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mit 335i zum Tüv


Eney
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Empfohlene Beiträge

Ein Kennzeichen muß trotzdem dranne sein, nur geht dann halt auch ein entstempeltes. (vorher geholt oder beim stillegen/wiederzulassen noch das Alte)

Genau die entstempelten Kennzeichen müssen soweit ich weiss auch aus dem Landkreis sein, in dem das Auto zu gelassen wird. Mit einem entstempelen Berliner Kennzeichen in München auf die Zulassungsstelle, geht also meines Wissens nach nicht, muss dann ein Münchner Kennzeichen sein!

 

Aber fahren jedenfalls OHNE Kennzeichen nur mit eVB Nr. oder "Doppelkarte" geht nicht.

 

 

http://forum.verkehrsanwaelte.de/thread73

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Wichtig ist auch, dass einem die Kennzeichen vorher schon gehörten. Kennzeichenreservierung, Drucken lassen, und dann mit EVB Nummer rumtingeln geht definitiv nicht, jedenfalls nicht hier. Das Problem hatte ich kürzlich, und hab bei den Grünen (Blauen), Straßenverkehrsamt und 2 Versicherungen angerufen, die mir das alle bestätigten.

 

Und auch ansonsten ist das wieder zum totlachen hier :meinung: Woher soll man privat ein rotes Kennzeichen bekommen ?

 

Am besten fand ich aber den hier:

 

 

also... 30 (!) Tage Überführungskennzeichen kostet bei Ebay ca. 50€. Das ist zwar nicht wenig Geld - dafür kann man wohl in Ruhe, ohne Stress mit den Cops, die möglichen Anlaufstellen abklappern.

 

...Leute, Leute....:freak: :meinung:

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Dann haben wir hier sehr kulante Grünlinge.

Bei denen hab ich nämlich nachgefragt, was mich erwartet, wenn ich ohne Schilder, aber mit eVb zur Zulassung fahre.

Antwort: Nichts, Sie haben ja eine Bestätigung der Versicherung, daß sie eventuelle Schäden übernimmt.

Fahren Sie bitte ohne Umwege direkt zur Zulassungsstelle.

 

Ich hatte zwar Schilder, aber die gehörten nicht zum Auto, das wäre nach Beamtenaussage strafbar, war mir auch klar.

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Dann haben wir hier sehr kulante Grünlinge.

Bei denen hab ich nämlich nachgefragt, was mich erwartet, wenn ich ohne Schilder, aber mit eVb zur Zulassung fahre.

Antwort: Nichts, Sie haben ja eine Bestätigung der Versicherung, daß sie eventuelle Schäden übernimmt.

Fahren Sie bitte ohne Umwege direkt zur Zulassungsstelle.

Da würde ich meine Hand nichts ins Feuer legen... Lass dir das schriftlich geben!

 

Ich habe hier unsere Grünlinge mal gefragt ob ich ein Auto über längere Stecke mit einer Schleppstange ziehen kann, so 200km. Die Meinten auch ja das geht, aber keine Autobahn. Die Beamten in Passau sahen das anders und ich hab dann 600€ Strafe gezahlt, weil es verboten ist^^

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im Prinzip: wo kein Kläger, da kein Richter

im Alltag: wo kein Sucher, da kein Finder

im Recht: keine eindeutige Rechtslage

für den TE: wenn alte Kennzeichen vorhanden sind, sind alle diese Fahrten mit den Papieren legal.

Außer die Kennzeichen sind erloschen, weil abgemeldet.

Gruß Jochen

 

edit: noch was zur Realität!

Seit 3 Wochen steht ein VW Polo oder Fox bei mir vor der Haustür. KZKZ bis 29.04.

Die Rennleitung scheint das auch nicht sonderlich zu interessieren :rauchen:

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist

 

Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm)

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seit wann ist denn bitte abschleppen mit der stange "über längere strecken ist ja immer auslegungssache" verboten und kostet 600€? oO

 

Son schwachsinn. da hast dich dann sauber übern tisch ziehen lassen. Wenn das abgeschleppte Fahrzeug zugelassen ist, aber eine Panne hat, dann darfst sehrwohl mit ner Stange abschleppen.

Vergiss es, wenn du eine Panne hast, darfst du das liegengebliebene Fahrzeug auch nicht quer durch Deutschland ziehen und soviel km damit zurück legen wie du willst, sondern es muss auf einen Hänger.

