YvesCH Geschrieben: 9. Dezember 2011 #151 Meldung Teilen Geschrieben: 9. Dezember 2011 Oh Frank, ich drück dir alle Daumen und Zehen! Der neue Gutachter wird ja sehen, dass AL nicht einWald-Feld-Wiesen E30 ist! Aber ich habe noch eine Frage: Der Nutzungsausfall wird doch nicht nur die Wiederbeschaffungszeit oderReparaturzeit einschliessen? Ich wartete 3.5 Wochen bis das Gutachten der gegnerischen Versicherung aufdem Tisch lag, ab diesem Zeitpunkt konnte ich mich entscheiden ob Reparatur oder nicht. Als ich die gegnerische Versicherung angerufen habe was ich an Nutzungsausfall bekomme, sagten sie mir 50 Euro pro Tag für max. 2 Wochen Reparatur oder Neubeschaffung + die Zeit welche sie brauchten bis sie das Gutachten hatten, also 5.5 Wochen ?! Ich hoffe nun, dass die Wort halten! (die Hoffnung stirbt zuletzt) Grüsse Yves Zitieren BEST LIVE IS CABRIODRIVE:beemwe: POWERED BY SIX IN LINE Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
realplayer Geschrieben: 9. Dezember 2011 #152 Meldung Teilen Geschrieben: 9. Dezember 2011 (bearbeitet) Ums nochmal zu wiederholen...bei E30 mit Zeitwerten deutlich über Liste immer einWertgutachten machen lassen, das spart viel Ärger! VG Peter Das stimmt - und das Wertgutachten möglichst regelmässig erneuern lassen... Die Reaktion der Versicherung ist VIELLEICHT verständlich. Die kennen Dich nicht und haben u.U. Direktive auf einen Trick-Unfaller zu prüfen (bloss nicht persönlich nehmen, die kennen dich nunmal nicht)... Da bei Dir aber alles i.O. ist dürfte final das Geld auch fliessen... Kann aber auch sein, dass diese jetzt anfangen einen Zermürbungskrieg anzufangen - dann schon mal Essensvorräte anlegen... Bearbeitet: 9. Dezember 2011 von realplayer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
tohote30 Geschrieben: 9. Dezember 2011 #153 Meldung Teilen Geschrieben: 9. Dezember 2011 (bearbeitet) Es wird sehr warscheinlich so ausgehen, das der Gutachter der Versicherung einen höheren Restwert als die 0,01€ feststellen wird und du diesen neu festgestellten Restwert abgezogen bekommst, falls du den Wagen behalten willst.Dann kann es sein, das die Versicherung Kaufinteressenten hat. Einer dieser bietet z.B. 1000€ dann bekommst du diese abgezogen oder Verkaufst den Wagen an einen Händler.Seien wir mal ehrlich, er ist noch ein vielfaches mehr Wert als 0,01€ Bearbeitet: 20. Januar 2014 von tohote30 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
mbtmbt Geschrieben: 10. Dezember 2011 #154 Meldung Teilen Geschrieben: 10. Dezember 2011 @tohote30Mein Glückwunsch, dass Ihr unbeschadet aus den Nummer raus gekommen seid.Gelobt sei die Knautschzone. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Frank325 Geschrieben: 10. Dezember 2011 Autor #155 Meldung Teilen Geschrieben: 10. Dezember 2011 Erstmal danke für Eure vielen Kommentare und Info!!! @tohote30: Sch*** die Wand an!!!! Der sieht ja echt schlimm aus Gott sei Dank seid Ihr unbeschadet aus dem E30 ausgestiegen. Zitieren http://www.turboloch.com/VG, Frank Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e_30 Geschrieben: 10. Dezember 2011 #156 Meldung Teilen Geschrieben: 10. Dezember 2011 Weißt Du schon, was für'n Auto Du während der Reparatur fahren wirst?E30 oder billige Kiste mit Rest-TÜV? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Frank325 Geschrieben: 14. Dezember 2011 Autor #157 Meldung Teilen Geschrieben: 14. Dezember 2011 Noch eine Frage:Steht mir eigentlich auch ein Nutzungsausfall zu, wenn ich das Auto selbst repariere??Oder anders gefragt, steht mir der Nutzungsausfall grundsätzlich zu? Denn: Der Nutzungsausfall gilt ja den Zeitraum für die Reparatur bzw. die Wiederbeschaffung und mein Fahrzeug ist ja fahr- bzw. nutzbar. Nächste Woche geht es wohl los... Ich hoffe, dass der "gegnerische" Gutachter am Freitag kommt. Zitieren http://www.turboloch.com/VG, Frank Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
