dreizwonull Geschrieben: 25. Juni 2012 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 25. Juni 2012 Moin Leute, ich habe neulich ein Auto verkauft.Lt. Kaufvertrag habe ich alle Sachmägel usw. ausgeschlossen.War so ein Standardvertrag...Nun hat der Käufer mein Auto angemeldet mitgenommen (war scheiße, mache ich NIE WIEDER!!!).Im Vertrag haben wir schriftlich den Kilometerstand festgehalten (238000km).Außerdem habe ich in den Vertrag reingeschrieben, daß der Wagen am nächsten Tag abgemeldet werden muß.Nun hat er den Wagen mitgenommen und leider nicht abgemeldet.Nach 12 Tagen habe ich ihn angerufen und gefragt, warum er den Wagen nicht abgemeldet hat.Er sagte, es wurden diverse Mängel am Wagen festgestellt und sein Anwalt hätte ihm geraten, daß Auto nicht abzumelden.Angeblich würde die Beseitigung der Mängel knapp 1400€ kosten.Er wollte 500€ vom Kaufpreis zurück, oder ich soll das Auto wieder nehmen.Der Preisermäßigung habe ich nicht zugestimmt und das Auto zurückgenommen, weil ich keine Lust auf einen Rechtsstreit hatte und ich nicht wollte, daß das Auto weiterhin auf meinem Namen angemeldet ist.Hab das Auto jetzt wieder, in 13 Tagen wurden 3500km damit gefahren (kann ich belegen).Kann ich einen Schadensersatz fordern?Jetzt, wo ich den Wagen wieder habe und der Wagen abgemeldet ist und je mehr Gedanken ich mir über die Sache mache, möchte ich möglichst viel aus der Sache rausholen, weil ich mich voll im Recht sehe! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Nuri Geschrieben: 25. Juni 2012 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 25. Juni 2012 Shit, das liest sich als wärst du ziemlich übel abgezockt worden! Man kann doch nicht ein Auto kaufen dreieinhalb Mille drauf rattern und es dann wieder zurückgeben Das ist eine Frechheit!Ich kann es leider nicht belegen, sehe Dich aber voll im Recht! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
E30ohneDach Geschrieben: 25. Juni 2012 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 25. Juni 2012 Moin Leute, ich habe neulich ein Auto verkauft.Lt. Kaufvertrag habe ich alle Sachmägel usw. ausgeschlossen.War so ein Standardvertrag...Nun hat der Käufer mein Auto angemeldet mitgenommen (war scheiße, mache ich NIE WIEDER!!!).Im Vertrag haben wir schriftlich den Kilometerstand festgehalten (238000km).Außerdem habe ich in den Vertrag reingeschrieben, daß der Wagen am nächsten Tag abgemeldet werden muß.Nun hat er den Wagen mitgenommen und leider nicht abgemeldet.Nach 12 Tagen habe ich ihn angerufen und gefragt, warum er den Wagen nicht abgemeldet hat.Er sagte, es wurden diverse Mängel am Wagen festgestellt und sein Anwalt hätte ihm geraten, daß Auto nicht abzumelden.Angeblich würde die Beseitigung der Mängel knapp 1400€ kosten.Er wollte 500€ vom Kaufpreis zurück, oder ich soll das Auto wieder nehmen.Der Preisermäßigung habe ich nicht zugestimmt und das Auto zurückgenommen, weil ich keine Lust auf einen Rechtsstreit hatte und ich nicht wollte, daß das Auto weiterhin auf meinem Namen angemeldet ist.Hab das Auto jetzt wieder, in 13 Tagen wurden 3500km damit gefahren (kann ich belegen).Kann ich einen Schadensersatz fordern?Jetzt, wo ich den Wagen wieder habe und der Wagen abgemeldet ist und je mehr Gedanken ich mir über die Sache mache, möchte ich möglichst viel aus der Sache rausholen, weil ich mich voll im Recht sehe! ...iss ja irgendwie etwas "blauäugig" was du da gemacht hast,angemeldetes auto einfach so mitgeben!wirste wohl nix rausholen bei der aktion..... Zitieren http://www.world-of-smilies.com/wos_sonstige/sturm.gif Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
dreizwonull Geschrieben: 25. Juni 2012 Autor #4 Meldung Teilen Geschrieben: 25. Juni 2012 Habe eine Verkehrsrechtsschutz.Belege gibt es über die angeblichen Mängel nicht.Ein paar Mängel haben wir beim Verkaufsgespräch besrochen, allerdings nicht schriftlich festgehalten, da der Wagen ja lt. Kaufvertrag ohne Gewährleistung verkauft wurde.Der wurde allerdings angeblich von einem Vertragshändler untersucht.Ich gehe davon aus, daß der "Käufer" da was Schriftliches hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