 

 

Nur mal ein Beispiel!

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Abschleppen

 

 

In Deutschland ist die Abschleppung in § 15a StVO normiert. Abschleppen ist generell nur erlaubt, wenn ein Nothilfegedanke zugrunde liegt, also das liegengebliebene Fahrzeug z. B. im Verkehrsraum eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Liegt der Nothilfegedanke nicht zugrunde, handelt es sich um „Schleppen“.

Wird ein Fahrzeug mittels Abschleppstange- oder -seil abgeschleppt, müssen beide Fahrzeuge die Warnblinkanlage eingeschaltet haben. Beim Abschleppen mittels Abschleppwagen (zulassungsrechtlich eine Arbeitsmaschine) muss eine durchgehende Beleuchtung mit Fahrtrichtungsanzeigern vorhanden sein (StVO). Auf Autobahnen ist ein Abschleppen nur bis zur nächsten Ausfahrt erlaubt, es sei denn, eine Ausnahmegenehmigung in Form einer Einzelgenehmigung oder Dauerausnahmegenehmigung (meistens auf maximal 100 km

http://www.focus.de/auto/news/ratgeber-richtig-abschleppen-an-den-haken-genommen_aid_653925.html

 

 

Der Liegenbleiber darf aber nur bis zur nächsten Werkstatt oder dem nächstgelegenen Schrottplatz gezogen werden. Lange Strecken, gar über die Autobahn, sind verboten. In einschlägigen Urteilen erlauben die Gerichte aber Strecken von bis zu 100 Kilometern.

...



Ratgeber: Richtig Abschleppen: An den Haken genommen - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/auto/news/ratgeber-richtig-abschleppen-an-den-haken-genommen_aid_653925.html

 

Ich wollte ca. 300km ziehen und hab eine aufn Sack bekommen. Auto war zugelassen vom Vorbesitzer noch aber halt Motorschaden. Klar ich war damals jünger und Dumm aber war halt eben so.
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Das ist so richtig. Man sollte der Polizei nicht erzählen, das man noch 500km fahren will.

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

-----´`  Satzzeichen können Ehen retten!

Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

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Ein Kennzeichen muß trotzdem dranne sein, nur geht dann halt auch ein entstempeltes. (vorher geholt oder beim stillegen/wiederzulassen noch das Alte)

Genau die entstempelten Kennzeichen müssen soweit ich weiss auch aus dem Landkreis sein, in dem das Auto zu gelassen wird. Mit einem entstempelen Berliner Kennzeichen in München auf die Zulassungsstelle, geht also meines Wissens nach nicht, muss dann ein Münchner Kennzeichen sein!

 

Aber fahren jedenfalls OHNE Kennzeichen nur mit eVB Nr. oder "Doppelkarte" geht nicht.

 

 

http://forum.verkehrsanwaelte.de/thread73

 

Schwachsinn!

Habe beides schon gemacht: Nur mit eVB und ohne Kennzeichen ebenso wie mit nagelneuen Kennzeichen, die auf mich reserviert waren und der passenden eVB. (obwohl ich das Kennzeichen vorher nie hatte). Im letzeren Fall bin ich kontrolliert worden von Polizisten, die im Zivilfahrzeug hinter mir her gefahren sind. Die haben mich dann kurz vor dem TÜV angehalten und die Papiere kontrolliert. War aber alles iO für die, weil ich da ganz offensichtlich auf dem Weg zur Zulassung war.

Mag in anderen Bundesländern anders sein, aber hier in B-W ist das rechtens so.

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... PS: Allianz versichert nach Typschlüssel, nicht nach eingetragenem Motor.

 

Die Allianz nimmt keine getunten Fahrzeuge. (Jedenfalls tat sie das vor einigen Jahren bei meinem Umbau nicht).:smbmw:

Abend04.JPG

... seit 4.442 Tagen wieder im E30 unterwegs!

