bastelbert Geschrieben: 30. April 2011 #26 Meldung Teilen Geschrieben: 30. April 2011 (bearbeitet) Interessant ist im Zusammenhang mit dieser Diskussion folgender Beitrag eines "beteiligten User" in einem früheren Thread zu dem Thema... http://e30-talk.com/759957-post.html Bearbeitet: 30. April 2011 von bastelbert Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 30. April 2011 #27 Meldung Teilen Geschrieben: 30. April 2011 Interessant ist im Zusammenhang mit dieser Diskussion folgender Beitrag eines "beteiligten User" in einem früheren Thread zu dem Thema... http://e30-talk.com/759957-post.html mal aufs datum des erstellten beitrags geschaut? auf die idee das sich in der zeit die erfahrungen erweitert haben könnten biste nicht gekommen oder? @georg: leider hab ich nur den einen beweis für die ausnahmeregelung. es gab aber noch mindestens ein weiteres auto mit diesem spruch im schein. und dessen EZ lag weit in der zweiten jahreshälfte des jahres 90. komischerweise war dieses wie beim TE auch nen cabrio. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 30. April 2011 #28 Meldung Teilen Geschrieben: 30. April 2011 Aber auch da hast Du wahrscheinlich nur die Scheinkopie, oder? Versteh doch bitte, dass da noch diverse andere Faktoren ne Rolle spielen.Wenn man suchen würde findet man bestimmt auch Fahrzeuge die noch mehrere Jahre später IN DEUTSCHLAND zugelassen wurden und die so ne Ausnahme im Schein stehen haben, weil sie aus Hinterfortistan (re)importiert wurden und es z.B. den Typ in D nicht gab, also eine LWR nicht so ohne weiteres möglich war und da das damals nur ein geringer Mangel war, hat man eben diese Ausnahme einfach in den Brief reingeschrieben - da gibts sicher auch BMWs mit der Ausnahme.Aber dazu darf man eben nicht nur den Brief als "Beweis" hernehmen. Übrigens: Rein rechtlich gesehen darf man im E30 sicher nur die LWR von BMW verwenden weil nur hier geprüft wurde ob die verschiedenen Stellungen des SW zu der entsprechenden Beladung passen - bisher gabs damit gottseidank keine Probleme wenn jemand auf E umgerüstet hat - hauptsache das Teil funtzt. Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 30. April 2011 #29 Meldung Teilen Geschrieben: 30. April 2011 Beispiel: Ford Escort 16V ClassicEZ: 10.02.1999 Ausnahmegenehmigung für ohne LWR weil Re-Import. Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Donn!e DarKo Geschrieben: 30. April 2011 #30 Meldung Teilen Geschrieben: 30. April 2011 Dauert die Diskussion nicht länger als den eigentlichen Mängel zu behebden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jenad Geschrieben: 30. April 2011 #31 Meldung Teilen Geschrieben: 30. April 2011 Dauert die Diskussion nicht länger als den eigentlichen Mängel zu behebden? Net 2.0 eben... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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