touringDani Geschrieben: 25. Juni 2012 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 25. Juni 2012 Mitteilung über Veräußerung der Zulassung geschickt? Steuerpflicht geht ab da auf den Käufer über.Sonst trägst du das auch noch.Verkehrsrechtsschutz hilft dir hier gar nichts, das ist Privatrecht.Dumm gelaufen, du hast zu keiner Zeit die Pflicht gehabt, das Fahrzeug zurückzunehmen.Den Nutzungsausgleich wirst du nur mit massiven Kosten deinerseits geltend machen können, ich würde mir das nicht antun.Angemeldete Fahrzeuge übergeben ist kein Problem, sofern es im Vertrag festgehalten ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Bommel Geschrieben: 25. Juni 2012 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 25. Juni 2012 Außerdem habe ich in den Vertrag reingeschrieben, daß der Wagen am nächsten Tag abgemeldet werden muß. Sofern er unterschrieben hat, hat er sich damit ja einverstanden erklärt und sich von demher nicht an den Vertrag gehalten, oder seh ich das falsch? Immer schade, wenn es so ehrliche Leute trifft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
dreizwonull Geschrieben: 25. Juni 2012 Autor #7 Meldung Teilen Geschrieben: 25. Juni 2012 Erstmal will ich abwarten und hoffen, daß ich in den nächsten Tagen kein "Ticket" bekomme, welches der Käufer verursacht hat.Falls da wirklich was kommt, werde ich mal gucken, was mein Anwalt zu der ganzen Sache sagt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
E30-Heizer Geschrieben: 25. Juni 2012 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 25. Juni 2012 Man braucht ein Auto nicht abmelden wenn man es verkauft. Wichtig ist nur, das man eine Kopie des Kaufvertrages sofort an die Zulassungsstelle faxt oder per Einschreiben schickt. Im Kaufvertrag unbedingt Ausweisnummer eintragen und sich beim Verkauf natürlich auch den Ausweis zeigen lassen. Dann spielt es gar keine Rolle mehr ob man den Wagen abgemeldet oder angemeldet übergeben hat. Der Kaufvertrag ist der Beweis das das Fahrzeug einen neuen Eigentümer hat. Selbst wenn man an einen Polen verkauft, braucht man das Auto nicht abmelden. Sobald der Kaufvertrag der Zulassungstelle vorliegt wird der neue Besitzer als Halter ins System eingepflegt und er zahlt ab dem Tag an dem das Auto verkauft wurde KFZ-Steuern und ist Versicherungspflichtig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Pulverapa Geschrieben: 25. Juni 2012 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 25. Juni 2012 Außerdem habe ich in den Vertrag reingeschrieben, daß der Wagen am nächsten Tag abgemeldet werden muß. Sofern er unterschrieben hat, hat er sich damit ja einverstanden erklärt und sich von demher nicht an den Vertrag gehalten, oder seh ich das falsch? Immer schade, wenn es so ehrliche Leute trifft. Er hat Zugestimmt, also hat er damit eine Verpflichtung Eingegangen. Nochdazu hat er ohne Gewähr Gekauft, wer sagt denn, dass die Mängel nicht während seiner 3500 Gefahrenen KM Gekommen sind Ab zum Anwalt damit, ist Vertragsbruch. Zitieren http://www.race4friends.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
thies340 Geschrieben: 25. Juni 2012 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 25. Juni 2012 Ich glaub ja fast, da wollte ein Arsc.... mit der Karre mal nach Ungarn ein bissel Europameisterschaft schauen & das möglichst ohne einen Mietwagen zu bezahlen ?! Man nimmt eine Karre nie wieder zurück! Ich währe vielleicht zu den Bullen gegangen & hätte gesagt, das mir die bereits abgebauten Schilder vor 10 Tagen aus dem Schuppen geklaut worden sind & Anzeige erstattet. soll der Arsch sich doch mit den geklauten Schilden vergnügen. Aber im Nachhinein kann man immer Klugschscheissern Zitieren e30 + V8 = fliegen ist auch nicht schönerhttp://klaus-autohaus.de/?path=content&contentid=24 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
