335 e30 Geschrieben: 9. Oktober 2011 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 9. Oktober 2011 Halol habe einen e30 im Auge, der Polnische Papiere besitzt. Laut Verkäufer ist der Deutsche Brief vorhanden und nicht eingezogen, kann das sein?????? Muss mann falls der D. Brief vorhanden ist trotzdem eine Vollabnahme 21iger machen oder reicht eine Normale abnahme. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 9. Oktober 2011 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 9. Oktober 2011 Wenn der deutsche Brief noch da ist, sollte eine Abnahme nach §29 STVZO möglich sein (normale HU). Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
335 e30 Geschrieben: 9. Oktober 2011 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 9. Oktober 2011 Ich guck mir den mal morgen an. Normalerweise wird der Brief eingezogen oder nicht?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 9. Oktober 2011 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 9. Oktober 2011 Nö, nur ungültig gemacht wenn man ihn zu behalten wünscht. Ich habe den alten Brief von meinem auch behalten um die Vorbesitzer nachweisen zu können. Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 9. Oktober 2011 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 9. Oktober 2011 Der alte Brief wird normalerweise im Ausland eingezogen. Wird hier auch so gemacht mit ausländischen Fahrzeugen. Kommt aber wahrscheinlich drauf an, wann das Teil ins Ausland gegangen ist. Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 9. Oktober 2011 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 9. Oktober 2011 ...oder wie. Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Laafer Geschrieben: 9. Oktober 2011 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 9. Oktober 2011 Das ist eigentlich scheiss egal was der für Papiere hat. Ein §21 (Vollabnahme) musst du so oder so machen, den musst du immer machen wenn du ein Fahrzeug aus dem Ausland einführst auch wenn es sich um ein deutsches Fabrikat handelt oder ein Auto was schon mal in Deutachland zugelassen war. Ich habe meinen SL mit US Title zum TÜV gefahren und hab dann einen 21er machen müssen und deutsche Papiere bekommen genau das selbe war es bei meinem Spanischen E34. Wenn der Polnischer Papiere hat muss ein §21 gemacht werden und du bekommst neue Papiere wenn es die alten noch gibt kannst vieleicht mit einem 29er davon kommen, was aber im Endeffekt egal ist zum TÜV musst du vor allem müsstest du dann erst mal an die alten Papiere rankommen, wenn sie der Vorbesitzer nicht hat gibt es sie e nicht mehr! Ich habe selber 2 Fahrzeuge aus dem Ausland und musste jedesmal einen §21 machen und ich kenne viele Leute die Fahrzeuge aus England, USA und Frankreich haben und auch die mussten alle einen 21er machen trotz teilweise EU Papiere. Ein §21 ist aber im Endeffekt auch nix anderes wie eine HU, der schaut halt die Karre an, macht dir den TÜV Bericht und die AU Bescheinigung und fertigt ein Dokument mit den Technischen Daten des Fahrzeugs an. Mit dem Zeuch gehts du das Auto dann einfach zulassen und bekommst dann auf der Zulassung auch deine neuen Papiere, sprich Zulassungsbescheininung Teil 1 + Teil 2. Zitieren http://e30-talk.com/bilder/signaturepics/sigpic3900_7.gifMFGHannes Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
joker158 Geschrieben: 9. Oktober 2011 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 9. Oktober 2011 Da kann ich wiederum gegenteiliges berichten...Ich hab n französischen E30 gekauft, der in Berlin 1. zugelassen war. Ich bin dann mit den franz. Papieren zur Zulassungsstelle, die haben dann über die Fahrgestellnr. die alten Daten abgerufen, da diese noch gespeichert waren. Ich hab dann n halt die franz. Papiere dort gelassen und neue deutsche bekommen. Musste dafür lediglich ne stinknormale TÜV-Abnahme machen. Hatte auch zuerst bedenken, dass ich ne Vollabnahme machen lassen muss, hab mich da dann aber beim TÜV damals vorher informiert.Ne Vollabnahme nach §21 ist nicht nötig, wenn das Auto schonmal deutsche Papiere hatte, oder nach 1998 glauch ich 1. zugelassen ist, weil da dann alle Daten des Fahrzeugs über so n EU-Zertifikat Herstellerseitig bekannt gegeben werden müssen. Sprich, nach meiner Erfahrung ist keine Vollabnahme notwendig, wenn der e30 schonmal in D zugelassen war..... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Laafer Geschrieben: 9. Oktober 2011 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 9. Oktober 2011 Wie ich schon schrieb zum TÜV muss er SO ODER SO nur das beim §21 der TÜV hat etwas teurer wird da neue Papiere mit gemacht werden. Von daher ist es wie ich schon schrieb scheiss egal welche Papiere er JETZT hat. wenn der e30 schonmal in D zugelassen war..... Wenn der schon mal hier zugelassen war und die Daten gespeichert wurden dann kann das schon sein, wenn er aber schon Anfang/Mitte der 90er Jahre raus aus D ist könnte doch ein §21 von Nöten sein, meine Autos waren vorher nie hier zulgeassen, die sind aus den Werkshallen direkt nach Spanien und nach Californien gegangen. Zitieren http://e30-talk.com/bilder/signaturepics/sigpic3900_7.gifMFGHannes Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
joker158 Geschrieben: 9. Oktober 2011 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 9. Oktober 2011 Jep, zum TÜV muss er so oder so, bezogen auf die Fragestellung des TEs interessiert ihn aber wohl nicht ob er zum TÜV muss, sondern was dort zu erwarten ist.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Laafer Geschrieben: 9. Oktober 2011 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 9. Oktober 2011 Ja gut ich sag mal eigentlich ist es egal, bei mir liefen die §21 genauso wie eine normale HU, nur das eben noch die Daten für neue Papiere gemacht wurden, aber die Untersuchung des Autos und die AU ist die selbe, ja und ein 21er kostet halt etwas mehr wie eine HU. Zitieren http://e30-talk.com/bilder/signaturepics/sigpic3900_7.gifMFGHannes Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
E30-Heizer Geschrieben: 11. Oktober 2011 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 11. Oktober 2011 Ich hab vor 3 Wochen einen BMW der auf eine bekannte in PL zugelassen war in D angemeldet. Du brauchst nichts weiter als eine ganz normale HU/AU, die Nummernschilder, PL-Papiere ( Zulassung und das Besitzerbuch ) und einen Kaufvertrag sowie eine Versicherungsbestätigung. Dann ab zur Zulassungsstelle und anmelden - das wars. Wenn der Wagen noch nie in D angemeldet war, dann muss man beim TÜV nur noch ein Datenblatt erstellen lassen, kostet 10 oder 20 Euro. Nix mit TÜV extra-Abnahme oder sonst was. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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