318icabrio Geschrieben: 24. April 2011 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 24. April 2011 Hallo, bekommt man eigentlich noch irgendwo eine altes Nummernschild her?Ich meine das ohne Eurologo und mit alter DIN 1451 Schrift? Ich hab bei mir noch eins drauf, jetzt ist das vordere aber doch ziemlich mitgenommen inzwischen und ich hätte da gern ein neues.Würd aber gern das Alte behalten. GrußRobert Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Allradfuchs Geschrieben: 24. April 2011 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 24. April 2011 Geh einfach in einen Schild Shop.Meist in der nähe von Zulassungsstellen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
318icabrio Geschrieben: 24. April 2011 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 24. April 2011 Hab ich schon nachgefragt, die machen nur neue Schilder.Alte Zahlen, Ziffern und Schilder haben die nicht mehr. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Kai Geschrieben: 24. April 2011 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 24. April 2011 Ich meine zu wissen, dass es auch hier so eine Art "Besitzstandsregelung" gibt - d. h. Fahrzeuge, die noch das alte Kennzeichen haben, dürfen es behalten; sobald aber Änderungen vorgenommen werden müssen, sind neue Schilder anzufertigen . Also, so, wie in deinem Fall also... Müßtest dann umrüsten auf Neue. Es gibt aber wohl Pläne, die alten Kennzeichen wieder zuzulassen/wiedereinzuführen. K. A., aber, wie verläßlich diese Info ist... Zitieren Gruß aus Ravensburg KAI Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
318icabrio Geschrieben: 24. April 2011 Autor #5 Meldung Teilen Geschrieben: 24. April 2011 So ists. Solange sich nichts ändert darf das Alte dran bleiben, wenn ich ein neues beantrage bekomm ich auch ein "Neues". Ich möcht aber ein nues Altes.Die Plaketten kann man ja umtauschen.Problem ist halt woher nehmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
E30ohneDach Geschrieben: 24. April 2011 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 24. April 2011 Ich meine zu wissen, dass es auch hier so eine Art "Besitzstandsregelung" gibt - d. h. Fahrzeuge, die noch das alte Kennzeichen haben, dürfen es behalten; sobald aber Änderungen vorgenommen werden müssen, sind neue Schilder anzufertigen . Also, so, wie in deinem Fall also... Müßtest dann umrüsten auf Neue. Es gibt aber wohl Pläne, die alten Kennzeichen wieder zuzulassen/wiedereinzuführen. K. A., aber, wie verläßlich diese Info ist... Besitzstandsregelung" gibts nur bei eingetragenen kennzeichen,hab ich bei meinem motorrad so gehabt!bei meinem cab hat man gesagt,geht nich,gibt nich! Zitieren http://www.world-of-smilies.com/wos_sonstige/sturm.gif Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
smartie Geschrieben: 24. April 2011 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 24. April 2011 Es gibt aber wohl Pläne, die alten Kennzeichen wieder zuzulassen/wiedereinzuführen. K. A., aber, wie verläßlich diese Info ist... Das habe ich vor kurzem auch gelesen, allerdings sollen diese Kennzeichen nur für Fahrzeuge ausgegeben werden die mindestens 30 Jahre alt sind, also mit einem H am Ende. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Burns Geschrieben: 24. April 2011 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 24. April 2011 Seit Anfang 2010 werden in Bremen H-Kennzeichen in der bis zum 1. November 2000 verwendeten Schriftform (DIN 1451) und ohne Euro-Balken gegen eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 100 Euro ausgegeben. Ende Juli 2010 wies das hessische Verkehrsministerium seine Zulassungsstellen an, ebenfalls auf Antrag schwarzweiße Schilder auszugeben und sich bei den Gebührensätzen am Bremer Modell zu orientieren. Damit wird einem zeitlich korrekten Erscheinungsbild eines Oldtimers Rechnung getragen, da die Euro-Kennzeichen von Oldtimerfreunden sehr häufig als unpassend empfunden