 

Haftungsausschulz: Ich habe keine Ahnung vom E30, von anderen Autos oder von überhaupt irgendwas und beherrsche die gängige Verkehrssprache nicht. Die oben vorgefundene Aneinanderreihung von Bachstuben, Zahlen und/oder Zeichen geschah überraschend zufällig und war nicht beabsichtigt. Das Lesen der Beiträge, Verstehen von Inhalten und/oder Enträtseln von Zusammenhängen sowie Befolgen vermuteter Ratschläge erfolgt auf eigene Geh/Fahr. Eventuelle Spuren von Substanz und/oder Sinn stellen keine Beratungsleistung dar, begrünen somit keine Haftung und sind ebenso unbeaufsichtigt, wie sie sowieso jeder Grunzlage entbehren. Keine Klebkraft ebenso für Folgeschädel, Schädel aus Nebenleistungen und/oder ausgemopfte Gnurpsverwuddelung. Es gilt absurdistanisches Recht, jegliche Anwendung verallgemeinernder Geschlechtsbedingungen ist von vornherein so zwerglos wie von hintenrum; von den Seiten ebenfalls. Nachdruck - auch ausgezogenerweise - nur mit ausgedrückter Geh- und Nehmigung des Uhrhebärs.

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... PS: Allianz versichert nach Typschlüssel, nicht nach eingetragenem Motor.

 

Die Allianz nimmt keine getunten Fahrzeuge. (Jedenfalls tat sie das vor einigen Jahren bei meinem Umbau nicht).:smbmw:

 

Das wäre mir Neu!

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Vielleicht machen sie es ja heute wieder, 2006 bin ich bei denen mit meinem eingetragenen 35er böse abgeblitzt.


Bearbeitet: von toschu

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... seit 4.442 Tagen wieder im E30 unterwegs!

 

Haftungsausschulz: Ich habe keine Ahnung vom E30, von anderen Autos oder von überhaupt irgendwas und beherrsche die gängige Verkehrssprache nicht. Die oben vorgefundene Aneinanderreihung von Bachstuben, Zahlen und/oder Zeichen geschah überraschend zufällig und war nicht beabsichtigt. Das Lesen der Beiträge, Verstehen von Inhalten und/oder Enträtseln von Zusammenhängen sowie Befolgen vermuteter Ratschläge erfolgt auf eigene Geh/Fahr. Eventuelle Spuren von Substanz und/oder Sinn stellen keine Beratungsleistung dar, begrünen somit keine Haftung und sind ebenso unbeaufsichtigt, wie sie sowieso jeder Grunzlage entbehren. Keine Klebkraft ebenso für Folgeschädel, Schädel aus Nebenleistungen und/oder ausgemopfte Gnurpsverwuddelung. Es gilt absurdistanisches Recht, jegliche Anwendung verallgemeinernder Geschlechtsbedingungen ist von vornherein so zwerglos wie von hintenrum; von den Seiten ebenfalls. Nachdruck - auch ausgezogenerweise - nur mit ausgedrückter Geh- und Nehmigung des Uhrhebärs.

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PS: Allianz versichert nach Typschlüssel, nicht nach eingetragenem Motor.

 

Mein Cabrio läuft über die Allianz

 

laut Schlüssel ein B20 (teure Typlklasse)

 

-Nachdem ich meine Motoreintragung per Fax rübergeschickt habe, bekam ich die günstige Typklasse für den B25.

 

 

Grüße

<3 Haters

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Es ist völlig müßig, darüber zu diskutieren, weil das jede Versicherung so macht, wie sie lustig ist.

Wenn Du seriös rüber kommst, den Versicherungsvertreter kennst oder mit ihm verwandt bist, der Sachbearbeiter gerade gut drauf ist, gehts mal. Sonst halt nicht.

 

Dann kommt es drauf an, wie die Eintragung erfolgt. Ist der Wagen umgeschlüsselt, was bei einer Eintragung eines anderen Serienmotors häufig gemacht wird, bleibt der Versicherung eigentlich gar nix anderes übrig, wenn sie die Möglichkeit nicht nutzt, den Versicherungsvertrag zu kündigen.

Bleibt der Schlüssel gleich und der Motor ist nur als Leistungssteigerung eingetragen, was bei den meisten serienfremden Motoren so ist, dann kann die Versicherung einen Zuschlag nehmen. Oder auch nicht. Oder Kündigen.

 

Wird der Wagen entschlüsselt und als Hersteller der Umbauer eingetragen, was auch vorkommt, dann hat die Versicherung völlig freie Hand und es ist verhandeln angesagt oder einen Sachbearbeiter/in bzw. Versicherungsfuzzi/in heiraten.

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

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Schwachsinn!