JuTu Geschrieben: 26. Juni 2012 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 26. Juni 2012 Moin, Du hast den Wagen zurückbekommen und hast ihm den VOLLEN Kaufpreis wieder in die Hände gedrückt? Dann müsstest DU jetzt juristisch vorgehen um an den Wertverlust durch die gefahrenen Kilometer zu kommen-----vergiss es! Richard Zitieren Ein X5 4,8is kam dazuEin Z3 Coupé schwarz / schwarz mit Automatik wird derzeit gesuchthttp://www.creme21-rallye.de/ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
vincentd Geschrieben: 26. Juni 2012 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 26. Juni 2012 mit der Karre mal nach Ungarn ein bissel Europameisterschaft schauen OT: welche EM meinst du? Hallenhalma oder Schafe schubsen? Zitieren es gibt nur eine wahre Borussia! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Button Geschrieben: 26. Juni 2012 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 26. Juni 2012 moinIch hatte vor ein paar jahren das selbe problem, ich habe meinen E36 verkauft privat und ohne Gewährleistung und ohne TÜV mängel waren mir nicht bekannt!Ein paar tage später ruft er an und wollte mir die Kiste wieder bringen, er meinte er sei schon auf dem weg und das auto wäre schrott!Da meinte ich er solle nur kommen nach kurzem gespräch mit meiner Anwältin war ich mir sicher das er Verloren hatte, da es ein Privat verkauf ist muss ich das auto nicht zurück nehmen zumal das geld war eh schon weg! Er meinte auch das er zum Gutachter geht und das Auto durch checken lässt (weil er denkt das Auto hätte einen Unfall gehabt) und sich dann nochmal meldet! Ich habe bis Heute nichts mehr von ihm gehört! Zitieren Heckantrieb 4 Live, denn nur Eselkarren werden gezogen! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Joker Geschrieben: 26. Juni 2012 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 26. Juni 2012 (bearbeitet) Im Vertrag haben wir schriftlich den Kilometerstand festgehalten (238000km).Hab das Auto jetzt wieder, in 13 Tagen wurden 3500km damit gefahren (kann ich belegen).Ganz ehrlich wir reden hier von einem Ausgleich für ca. 1,5% der gesamten Laufleistung des Wagens. Dafür würde ich kein Fass aufmachen, das rechnet sich NIE für dich. Sei der Klügere, sieh der Tatsache ins Auge das dich hier jemand lang gemacht und lerne daraus: Autos immer abgemeldet verkaufen und NIE zurücknehmen, das ist und bleibt ein Privatverkauf. Verkauf sowas künftig als Bastelerobjekt, der RR hat das hier im Forum mal treffend geschildert Das ist dumm gelaufen, du bist einer Masche auf den Leim gegangen, schmeiss da jetzt nicht noch Zeit, Geld und Mühen sonstiger Art hinterher! Ab zum Anwalt damit, ist Vertragsbruch.Streitwert? - Das ist für die Katz'! Stress, Ärger alles in Kauf nehmen und nach nem Jahr mit Verhandlungen, Anwälten und Gerichten im besten Fall Recht bekommen und 6,52€ Schadensersatz kassieren? Den ganzen Terz macht das Spaghettieis [ca. 5€] beim Eisdealer des Vertrauens auch nicht wett und die Welt machst du dadurch auch nicht besser Bearbeitet: 26. Juni 2012 von Joker Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
enno Geschrieben: 26. Juni 2012 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 26. Juni 2012 Hi, das sind so die neuen Maschen die beim Gebrauchtwagenkauf gemacht werden. Hatte ich auch 2 mal. ein Wagen verkauft und eine Woche später rufen die an und machen druck von wegen das und das sei kaputt und wollen nochmal Betrag X haben oder Auto zurück. Beim ersten mal habe ich Depp mich darauf eingelassen und denen noch Geld zurück gegeben weil ich dachte, naja sonst hab ich noch mehr ärger am Hals. Im Nachhinein habe ich dann nochmal alles genau durchdacht und bemerkt das ich voll verarscht wurde. Weil die Mängel können garnicht gewesen sein!Doch damals war ich jung und noch unerfahren. Vor nichtmal ein halben Jahr passierte mir sowas wieder. Ein 4er Golf verkauft und 3 Tage später kamen die wieder an und diskutierten bis zum erbrechen sie wollen Geld erlassen haben oder geben mir das Auto zurück. Waren Ausländer und wirklich sehr lästig!Über 2 Stunden diskutierten die bis ich die mal von meiner Haustür weg hatte. Sie haben kein Pfennig von bekommen und auch kein Wagen zurück genommen. Die Mängel waren erfunden!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
