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Gebrauchtes Cabrio Verkauft! Zivilklage bekommen!


Mr.Pink
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Hallo,

 

ich habe letztes Jahr im Juli ein E30 Cabrio verkauft!

Laufleistung 168XXX! Baujahr 1989!

 

Habe Fahrzeug Privat an jemanden Verkauft! Im Kaufvertrag vermerkt: Gekauft wie gesehen, Probefahrt gemacht, Keine Garantie und Sachmangelhaftung!

 

Der Käufer war sehr zufrieden nach der Probefahrt und bezahlte den Wagen Bar: 2700€

 

Nach einigen Tagen und ca. 200km ( laut seinem Rechtsbeistand ) bekam der Wagen einen Getriebeschaden! Ich habe ihm dann Angeboten das Getriebe zu wechseln! Habe ihm über den Talk billig ein Getriebe besorgt und eingebaut! Aufgrund unserer Arbeitszeiten und Abholung des Getriebes verschob sich die Übergabe um 5-6 Wochen!

 

Am letzten Wochenende vor der Übergabe wurde meine Garage aufgebrochen und Teile des Cabrios sowie die Komplette Werkstatt Ausrüstung gestohlen ( Keine Versicherung der Garage! ) Ich habe sofort Polizei eingeschaltet, Besitzer Informiert etc.!

Aufeinmal bekomme ich ein Schreiben von seinem Anwalt: Ich möchte die Gestohlenen Teile wieder einbauen und den BMW Fahrtüchtig machen...alleine das ist schon ne Frechheit!

 

Dann bekam ich eine Klage das ich den Kaufpreis + Unkosten rückzahlen soll weil der Wagen nur 200km gefahren ist! Habe dann auf den Kaufvertrag verwiesen und die Polizeiakte ( Verfahren wurde eingestellt da die Täter nicht ermittelt werden konnten )

Nun hat das Gericht geschrieben: Termin zur Güteverhandlung am XX!

 

Hallo? Ich dachte immer ein Privatverkäufer muss keine Garantie Gewährleisten!!!!!

 

Habt ihr Erfahrungen dazu?

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:meinung:

 

mit dem angebot ihm nen anderes getriebe einzubauen hast du wohl nach ansicht des käufers und des anwalts die schuld auf dich genommen.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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:meinung:

 

mit dem angebot ihm nen anderes getriebe einzubauen hast du wohl nach ansicht des käufers und des anwalts die schuld auf dich genommen.

 

Dann wird Gutmütigkeit also auch noch Bestraft oder was?

Ich konnte ihn ja verstehen das es Ärgerlich ist und wir waren uns soweit auch sehr Sympatisch...deswegen habe ich ihm nur das Angebot gemacht!

 

Wie gesagt der Wagen lief 1A und das Getriebe Schaltete Sauber!

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naja wenn ich seit juli auf mein auto warten müsste.....

 

Öhmm Hallo?

Im Juli verkauft - Schaden nach einigen Tagen aufgetreten - Fahrzeug abgeholt - Beschaffung + Einbau nach ca. 6 Wochen fertig! Ich bin keine Werkstatt sondern nen Privatmann!

Der Käufer wurde mehrmals darüber Informiert das Fahrzeug abholen zu können! Da ich aber Montage Arbeite und er ging es nunmal nicht früher da jedesmal einer Arbeiten war wenn der andere zuhause war!

 

Das Getriebe war auch nicht Sofort da...habe hier einige Tage eines Gesucht für ihn und dann die Abholung Organisiert!

 

Währe ich nen Schwein gewesen hätte ich gesagt: Leck mich an de Täsch...Pech gehabt...

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:meinung:

 

mit dem angebot ihm nen anderes getriebe einzubauen hast du wohl nach ansicht des käufers und des anwalts die schuld auf dich genommen.

 

Dann wird Gutmütigkeit also auch noch Bestraft oder was?

Ich konnte ihn ja verstehen das es Ärgerlich ist und wir waren uns soweit auch sehr Sympatisch...deswegen habe ich ihm nur das Angebot gemacht!

 

Wie gesagt der Wagen lief 1A und das Getriebe Schaltete Sauber!

 

hättest den doch einfach zurückgenommen!oder war das so ne grotte,das man das auf gar keinen fall machen kann?http://www.smileygarden.de/smilie/Fragend/49.gif....könnte man sich nen haufen rennerei sparen.....:meinung:

http://www.world-of-smilies.com/wos_sonstige/sturm.gif
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hättest den doch einfach zurückgenommen!oder war das so ne grotte,das man das auf gar keinen fall machen kann?http://www.smileygarden.de/smilie/Fragend/49.gif..

