sLothiC Geschrieben: 20. Februar 2012 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 20. Februar 2012 Moin, ich hab am Sonntag nen Turbolader bei Ebay verkauft und musstem ich shcon ärgern das er für viel zu wenig Geld raus ist. So das ist aber nur der kleine Ärger... Jetzt hab ich nach der Auktion folgenden Text vom Käufer erhalten: guten abend,leider habe ich erst nach auktionsende erfahren,dass es sich bei ihrem angebotenen turbolader um einen lader für baumaschinen handelt, und sich für pkw's nicht eignet, daher bitte ich sie die transaktion abzubrechen, damit sie die ebay-gebühren erstattet bekommen.danke für ihr verständnis.mfg Dann hab ich ihm geschrieben das es ein pkw lader ist und er sich irrt, desweiteren hat er einen Kaufvertrag abgeschlossen und es sei mir egal ob er sich geirrt habe. daraufhin : Wenn ein vr6 oder ein BMW 6 Zylinder 6000ccm Hubraum haben, dann wäre der Lader dafür geeignet....Also nicht für vr6 geeignet.Wenn sie Geld für einen Anwalt verbrennen wollen...Ich würde meinerseits die Transaktion abbrechen, damit sie ihre eBay Gebühren erstatten bekommen. Stellen sie ihn wider ein und machen keine falschen Abgaben bezüglich verbaubarkeit.MfG Was soll ich mit dem Typ nu machen ?! Zitieren http://i.minus.com/ib2utgn0YyvLfX.gif Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Joker Geschrieben: 20. Februar 2012 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 20. Februar 2012 Gibt's nen Text zu deiner Auktion, was da genau drin stand? Es kommt halt drauf an was dort steht, wenn er sich irrt das Übliche: 1) Ihm sachlich seinen Irrtum darlegen & versuchen wenigstens die Gebühren wieder zu bekommen, Lader neu einstellen.2) Falls 1) nicht zieht, Frist setzen Ebay melden3) Falls 1), 2) nicht laufen und du die Sache für lohenenswert erachtest, Anwalt/Anzeige etc. Wenn du dich irrst, einen fatalen Fehler im Anzeigentext hattest irgentwas an Angaben etc. vergessen hast, Pech. Lader neu reinstellen mit korrekten Angaben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
proxon Geschrieben: 20. Februar 2012 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 20. Februar 2012 kommt der käufer zufälligerweise aus Kiel??habe so ziemlich den selben text erhalten am wochenende. er hat bei mir ein auto gekauft und später bemerkt das kiel von weinstadt 800km entfernt liegt und er ja zudem hartz4 empfänger ist und sich gar kein auto leisten kann. ich könnt kotzen Zitieren Robin Pönisch MotorsportEngineering ServicesElectronic Systems http://www.facebook.com/Poenisch.Motorsport http://de.youtube.com/user/proXon711 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
sLothiC Geschrieben: 20. Februar 2012 Autor #4 Meldung Teilen Geschrieben: 20. Februar 2012 Indie9091 heißt der Ar*** Zitieren http://i.minus.com/ib2utgn0YyvLfX.gif Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
StefM3 Geschrieben: 20. Februar 2012 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 20. Februar 2012 Erstmal ist es die Frage, um welchen Verkaufspreis es geht. Ist der gut und man befürchtet, ihn beim nächsten Mal nicht mehr wieder zu bekommen, kann man an gerichtlichen Schritten überlegen. In meinen Augen macht es in aller Regel keinen Sinn, wegen so einen Typen zum Anwalt zu gehen. Natürlich kann man Glück haben und den Prozeß gewinnen, doch genau so gut kannst Du Pech haben, nämlich den Prozeß gewinnen und trotzdem auf Deinen Kosten sitzenbleiben, da der nicht zahlen kann.Ist also mit einem hohen Kostenrisiko verbunden. Recht haben und Recht bekommen ist nicht immer eins, dazu kommt der Ärger, das kostet Geld und Nerven. Da er ja nicht zahlen will gibt es meiner Meinung nach drei Möglichkeiten: Zuerst: Bei ebay einen Fall für einen nicht bezahlten Artikel eröffnen.Nun hast Du zwei Möglichkeiten. Erstens Du wählst die Option: Kauf in beiderseitigem Einvernehmen abbrechen. Dann ist eine Bestätigung des Käufers notwendig. d.h., er muß bestätigen, dass Ihr beide mit dem Abbruch einverstanden seid. Bestätigt er, bekommst Du Deine Verkaufsgebühren von ebay erstattet.Diese Lösung hat aber einen Nachteil. Bestätigt er nicht, d.h. wenn er nie wieder antwortet, gibt es keine Gebühren zurück, und Du kannst auch keine andere "Unstimmigkeit" öffnen, über die Du Gebühren zurück bekommst. Da ich mit dieser Lösung bereits zweimal auf die Schnauze gefallen bin, also der Käufer hat nichts mehr von sich hören lassen und auf den Verkaufsgebühren sitzen geblieben bin mache ich das nicht mehr. Den Abbruch einleiten muß er. Die zweite Möglichkeit: Nach der Eröffnung der Unstimmigkeit warten, und da er ja nicht bezahlt, schließt Du nach Ablauf der notwendigen Frsit den Fall über die Funktion "Der Käufer hat nicht bezahlt". Dann bekommst Du Deine Gebühren zurück. Macht der Käufer das öfter, wird er theoretisch irgendwann mal gesperrt. Wann weiß allerdings nur ebay. Früher war es nach dem dritten nicht abgenommenen Artikel. Soweit über ebay. ebay hilft nichts, sondern verwaltet nur. Wirkliche Einschränkungen hat der Käufer über ebay kaum zu befürchten, wenn er das nicht regelmäßig macht. Und selbst dann meldet er sich neu an und ist fertig damit. Und die dritte Möglichkeit, die sich anbietet wenn die Auktion richtig erfolgreich war; setze im eine Zahlungsfrist und wenn dann nichts passiert schickst Du ihm ein Mahnbescheid über das Finanzgericht. Wichtig ist aber, dass Du die formellen Schritte eines Mahnverfahrens einhälst. Das kostet das Formular und die Mühe damit. Nachteil ist, legt er Widerspruch ein mußt Du Dir eventuell einen Anwalt nehmen, um die Forderung durchzusetzen, das heißt, es entsteht ein Kostenrisiko für Dich mit dem Risiko, wie ich es oben beschrieben habe. Punkt drei habe ich bisher dreimal gemacht, zweimal bei nicht gelieferter Ware, das Geld habe ich immer mit den entsprechenden Gebührenaufschlägen wieder bekommen. Für die Nichtlieferer war es daher ein sehr schlechtes Geschäft. Ich hoffe, das war nachvollziehbar. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast im_Norden2001 Geschrieben: 21. Februar 2012 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 21. Februar 2012 Moin, ich hab am Sonntag nen Turbolader bei Ebay verkauft und musstem ich shcon ärgern das er für viel zu wenig Geld raus ist. .wenn du dich ärgerst, dass der Turbolader zuwenig gebracht hast, kannst du doch froh sein, wenn er den nicht will, oder versteh ich da was falsch? Lass ihn wie vom vorigen Poster erklärt, die Transaktion abbrechen, damit du die Verkaufsgebühr von ebay zurückbekommst und dann stellst du das Teil erneut rein- evtl. mit Mindestpreis, das geht ja jetzt auch außerhalb der Fahrzeug-Kategorie.Würde mir als die "stressfreieste" Lösung erscheinen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
SNUP Geschrieben: 21. Februar 2012 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 21. Februar 2012 Wohlan, lasst uns herabfahren und dort ihre Sprache verwirren, dass sie einer des anderen Sprache nicht [mehr] verstehen! (Mose 11/7) Zitieren Egal, wie dicht du bist: Goethe war Dichter! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