JuTu Geschrieben: 26. Juni 2012 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 26. Juni 2012 Naja... Zitat:"Ein paar Mängel haben wir beim Verkaufsgespräch besrochen, allerdings nicht schriftlich festgehalten, da der Wagen ja lt. Kaufvertrag ohne Gewährleistung verkauft wurde." Das ist allerdings auch beliebig "doof" von Dir, Dir bekannte Mängel NICHT im Kaufvertrag aufzuführen und vom Käufer gegezeichnen zu lassen.... Auch als privater Verkäufer darfst Du Dir bekannte Mängel NICHT verschweigen! Verbuche es als Lehrgeld. Richard Zitieren Ein X5 4,8is kam dazuEin Z3 Coupé schwarz / schwarz mit Automatik wird derzeit gesuchthttp://www.creme21-rallye.de/ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Joker Geschrieben: 26. Juni 2012 #17 Meldung Teilen Geschrieben: 26. Juni 2012 Das ist allerdings auch beliebig "doof" von Dir, Dir bekannte Mängel NICHT im Kaufvertrag aufzuführen und vom Käufer gegezeichnen zu lassen.... Auch als privater Verkäufer darfst Du Dir bekannte Mängel NICHT verschweigen!Was kennt man und was kennt man nicht? Was nicht drinsteht wurde auch nicht gesagt, so einfach ist das. Am Ende gilt nach wie vor "gekauft wie gesehen"! Beweise mal einem VK, dass er einen Mangel wissentlich verschwiegen hat und das wirtschaftlich sinnvoll bei den Streitwerten um die es hier geht. Meiner Erfahrung nach sind Gebrauchtwagenkaufverträge zwischen Privatpersonen immer so wasserdicht wie ein Zwieback, wer keine Ahnung hat, hat gelitten... Hier kommen halt zwei Dinge zusammen, zum einen der TE der durch Rücknahme des Wagens und die Mängel-Geschichte etwas "ungeschickt" agiert hat und zum anderen ein klassischer "Abzocker". So sehe zumindest ich das. Einfach lachen, den Wagen wieder verkaufen dabei die Tips hier berücksichtigen und gut ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
335i_AlpinweißII_HDH Geschrieben: 26. Juni 2012 #18 Meldung Teilen Geschrieben: 26. Juni 2012 Notfalls so wie Krusty http://www.youtube.com/watch?v=ceWZ624wBVA ab 1:15 verhalten! Würd ich auch so machen Sent from my galaxy S2 using tapatalk 3 Zitieren Bei ebay BMW-Teile Du bekommst. Nur doppelten Preis bezahlen Du mußt. Die dunkle Seite der Macht dort herrscht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
JuTu Geschrieben: 26. Juni 2012 #19 Meldung Teilen Geschrieben: 26. Juni 2012 Das ist allerdings auch beliebig "doof" von Dir, Dir bekannte Mängel NICHT im Kaufvertrag aufzuführen und vom Käufer gegezeichnen zu lassen.... Auch als privater Verkäufer darfst Du Dir bekannte Mängel NICHT verschweigen!Was kennt man und was kennt man nicht? Was nicht drinsteht wurde auch nicht gesagt, so einfach ist das. Am Ende gilt nach wie vor "gekauft wie gesehen"! Beweise mal einem VK, dass er einen Mangel wissentlich verschwiegen hat und das wirtschaftlich sinnvoll bei den Streitwerten um die es hier geht. Moin, Du hast "relativ" Recht, aber auch nicht zu 100%. Ich, bzw. meine KFZ-Werkstatt lässt sich die Kenntnisnahme von Mängeln, die NICHT behoben wurden, vom Kunden unterschreiben; damit ist der Kunde in Kenntnis gesetzt. Taucht das Fahrzeug mit einem neuen Besitzer irgendwo auf (die VOLVO- / SAAB-Szene ist recht übersichtlich) und die Mängel sind nicht behoben, so wäre die Beweisführung sehr simpel. Es dient der beiderseitigen Sicherheit bei Kaufvertägen, wenn ALLES Bekannte aufgeführt wurde. Richard Zitieren Ein X5 4,8is kam dazuEin Z3 Coupé schwarz / schwarz mit Automatik wird derzeit gesuchthttp://www.creme21-rallye.de/ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Joker Geschrieben: 26. Juni 2012 #20 Meldung Teilen Geschrieben: 26. Juni 2012 Taucht das Fahrzeug mit einem neuen Besitzer irgendwo auf (die VOLVO- / SAAB-Szene ist recht übersichtlich) und die Mängel sind nicht behoben, so wäre die Beweisführung sehr simpel.Und wer berechtigt dich dann die erhobenen Daten rauszugeben, also datenschutztechnisch? Vor allem woher soll ein x-beliebiger Käufer wissen, dass das Auto bei dir in Reperatur war oder du ein solches Protokoll besitzt? Jetzt wird's zu stark off Topic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
