Quischi90 Geschrieben: 28. April 2011 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 28. April 2011 Hallo Zusammen,ich wollte am Mittwoch TÜV für mein E30 325i Cabrio Bj 91 machen aber leider bin ich wegen der fehlenden Leuchtweitenregelung nicht weit gekommen. Kann mir jemand sagen ob des vom Werk aus felht und wo ich mir so eine Sonderfreigabe geben lassen kann? Danke.... Grüße Chris Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
HarroQ Geschrieben: 28. April 2011 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 28. April 2011 (bearbeitet) Hallo, ein 91er sollte das Ding gahabt haben. Aber lies einmal nach: http://e30-talk.com/allgemeines/t-tuv-mit-defekter-lwr-67974.htmlGruß Harro Bearbeitet: 28. April 2011 von HarroQ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Tim@E30 Geschrieben: 28. April 2011 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 28. April 2011 Einfach hinfahren... Nutzt ja nichts. Hab jetzt das gleiche problem. Und wenn er meint das du sie brauchst falls du mal einen Umzug mit dem auto machst:ironie: Dann geh zu einem anderen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 28. April 2011 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 28. April 2011 check mal bitte das baujahr deines autos. nicht den tag der ersten zulassung. sollte beim baujahr (geht mit der eingabe der FIN in den online-ETK einfach) nen datum vor dem 1.1.1990 stehn müsste in deinem breif ne ausnahmegenehmigung vermerkt sein. leider wurde die bei vielen StVAs bei der umschreibung auf die eu-dokumente glattweg unterschlagen. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 28. April 2011 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 28. April 2011 Ein 91er E30 hat nahezu sicher keine Ausnahmeghenehmigung weil sie problemlos nachrüstbar ist und BMW hat vor dem Stichtag an die Händler eine (mir vorliegende) Info geschickt, dass Lagerfahrzeuge ohne LWR bis zum 1.1.90 entweder nachgerüstet oder kurz angemeldet werden müssen.Wenn es kein Reimport ist, wo es nicht gemacht wurde kann ich mir das nicht vorstellen, dass ein 91er Fahrzeug keine LWR hat. Ich tippe eher darauf, dass die beim Vorbesitzer kaputtgegangen ist und der dann ne neueAbdeckung unterm Lenkrad ohne den LWR Ausschnitt montiert hat. Früher war das kein problem, da es nur ein leichter Mangel war.Mittlerweile ist es nun mal ein schwerwiegender Mangel, sprich ohne funktionierende LWR gibts keine Plakette und da selbst der TÜVler von der Filiale in Kleinkleckerhausen mittlerweile wissen dürfte dass die bei 98% aller E30 kaputt ist und weil es eine "gravierende" Sache ist, wird da jeder draufgucken. Ich hab schon wortwörtlich zu hören bekommen, dass ich der erste E30 mit voll funktionsfähiger LWR seit einigen Monaten war. Schau mal unter die Abdeckung an den SW ob evtl. sogar noch der kaputte Stellzylinder vorhanden ist den man so weit rausgeschraubt hat, dass die SW stimmen. Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 28. April 2011 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 28. April 2011 Ein 91er E30 hat nahezu sicher keine Ausnahmeghenehmigung weil sie problemlos nachrüstbar ist und BMW hat vor dem Stichtag an die Händler eine (mir vorliegende) Info geschickt, dass Lagerfahrzeuge ohne LWR bis zum 1.1.90 entweder nachgerüstet oder kurz angemeldet werden müssen. na dann.............. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
MrMarx Geschrieben: 28. April 2011 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 28. April 2011 (bearbeitet) Mathes, der zu dem Schein gehörige ist aber erstmalig zugelassen am 02.01.90. Bearbeitet: 28. April 2011 von MrMarx Orthographie Zitieren Stark und groß durch Spätzle mit Soß „Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel. Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel! Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft. Mit Butter wirkt sie fabelhaft. Erleuchtet mit der Weisheit Fackel, den Verstand vom größten Dackel!“Manfred Rommel Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 28. April 2011 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 28. April 2011 und die LWR ist einen Tag vorher Pflicht geworden Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