 

Ich habe ihm Angeboten den Wagen zurück zunehmen...daraufhin bekam ich als Antwort aber nur gegen den vollen Kaufpreis + Zulassungskosten + Tüvkosten + Spritkosten! Ich nehme doch keinen Defekten Wagen zurück wenn ich ihn Intakt verkauft habe zum gleichen Kurs! Er hatte noch einige Monate Tüv aber der Käufer hat ihn dann neu gemacht am nächsten Tag nach dem Kauf!( ohne Mängel durchgekommen )

 

Der Wagen wurde hier im Talk vorgestellt und war in meinen Augen nen Schmuckstück...da es nun schon mein 4tes E30 Cabrio war was ich "Aufgebaut" habe sollte halt wieder ein neues E30 Projekt her!

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Der Käufer wurde mehrmals darüber Informiert das Fahrzeug abholen zu können! Da ich aber Montage Arbeite und er ging es nunmal nicht früher da jedesmal einer Arbeiten war wenn der andere zuhause war!

 

Wenn du ihm mehrmals angeboten hast das Fahrzeug abzuholen und er dies nicht getan hat, befand sich der Käufer im Annahmeverzug, woraufhin du nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu verschulden hast. Grobe Fahrlässigkeit kann schon eine nicht abgeschlossene Garage sein.

 

Schilder doch den genauen zeitlichen Ablauf nocheinmal etwas konkreter.

 

MfG

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Schaden nach einigen Tagen aufgetreten

 

wenn das dein"4tes"cabrio ist,verteh ich nicht,das du den schaden nicht bemerkt hast!sowas geht ja nich ein oder zwei tage spater kaputt!

 

...daraufhin bekam ich als Antwort aber nur gegen den vollen Kaufpreis + Zulassungskosten + Tüvkosten + Spritkosten....sowas find ich dann aber schon dreist,und gehöhrt :popo:

http://www.world-of-smilies.com/wos_sonstige/sturm.gif
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wenn das dein"4tes"cabrio ist,verteh ich nicht,das du den schaden nicht bemerkt hast!sowas geht ja nich ein oder zwei tage spater kaputt!

 

Na bei mir war der Wagen doch 1A gefahren...das Getriebe hat in jedem Gang geschaltet und lief ohne Probleme! Bei der ausführlichen Probefahrt gab es doch auch keine Probleme!

Als ich den Wagen abgeholt habe dann vom Käufer habe ich bei der Probefahrt gemerkt das der Wagen nur noch ca. 50km/h gefahren ist!

War man schneller als 50km/h zog das Getriebe nicht mehr mit...d.h. man konnte Gas geben aber es ging nicht Vorwärts! Das war vorher nicht der Fall! Der Käufer ist ja bei der Probefahrt selber 120km/h gefahren!

 

Und ich bekam ja noch ne SMS als er zuhause angekommen war das alles Super gelaufen ist und sie Heile angekommen sind! Seine Fahrtstrecke waren ca. 35km! Wohnt in meiner direkten nähe also! Dann hat er ihn einige Tage genutzt in der Stadt und nach ein paar Tagen zickte das Getriebe rum mit den oben genannten Symthomen!

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Der Käufer wurde mehrmals darüber Informiert das Fahrzeug abholen zu können! Da ich aber Montage Arbeite und er ging es nunmal nicht früher da jedesmal einer Arbeiten war wenn der andere zuhause war!

 

Wenn du ihm mehrmals angeboten hast das Fahrzeug abzuholen und er dies nicht getan hat, befand sich der Käufer im Annahmeverzug, woraufhin du nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu verschulden hast. Grobe Fahrlässigkeit kann schon eine nicht abgeschlossene Garage sein.

 

Schilder doch den genauen zeitlichen Ablauf nocheinmal etwas konkreter.

 

MfG

 

 

Ok mache ich mal.....

 

- Wagen in Ebay angeboten - Nachricht von Interessant bekommen ob ich ihn außerhalb von Ebay verkaufe da niemand auf den Preis von 2900€ geboten hatte! Er würde 2700€ bieten!

 

- Um die Gebühren zu Sparen und er aus meiner direkte Nähe kam sagte ich zu und beendete die Auktion!

 

- 2 Tage später treffen auf einem Parkplatz mit Probefahrt ( ca. 25km bis 120Km/h ) Anmerk: Sein erstes Automatik Fahrzeug! Interessant war sehr zufrieden mit dem Wagen und wollte ihn am Wochenende abholen!

 

- 3 Tage später Abholung bei mir zuhause! Bares gegen Wagen! SMS bei Ankunft das alles Super gelaufen ist und sie heile zuhause angekommen sind!

 

- Nächster Tag TÜV Termin - Wagen ohne Mängel bestanden!