Habe beides schon gemacht: Nur mit eVB und ohne Kennzeichen ebenso wie mit nagelneuen Kennzeichen, die auf mich reserviert waren und der passenden eVB. (obwohl ich das Kennzeichen vorher nie hatte). Im letzeren Fall bin ich kontrolliert worden von Polizisten, die im Zivilfahrzeug hinter mir her gefahren sind. Die haben mich dann kurz vor dem TÜV angehalten und die Papiere kontrolliert. War aber alles iO für die, weil ich da ganz offensichtlich auf dem Weg zur Zulassung war.

Mag in anderen Bundesländern anders sein, aber hier in B-W ist das rechtens so.

 

Ist ja auch logisch BW ist unterliegt auch nicht Bundesdeutschen Gesetzen :roll:

 

Aber sei es drum, auch wenn DU das schon gemacht hast heisst es noch lange nicht das das erlaubt ist. Du hattest einfach glück ich bin auch schon so zum zulassen gefahren, deswegen ist es trotzdem nicht erlaubt.

 

Fahren ohne Kennzeichen am Auto ist generell VERBOTEN ist so. Es könnte ja jeder sagen er fährt grad zur Zulassung.

 

Fahr am besten mal auf die nächste Polizei Wache und lass dir das schriftlich von denen geben, dass fahren ohne Kennzeichen erlaubt ist... Auch wenns nur zum zulassen ist^^

 

 

 

 

§ 23 Abs. 4 S.7 STVZO

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, ... dürfen ...

1. mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat,

2. innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks

3. mit ungestempelten Kennzeichen

durchgeführt werden,

4. sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind;

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Mein Schein enthält eine neu KW-Zahl , Hubraum, Höchstgeschwindigkeit etc.

 

Im Versicherungsvertrag steht 320i, aber mit 125KW. Aber ist ja ein Serienmotor im E30, was wohl nochmal einiges ausmahct.

Gruß

<3 Haters

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PS: Allianz versichert nach Typschlüssel, nicht nach eingetragenem Motor.

 

Mein Cabrio läuft über die Allianz

 

laut Schlüssel ein B20 (teure Typlklasse)

 

-Nachdem ich meine Motoreintragung per Fax rübergeschickt habe, bekam ich die günstige Typklasse für den B25.

 

 

Grüße

 

Übliche Vorgehensweise. Bei mir blieb allerdings die Nummer vom 320i, da baureihenfremder Motor.

Leistungsdaten wurden natürlich auch geändert, klar.

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Mit Deckungsnummer(Karte gibt es ja nicht mehr) auf dem direkten Weg zur Zulassung ist auch ohne Kennzeichen möglich,der kleinste umweg bringt aber gewaltigen Ärger,bei abgemeldeten Kennzeichen besteht die Gefahr das sollte nicht der direkte Weg zur Zulassung belegt werden können der verdacht des Kennzeichenmissbrauches besteht,sowie Fahren ohne Versicherungsschutz da die Deckung nur auf das Auto und nicht auf das abgemeldete Kennzeichen besteht..Genauso dürfen angemeldete Fahrzeuge nicht mit einem Händlerkennzeichen überführt werden,weil der VK das Auto selber abmelden will,und die Kennzeichen&Papiere behält.Schleppen eines abgemeldeten Autos benötigt LKW Führerschein.Sicherste Sache ein Kurzkennzeichen,hiermit begehst du keine Steuerhinterziehung/Versicherungsbetrug durch Motorumbau.Versicherungstechnisch wird die TK/VK beibehalten,die Prämie bezieht sich evtl auf Leistungsgleiches Modell,oder die KW. Bin bei der Allianz,die versichern sowas auch genau wie ich es geschrieben habe HF vom M5 250KW und TK vom 325i bei meinem e30 von 1996-2006


Bearbeitet: von RoadrunnerM5t

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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Also ich kann dazu nur sagen dass alle Fahrten die zur wieder Zulassung zählen sprich TÜV etc auch ohne gültige Zulassung erfolgen dürfen dasaß einzige was du dazu brauchst ist eine gültige evb sprich die Nummer der Versicherung habe das schon einige male gemacht und habe auch bei einer Kontrolle damit stand gehalten da es jeweils einen Nachweis der Notwendigkeit gab tuevbericht etc

__________________________________________

aus Freude am BMW

 

www.BMW-UMBAU.de

 

www.Oder-Metalle.de

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