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Parken ohne Parkscheibe...40 Euro???


Fuchswurst
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Hallo, ich hatte vorhin eine ärgerliche Begebenheit.

 

Ich hatte ein von mir benutztes Fahrzeug auf einem Parkplatz abgestellt und war einkaufen.

 

Nun komme ich 30 min. später wieder zurück und finde einen "Strafzettel" mit einer Zahlungsaufforderung über 40 euro wegen Parkens ohne Parkscheibe vor.

 

Viel Text bla bla bla, mit abstellen des Fahrzeugs haben sie die Vertragsvereinbarungen akzeptiert. Es standen tatsächlich Schilder da die darauf hingewiesen haben...:wall:

 

Nun soll ich 40 euro an ein Inkasso Unternehmen überweisen. Innerhalb von 7 Tagen. Für eine nicht eingelegt Parkscheibe. Ich finde die Höhe der Forderung einfach nur Frech.

 

Bei nichtzahlung droht die defok GmbH mit einem Zivirechtlichem Prozess.

 

Können die mir überhaupt etwas? Es gibt doch keine Halterhaftung und wie wollen die Beweisen das ich auch wirklich das Fahrzeug da abgestellt habe um mich dann Zivilrechtlich anzugehen?!

 

Dann noch ganz unten:

Angebot zur Güte:

 

Zahlen sie innerhalb von 3 Kalendertagen nur 24,50 und wir werden auf die Verfolgung der Vertragsstrafe verzichten.

 

Irgendwie kommt mir das ziemlich unseriös vor...

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Es war noch nichtmal böse absicht :) Ne Parkscheibe macht mir ja keine Arbeit... Ich hab das 30x30 cm "große" Hinweisschild einfach nicht für voll genommen...

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Privat nehme ich an, also gehört wohl zu dem Getränke Laden und den anderen Geschäften...

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Ja. Lächerlich.

Der Parkplatzbetreiber will sich so noch ne Mark dazuverdienen und hat n Inkassounternehmen beauftragt, da auf Provisionsbasis ma n bissken aufzuräumen/abzukassiern.

Da so Saftläden eigentlich überhaupt gar nix fordern dürfen, da sie die Vorraussetzungen für zugelassene Inkassounternehmen nicht erfüllen, noch lächerlicher.

Der Parkplatzbetreiber darf eigentlich nur Abschleppen lassen (auch da mit "Schadensminimierung"-Auto am nächsten freien sicheren Platz abstellen) und Dir die ganze Aktion in Rechnung stellen.

Auf nem öffentlichen Parkplatz darf nur das zuständige Ordnungsamt rumknollen.

 

-> Fazit: Ich würd nich zahlen.

'Signatur zu groß'

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Folgender Gedankengang ( ohne Gewähr auf rechtliche Richtigkeit ).

 

Der Unterschied zwischen Privat und öffentlichem Falschparken ist, das bei öffentlichen Parkplatz man eine Strafe bekommt weil man gegen die STVO verstoßen hat und dann nach Verordnungen und Vorschriften eine Geldstrafe bekommt. Hier ist auch der Staat zuständig.

 

Bei einem privatem Parkplatz ist nicht der Staat zuständig. Hier geht es in der Regel um AGBs wo dann drin steht das man sich z.B. beim Befahren des Parkplatzes damit einverstanden erklärt das man 40 Euro zahlt wenn man keine Parkscheibe hat usw. Und genau hier kannst du ansetzen. Sie müssen dir beweisen das du der Fahrer warst der Kenntnis von den AGBs hatte und gegen diese verstoßen hat.

Hast du dein Auto z.B. verborgt und weist nicht mehr an wen, haben sie pech denn der feine Unterschied zum öffentlichen Recht ist, das man Privat immer nur die Kohle vom Vertragspartner in solch einem Fall fordern kann.

Ich würde dorthin schreiben das du dort nicht zu diesem Zeotpunkt geparkt hast ( smit keinen Vertrag eingenagen bist und nie Kenntnis von diesen AGbs hattest) und das mehere Personen dein Auto nutzen und du nicht zahlen wirst.

Sie sollen sich an die Person wenden die sich auf die AGBs mit Befahren des Parkplatzes eingelassen hat. Dann wirst du ja sehen was sie weiter machen.

 

Hier noch ein Urteil wo eine Halterin nicht zahlen musste weil ein erfoderlicher Parkschein nicht gelöst wurde. Begründung ist die Gleiche die ich oben angeführt habe ( Halter und Fahrer )

 

http://openjur.de/u/167803.html


Bearbeitet: von E30-Heizer
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Zuzugeben das er der Fahrer war, wäre der größte Fehler. Wenn sie ihn nicht direkt erwischt haben und nur ein Zettel am Auto war, kann er sich nicht erinnern wer sich auf die AGBs eingelassen hat.

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Wer kommt denn bitte auf so eine dämliche und zugleich höchstgradig dreiste Idee, Privatknöllchen zu verteilen? :wall: :klatsch:

 

 

das geht aber recht gut.