wurden. sagt der Wiki... Zitieren GrußBurns Ich hasse Benzin, also gebe ich Vollgas Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jochen318iC Geschrieben: 24. April 2011 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 24. April 2011 ........gilt halt nur für H-Kennzeichen. Ich denke aber, mit etwas googeln sollte sich eine Prägerei finden lassen, welche ein einzelnes Kennzeichen in DIN 1451 herstellt.Kostet dann halt etwas mehr als normal. Zweiter Punkt ist dann die Zulassungstelle, welche du wegen dem "Babberl" für das neue Kennzeichen anfahren musst.Kann sein, dass es abgewiesen wird; kann flott gehen oder eine unmäßige Wartezeit beinhalten. Ich würde deswegen einfach mal die für dich zuständige Zulassungsbehörde kontaktieren. Gruß Jochen Zitieren Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Daggett Geschrieben: 24. April 2011 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 24. April 2011 als ich mein schwarzes schaf gekauft hatte, waren da noch alte kennzeichen ohne eu-balken bei. da ich das kennzeichen behalten wollte, bin ich also mutig damit zur zulassungsstelle und.... nö, is nich, nur wenn ich das fahrzeug wiederanmelden wolle. nach halterwechsel müssten eu-bleche dran... Zitieren mein Fahrzeug hat kein ABS, kein ESP, kein ASR, keinen Brems- oder Fahrspurassistenten... Hier fahre ICH noch selber!Achja... NO AIRBAGS! Wir sterben wie Männer! Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott! (Theodor Körner 1791-1813) "In einer Zeit totaler Verderbnis ist es am klügsten, sich zu verhalten wie alle anderen auch." Marquis de Sade Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Nr7Stürzt Geschrieben: 24. April 2011 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 24. April 2011 http://kennzeichen24.de Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
IS-Volker Geschrieben: 24. April 2011 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 24. April 2011 wenn nur die schwarze farbe der ziffern verblichen ist, reicht es ja, wenn der schilderdienst es durch seine "schwarzmachmaschine" schiebt. darf aber nur nicht zu verbeult sein. Zitieren http://www.sloganizer.net/bild,E30,weiss,schwarz.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
el-utz Geschrieben: 25. April 2011 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 25. April 2011 bekommt man eigentlich noch irgendwo eine altes Nummernschild her?Ich meine das ohne Eurologo und mit alter DIN 1451 Schrift? Ein neues "altes" Schild wirst Du nicht mehr bekommen. Wenn Du ein neues Schild haben willst, bekommst Du seit 01.10.2000 ausschließlich das Euro-Kennzeichen. Zitieren Die Einen kennen mich und die Anderen können mich Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Spotter Geschrieben: 25. April 2011 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 25. April 2011 ...und Du hast dann die Plicht einen "D" Aufkleber zu befestigen!... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
el-utz Geschrieben: 25. April 2011 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 25. April 2011 ...und Du hast dann die Plicht einen "D" Aufkleber zu befestigen!... Aber nur, wenn Du ins Ausland fährst (Bayern ist übrigens noch Inland ). Zitieren Die Einen kennen mich und die Anderen können mich Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Spotter Geschrieben: 25. April 2011 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 25. April 2011 Da ich an der Schweizer Grenze wohne-ja stimmt da hast du recht! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