MrMarx Geschrieben: 28. April 2011 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 28. April 2011 Ja, daher ja auch die Ausnahmegenehmigung. Es ging aber um die Erteilung selbiger für 91er Modelle Zitieren Stark und groß durch Spätzle mit Soß „Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel. Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel! Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft. Mit Butter wirkt sie fabelhaft. Erleuchtet mit der Weisheit Fackel, den Verstand vom größten Dackel!“Manfred Rommel Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 28. April 2011 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 28. April 2011 (bearbeitet) Nein, es ging darum, dass 1990 (oder sogar früher) gebaute e30, die ne Weile beim Händler standen und niemals vorher zugelassen worden sind, und 1991 von nem Kunden gekauft wurden, wenn nicht schon vorher serienmässig oder als Sonderausstattung bestellt, eine LWR vom Händler nachgerüstet bekommen sollten.Somit wären Ausnahmegenehmigungen beim e30 niemals nie nicht aufgetaucht. Und da hat Mathes mal wieder eine Ausnahme mit Ausnahmegenehmigung aus dem Hut gezaubert. Edit: Irgendwie ist mein Text doch bizarr fällt mir grade auf.... So ganz passt er dann doch nicht.Aber falsch ist er auch nicht ganz. Bearbeitet: 30. April 2011 von VD Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 28. April 2011 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 28. April 2011 Aber da es sich um ein 325i Cabrio handelt, könnte es sogar sein, dass die LWR 1989 schon Serie war. Damit wäre die Ausnahme mit der Ausnahmegenhmigung auch hinfällig. Da müsste man mal nachsehen. HGilft aber wahrscheinlich alles dem TE nicht.Da wird einer "nachrüsten" müssen Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
MrMarx Geschrieben: 28. April 2011 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 28. April 2011 Nein, es ging darum, dass 1990 (oder sogar früher) gebaute e30, die ne Weile beim Händler standen und niemals vorher zugelassen worden sind, und 1991 von nem Kunden gekauft wurden, wenn nicht schon vorher serienmässig oder als Sonderausstattung bestellt, eine LWR vom Händler nachgerüstet bekommen sollten.Somit wären Ausnahmegenehmigungen beim e30 niemals nie nicht aufgetaucht. Und da hat Mathes mal wieder eine Ausnahme mit Ausnahmegenehmigung aus dem Hut gezaubert. Stimmt. Ich hab nix gesagt.Weitermachen Zitieren Stark und groß durch Spätzle mit Soß „Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel. Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel! Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft. Mit Butter wirkt sie fabelhaft. Erleuchtet mit der Weisheit Fackel, den Verstand vom größten Dackel!“Manfred Rommel Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 29. April 2011 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 29. April 2011 @VD: im vorletzten post haste recht. und im letzten könntest du recht haben. mir gings darum das richtigzustellen das es eben doch ne ausnahmegenehmigung gab. ih würd mir den ganzen quatsch mit der ausnahme und den ganzen schreibkram gar nicht antun. nachrüsten den kram (völlig egal ob original oder elektrisch und da wieder mit ford-teilen oder ausm bmw-regal) und fertig ist die laube. