Pendagon Geschrieben: 19. Juni 2011 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 19. Juni 2011 Hallo zusammen, gerade eben hatten wir hier eine kleine Diskussion, deren Ausgang noch nicht ganz klar ist Folgende Situation: Ein Auto darf einen Anhänger bis max. 600 kg ziehen. Nun hängt man einen kleinen Wohnwagen dran, der ein Leergewicht von 560 kg hat und ein zulässiges Gesamtgewicht von 750 kg. Darf man mit dem Wagen diesen Hänger ziehen oder nicht? Vielen Dank für Hilfe, Grüße, Alex Zitieren in der Ruhe liegt die Kraft Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 19. Juni 2011 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 19. Juni 2011 natürlich nicht. weil die 600kilo immer das zulässige gesamtgewicht beziffern. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
passat32bfan Geschrieben: 20. Juni 2011 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 20. Juni 2011 Natürlich darf man das. Die eingetragene Anhängerlast gibt immer an, was gezogen werden darf. Das zul. Gesamtgewicht das Anhhängers ist egal, es zählt die tatsächliche Anhängelast.Das Gesamtgewicht des Zuges/Anhängers wird erst bei den versch. Führerscheinen interessant. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
JJ Geschrieben: 20. Juni 2011 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 20. Juni 2011 tatsächliche gewichte sind schwachfug. ich habs beim boote trailer gesehen, du darfst nicht mal einen leeren 2,5t trailer ziehen, wenn du keine 2,5t anhängelast in den papieren hast. der e30 darf 500kg (2 türer NFL) ohne bremse maximal dran haben, heißt, in dem fall der wohnwagen darf max. 500 zulässiges gesamtgewicht haben wenn er keine bremse hat. punkt ende... sagt dir jeder sheriff, habs hinter mir. da intressiert keinem das tatsächliche gewicht. angeblich solls eine aufhebung auf 750kg ohne bremsen geben, aber die wird weder von BMW noch vom tüv bestätigt. Zitieren Cirrusblaue Grüsse JJ Suche Kabelbaum für Anhängerkupplung! E30 mit Check Control. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
lallalla Geschrieben: 20. Juni 2011 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 20. Juni 2011 @JJ, das seh ich anders. Du darfst soviel anhängen, wie am Fahrzeug zugelassen ist, egal was das zulässige Gesamtgewicht des Hängers aussagt. Nur das tatsächliche Gewicht (also Leergewicht + Zuladung) zählt. Hab noch was dazu gefunden... Zitat:"Da nämlich ist die "Anhängelast" vermerkt, dieSie wirklich mitführen dürfen. Auch sie ist auf das Gewichtbezogen, das augenblicklich am Haken hängt –und nicht auf das zulässige Gesamtgewicht des Hängers." Quelle: http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1306827706018780260916/1.1.26-tipp-anhaenger-hinter-pkw-12-07.pdf Zitieren Biete: Lagerräumung, siehe http://e30-talk.com/vbclassified.php?do=ad&id=7298 und http://www.ebay.de/sch/lallalla/m.html?item=270852699227&sspagename=STRK%3AMESELX%3AIT&_trksid=p3984.m1555.l2649&_trksid=p4340.l2562 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
JJ Geschrieben: 20. Juni 2011 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 20. Juni 2011 was der tüv sagt ist hupe! wenn der sheriff dich mit deinem gespann nicht weiter fahren lässt, weil du ein zu hohes mögliches gesamtgewicht hast, kommt der auch vor gericht damit daurch. ich meine ich habe keine lust sämtliche unterlagen neu rauszuseuchen und meine verlorene verhandlung hier zu dokumentieren. fakt ist, es wurde mir gegenüber entschieden, das der angehängte trailer nur das maximal zulässige gesamtgewicht von 1500kg ( bei unserem mondeo, das tatfahrzeug) nicht überschreiten darf. da kannst du berufung uns sonstwas einlegen, intressierte