qbic Geschrieben: 25. April 2011 #17 Meldung Teilen Geschrieben: 25. April 2011 cool... ich wohn auch da um die Ecke...von Singen keine 20 Minuten Zitieren Suche:Lederausstattung Touring komplett (Sportsitze)Klimaanlage M20 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Silversurfer Geschrieben: 25. April 2011 #18 Meldung Teilen Geschrieben: 25. April 2011 zu § 60 StVZO § 60 wurde aufgehoben, mit Wirkung vom 01.03.07 durch Art.2 Nr.20 iVm Art.12 Abs.2 der Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 25.04.06 (BGBl_I_06,98 Bisheriger Wortlaut: §_60 StVZO Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen (1) 1Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummern (§ 23 Abs.2) sind in schwarzer Schrift auf weißem Grund anzugeben. 2Bei Fahrzeugen, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, ist die Beschriftung grün auf weißem Grund; dies gilt nicht für Fahrzeuge von Behörden, Fahrzeuge des Personals von diplomatischen und konsularischen Vertretungen, (weggefallen) Kraftomnibusse und Personenkraftwagen mit 8 oder 9 Sitzplätzen einschließlich Führersitz sowie Kraftfahrzeuganhänger, die hinter diesen Fahrzeugen mitgeführt werden, wenn das Fahrzeug überwiegend im Linienverkehr verwendet wird, Leichtkrafträder, Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrzeuge von Behinderten im Sinne von § 3a Abs.1 und 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, schadstoffarme und bedingt schadstoffarme Fahrzeuge der Stufe C, Fahrzeuge mit einem Ausfuhrkennzeichen nach § 7 Abs.2 der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr. 3Außerdem ist die Beschriftung grün auf weißem Grund bei Kennzeichen von Kraftfahrzeuganhängern, denen nach § 23 Abs.1a ein solches Kennzeichen zugeteilt worden ist. 4aKennzeichen dürfen nicht spiegeln, und sie dürfen weder verdeckt noch verschmutzt sein; 4bsie dürfen auch nicht mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein. 5aForm, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschriftung von Kennzeichen müssen den Mustern, Maßen und Angaben in Anlage Va entsprechen; 5bfür Kennzeichen von Kleinkrafträdern, von Fahrrädern mit Hilfsmotor und von motorisierten Krankenfahrstühlen gilt Anlage VII; 5cfür Kennzeichen von Dienstfahrzeugen der Bundeswehr gelten Anlage V Seite 5 und Anlage VII Seite 4. 6§ 28 Abs.5 bleibt unberührt. (1a) 1Kennzeichen nach Absatz 1 müssen reflektierend sein und dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen. 2Ausgenommen sind Kennzeichen an Fahrzeugen der Bundeswehr. (1b) (weggefallen) (1c) Saisonkennzeichen (§ 23 Abs.1b) müssen reflektierend sein und nach Maßgabe der Anlage Vb dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen. (1d) Oldtimerkennzeichen (§ 23 Abs.1c) müssen reflektierend sein und nach Maßgabe der Anlage Vc dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen. (2) 1aDas Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; 1bbei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. 2An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. 3Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs.9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. 4Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein. 5Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. 6Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. 7Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1.200 mm über der Fahrbahn liegen. 8Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. 9Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein. (3) 1Krafträder brauchen im innerdeutschen Verkehr ein vorderes Kennzeichen nicht zu führen. 2Wird ein solches Kennzeichen in der Fahrtrichtung angebracht, so kann es der Kotflügelrundung entsprechend gekrümmt sein. 3aSeine Vorderecken sind abzurunden; 3bseine vordere und seine obere Kante müssen wulstartig ausgestaltet sein. (4) 1aHintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die das ganze Kennzeichen bei Fahrzeugen der Gattung a Anlage V in der bis zum 1.November 2000 geltenden Fassung auf 20 m, bei Fahrzeugen der Gattungen c und d dieser Anlage auf 25 m - bei reflektierenden Kennzeichen auf 20 m -; 1bbei Fahrzeugen mit Kennzeichen nach Anlagen Va, Vb, Vc und Vd auf 20 m lesbar macht. 