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 29. April 2011 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 29. April 2011 Ich hab auch nur geschrieben "nahezu sicher"Außerdem: um das mit der Ausnahmegenehmigung, die hier vorliegt, nachvollziehen zu können, müsste man den Erstbesitzer fragen bzw anhand der ausgeXXXten Fahrgestellnummer rausfinden (was ja problemlos möglich ist) ob das Auto im Ausland erstzugelassen warDamals besondere Umstände waren so dass es nachweisbar nicht mehr zum 30.12.89 zugelassen werden konnte und daher die Ausnahme erteilt wurdeDer Händler damals die Finger mit im Spiel hatte (Wenn ich Ausnahmegenehmigungen kriege dann lass verschaff ich euch nicht zwischen den Jahren nen Haufn Arbeit mit Tageszulassungen)etc. Außerdem: Für das Auto jetzt eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen dürfte ähnlich teuer oder noch teurer werden, wie sich die Teile für ne elektrische bei Ebay zu besorgen, zumal es mittlerweile ja Anbieter gibt, die Komplettsätze verkaufen. Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 29. April 2011 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 29. April 2011 das ist alles völlig wurscht weils einfach nur deine aussage widerlegen sollte das du nen schreiben hast was diese ausnahmegenemigung unmöglich macht. punkt! Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
realplayer Geschrieben: 29. April 2011 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 29. April 2011 Ein 91er E30 hat nahezu sicher keine Ausnahmeghenehmigung weil sie problemlos nachrüstbar ist und BMW hat vor dem Stichtag an die Händler eine (mir vorliegende) Info geschickt, dass Lagerfahrzeuge ohne LWR bis zum 1.1.90 entweder nachgerüstet oder kurz angemeldet werden müssen.Wenn es kein Reimport ist, wo es nicht gemacht wurde kann ich mir das nicht vorstellen, dass ein 91er Fahrzeug keine LWR hat. Ich tippe eher darauf, dass die beim Vorbesitzer kaputtgegangen ist und der dann ne neueAbdeckung unterm Lenkrad ohne den LWR Ausschnitt montiert hat. Früher war das kein problem, da es nur ein leichter Mangel war.Mittlerweile ist es nun mal ein schwerwiegender Mangel, sprich ohne funktionierende LWR gibts keine Plakette und da selbst der TÜVler von der Filiale in Kleinkleckerhausen mittlerweile wissen dürfte dass die bei 98% aller E30 kaputt ist und weil es eine "gravierende" Sache ist, wird da jeder draufgucken. Ich hab schon wortwörtlich zu hören bekommen, dass ich der erste E30 mit voll funktionsfähiger LWR seit einigen Monaten war. Schau mal unter die Abdeckung an den SW ob evtl. sogar noch der kaputte Stellzylinder vorhanden ist den man so weit rausgeschraubt hat, dass die SW stimmen. Georg Die TÜV Yogies schätzen das Fahrzeug inzwischen vorab nach funktionierender LWR ein.., also als Problem No.1 intern gelistet... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 30. April 2011 #17 Meldung Teilen Geschrieben: 30. April 2011 das ist alles völlig wurscht weils einfach nur deine aussage widerlegen sollte das du nen schreiben hast was diese ausnahmegenemigung unmöglich macht. punkt!Mir schon klar, dass Du seit Wochen nach was suchst wo Du mir eins reinwürgen kannst Aber ich hab nichrgendwo unmöglich geschrieben .- diese 120%ige Wertung stammt wieder mal von Dir. Außerdem sind die Punkte die ich im nachhinein geschrieben habe nicht wurst weil die zum damaligen Zeitpunkt, bzw. falls das Auto ein Reimport ist, sicher nicht wurst sind. Du hast zwar ne Scheinkopie mit ner Ausnahmegenehmigung hier reingesetzt - aber ohne weitere Daten wird Dir jeder mit etwas technischem Verständnis sagen, dass das alleine nur beweist, dass es eine gibt - nicht warum. Das is genauso wie die Umrüsterei auf großes Kennzeichen bei US Importen.Da gibts auch diverse Vorschriften die auch immer mehr verschärft urden und dass es einen gibt, der das kleine Kennzeichen genehmigt bekommen hat sagt noch lange nicht aus, dass ein anderer zu einem anderen Zeitpunkt und mit anderen Voraussetzungen es beim gleichen Fahrzeugtyp genauso genehmigt bekommt. Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Daggett Geschrieben: 30. April 2011 #18 Meldung Teilen Geschrieben: 30. April 2011 Ein 91er E30 hat nahezu sicher keine Ausnahmeghenehmigung weil sie problemlos nachrüstbar ist und BMW hat vor dem Stichtag an die Händler eine (mir vorliegende) Info geschickt, dass Lagerfahrzeuge ohne LWR bis zum 1.1.90 entweder nachgerüstet oder kurz angemeldet werden müssen.Wenn es kein Reimport ist, wo es nicht gemacht wurde kann ich mir das nicht vorstellen, dass ein 91er Fahrzeug keine LWR hat. Ich tippe eher darauf, dass die beim Vorbesitzer kaputtgegangen ist und der dann ne neueAbdeckung unterm Lenkrad ohne den LWR Ausschnitt montiert hat. Früher war das kein problem, da es nur ein leichter Mangel war.Mittlerweile ist es nun mal ein schwerwiegender Mangel, sprich ohne funktionierende LWR gibts keine Plakette und da selbst der TÜVler von der Filiale in Kleinkleckerhausen mittlerweile wissen dürfte dass die bei 98% aller E30 kaputt ist und weil es eine "gravierende" Sache ist, wird da jeder draufgucken. Ich hab schon wortwörtlich zu hören bekommen, dass ich der erste E30 mit voll funktionsfähiger LWR seit einigen Monaten war. Schau mal unter die Abdeckung an den SW ob evtl. sogar noch der kaputte Stellzylinder vorhanden ist den man so weit rausgeschraubt hat, dass die SW stimmen. Georg Die TÜV Yogies schätzen das Fahrzeug inzwischen vorab nach funktionierender LWR ein.., also als Problem No.1 intern gelistet... jap! bei meiner letzten HU war der onkel auch ganz geil auf meine lwr. der grinste schon, als er sagte: jetzt stell doch mal die scheinwerfer rauf und runter!nuu... hab ich zurückgegrinst und gesagt: baujahr 88 braucht datt nich! und der kerl fing sofort vorne bei den scheinwerfern an zu suchen, ob da noch "falsche" schrauben zu finden waren. Zitieren mein Fahrzeug hat kein ABS, kein ESP, kein ASR, keinen Brems- oder Fahrspurassistenten... Hier fahre ICH noch selber!Achja... NO AIRBAGS! Wir sterben wie Männer! Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott! (Theodor Körner 1791-1813) "In einer Zeit totaler Verderbnis ist es am klügsten, sich zu verhalten wie alle anderen auch." Marquis de Sade Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 30. April 2011 #19 Meldung Teilen Geschrieben: 30. April 2011 jaja schorschi-baby auf der suche nach ausflüchten. :-D:-D liess mal deine eigenen postings korrektur dann wirst du schnell den satz finden "dass Lagerfahrzeuge ohne LWR bis zum 1.1.90 entweder nachgerüstet oder kurz angemeldet werden müssen." zitat ende. und das hab ich dir mit der briefkopie widerlegt. nicht mehr und nicht weniger. ach und nochwas: ich suche nicht nach sachen um dir eins reinzuwürgen, ich finde sie einfach. @dagget: noch schöner ist das dumme gesicht des prüfers wenn es dan anfängt zu brummen wenn sich die scheinwerfer bewegen. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 30. April 2011 #20 Meldung Teilen Geschrieben: 30. April 2011 (bearbeitet) Mathes, du hast überhaupt nichts "wiederlegt" Georg sprach von 91er, also Autos die mehr als 1 Jahr! nach der LWR Pflicht zugelassen wurden, du präsentierst als "Gegenbeweis" ein Auto das am 2.1. !!! 1990 (also dem ersten Arbeitstag im betreffenden Jahr) zugelassen wurde. Sprich es wurde 1989 auf Kundenwunsch so gebaut und deshalb 90 mit Sondererlaubnis so ausgeliefert weil es nicht schneller ging. Das ist sicher nicht nur einmal vorgekommen, dürfe aber spätestens um Mitte Januar erledigt gewesen sein. Georgs Aussage (b.z.w. die "interne Anweisung" die von BMW an die Händler ging) betrifft "Lagerfahrzeuge"(selbst die dürfte es kaum betroffen haben, da die Regelung ja nicht über Nacht kam und ein Händler sich deshalb kein Auto ohne in den Laden stellte), nicht verspätet an Kunden ausgelieferte Fahrzeuge....und "nahezu" bedeutet nicht "nie".Ein Freund fuhr an seiner 750er mit (auf lustige Art und Weise erhaltene und gar nicht angestrebte) Ausnahmegenehmigung ein kleines 125er Nummerschild.... Da am Fahrzeug des TE keine Ausnahmegenehmigung in den Papieren steht, wird er auch keine gehabt haben und auch sicher