 

wer bei uns im nachbarort nach ladenschluss auf dem parkplatz steht kommt nimmer runter von selbigen. schranke zu. also muss die hinterlegte nummer angerufen werden wo dann der hausmeister kommt (wohnt allerdings in direkter nachbarschaft) und der kassiert dann 30€ bevor die schranke aufgeschlossen wird.

 

das geht weil der parkplatz eigentum der eigentümergemeinschaft des angrenzenden hochhauses ist und von 6-21uhr an den discounter verpachtet ist.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Ich hab das 30x30 cm "große" Hinweisschild einfach nicht für voll genommen...

 

MPU ?

 

Richard

Ein X5 4,8is kam dazu
Ein Z3 Coupé schwarz / schwarz mit Automatik wird derzeit gesucht

http://www.creme21-rallye.de/

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Das ist gar nicht so einfach zu sagen, was da wer kann und darf.

 

Aber auf keinen Fall zahlen!

Du warst nicht der Fahrer, du kannst diesen auch nicht benennen.

 

Ausserdem:

 

Es kommt zu aller erst mal auf die Örtlichkeit an.

Damit überhaupt jemand außer die Kommune/Land eine Forderung stellen kann muss das Privatgrund sein, dieser wiederum muss klar vom öffentlichen Verkehrsraum durch eine Schranke, Pfosten, Tor abgetrennt sein. Sonst ist das schon mal tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum, auf dem die StVO Anwendung finden kann und somit auch nur Geldbußen gegen Verkehrsordnungswidrigkeiten in Höhe des bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs erhoben werden können. Also bis zu einer halben Stunde 5€, bis zu einer Stunde 10 €.

Alles andere wäre dann schon mal nur schwer zu fordern.

 

Wenn es denn vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrennter Privatgrund ist, stellt sich als nächstes, die oft nicht bedachte Frage, wie denn das Privatwirtschaftliche Unternehmen, jemals ohne Verletzung des Datenschutzes über ein KFZ-Kennzeichen an deine Adressdaten kommen soll.

30 Min. Falschparken ohne irgendjemanden zu behindern kann kein Rechtfertigungsgrund dafür sein das ein Unternehmen deine Halterdaten bekommt.

„Verkauft“ die KFZ-Versicherung oder die Kommune/Polizei/KBA Halterdaten?

Wie kann das in einem Rechtsstaat sein?

 

usw...

bmw-signatur1.png

 

Wer lang sudert wiad ned budert!

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Ägerlich.. aber da kann ich auch ne Geschichte zu schreiben.. Habe wie so oft kurz hier in der Stadt am Bahnhof geparkt und bin schnell zur Bank gelaufen um Geld abzuholen.. nach 3Min kam ich wieder und hatte einen Zettel an der Scheibe wo ich 5€ zahlen sollte.. diesen habe ich wie so oft weggeworfen.. xD naja dann wenige wochen später habe ich Post bekommen und sollte auf einmal irgendwas mit 25€ zahlen.. dann hab ich dort ein fax hingeschrieben wie das zustande kommt weil ich hatte ja "keinen" Zettel an der Scheibe :D naja keine Antwort.. dann kam nochmal Post von einem Inkassounternehmen wo ich an die 90€zahlen sollte.. das habe ich dann auch lieber mal gemacht bevor da noch mehr passiert.. naja im endeffekt bin ich es ja selber schuld gewesen, aber dafür hätte ich mir den Parkplatz auch fast kaufen können ;)

 

Gruß Mario

:zzz:
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die frage der halterermittlung würde mich tatsächlich auch interessieren...

wenn der "strafzettel" in diesem fall von privat kommt, müsste der parkplatzbesitzer nicht auch erst einmal anzeige erstatten um irgendwas machen zu können?

 

sonst geh ich jetzt gleich mal runter und stelle schilder auf meinem parkplatz auf. jeder der dann dort parkt muss 5000 euro an mich bezahlen. ohne wenn und aber!

ich war stets der ansicht, dass die einzige möglichkeit einen falschparker auf privatgrund zu belangen das rufen der polizei ist, welche dann wiederrum ein abschleppunternehmen beauftragen kann.

selbst wenn ich den abschlepper persönlich rufe, muss ich erst einmal dafür bezahlen, und dann auf zivilrechtlichem wege die kosten vom fahrzeugbesitzer wieder einklagen.

 

ich würde mich mal beim anwalt schlau machen.

selbst ohne rechtschutzversicherung ist die erstberatung als adac-mitglied kostenlos.

nicht, weil die 40 euro einen ruinieren würde, sondern weil ich das für eine sehr dubiose geschäftspraxis halte.

versucht der laden sich dadurch tatsächlich bei seinen kunden beliebt zu machen??

Gruß Wolfgang

"Der Andersdenkende ist kein Idiot, er hat sich eben eine andere Wirklichkeit konstruiert" -- Paul Watzlawick --

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als besonders markant finde ich den Hinweis in der letzten Zeile:

"wenn sie innerhalb von 3 Tagen xy bezahlen, sehen wir von einer .........ab".