keinen richter mehr. dein dokument ist von 2007, meine verhandlung 2010. ich bin wirklich enttäuscht über diese tatsache, denn es war in meinem fall ein leerer trailer. gegen das argument: "er könnte aber genausogut vollgeladen werden und mal eben kurz durchs dorf fahren" ist der anwalt nicht mehr angekommen. ich diskutiere nicht mehr mit einer behörde die mehr zu sagen hat als der tüv. hängt im falle eines e30 max 500kg zulässiges gesamtgewicht ungebremst an, seit ihr auf der sicheren seite. max 1200kg gebremst als max. zulässiges gesamtgewicht, dann ist das auch narrensicher. alles andere sind 2 paar schuhe, eben das was ein tüvmensch schreibt und das was eine höhere behörde feststellt. max. anhängergesamtgewicht hat sich nach den in den papieren stehenden zahlen zu richten. wenn du ein trailer mit dir wertvoller fracht erstmal stehenlassen mußtest (um die 300km weg von zuhause) und du dir mal eben fix einen organisieren mußt, wegen mitnehmen, dann isses eine verdammt beschissene situation, welche jede seite zu seinen gunsten versucht auszulegen. ich machs nicht nochmal. diskusion bringt da eher eine auf den deckel als das es hilft. Zitieren Cirrusblaue Grüsse JJ Suche Kabelbaum für Anhängerkupplung! E30 mit Check Control. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
lallalla Geschrieben: 20. Juni 2011 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 20. Juni 2011 Und wer hindert dich daran, einen Hänger mit zulässigen Gesamtgewicht von 1200kg nicht um 300kg zu überladen? Ich finde die Argumentation sehr fragwürdig. Vielleicht war dein Anwalt ja nicht der Beste?!? Gruß Thomas Zitieren Biete: Lagerräumung, siehe http://e30-talk.com/vbclassified.php?do=ad&id=7298 und http://www.ebay.de/sch/lallalla/m.html?item=270852699227&sspagename=STRK%3AMESELX%3AIT&_trksid=p3984.m1555.l2649&_trksid=p4340.l2562 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
lallalla Geschrieben: 20. Juni 2011 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 20. Juni 2011 (bearbeitet) btw. war es bei dir wegen dem Zugfahrzeug oder der Führerscheinbegrenzung zu dem Fall gekommen? Selbst in Wikipedia ist es so formuliert. http://de.wikipedia.org/wiki/Anh%C3%A4nger "bei der Auflaufbremse gilt, dass das augenblickliche Gesamtgewicht des Anhängers nicht über dem maximalen Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs liegen darf." Weitere Quellen:http://www.ap-anhaengerprofi.de/anhaenger_zulaessiges_gesamtgewicht_118.htmlhttp://www.haengermarkt24.de/pg40.htmlhttp://www.kochanhaengerwerke.de/?/46-0-was-darf-mein-pkw-ziehen-.htm Wenn man sich das so durchliest, frag ich mich echt warum du den Fall verloren hast?!? Bearbeitet: 20. Juni 2011 von lallalla Zitieren Biete: Lagerräumung, siehe http://e30-talk.com/vbclassified.php?do=ad&id=7298 und http://www.ebay.de/sch/lallalla/m.html?item=270852699227&sspagename=STRK%3AMESELX%3AIT&_trksid=p3984.m1555.l2649&_trksid=p4340.l2562 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
JJ Geschrieben: 20. Juni 2011 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 20. Juni 2011 mein anwalt ist ok, aber verfügungen und ausführungen von weiter oben sind entscheident. keine kann mich daran hindern trotzdem zu überladen, soviel steht fest. fakt ist aber, das mir die diskusion nur mehr ärger einbrachte. bei meinem alte kl. 3 führerschein gabs dabei keine gewichtsüberschreitung ich hänge mir jedenfalls nix derartiges mehr hinten dran. in dem moment wo du sowas machst, gehen behörden vom dümmsten fall aus und meinen eben auch mal, er könnte es noch ausnutzen oder hat es eventuell schon ausgenutzt. wenn mein e30 1585kg max wiegen darf, darf ich die