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Heftiger Auffahrunfall - Bilder


Frank325
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Oh Frank, ich drück dir alle Daumen und Zehen! Der neue Gutachter wird ja sehen, dass AL nicht ein

Wald-Feld-Wiesen E30 ist!

 

Aber ich habe noch eine Frage: Der Nutzungsausfall wird doch nicht nur die Wiederbeschaffungszeit oder

Reparaturzeit einschliessen? Ich wartete 3.5 Wochen bis das Gutachten der gegnerischen Versicherung auf

dem Tisch lag, ab diesem Zeitpunkt konnte ich mich entscheiden ob Reparatur oder nicht. Als ich

die gegnerische Versicherung angerufen habe was ich an Nutzungsausfall bekomme, sagten sie mir 50 Euro pro Tag für max. 2 Wochen Reparatur oder Neubeschaffung + die Zeit welche sie brauchten bis sie das Gutachten hatten, also 5.5 Wochen ?! Ich hoffe nun, dass die Wort halten! (die Hoffnung stirbt zuletzt)

 

Grüsse Yves

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Ums nochmal zu wiederholen...bei E30 mit Zeitwerten deutlich über Liste immer ein

Wertgutachten machen lassen, das spart viel Ärger!

 

VG Peter

 

Das stimmt - und das Wertgutachten möglichst regelmässig erneuern lassen...

 

Die Reaktion der Versicherung ist VIELLEICHT verständlich. Die kennen Dich nicht und haben u.U. Direktive auf einen Trick-Unfaller zu prüfen (bloss nicht persönlich nehmen, die kennen dich nunmal nicht)...

 

Da bei Dir aber alles i.O. ist dürfte final das Geld auch fliessen...:daumen:

 

Kann aber auch sein, dass diese jetzt anfangen einen Zermürbungskrieg anzufangen - dann schon mal Essensvorräte anlegen...


Bearbeitet: von realplayer
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Es wird sehr warscheinlich so ausgehen, das der Gutachter der Versicherung einen höheren Restwert als die 0,01€ feststellen wird und du diesen neu festgestellten Restwert abgezogen bekommst, falls du den Wagen behalten willst.

Dann kann es sein, das die Versicherung Kaufinteressenten hat. Einer dieser bietet z.B. 1000€ dann bekommst du diese abgezogen oder Verkaufst den Wagen an einen Händler.

Seien wir mal ehrlich, er ist noch ein vielfaches mehr Wert als 0,01€;-)

Unfall e30.jpg

Unfall e30 (1).jpg

Unfall e30 (2).JPG


Bearbeitet: von tohote30
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Erstmal danke für Eure vielen Kommentare und Info!!! :daumen:

 

@tohote30: Sch*** die Wand an!!!! Der sieht ja echt schlimm aus :eek: Gott sei Dank seid Ihr unbeschadet aus dem E30 ausgestiegen.

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Noch eine Frage:

Steht mir eigentlich auch ein Nutzungsausfall zu, wenn ich das Auto selbst repariere??

Oder anders gefragt, steht mir der Nutzungsausfall grundsätzlich zu?

 

Denn: Der Nutzungsausfall gilt ja den Zeitraum für die Reparatur bzw. die Wiederbeschaffung und mein Fahrzeug ist ja fahr- bzw. nutzbar.

 

Nächste Woche geht es wohl los...

 

Ich hoffe, dass der "gegnerische" Gutachter am Freitag kommt.

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Hallo Frank,

 

soweit ich gelesen habe steht dir der Nutzungsausfall nur zu, wenn das Fahrzeug überhaupt repariert wird. Inwiefern diese Quelle zuverlässig ist, kann ich nicht beurteilen: http://www.verkehrslexikon.de/Module/NAEigenreparatur.php

 

Grüsse Yves

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Danke für das Link Yves! Demnach sollte mir der Nutzungsausfall ja trotzdem zustehen, denn repariert wird er ja und fällt solange aus.... Hmmm

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der Nutzungsausfall steht dir zu und zwar in der Höhe/Zeit, wie im Gutachten für die Reparatur in einer Werkstatt veranschlagt wurde.

Wenn du selbst reparierst und länger brauchst, haste Pech gehabt!

Anders wäre es, wenn die Reparatur in einer Werkstatt mit Rechnung etc. der Versicherung vorgelegt wird und die Reparaturtage länger sind, als im Gutachten geschätzt waren.

Gruß Jochen

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist

 

Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm)

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  • 3 Wochen später...

So, am 29.12. kam endlich das gegnerische Gutachten. Der errechnete Wiederbeschaffungswert ist zu meiner Zufriedenheit, aber da stehen einige Dinge drin, die mich doch beunruhigen :-(

 

Zur Erinnerung... Im von mir beauftragten Gutachten waren Wiederbeschaffungswert = 5000.- (steuerneutral), Reparaturkosten = 5810.- (inkl. MwSt) und Restwert = 0,00.-

 

 

Hier die Eckdaten vom gegnerischen Vergleichs-Gutachten:

 

Wiederbeschaffungswert (Privatmarkt = steuerneutral) = 4950.-

Reparaturkosten (inkl. MwSt) = 6927.-

Restwert (inkl. Umsatzsteuer) = 1000.-

 

Zum Thema Reparaturwürdigkeit steht da:

"Der Vergleich zwischen Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert ergibt, dass eine Reparatur aus technisch/wirtschaftlicher Sicht nicht empfehlenswert ist."