YvesCH Geschrieben: 14. Dezember 2011 #158 Meldung Teilen Geschrieben: 14. Dezember 2011 Hallo Frank, soweit ich gelesen habe steht dir der Nutzungsausfall nur zu, wenn das Fahrzeug überhaupt repariert wird. Inwiefern diese Quelle zuverlässig ist, kann ich nicht beurteilen: http://www.verkehrslexikon.de/Module/NAEigenreparatur.php Grüsse Yves Zitieren BEST LIVE IS CABRIODRIVE:beemwe: POWERED BY SIX IN LINE Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Frank325 Geschrieben: 14. Dezember 2011 Autor #159 Meldung Teilen Geschrieben: 14. Dezember 2011 Danke für das Link Yves! Demnach sollte mir der Nutzungsausfall ja trotzdem zustehen, denn repariert wird er ja und fällt solange aus.... Hmmm Zitieren http://www.turboloch.com/VG, Frank Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jochen318iC Geschrieben: 15. Dezember 2011 #160 Meldung Teilen Geschrieben: 15. Dezember 2011 der Nutzungsausfall steht dir zu und zwar in der Höhe/Zeit, wie im Gutachten für die Reparatur in einer Werkstatt veranschlagt wurde.Wenn du selbst reparierst und länger brauchst, haste Pech gehabt!Anders wäre es, wenn die Reparatur in einer Werkstatt mit Rechnung etc. der Versicherung vorgelegt wird und die Reparaturtage länger sind, als im Gutachten geschätzt waren.Gruß Jochen Zitieren Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Frank325 Geschrieben: 15. Dezember 2011 Autor #161 Meldung Teilen Geschrieben: 15. Dezember 2011 Aha, ok. Dank Dir Jochen! Das beruhigt mich... Zitieren http://www.turboloch.com/VG, Frank Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Frank325 Geschrieben: 1. Januar 2012 Autor #162 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Januar 2012 (bearbeitet) So, am 29.12. kam endlich das gegnerische Gutachten. Der errechnete Wiederbeschaffungswert ist zu meiner Zufriedenheit, aber da stehen einige Dinge drin, die mich doch beunruhigen Zur Erinnerung... Im von mir beauftragten Gutachten waren Wiederbeschaffungswert = 5000.- (steuerneutral), Reparaturkosten = 5810.- (inkl. MwSt) und Restwert = 0,00.- Hier die Eckdaten vom gegnerischen Vergleichs-Gutachten: Wiederbeschaffungswert (Privatmarkt = steuerneutral) = 4950.-Reparaturkosten (inkl. MwSt) = 6927.-Restwert (inkl. Umsatzsteuer) = 1000.- Zum Thema Reparaturwürdigkeit steht da: "Der Vergleich zwischen Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert ergibt, dass eine Reparatur aus technisch/wirtschaftlicher Sicht nicht empfehlenswert ist." Restwert:Es gibt ein Gebot von einem Händler für das unfallbeschädigte Fahrzeug in Höhe von 1000.- Mir stellen sich nun folgende Fragen: 1. Darf ich meinen E30 überhaupt reparieren lassen? Eine Reparatur darf ja laut BGH auch mit Gebrauchtteilen durchgefühert werden und der Reparaturbetrieb darf die AW-Einheiten und Stundenverrechnungssätze reduzieren um unter den 130% des Wiederbeschaffungswertes zu bleiben. Die Reparatur muss allerdings sachgemäß/fachgerecht durchgeführt werden, sprich alle im Gutachten genannten Arbeiten müssen ausgeführt werden* 2. Falls ich mir den Wiederbeschaffungswert ausbezahlen lassen möchte, werden dann die 1000.- von den 4950.- abgezogen? 3. Da der Wiederbeschaffungswert steuerneutral ist, kann ja keine MwSt abgezogen werden. Oder? 4. Falls ich mir den Betrag auszahlen lasse, bleibt es mir dann überlassen was ich mit meinen E30 mache? Oder MUSS ich ihn dann (mit Nachweis) verschrotten? 5. Im gegnerischen Gutachten sind Reparaturen und Ersatzteile aufgeführt, die definitiv NICHT notwendig sind. Welche Kalkulation ist nun richtig? Die Gegnerische oder die von mir beauftragte? * zu 1.Da ich in einem Autohaus arbeite habe ich ein sehr günstiges Angfebot von meinem Chef bekommen. Gebrauchtteile kann ich sehr sehr günstig beschaffen. Auch hierzu habe ich schon mehrere nette Angebote bekommen. Für mich steht jedenfalls eine Sache fest: MEIN AL WIRD NICHT VERSCHROTTET !!! Das kommt garnicht in Frage! Ich hoffe Ihr könnt mir einige meiner Fragen beantworten. Danke schonmal!! Bearbeitet: 1. Januar 2012 von Frank325 Zitieren http://www.turboloch.com/VG, Frank Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Pit-der Mohr Geschrieben: 1. Januar 2012 #163 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Januar 2012 "Da ich in einem Autohaus arbeite..." ...Warum fragst du das nicht einfach alles deinen Chef...? Er müsste die möglichen Optionen doch am besten wissen, oder ist bei "euch" im Autohaus noch nie ein Kunde nach einem Unfall aufgetaucht...? Gruß, Pit Zitieren Gruß, Pit ---------------------------------------------------------------------------------------------------- ...ich bin für bezahlbaren Verkehr... ---------------------------------------------------------------------------------------------------- . kein Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Stefan-E30 Geschrieben: 1. Januar 2012 #164 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Januar 2012 der Kerl war 5 Minuten an deinem Auto und hat einen größeren bericht abgeliefert als dein Gutachter??? öhm.. löl würd ich da mal sagen....und das der sowas sagt is mehr als klar.... die würden den ja sonst nicht schicken... Dein Gutachter, Anwalt, Werkstatt.. alle durchfragen....Die können ja auch nich eben mal so das Gutachten von deinem für nichtig erklären.... ich denke mal das da nen Mittelwert gefunden werden muss??? Zitieren Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.Cum diabolus regit, omnia licent Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Frank325 Geschrieben: 1. Januar 2012 Autor #165 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Januar 2012 ...Warum fragst du das nicht einfach alles deinen Chef...? Weil ich ungeduldig bin und nicht bis morgen warten möchte. Ungeduld liegt in meiner Natur Zitieren http://www.turboloch.com/VG, Frank Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
RS-Tuner Geschrieben: 1. Januar 2012 #166 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Januar 2012 ...Warum fragst du das nicht einfach alles deinen Chef...? Weil ich ungeduldig bin und nicht bis morgen warten möchte. Ungeduld liegt in meiner Natur Ruf dein Chef an.Ist doch Sonntag. Zitieren Nicht quatschen. Machen! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
iS Christi Geschrieben: 1. Januar 2012 #167 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Januar 2012 So, am 29.1. kam endlich das gegnerische Gutachten. Wohw,du lebst in der Zukunft?Kannst du mir sagen,wie lange ich noch Lebe? Zitieren Support81Suche laufend(Teile,Prospekte,Bedienanleitungen,ganze Anlagen)alles von/über Blaupunkt Berlin IQR 83,85 und 88. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Frank325 Geschrieben: 1. Januar 2012 Autor #168 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Januar 2012 Wohw,du lebst in der Zukunft? Kannst du mir sagen,wie lange ich noch Lebe? :freak: Tippfehler.... Zitieren http://www.turboloch.com/VG, Frank Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jochen318iC Geschrieben: 1. Januar 2012 #169 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Januar 2012 Hallo Frank, dass du nervös bist und ungeduldig, kann ich mehr als nur verstehen.Trotzdem; ruhig bleiben!Du hast jetzt 2 Gutachten, die teilweise voneinander abweichen. Markier mal die Unterschiede und sprich mit beiden Papieren bei deinem Chef vor. Dabei wäre das Fahrzeug auch noch wichtig.Wenn das Autohaus, wo du beschäftigt bist, nicht nur ein "Dealer" ist, wird sich doch ein provisorischer Kostenvoranschlag machen lassen?Mit den Unterlagen gehst du dann zum Anwalt!Wenn deine Firma die Schäden unterhalb der Gutachten reparieren kann, kann sich die Versicherung nicht quer stellen. Evtl. kann mit dem Nettobetrag plus Nutzungsausfall aus dem ersten Gutachten auch schon eine befriedigende Regulierung gemacht werden.Aber was jetzt sinnvoll und machbar ist, kann dir erst der RA sagen, wenn er alle Zahlen UND deine Wünsche und Gedanken vorliegen hat.Viel Glück und ErfolgGruß Jochen edit: was ist mit dem Schmerzensgeld geworden? Zitieren Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Frank325 Geschrieben: 1. Januar 2012 Autor #170 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Januar 2012 Dank Dir Jochen!Das Schmerzensgeld wird derzeit berechnet. Da weiß ich noch nichts genaueres.Ich werde es so machen wie von Dir vorgeschlagen. Mein Chef hat sich mein Auto ja schon angeschaut und mir schon vorgeschlagen wie man die Reparatur machen könnte. Wenn das Autohaus, wo du beschäftigt bist, nicht nur ein "Dealer" ist, Ist ein Vertragshändler (nicht BMW), also kein "Dealer"... Mir wäre es fast am liebsten, wenn ich einfach mein Geld ausbezahlt bekomme und die Reparatur dann mache, wie ich es für richtig halte. Wenn das denn möglich ist rein rechtlich... Zitieren http://www.turboloch.com/VG, Frank Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