gebremsten und freigegeben 1200kg aus der zulassung auch nicht überschreiten. soviel zu dem: "bei der Auflaufbremse gilt, dass das augenblickliche Gesamtgewicht des Anhängers nicht über dem maximalen Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs liegen darf." papier ist geduldig, behörden sind unbelehrbar, solange das so hin gedreht wird, das du mit nutzung eines fahrzeugs, egal welcher gattung im strassenverkehr eh schon ein halber verbrecher bist, solange wird hier nichts gutes bei raus kommen. Zitieren Cirrusblaue Grüsse JJ Suche Kabelbaum für Anhängerkupplung! E30 mit Check Control. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 20. Juni 2011 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 20. Juni 2011 Nach meinen Informationen ist es so, dass das tatsächliche Gewicht gilt.Wenn es anders wäre dann gäbe es nahezu KEINEN PKW, mit dem man einen Hänger mit nem anderen PKW drauf ziehen dürfte, weil nahezu alle Kfz-Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht haben, das nicht mal ein X5 oder ähnliche Dinos erreichen. Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Pendagon Geschrieben: 20. Juni 2011 Autor #11 Meldung Teilen Geschrieben: 20. Juni 2011 Hallo zusammen, erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Es sieht wohl nun so aus, dass das tatsächliche Gewicht des Hängers zählt. Viele Grüße, ALex Zitieren in der Ruhe liegt die Kraft Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Zuschauer Geschrieben: 20. Juni 2011 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 20. Juni 2011 genau so siehts aus: grobgerechnet:Leergewicht vom Anhänger + Zuladung dürfen nicht schwerer sein als die zul. Anhängelast vom Zugfahrzeug.Stützlast spielt auch noch mit rein Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
passat32bfan Geschrieben: 21. Juni 2011 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 21. Juni 2011 genau so siehts aus: grobgerechnet:Leergewicht vom Anhänger + Zuladung dürfen nicht schwerer sein als die zul. Anhängelast vom Zugfahrzeug.Stützlast spielt auch noch mit rein Die tatsächliche Stützlast ist Teil der Zuladung des Zugfahrzeuges, auch das sollte man beachten, wenn man beispielsweise zu fünft im Auto sitzt kann es da schnell Probleme geben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
passat32bfan Geschrieben: 21. Juni 2011 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 21. Juni 2011 angeblich solls eine aufhebung auf 750kg ohne bremsen geben, aber die wird weder von BMW noch vom tüv bestätigt. Kann ich mir nicht vorstellen, ungebremste Anhängelast ist (vom Gesetz) auf die Hälfte des Leergewichtes beschränkt. Die Fzg Hersteller gehen aber selten bis zur Obergrenze, dagegen kann man aber nur schwer etwas ausrichten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
steve m Geschrieben: 21. Juni 2011 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 21. Juni 2011 Nur zur Info (OT): Ich habe bisher immer problemlos von BMW eine Freigabe für 1500 kg (gebremst) für meine Tourings bekommen. Einfach per Email beantragt und kostenlos erhalten. Zitieren Der letzte Platz ist nie gefährdet ! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Allradfuchs Geschrieben: 21. Juni 2011 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 21. Juni 2011 Nur zur Info (OT): Ich habe bisher immer problemlos von BMW eine Freigabe für 1500 kg (gebremst) für meine Tourings bekommen. Einfach per Email beantragt und kostenlos erhalten. Kannst ja mal einstellen, wenn du sowas hast. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
