kabelbaum für Anhängerkupplung! E30 mit Check Control. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
iroc-tx Geschrieben: 12. Juli 2012 #20 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juli 2012 @mathes Glaub mir einfach dass ich auf dem laufenden bin. FEV§ 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:Klasse A:Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einerdurch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45*km/hKlasse A1:Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Nennleistungvon nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder)Klasse B: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehrals 3*500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger miteiner zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmassebis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination3*500 kg nicht übersteigt)Klasse C: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3*500kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einerzulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)Klasse C1: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3*500kg, aber nicht mehr als 7*500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)Klasse D: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzenaußer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als750 kg)Klasse D1: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als acht undnicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigenGesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)Klasse E inVerbindungmit KlasseB, C, C1,D oder D1: Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D oder D1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmassevon mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen); bei denKlassen C1E und D1E dürfen die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12*000 kg und diezulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; bei derKlasse D1E darf der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werdenKlasse M: Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmtenHöchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
lassn Geschrieben: 12. Juli 2012 #21 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juli 2012 Ich werde im Januar 60 und muß meinen CE verlängern, aber ich laß es. Norbert Zitieren http://e30-talk.com/bilder/signaturepics/sigpic3260_7.gif BMW Schrauber seit 1968 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 12. Juli 2012 #22 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juli 2012 @mathes Glaub mir einfach dass ich auf dem laufenden bin. mit dem alten FS klasse 3 fahr ich dir nen 7,5er zugmaschine mit nem 11-tonner anhänger. ganz legal. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
iroc-tx Geschrieben: 12. Juli 2012 #23 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juli 2012 Joa! Mach ! Mehr wie den aktuell gültigen Gesetzestext werd ich sowieso nicht finden um dich zu überzeugen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Finsk Geschrieben: 12. Juli 2012 #24 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juli 2012 Darf ich theoretisch ab 19.01.2013 komplett offene "schwere" Motorräder fahren, obwohl ich eigtl. aufgrund der Drosselungsproblematik laut derzeitigem Gesetz für Klasse A noch bis zum 28.07.2013 warten müsste, da ich am 28.07.2011 meinen Heizerschein für mittelgroßvolumige Zweiradwaffen(über 125ccm, 2 Jahre bis max. 34PS, danach das, was maximal möglich ist bzw. durch das zulässige maximale Leistungsgewicht moglich ist) vor den Augen meines Fahrlehrers und eines Prüfers erfuhr? Oder bleiben derzeitige Gesetze so, wie sie waren als man den Lenkerschein gemacht hatte? Jedes mal lassen die sich was neues einfallen um die schon verwirrte Menschheit noch mehr zu verwirren, der 8-Punkte Quatsch, die 15 Jahre Führerscheine und der ganze Kram der noch alles war, nur fällt mir grad net mehr ein, aber es wird sicher noch das ein oder andere geben... Zitieren MfG Stefan Das ist kein Rost, das ist Pubertät im späten Stadium Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 12. Juli 2012 #25 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juli 2012 Joa! Mach ! Mehr wie den aktuell gültigen Gesetzestext werd ich sowieso nicht finden um dich zu überzeugen! erster absatz.....http://www.führerscheinklassen.info/ Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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