 

- Nach weiteren 5 Tagen bekam ich einen Anruf das der Wagen nicht mehr Schaltet und ob ich Rat wüsste! Ich sagte zu am Wochenende vorbei zukommen und den Schaden zur Prüfen! Bei der Prüfung vor Ort war unter dem Wagen eine dicke Ölfütze von der Getriebewanne! Es gab aber keine Optischen Schäden und er sagte auch er sei nicht aufgesetzt! Ich bot ihm an das Getriebe anzuschauen und wenn nötig zu wechseln auf seine Kosten!

 

- Ich bestätigte ihm dann den Getriebeschaden und das Unheil nahm seinen lauf! Zuerst kam eine SMS ich solle das Getriebe bezahlen woraufhin ich sagte ich werde das nicht tun...es ist nicht meine Schuld...dann nach langem hin und her ( er fand nur in Ebay welche für paar Hundert Euro ) fragte er mich ob ich billiger eines bekomme! Ich sagte: Ich frage im E30 Forum! E30Dan war es glaube ich der mir dann eines für 80€ verkaufte! Ich sagte dem Käufer er soll das Getriebe in Oschersleben abholen und vorbei bringen da ich Arbeiten war!

 

- Gesagt - getan! Getriebe wurde dann am Wochenende verbaut! Da ich nur eine Grube habe dauerte der Einbau 2 Wochenenden! Wie gesagt in der Woche Arbeite ich Montage und der Käufer ebenfalls! Wagen war dann Fahrtüchtig und sollte abgeholt werden! Käufer konnte nicht wegen Arbeit und wenn er konnte war ich nicht da! Da er den Wagen von mir Explizit abholen wollte wegen Fragen etc. verschob sich die Abholung um weitere 2-3 Wochen!

 

- Wir legten uns dann auf ein kommendes Wochenende fest! Jedoch wurde meine Garage von Donnerstag auf Freitag aufgebrochen! Vom Cabrio wurde die Rückbank entwendet, die Scheinwerfer und Rückleuchten! Von mir Privat wurden sämtliche E-Werkzeuge gestoheln sowie Stromaggregat, Alufelgen Satz etc.! Garage war Ordnungsgemäß verschlossen! Wurde mit Hebelgewalt aufgebrochen! Fingerabdrücke etc. genommen!

 

-Ich Informierte umgehend den Käufer und wir legten uns darauf fest das er am kommenden Tag vorbei kommt! Seit dem nie wieder von ihm Persönlich gehört! Nicht ans Telefon gegangen und nicht auf SMS reagiert! Statt dessen kam dann ein Schreiben vom Anwalt ich solle die Teile wieder einbauen und den BMW vorbei bringen!

 

- Ich verwieß auf den Kaufvertrag, Absprache und Polizeiakte!

 

- Daraufhin bekam ich ein Schreiben das der Wagen als Defekt verkauft wurde da er nur 200km gefahren ist! Ich legte Wiederspruch ein und der Rechtsanwalt legte Zivilklage bei Gericht ein!

Gericht legte Termin zur Güteverhandlung und eventuell anschließender Verhandlung fest!

 

Ich bin dann zu einem Anwalt und dieser sagte es sei ein Unding das ich dafür aufkommen solle...es war aber Dumm von mir dem Käufer noch soviele Zugeständnisse zumachen! Ich hätte mich auf den Kaufvertrag berufen sollen und fertig! Naja Rechtsanwälte reden einem immer nach dem Mund!

 

Tja und nun steht der Ziviltermin fest

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tja blöd gelaufen würd ich mal sagen aber was bleibt übrig als den gerichtsurteil abzuwarten?

Wenn keine arglistige täuschung vorliegt hat er kein grund den wagen zurückzugeben ,es spielt keine Rolle ob er 10 oder 200 kilometer weit gekommen ist ,du hast ja schließlich keine garantie auf den wagen gegeben..

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Auf jedenfall einen Anwalt der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat zu Rate ziehen. Wenn du dich selber verteidigen willst und kein Jurist bist, dann kannst zu zu 95% davon ausgehen das der Klage statt gegeben wird.

 

Persönlich wäre es mir egal gewesen gekauft wie gesehen, wenn er vom Hof runter ist braucht er nicht wieder kommen.

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Was jat das jetzt mit Verkehrsrecht zu tun?

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Hätte, wäre, wenn :blah:

 

Ist alles viel Geschwätz um nix - nachdem bereits ein Gerichtstermin anberaumt ist, muss gehandelt werden. Ich nehme an, dass der Termin in Kürze vor einem Amtsgericht statt findet, vom Streitwert her. Normalerweise brauchst dazu daher grundsätzlich erst mal keinen Anwalt, da kein Anwaltszwang besteht.

