Ameise454 Geschrieben: 10. Februar 2012 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 10. Februar 2012 Hallo habe diesen Wagen auf ebay verkauft: http://www.ebay.de/itm/140688156841?ssPageName=STRK:MESOX:IT&_trksid=p3984.m1559.l2649 am 25.01.2012 und bis Jetzt hat sich der Käufer noch nicht einmal gemeldet!! Am 1.02.2012 hab ich ihm dann das geschrieben "Hallo wann wollen sie das Auto abholen? Ab morgen werden pro Tag die 15Euro standgebühr fällig. Mfg André" Keine Antwort! Was kann ich machen, was soll ich machen??Ich möchte das Auto schon gerne für diesen Preis verkaufen, weil ich denke soviel wird mir keiner mehr dafür bieten. Habe auch denn 2. Höchstbietenden und denn 3. Höchstbietenden angeschrieben, habe von keinem eine Antwort bekommen. Ich bin rechtsschutzversichert, Selbstbeteiligung 150Euro Zitieren Blubbern muss das E30 V8 !!!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Dr.Cell Geschrieben: 10. Februar 2012 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 10. Februar 2012 Hi, deine Chancen sind gering. Mein Anwalt sagt mir immer, "es ist die Frage wie streitwütig du bist...".Bei 150.- Selbstbeteiligung wirst du die ersten 2 Briefe eh selber zahlen müssen bei dem Streitwert. Alles in Allem viel Aufwand um wenig Profit. Wenn es dir die Sache wert ist, kannst du ja einen Brief durch deinen Anwalt schreiben lassen. Kostet zwischen 80-100 EUR. Passiert danach nichts, würde ich die Sache auf sich beruhen lassen. Dann hast du die Kosten für den Anwalt an der Backe. Oder aber du machst nichts, meldest das bei Ebay und beantragst eine Gutschrift und die Sache ist relativ schnell zu geringen Kosten erledigt. Persönlich würde ich letzteres vorziehen... Gruß Zitieren ..... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Kai Geschrieben: 10. Februar 2012 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 10. Februar 2012 Wieso sollen Deine Chancen gering sein Grundsätzlich würd´ ich jetzt mal sagen: Ihr habt zunächst einen gültigen Vertrag geschlossen. Beide seid Ihr dabei Schuldner: Du schuldest die Übergabe des Fahrzeugs, der Käufer die Übergabe des Kaufpreises. Du bist bereit, das Fahrzeug auszuhändigen, kommst grundsätzlich also Deiner Verpflichtung zur Übergabe der geschuldeten Sache nach. Dies jedoch wird dadurch verhindert, unmöglich, dadurch, dass sich der Käufer nicht regt. Damit kommt der Käufer als Schuldner des Kaufpreises seines Vertragsteiles nicht nach. Lt. § 323 BGB hast Du demnach ein Rücktrittsrecht; Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Du dem Käufer ein Schreiben schickst, in welchem Du eine "angemessene Frist zur Leistung" setzt. Wenn er dieser Frist nicht nachkommt, erklärst Du den Rücktritt vom Vertrag. Dann könntest von ihm sogar noch Schadenersatz verlangen für die anfallenden Standgebühren, für die er durch seine Pflichtverletzung ebenfalls aufkommen müßte... Zitieren Gruß aus Ravensburg KAI Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
dejawu Geschrieben: 10. Februar 2012 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 10. Februar 2012 frist setzen,bei ebay melden nach ablauf rücktritt erklären und die kiste erneut einstellen , käufer auf die sperrliste..stressfreieste methode... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
smracer Geschrieben: 10. Februar 2012 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 10. Februar 2012 ist halt immer,in der Theorie hat man Recht in der Praxis ist das leider dann anders !oder faß mal nen nackten Mann in die Tasche.So was, ist natürlich sch....e. aber leider die Praxis.Ebay informieren und nochmal einstellen,halte ich fürs beste. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 10. Februar 2012 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 10. Februar 2012 Alles andere kost nur Nerven. Den Verkäufer per retourkusche irgendwie ärgern is dann ne andere Sache die man sich nicht öffentlich ausdenken sollte. Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Ameise454 Geschrieben: 10. Februar 2012 Autor #7 Meldung Teilen Geschrieben: 10. Februar 2012 Also irgendwas hat der wohl mit Autos zu tun, aber erst 44 BewertungspunkteIch versuch jetzt irgendwas über denn rauszufinden, tel. Nr. oder soMitgliedsname wunschautoteilepreiswert Zitieren Blubbern muss das E30 V8 !!!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
buckrodgers61 Geschrieben: 10. Februar 2012 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 10. Februar 2012 ......wenn du 'ne RS und einen Anwalt hast solltest du das mal mit ihm besprechen...... ....ich habe Einen sein Zitat: ich danke Gott für die Erfindung von Ebay ..... ist für ihn ein Leichtes erstmal ein Formschreiben an den Käufer raus - Chancen stehen da gut Zitieren dream as if you´ll live forever live as if you´ll die today Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
dirfran Geschrieben: 10. Februar 2012 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 10. Februar 2012 @buckrodgers61 ....klar das anwälte sich über ebay und vorallem klienten wie dich freuen. denn der anwalt kassiert immer beim klienten auch bei misserfolg, und wenn´s dann noch eine versicherung trägt umso besser für die zunft. das macht´s für den betroffenen aber auch nicht besser. was nützt einem ein titel wenn er nicht vollstreckbar ist?? naja... und was man auch nicht vergessen darf,wenn die versicherung den eindruck gewinnt das man für paar-euro-fuffzig gleich zum anwalt rennt und klagen will wird die versicherung ruck-zuck der vertrag kündigen (außerordentliches kündigungsrecht). einen neuen bei einer anderen versicherung wird´s dann auch nicht ohne weiteres geben....die sind ja untereinander alle vernetzt und wenn man dann in einer wirklich großen oder wichtigen sache eine versicherung bräuchte, steht man dann ohne da. muss ja jeder selbst wissen was er macht.... ich würde, wie von anderen auch angeraten, nicht lange rumärgern und erneut anbieten. gruß.... dirk Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Guzzifahrer Geschrieben: 11. Februar 2012 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 11. Februar 2012 ist halt immer,in der Theorie hat man Recht in der Praxis ist das leider dann anders !oder faß mal nen nackten Mann in die Tasche.So was, ist natürlich sch....e. aber leider die Praxis.Ebay informieren und nochmal einstellen,halte ich fürs beste. genau so sehe ich das auch. Alles Andere kostet nur Zeit. Gruss Rainer Zitieren 89er 320i Cabriolet85er Mercedes 190E77er Moto Guzzi 850 T389er Vespa PX80 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
buckrodgers61 Geschrieben: 12. Februar 2012 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Februar 2012 @buckrodgers61 ....klar das anwälte sich über ebay und vorallem klienten wie dich freuen. denn der anwalt kassiert immer beim klienten auch bei misserfolg, und wenn´s dann noch eine versicherung trägt umso besser für die zunft. das macht´s für den betroffenen aber auch nicht besser. vielleicht kam es nicht deutlich rüber..... auch trotz meiner RS-Versicherung renne ich nicht wegen jeder Kleinigkeit zum Anwalt.... Zudem kann er mir auch schon vorher mitteilen, ob das ganze Sinn macht .....die Fälle, in denen ich einen Anwalt konsultieren musste waren leider nicht mit einer normalen Aussprache zu klären ....mein Anwalt hat das ganze mit dem nötigen Druck nach vorne getrieben.....geht schließlich um mein Geld...... Zitieren dream as if you´ll live forever live as if you´ll die today Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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