 

Restwert:

Es gibt ein Gebot von einem Händler für das unfallbeschädigte Fahrzeug in Höhe von 1000.-

 

 

Mir stellen sich nun folgende Fragen:

 

1. Darf ich meinen E30 überhaupt reparieren lassen? Eine Reparatur darf ja laut BGH auch mit Gebrauchtteilen durchgefühert werden und der Reparaturbetrieb darf die AW-Einheiten und Stundenverrechnungssätze reduzieren um unter den 130% des Wiederbeschaffungswertes zu bleiben. Die Reparatur muss allerdings sachgemäß/fachgerecht durchgeführt werden, sprich alle im Gutachten genannten Arbeiten müssen ausgeführt werden*

 

2. Falls ich mir den Wiederbeschaffungswert ausbezahlen lassen möchte, werden dann die 1000.- von den 4950.- abgezogen?

 

3. Da der Wiederbeschaffungswert steuerneutral ist, kann ja keine MwSt abgezogen werden. Oder?

 

4. Falls ich mir den Betrag auszahlen lasse, bleibt es mir dann überlassen was ich mit meinen E30 mache? Oder MUSS ich ihn dann (mit Nachweis) verschrotten?

 

5. Im gegnerischen Gutachten sind Reparaturen und Ersatzteile aufgeführt, die definitiv NICHT notwendig sind. Welche Kalkulation ist nun richtig? Die Gegnerische oder die von mir beauftragte?

 

 

* zu 1.

Da ich in einem Autohaus arbeite habe ich ein sehr günstiges Angfebot von meinem Chef bekommen. Gebrauchtteile kann ich sehr sehr günstig beschaffen. Auch hierzu habe ich schon mehrere nette Angebote bekommen.

 

Für mich steht jedenfalls eine Sache fest:

MEIN AL WIRD NICHT VERSCHROTTET !!! Das kommt garnicht in Frage! :motz:

 

Ich hoffe Ihr könnt mir einige meiner Fragen beantworten.

 

Danke schonmal!!


Bearbeitet: von Frank325
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"Da ich in einem Autohaus arbeite..."

 

 

...Warum fragst du das nicht einfach alles deinen Chef...? :roll:

 

Er müsste die möglichen Optionen doch am besten wissen, oder ist bei "euch" im Autohaus noch nie ein Kunde nach einem Unfall aufgetaucht...? 8-/

 

Gruß, Pit :sonne:

Gruß, Pit :sonne:

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...ich bin für bezahlbaren Verkehr...
 

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.

  kein      post-14170-0-01983500-1449394513_thumb.jpg

 

 

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der Kerl war 5 Minuten an deinem Auto und hat einen größeren bericht abgeliefert als dein Gutachter??? öhm.. löl würd ich da mal sagen....

und das der sowas sagt is mehr als klar.... die würden den ja sonst nicht schicken... ;-)

 

Dein Gutachter, Anwalt, Werkstatt.. alle durchfragen....

Die können ja auch nich eben mal so das Gutachten von deinem für nichtig erklären.... ich denke mal das da nen Mittelwert gefunden werden muss???

Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.

Cum diabolus regit, omnia licent

 

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...Warum fragst du das nicht einfach alles deinen Chef...?

 

Weil ich ungeduldig bin und nicht bis morgen warten möchte. Ungeduld liegt in meiner Natur :freak:

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...Warum fragst du das nicht einfach alles deinen Chef...?

 

Weil ich ungeduldig bin und nicht bis morgen warten möchte. Ungeduld liegt in meiner Natur :freak:

 

Ruf dein Chef an.Ist doch Sonntag. :D

img_1331.12eknp.jpg

 

Nicht quatschen. Machen! :klug:

 

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So, am 29.1. kam endlich das gegnerische Gutachten.

Wohw,du lebst in der Zukunft?:-D

Kannst du mir sagen,wie lange ich noch Lebe?

Support81


Suche laufend(Teile,Prospekte,Bedienanleitungen,ganze Anlagen)alles von/über Blaupunkt Berlin IQR 83,85 und 88.
 

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Wohw,du lebst in der Zukunft? Kannst du mir sagen,wie lange ich noch Lebe?

 

:freak::freak: Tippfehler....:roll:

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Hallo Frank,

 

dass du nervös bist und ungeduldig, kann ich mehr als nur verstehen.

Trotzdem; ruhig bleiben!

Du hast jetzt 2 Gutachten, die teilweise voneinander abweichen. Markier mal die Unterschiede und sprich mit beiden Papieren bei deinem Chef vor. Dabei wäre das Fahrzeug auch noch wichtig.