dreizwonull Geschrieben: 26. Juni 2012 Autor #21 Meldung Teilen Geschrieben: 26. Juni 2012 Also wenn ich mir das hier so durchlese, werde ich es wohl darauf beruhen lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
ThomsonE30 Geschrieben: 26. Juni 2012 #22 Meldung Teilen Geschrieben: 26. Juni 2012 Man braucht ein Auto nicht abmelden wenn man es verkauft. Wichtig ist nur, das man eine Kopie des Kaufvertrages sofort an die Zulassungsstelle faxt oder per Einschreiben schickt. Im Kaufvertrag unbedingt Ausweisnummer eintragen und sich beim Verkauf natürlich auch den Ausweis zeigen lassen. Dann spielt es gar keine Rolle mehr ob man den Wagen abgemeldet oder angemeldet übergeben hat. Der Kaufvertrag ist der Beweis das das Fahrzeug einen neuen Eigentümer hat. Selbst wenn man an einen Polen verkauft, braucht man das Auto nicht abmelden. Sobald der Kaufvertrag der Zulassungstelle vorliegt wird der neue Besitzer als Halter ins System eingepflegt und er zahlt ab dem Tag an dem das Auto verkauft wurde KFZ-Steuern und ist Versicherungspflichtig. Das ist so nicht ganz richtig: Denn Recht haben und Recht bekommen ist was Anderes! Ich habe mal ein E36 Coupe an einen türkischen Mitbürger verkauft. Leider noch angemeldet. Dieses ******och hat dann - entgegen der Vereinbarungen - den ganzen Abend ein Familienmitglied nach dem Anderen eingeladen zur Probefahrt und ist noch in der gleichen Nacht gegen eine Mauer gerast. Beide Airbags offen, Motor halb raus gerissen etc. Der Typ ruft mich am nächsten Tag an und erzählt mir davon. Und macht noch `nen Dicken, ich solle mir keinen Kopp machen, denn er würde sich um alles kümmern. Von wegen! Auto stand bei der Polizei, wurde sichergestellt. Mein Versicherungsheini meinte dann auch ganz vollmundig, ich solle mir keine Sorgen machen, denn mit der Veräußerung durch den Kaufvertrag geht die Versicherung pauschal an den Käufer! Alles nur bla bla... In Wirklichkeit bleibt der Verkäufer, bzw. der Halter oder auch Versicherungsnehmer genannt, der Versicherte. Meine Versicherung ist um 15% gestiegen und ich kann mir nur auf dem zivilen Klageweg mein Recht einklagen. Da dieses ******och von Käufer aber Hartz4 Empfänger ist, kann ich mir das Geld abschminken. Oder ich zahle der Versicherung knapp 3000 €. Das Ganze hat sich ein Jahr hingezogen. Ich bin jedes Mal auf 180, wenn daran denke. Und bezüglich Übermittlung: Das kann mitunter Wochen dauern, bis die Daten von einem zum anderen Straßenverkehrsamt kommen, bzw. zur Versicherung kommen. Ich hatte noch am gleichen Abend die grünen Karten ausgefüllt mit allem drum und dran mit Uhrzeit und Unterschrift des Käufers in den Briefkasten des Straßenverkehrsamts eingeschmissen. Hat nichts gebracht. Der Käufer fährt auf der Versicherung des Verkäufers. Erst, wenn er das Auto umgemeldet hat, bzw. den Versicherungsantrag unterschrieben hat, ist er der neue Versicherungsnehmer. Deswegen mein Rat an Alle: NIEMALS ein Auto angemeldet an einen Fremden verkaufen. Es gibt immer Ärger, auch wen es sich nur um "Nichtabmelden" handelt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast im_Norden2001 Geschrieben: 26. Juni 2012 #23 Meldung Teilen Geschrieben: 26. Juni 2012 Kapier ich nicht ganz: Hat deine Versicherung also einen Vollkaskoschaden geregelt und ihm das Geld ausgezahlt?Oder war das so eine "edle Mauer", dass die Haftpflicht für die kaputte Mauer aufkommen musste? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