keine bekommen. Das Teil wurde schlicht von einem "Schlaukopf" ausgebaut und "Spuren" (Stellzylinder, Leitungsreste, offene Durchführung in der Spritzwand) sind sicher"als Beweis" zu finden. Bearbeitet: 30. April 2011 von bastelbert Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 30. April 2011 #21 Meldung Teilen Geschrieben: 30. April 2011 @bastelbert: sorry aber scheinbar kannst auch du nicht lesen. georg schreib das es die ausnahmegnehmigung definitiv nicht gab weder 1990 noch 91. und da hab ich ihm nur das gegenteil bewiesen. leider fehlt mir der beweis das es auch cabrios mit später 90er zulassung mit diesem text im schein gab. in den händen hatte ich so nen schein schon. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 30. April 2011 #22 Meldung Teilen Geschrieben: 30. April 2011 Ein 91er E30 hat nahezu sicher keine Ausnahmeghenehmigung da steht nix von definitiv Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 30. April 2011 #23 Meldung Teilen Geschrieben: 30. April 2011 Achso Mathes....bewiesen hast Du tatsächlich nix. Wie Georg schon sagte, fehlt die Begründung für die fehlende LWR.... - Händler mit guten Kontakten und wenig Bock die Anweisung von BMW zu befolgen....- Re-Import- sonstiges Alles rechtlich einwandfrei.... Aber wäre immer noch kein Beweis dafür, dass die Sondereintragung die Regel war oder zumindest besonders häufig (hier setzen wir einfach mal größer 10% der für den deutschen Markt bestimmten Autos an die 1989 gebaut und erst 1990 oder 1991 zugelassen wurden) Georg hat seinen Text den allgemeinen Grundsätzen angepasst. Da steht "nahezu sicher" und "wenn kein Reimport, .... nicht vorstellen, dass"..... Da wirst ihm nix draus drehen können. Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 30. April 2011 #24 Meldung Teilen Geschrieben: 30. April 2011 (bearbeitet) Ein 91er E30 hat nahezu sicher keine Ausnahmeghenehmigung da steht nix von definitiv Jupp, das habe ich auch gelesen, und das mit der selben "polytechnischen Oberschule" wie Mathes, daran kann es also auch nicht liegen.... ....und wie gesagt, eine Ausnahmegenehmigung erteilt am ersten Werktag 1990 ist ohne Probleme nachvollziehbar. ....ansonsten gibt es immer mal einen der einen kennt der einen wichtigen Stempel "bedienen darf"...., das bedeutet nicht das sowas regulär möglich war/ist. Wie gesagt, ich kann die "Nummernschildgeschichte" auch beweisen, kenne sogar den Werdegang. Das wird aber niemandem etwas nutzen, weil sowas eigentlich nicht geht. (und glaubt mit, es standen "einige" so :frage:vor dem Bike. ) Bearbeitet: 30. April 2011 von bastelbert Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 30. April 2011 #25 Meldung Teilen Geschrieben: 30. April 2011 Eben - leider komm ich mir bei Mathes immer vor wie im Karussel, weil ich mich mehrfach widerholen muß in der Hoffnung er liets es mal so wie es geschrieben ist und nicht so wie er es gerne hätte. Mathes - Ich hab nix gegen Dich persönlich - dass Du ein Problem mit mir hast da kann ich weder was für noch hab ichs drauf angelegt. Es ist nun mal so, dass im Leben seltenst etwas ganz schwarz oder ganz weiß ist.Auch wenn Du das anscheinend gerne so hättest.Im Normalfall ist immer alles eine graue Mischung aus verschiedenen Dingen.Natürlich kann man's sich leicht machen, auf einem Argument rumreiten und sagen so isses.Aber damit kommt man nicht weit. Um zu etwas wirklich eine korrekte Aussage treffen zu können muß man die Dinge hinterfragen und da kommt man ohne großes nachdenken drauf dass der Schein allein ohne weitere Infos nicht aussagekräftig genug ist und außerdem hab ich nie was davon geschrieben dass es gar keine Ausnahmen gibt. Nur gerade ein Auto vom 2.1.90 ..... Ich häng mal das PDF mit der Info mal hier an, damit keiner sagen kann ich hätt's erfunden. GeorgBMW-SI-09-89.pdf Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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