 

Nachdem mir die ganze Sache aber ziemlich verzwickt zu sein scheint, würd´ ich mir da aber trotzdem sehr hurtig einen Rechtsbeistand nehmen, damit die ganze Sache für dich nicht u. U. ganz blöd ausgeht :-o

 

Jedenfalls nicht länger Zeit mit :blah: vergeuden - handeln! :klug:

 

Und unbedingt Fristen einhalten! Wenn auf deiner Ladung eine Frist von 14 Tagen eingeräumt wurde zur Klageerwiderung, dann solltest unbedingt innerhalb der Frist reagieren, ansonsten hast Du u. U. schon allein dadurch den Prozess verloren!! Aufpasse :klug:

 

--> meine Empfehlung, :meinung:


Bearbeitet: von Kai

 

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                                                                         Gruß aus Ravensburg

                                                                                       KAI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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würd´ ich mir da aber trotzdem sehr hurtig einen Rechtsbeistand nehmen,

 

Net labern, lesen :klug: :D

 

Ich bin dann zu einem Anwalt und dieser sagte es sei ein Unding das ich dafür aufkommen solle...

 

Stark und groß durch Spätzle mit Soß

 

„Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel.

Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel!

Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft.

Mit Butter wirkt sie fabelhaft.

Erleuchtet mit der Weisheit Fackel,

den Verstand vom größten Dackel!“

Manfred Rommel

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ey leute ich muss echt mal sagen das ich immer wieder enttäuscht bin was hier für orgelpfeifen und scheinheige unterwegs sind.

 

Warum sollte der VK den wagen zurück nehmen. der käufer hat ne PF gemacht die war ok der wagen wurde übergeben da war er ok. Der VK hat aus sympathie gesagt er kümmert sich um die rep. hat also in meinen augen menschlich gehandelt. wenn ihm die Garage aufgebrochen wird ist das sicherlich ärgerlich aber nicht seine schuld. zumal er richtig gehandelt hat und den besitzer des e30 und die polizei infomiert hat. weiterhin ist der vk privat und der besitzer wusste dies hat sein auto dennoch dort untergestellt. Risiko trägt also hierbei der besitzer des autos. wenn ich mir ein winterstellplatz miete und nichts anderes vereinbart ist, hafte ich auch persönlich für schäden an MEINEM auto.

 

wenn das dein"4tes"cabrio ist,verteh ich nicht,das du den schaden nicht bemerkt hast!sowas geht ja nich ein oder zwei tage spater kaputt!

 

ich habe schon bestimmt 50 autos gehabt was meinst du wie oft ich schon sachen hatte die ich so noch nicht kannte. einen plötzlich eintretenen getriebeschaden kenne ich jedoch nur zu gut. ist ärgerlich gewesen und nicht voraussehbar

 

hättest den doch einfach zurückgenommen!oder war das so ne grotte,das man das auf gar keinen fall machen kann?....könnte man sich nen haufen rennerei sparen...

 

 

größeren schwachsinn kann man kaum erzählen

 

mit dem angebot ihm nen anderes getriebe einzubauen hast du wohl nach ansicht des käufers und des anwalts die schuld auf dich genommen.

 

man könnte es so auslegen würde aber persönlich mit ehrgefühl und reinem gewissen argumentieren

 

im übrigen ist für solche angelegenheiten kein anwalt für verkehrsrecht sondern für vertragsrecht der richtige ansprechpartner

__________________________________________

aus Freude am BMW

 

www.BMW-UMBAU.de

 

www.Oder-Metalle.de

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Net labern, lesen :klug: :D

 

Hab´ ich, aber für mich hörte sich das jetzt nicht unbedingt so an, als wenn der TE dem Anwalt dann auch ein Mandat erteilt hat. Zum Anwalt gehen, ist das Eine. Ihn letztendlich zu beauftragen, das Andere :zunge:

 

Erbsenzähler, Du :D

 

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                                                                         Gruß aus Ravensburg

                                                                                       KAI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Stark und groß durch Spätzle mit Soß

 

„Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel.

Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel!

Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft.

Mit Butter wirkt sie fabelhaft.

Erleuchtet mit der Weisheit Fackel,

den Verstand vom größten Dackel!“

Manfred Rommel

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Wenn Du pech hast liest der Käufer hier mit

Bremsen ist die Umwandlung von wertvoller Bewegungsenergie in unnütze Abwärme !

 

2002 tii von 1972 im Moment Baustelle

325 ix von 1989

318 i von 1997

320i Touring von 1996

R 1150 R von 2002

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Moin,

 

mir fiel gerade das Gesicht aus dem Kopf.....

 

Du WUSSTEST von dem Automatik-Schaden?

 

Richard

Ein X5 4,8is kam dazu
Ein Z3 Coupé schwarz / schwarz mit Automatik wird derzeit gesucht

http://www.creme21-rallye.de/

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Gast
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