 

Erinnert mich an ein Inkassounternehmen, von dem ich letztens Post bekommen habe.

Angeblich eine Forderung über 640.-€!

Wenn ich aber 141.-€ zahle, wäre die Sache damit erledigt. Überweisungsträger ausgefüllt lag gleich mit dabei.

Anscheinend eine Masche, den Schreck auszunützen und Geld zu kassieren; egal ob berechtigt oder nicht.

Gruß Jochen

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist

 

Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm)

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Nicht zahlen, nichts machen, abwarten. Wird sich im Sande verlaufen, denn wegen der 24,50 Euro wird niemand vor Gericht ziehen wenn er weiss, dass Du da so leicht rauskommst (Du warst ja nicht der Fahrer).

Also vergiss es und ignorier die Zahlungsaufforderungen, die noch kommen (wenn überhaupt)

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Nicht zahlen, nichts machen, abwarten. Wird sich im Sande verlaufen, denn wegen der 24,50 Euro wird niemand vor Gericht ziehen wenn er weiss, dass Du da so leicht rauskommst (Du warst ja nicht der Fahrer).

Also vergiss es und ignorier die Zahlungsaufforderungen, die noch kommen (wenn überhaupt)

 

 

...Aber falls eines Tages mal ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, dann musst du sofort reagieren...

 

Auch noch so unberechtigte Forderungen werden nach Ablauf der Einspruchsfrist amtlich.

Gruß, Pit :sonne:

----------------------------------------------------------------------------------------------------

 

...ich bin für bezahlbaren Verkehr...
 

----------------------------------------------------------------------------------------------------

.

  kein      post-14170-0-01983500-1449394513_thumb.jpg

 

 

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Danke erstmal für die vielen Antworten!

 

Ich war heute bei der örtlichen Polizeidienststelle.

 

Der Zettel brachte erst viele fragende Gesichter, dann Gelächter mit sich. Wohl auf das Angebot mit den 24,50 bezogen.

 

Wie schon geschrieben müsste da

a: eine Schranke oder ähnliches sein,

b: Stelle ich mein Fahrzeug mehreren Leuten zur Verfügung und ich habe nicht die geringste Ahnung wer da gefahren sein könnte.

c: Hat das Unternehmen theoretisch nicht die Möglichkeit an meine Adresse zu kommen. Selbst wenn doch greift Punkt B.

 

Ich gehe Montag noch spaßenshalber zum Anwalt. Mal gucken was der noch sagt.:)

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Ich gehe Montag noch spaßenshalber zum Anwalt. Mal gucken was der noch sagt.:)

frag ihn doch mal, ob eine anzeige wegen nötigung aussicht auf erfolg hätte ;-)

Gruß Wolfgang

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Ich gehe Montag noch spaßenshalber zum Anwalt. Mal gucken was der noch sagt.:)

frag ihn doch mal, ob eine anzeige wegen nötigung aussicht auf erfolg hätte ;-)

 

 

Das gleiche sagten auch die Polizisten, grade wegen dem letzten Absatz mit dem Angebot zur Güte!

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  • 3 Wochen später...

Hallo Leute, ich hatte im März auch so einen Wisch hinter dem Fenster. Am nächsten Tag hab ich mit dem Inkasso Unternehmen gesprochen. Sie haben mir eine Aussetzung zugesichert. Nach 4 Monaten kommt der nächste Brief vom Inkasso Unternehmen. Jetzt sind schon 60€ zu zahlen, mit dem Hinweis, dass sowas schon mal 300€ Verfahrenskosten kosten kann. Ich warte jetzt mal ab. Oder hat dein Anwalt dir etwas geraten? Zur Polizei zu gehen, wäre auch noch eine Möglichkeit.

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Zum Thema Nötigung fällt mir grade noch was ein, vll. ist ja der eine oder andere Rechtler hier:

 

Wie sieht's denn aus, wenn das mit dem Parkticket wirklich absolut nicht rechtens ist.

 

Man sieht das ganze dann als Nötigung an und legt es über einen Anwalt auf ein Unterlassungsschreiben an. Versteht sich von selbst, dass dafür ein hoher, mindestens 3 stelliger Betrag als "Entschädigung" gefordert wird.

 

Meint Ihr, das geht vor Gericht durch?

 

Weil wenn ja, dann wär das DIE neue Art nicht mehr Arbeiten zu müssen und diesen Parkplatzpüppchen eine reinzudrücken!

Einfach schauen, wo man solche Tickets bekommt, hinstellen und warten bis eins an der Scheibe hängt und dann postwendend samt dem Unterlassungschreiben sowie der Mahnung an den "Gläubiger" oder das Inkassounternehmen schicken. In der heutigen Abmahnzeit würde sowas doch wahrscheinlich eh nicht mehr auffallen :-D

 

 

Ist mir zu kompliziert.

Ich gehe lieber arbeiten zum Geld verdienen und parke korrekt, verschwende mein Geld lieber anderweitig.

Klingt vielleicht spießig, ist aber stressfreier.

Gruß, Pit :sonne:

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...ich bin für bezahlbaren Verkehr...
 

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