Wenn das Autohaus, wo du beschäftigt bist, nicht nur ein "Dealer" ist, wird sich doch ein provisorischer Kostenvoranschlag machen lassen?

Mit den Unterlagen gehst du dann zum Anwalt!

Wenn deine Firma die Schäden unterhalb der Gutachten reparieren kann, kann sich die Versicherung nicht quer stellen. Evtl. kann mit dem Nettobetrag plus Nutzungsausfall aus dem ersten Gutachten auch schon eine befriedigende Regulierung gemacht werden.

Aber was jetzt sinnvoll und machbar ist, kann dir erst der RA sagen, wenn er alle Zahlen UND deine Wünsche und Gedanken vorliegen hat.

Viel Glück und Erfolg

Gruß Jochen

 

edit: was ist mit dem Schmerzensgeld geworden?

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist

 

Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm)

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Dank Dir Jochen!

Das Schmerzensgeld wird derzeit berechnet. Da weiß ich noch nichts genaueres.

Ich werde es so machen wie von Dir vorgeschlagen. Mein Chef hat sich mein Auto ja schon angeschaut und mir schon vorgeschlagen wie man die Reparatur machen könnte.

 

Wenn das Autohaus, wo du beschäftigt bist, nicht nur ein "Dealer" ist,

 

Ist ein Vertragshändler (nicht BMW), also kein "Dealer"...

 

Mir wäre es fast am liebsten, wenn ich einfach mein Geld ausbezahlt bekomme und die Reparatur dann mache, wie ich es für richtig halte. Wenn das denn möglich ist rein rechtlich...

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Heute habe ich von meinem Anwalt ein schreiben der gegnerischen Versicherung bekommen.

Sie zahlen mir nun Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert aus.

Nutzungsausfall bekomme ich bei Nachweis über Neuerwerb eines anderen KfZ oder Reparatur.

 

Das Schmerzensgeld ist derzeit in Berechnung.

 

Jetzt bin ich vorerst mal erleichtert und schon viel geschmeidiger ;-)

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1. Darf ich meinen E30 überhaupt reparieren lassen? Eine Reparatur darf ja laut BGH auch mit Gebrauchtteilen durchgefühert werden und der Reparaturbetrieb darf die AW-Einheiten und Stundenverrechnungssätze reduzieren um unter den 130% des Wiederbeschaffungswertes zu bleiben. Die Reparatur muss allerdings sachgemäß/fachgerecht durchgeführt werden, sprich alle im Gutachten genannten Arbeiten müssen ausgeführt werden*

 

2. Falls ich mir den Wiederbeschaffungswert ausbezahlen lassen möchte, werden dann die 1000.- von den 4950.- abgezogen?

 

3. Da der Wiederbeschaffungswert steuerneutral ist, kann ja keine MwSt abgezogen werden. Oder?

 

4. Falls ich mir den Betrag auszahlen lasse, bleibt es mir dann überlassen was ich mit meinen E30 mache? Oder MUSS ich ihn dann (mit Nachweis) verschrotten?

 

5. Im gegnerischen Gutachten sind Reparaturen und Ersatzteile aufgeführt, die definitiv NICHT notwendig sind. Welche Kalkulation ist nun richtig? Die Gegnerische oder die von mir beauftragte?

 

1. Es müssen Neuteile verbaut werden (keine Gebrauchtteile !!!) und die Grenze sollte nicht überschritten werden. Ich kenne Fälle da hat die Werkstatt das so hingebogen das es klappt - es liegt an der Rechnungserstellung - die exakte Regelung kenne ich nicht. Denke aber es gibt sowas wie eine untere Grenze.

 

2. Ja, das höchste Gebot wird abgezogen.

 

3. Du bekommst die genannte Summe ohne Abzug der MwSt. raus.

 

4. Du kannst damit machen was du willst (Ins Wohnzimmer stellen, als Grill umbauen, Schlachten oder reparieren und wieder fahren)

 

5. Man sollte gegner. Versicherungen NIE ein Gutachten machen lassen. Am besten immer (bei größeren Schäden) RA nehmen (richtig gemacht !!!!) und eig. Gutachter. Es liegt DIR frei.

 

 

Wenn du innerhalb des darauf folgenden Jahres einen anderen PKW anmeldest bekommt du die Nutzungsausfallentschädigung rückwirkend auch noch raus. (Max. die genannten Wiederbeschaffungsdauer + Tage bis zum Erhalt des Gutachtens ab Unfalltag)


Bearbeitet: von Hennarot
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nanana ich habe jetzt schön öfters gelesen, dass man Gebrauchtteile verwenden darf! Das hat mir auch meine Werkstatt vorgeschlagen und auch die gegnerische Versicherung ausdrücklich so bestätigt!! Es muss nur fachgerecht erledigt werden (z.B. keine Motorhaube verbauen mit einem Hagelschaden etc..).

 

Grüsse Yves

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