RoadrunnerM5t Geschrieben: 21. Februar 2012 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 21. Februar 2012 (bearbeitet) naja mich haben sie auch mal verarscht,ein angeblicher Turbolader vom Königferrari war ein alter Nissan 300 Lader,ich habe da 80euro versenkt,rege mich da nicht drüber auf,mir hätte klar sein sollen,das das für dieses Geld nicht möglich gewesen wäre.Ich gebe jeden den Rat die Teile mit einem Schlagbuchstaben,seltenen Lackstift zu kennzeichnen& Foto davon machen,ohne dies bekannt zugeben,bevor man sie wegschickt,und auch nur so wieder zurückzunehmen,bevor einem zB. ein anderer gebrauchter Lader zurückgeschickt wird..Der Text ist schonmal ,,VOLL DER EXPERTE,,In deinem Fall,löse das ganze auf,und setze den Lader neu rein.Was war das für ein Lader? RR Bearbeitet: 21. Februar 2012 von RoadrunnerM5t Zitieren Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
sLothiC Geschrieben: 21. Februar 2012 Autor #9 Meldung Teilen Geschrieben: 21. Februar 2012 Moin, ich hab am Sonntag nen Turbolader bei Ebay verkauft und musstem ich shcon ärgern das er für viel zu wenig Geld raus ist. .wenn du dich ärgerst, dass der Turbolader zuwenig gebracht hast, kannst du doch froh sein, wenn er den nicht will, oder versteh ich da was falsch? Lass ihn wie vom vorigen Poster erklärt, die Transaktion abbrechen, damit du die Verkaufsgebühr von ebay zurückbekommst und dann stellst du das Teil erneut rein- evtl. mit Mindestpreis, das geht ja jetzt auch außerhalb der Fahrzeug-Kategorie.Würde mir als die "stressfreieste" Lösung erscheinen! ja so hab ich das jetzt auch gemacht... ja ich bräuchte halt das geld so schnell wie möglich deswegenb hät ich mich sogsar mit dem wenigen geld zufrieden gegeben. Zitieren http://i.minus.com/ib2utgn0YyvLfX.gif Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
iS Christi Geschrieben: 23. Februar 2012 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Februar 2012 Indie9091 heißt der Ar*** Der von Ihnen eingegebene Mitgliedsname des Verkäufers wurde nicht gefunden. Zitieren Support81Suche laufend(Teile,Prospekte,Bedienanleitungen,ganze Anlagen)alles von/über Blaupunkt Berlin IQR 83,85 und 88. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Grimmjar Geschrieben: 23. Februar 2012 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Februar 2012 Was is das für ein Lader? Link zur Auktion? Zitieren zähle bis zwölf...http://www.sysprofile.de/id176365 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
RollingStone Geschrieben: 23. Februar 2012 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Februar 2012 Wohlan, lasst uns herabfahren und dort ihre Sprache verwirren, dass sie einer des anderen Sprache nicht [mehr] verstehen! (Mose 11/7) :-D Sehr sehr gut. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Langbein Geschrieben: 23. Februar 2012 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Februar 2012 Hallo, die Frage ist, ob es sich lohnt und und wie die rechtliche Seite aussieht. Kannst du Recht bekommen und wieviel würde es dich kosten. Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
E30fürimmer Geschrieben: 23. Februar 2012 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Februar 2012 Wohlan, lasst uns herabfahren und dort ihre Sprache verwirren, dass sie einer des anderen Sprache nicht [mehr] verstehen! (Mose 11/7) :-D Sehr sehr gut. Alder des is doch a Schraubbär Forum und kei Rechdschreibforum Nicht so kleinlich sein Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
RollingStone Geschrieben: 23. Februar 2012 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Februar 2012 Wohlan, lasst uns herabfahren und dort ihre Sprache verwirren, dass sie einer des anderen Sprache nicht [mehr] verstehen! (Mose 11/7) :-D Sehr sehr gut. Alder des is doch a Schraubbär Forum und kei Rechdschreibforum Nicht so kleinlich sein Kleinlich...hm? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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