steve m Geschrieben: 22. Juni 2011 #17 Meldung Teilen Geschrieben: 22. Juni 2011 Nur zur Info (OT): Ich habe bisher immer problemlos von BMW eine Freigabe für 1500 kg (gebremst) für meine Tourings bekommen. Einfach per Email beantragt und kostenlos erhalten. Kannst ja mal einstellen, wenn du sowas hast. Bringt leider nüscht. Ist FIN-bezogen. Zitieren Der letzte Platz ist nie gefährdet ! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 23. Juni 2011 #18 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Juni 2011 Nur zur Info (OT): Ich habe bisher immer problemlos von BMW eine Freigabe für 1500 kg (gebremst) für meine Tourings bekommen. Einfach per Email beantragt und kostenlos erhalten. Kannst ja mal einstellen, wenn du sowas hast. Bringt leider nüscht. Ist FIN-bezogen. und wenn jetzt alle aktiven hier bmw anschreiben wegen so ner freigabe kostet die demnächst geld. wie bei der motorenfreigabe. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
steve m Geschrieben: 23. Juni 2011 #19 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Juni 2011 Nur zur Info (OT): Ich habe bisher immer problemlos von BMW eine Freigabe für 1500 kg (gebremst) für meine Tourings bekommen. Einfach per Email beantragt und kostenlos erhalten. Kannst ja mal einstellen, wenn du sowas hast. Bringt leider nüscht. Ist FIN-bezogen. und wenn jetzt alle aktiven hier bmw anschreiben wegen so ner freigabe kostet die demnächst geld. wie bei der motorenfreigabe. Sorry, aber das musste ich riskieren . Schließlich versuchen wir uns ja hier gegenseitig zu helfen.Wenn nur die eine Freigabe beantragen, die das wirklich brauchen, werden es wohl nicht so viele sein. Ein paar Euro kostet es ja sowieso, weil man das ja auch in die Papiere eintragen lassen muss. Entscheidender ist aber, das jeder mit seinem E30 auch hinten Autos ziehen kann !!!!Ich finde, das ist immer ein Hingucker, wenn an meinem E30 ein Hänger mit E30 hängt . Zitieren Der letzte Platz ist nie gefährdet ! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 23. Juni 2011 #20 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Juni 2011 welchen anhänger zerrste denn da hinter dir her? 200kilo leergewicht? selbst mein weisser schleppt schlappe 1300 mit sich rum. da ist nicht wirklich spielraum zu deinen angepeilten 1500 am touring. klar ich mein gehn tut alles. fahrbar ist der touring auch mit 2000kilo am haken. aber rechtlich fährt man da auf dünnem eis. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
steve m Geschrieben: 27. Juni 2011 #21 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Juni 2011 (bearbeitet) Mein Wettbewerbs-E30 wiegt 1030 Kilo. Das passt dann schon.Ein Touring mit Vollausstattung wird wohl nicht ganz ins Limit passen, stimmt. Und nochwas:Wenn der Anhänger 1550 wiegt, und du die Stützlast von 50 kg voll ausnutzt,bist Du AFAIK immer noch nicht überladen. Denn die Stützlast wird dem Zugfahrzeug zugerechnet. Bearbeitet: 27. Juni 2011 von steve m watt vergessen, watt sonst ? Zitieren Der letzte Platz ist nie gefährdet ! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
passat32bfan Geschrieben: 28. Juni 2011 #22 Meldung Teilen Geschrieben: 28. Juni 2011 Ich häng hier grad mal ne Frage an:Wenn ich (bzw jmd mit entsprechendem Führerschein) mit einem Kleintransporter über 3,5t einen Anhänger ziehe und auf der landstrasse unterwegs bin, darf ich dann echt nur 60 fahren? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
haase1970 Geschrieben: 5. Juli 2011 #23 Meldung Teilen Geschrieben: 5. Juli 2011 Nein, hier gilt noch immer die Regel "ab 7,5 Tonnen zGG. Ausschlaggebend ist das Zugfahrzeug, nicht die Ladung oder der Anhänger! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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