m-i-c-h-a Geschrieben: 26. Juni 2012 #24 Meldung Teilen Geschrieben: 26. Juni 2012 Die Verkehrsrechtschutz trägt auch die Kosten für einen Anwalt bei KFZ Veräusserungen (Wenns Probleme gibt).Hatte ich auch schon einmal! Gruss Micha Zitieren "Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe" Ich sch....e auf Verbrauchsangaben! Wenn Euch der Verbrauch interessiert dann fahrt POLO! Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz "wer einen grossen Arsch hat muß auch eine grosse Hose haben!" Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
m-i-c-h-a Geschrieben: 26. Juni 2012 #25 Meldung Teilen Geschrieben: 26. Juni 2012 Man braucht ein Auto nicht abmelden wenn man es verkauft. Wichtig ist nur, das man eine Kopie des Kaufvertrages sofort an die Zulassungsstelle faxt oder per Einschreiben schickt. Im Kaufvertrag unbedingt Ausweisnummer eintragen und sich beim Verkauf natürlich auch den Ausweis zeigen lassen. Dann spielt es gar keine Rolle mehr ob man den Wagen abgemeldet oder angemeldet übergeben hat. Der Kaufvertrag ist der Beweis das das Fahrzeug einen neuen Eigentümer hat. Selbst wenn man an einen Polen verkauft, braucht man das Auto nicht abmelden. Sobald der Kaufvertrag der Zulassungstelle vorliegt wird der neue Besitzer als Halter ins System eingepflegt und er zahlt ab dem Tag an dem das Auto verkauft wurde KFZ-Steuern und ist Versicherungspflichtig. Das ist so nicht ganz richtig: Denn Recht haben und Recht bekommen ist was Anderes! Ich habe mal ein E36 Coupe an einen türkischen Mitbürger verkauft. Leider noch angemeldet. Dieses ******och hat dann - entgegen der Vereinbarungen - den ganzen Abend ein Familienmitglied nach dem Anderen eingeladen zur Probefahrt und ist noch in der gleichen Nacht gegen eine Mauer gerast. Beide Airbags offen, Motor halb raus gerissen etc. Der Typ ruft mich am nächsten Tag an und erzählt mir davon. Und macht noch `nen Dicken, ich solle mir keinen Kopp machen, denn er würde sich um alles kümmern. Von wegen! Auto stand bei der Polizei, wurde sichergestellt. Mein Versicherungsheini meinte dann auch ganz vollmundig, ich solle mir keine Sorgen machen, denn mit der Veräußerung durch den Kaufvertrag geht die Versicherung pauschal an den Käufer! Alles nur bla bla... In Wirklichkeit bleibt der Verkäufer, bzw. der Halter oder auch Versicherungsnehmer genannt, der Versicherte. Meine Versicherung ist um 15% gestiegen und ich kann mir nur auf dem zivilen Klageweg mein Recht einklagen. Da dieses ******och von Käufer aber Hartz4 Empfänger ist, kann ich mir das Geld abschminken. Oder ich zahle der Versicherung knapp 3000 €. Das Ganze hat sich ein Jahr hingezogen. Ich bin jedes Mal auf 180, wenn daran denke. Und bezüglich Übermittlung: Das kann mitunter Wochen dauern, bis die Daten von einem zum anderen Straßenverkehrsamt kommen, bzw. zur Versicherung kommen. Ich hatte noch am gleichen Abend die grünen Karten ausgefüllt mit allem drum und dran mit Uhrzeit und Unterschrift des Käufers in den Briefkasten des Straßenverkehrsamts eingeschmissen. Hat nichts gebracht. Der Käufer fährt auf der Versicherung des Verkäufers. Erst, wenn er das Auto umgemeldet hat, bzw. den Versicherungsantrag unterschrieben hat, ist er der neue Versicherungsnehmer. Deswegen mein Rat an Alle: NIEMALS ein Auto angemeldet an einen Fremden verkaufen. Es gibt immer Ärger, auch wen es sich nur um "Nichtabmelden" handelt. Ja ein Kaufvertrag reicht ja auch nicht! Du musst den Verkauf an das Strassenverkehrsamt melden!Da gibts ein Formular vom ADAC!Dann ist alles in trockenen Tüchern! Gruss Micha Zitieren "Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe" Ich sch....e auf Verbrauchsangaben! Wenn Euch der Verbrauch interessiert dann fahrt POLO! Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz "wer einen grossen Arsch hat muß auch eine grosse Hose haben!" Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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