tohote30 Geschrieben: 2. Januar 2012 #171 Meldung Teilen Geschrieben: 2. Januar 2012 Wie ich es mir gedacht hatte.Also die 1000€ Restwert sind schon mal fix, denn es gibt jemaden der das zahlt.Die bekommste dann schonmal abgezogen. Der Rest wird sich ergeben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Frank325 Geschrieben: 3. Januar 2012 Autor #172 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Januar 2012 Heute habe ich von meinem Anwalt ein schreiben der gegnerischen Versicherung bekommen.Sie zahlen mir nun Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert aus.Nutzungsausfall bekomme ich bei Nachweis über Neuerwerb eines anderen KfZ oder Reparatur. Das Schmerzensgeld ist derzeit in Berechnung. Jetzt bin ich vorerst mal erleichtert und schon viel geschmeidiger Zitieren http://www.turboloch.com/VG, Frank Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Broznschwem Geschrieben: 3. Januar 2012 #173 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Januar 2012 (bearbeitet) 1. Darf ich meinen E30 überhaupt reparieren lassen? Eine Reparatur darf ja laut BGH auch mit Gebrauchtteilen durchgefühert werden und der Reparaturbetrieb darf die AW-Einheiten und Stundenverrechnungssätze reduzieren um unter den 130% des Wiederbeschaffungswertes zu bleiben. Die Reparatur muss allerdings sachgemäß/fachgerecht durchgeführt werden, sprich alle im Gutachten genannten Arbeiten müssen ausgeführt werden* 2. Falls ich mir den Wiederbeschaffungswert ausbezahlen lassen möchte, werden dann die 1000.- von den 4950.- abgezogen? 3. Da der Wiederbeschaffungswert steuerneutral ist, kann ja keine MwSt abgezogen werden. Oder? 4. Falls ich mir den Betrag auszahlen lasse, bleibt es mir dann überlassen was ich mit meinen E30 mache? Oder MUSS ich ihn dann (mit Nachweis) verschrotten? 5. Im gegnerischen Gutachten sind Reparaturen und Ersatzteile aufgeführt, die definitiv NICHT notwendig sind. Welche Kalkulation ist nun richtig? Die Gegnerische oder die von mir beauftragte? 1. Es müssen Neuteile verbaut werden (keine Gebrauchtteile !!!) und die Grenze sollte nicht überschritten werden. Ich kenne Fälle da hat die Werkstatt das so hingebogen das es klappt - es liegt an der Rechnungserstellung - die exakte Regelung kenne ich nicht. Denke aber es gibt sowas wie eine untere Grenze. 2. Ja, das höchste Gebot wird abgezogen. 3. Du bekommst die genannte Summe ohne Abzug der MwSt. raus. 4. Du kannst damit machen was du willst (Ins Wohnzimmer stellen, als Grill umbauen, Schlachten oder reparieren und wieder fahren) 5. Man sollte gegner. Versicherungen NIE ein Gutachten machen lassen. Am besten immer (bei größeren Schäden) RA nehmen (richtig gemacht !!!!) und eig. Gutachter. Es liegt DIR frei. Wenn du innerhalb des darauf folgenden Jahres einen anderen PKW anmeldest bekommt du die Nutzungsausfallentschädigung rückwirkend auch noch raus. (Max. die genannten Wiederbeschaffungsdauer + Tage bis zum Erhalt des Gutachtens ab Unfalltag) Bearbeitet: 3. Januar 2012 von Hennarot Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
YvesCH Geschrieben: 3. Januar 2012 #174 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Januar 2012 nanana ich habe jetzt schön öfters gelesen, dass man Gebrauchtteile verwenden darf! Das hat mir auch meine Werkstatt vorgeschlagen und auch die gegnerische Versicherung ausdrücklich so bestätigt!! Es muss nur fachgerecht erledigt werden (z.B. keine Motorhaube verbauen mit einem Hagelschaden etc..). Grüsse Yves Zitieren BEST LIVE IS CABRIODRIVE:beemwe: POWERED BY SIX IN LINE Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Stauber Geschrieben: 4. Januar 2012 #175 Meldung Teilen Geschrieben: 4. Januar 2012 Und was haste nu vor ? Zitieren http://bmw-exclusiv-cars.com/html/staubers_e46.html Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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