2Bei Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und motorisierten Krankenfahrstühlen, die ein amtliches Kennzeichen führen, ist eine Einrichtung zur Beleuchtung des Kennzeichens zulässig, jedoch nicht erforderlich. 3Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen. (5) 1aBeim Mitführen von zulassungsfreien Anhängern mit Ausnahme der in § 18 Abs.4 Satz 1 Nr.2 oder in § 53 Abs.7 bezeichneten Anhänger oder der Anhänger des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden, muß an der Rückseite des letzten Anhängers das gleiche Kennzeichen wie am Kraftfahrzeug angebracht werden; 1bbei zulassungsfreien Anhängern in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben genügt ein Kennzeichen, das dem Halter des ziehenden Fahrzeugs für eines seiner Kraftfahrzeuge zugeteilt worden ist. 2Für die Ausgestaltung, Anbringung und Beleuchtung des hinteren Kennzeichens gelten die Absätze 1, 1a, 2 und 4. (5a) Kennzeichen und Kennzeichen-Beleuchtungseinrichtungen an beweglichen Fahrzeugteilen sind zulässig, wenn das bewegliche Fahrzeugteil nur eine Normallage für die Straßenfahrt hat, ferner ohne Rücksicht auf dieses Erfordernis, wenn es sich um Kennzeichen und Kennzeichen-Beleuchtungseinrichtungen handelt, die nach § 49a Abs.9 und 10 abnehmbar sein dürfen. (5b) 1Wird das hintere amtliche Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung - auch nur teilweise - verdeckt, so muß am Fahrzeug oder am Ladungsträger das amtliche Kennzeichen ungestempelt wiederholt werden. 2Für die Ausgestaltung, Anbringung und Beleuchtung gelten die Absätze 1, 1a, 2 und 4 entsprechend. (6) Außer dem amtlichen Kennzeichen darf das Nationalitätszeichen "D" nach den Vorschriften der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr vom 12.November 1934 (RGBl.I S.1137) angebracht werden. (7) 1aEinrichtungen aller Art, die zu Verwechslungen mit amtlichen Kennzeichen Anlaß geben oder die Wirkung dieser Zeichen beeinträchtigen können, dürfen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nicht angebracht werden; 1büber Ausnahmen, insbesondere für die Zeichen "CD" (Fahrzeuge von Angehörigen anerkannter diplomatischer Vertretungen) und "CC" (Fahrzeuge von Angehörigen zugelassener konsularischer Vertretungen), entscheidet das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen nach § 70. 2Als amtliche Kennzeichen im Sinne dieser Vorschrift gelten auch die nach der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr angeordneten oder zugelassenen Kennzeichen und Nationalitätszeichen. _________________________________________________________________ EU Kennzeichen sind seit 2000 Pflicht, ausser ältere Fahrzeuge fahren noch ohne und würden aufgrund einer vorübergehenden Stilllegung ihr Fahrzeug wieder zulassen,dann ihr altes behalten. Zu Beginn der EU Kennzeichen war es auch erlaubt zu dem normalen Kennzeichen das große "D" Zeichen aufs Auto zu kleben, welches dann eine vorgeschriebene Grüße haben musste. Diese Aufkleber fallen seit dem Plichtgesetz weg!!! Pflicht bedeutet, das es in einigen EU Ländern Pflicht ist das EU Kennzeichen auf dem Fahrzeug haben zu müssen!!!!! Deswegen EU Kennzeichen!! §10 (2) FZV - Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen (2) Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein; sie dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein, es sei denn, die Abdeckung ist Gegenstand der Genehmigung nach den in Absatz 6 genannten Vorschriften. Form, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschriftung müssen den Mustern, Abmessungen und Angaben in Anlage 4 entsprechen. Kennzeichenschilder müssen reflektierend sein und dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen; hiervon ausgenommen sind Kennzeichenschilder an Fahrzeugen der Bundeswehr gemäß Anlage 4 Abschnitt 3 sowie Kennzeichenschilder an Fahrzeugen der im Bundesgebiet errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere. Und in Anlage 4 Nr. 3: 3. Euro-Feld Zwischen Euro-Feld und schwarzem Rand ist eine Lichtkante bis höchstens 2,0 mm zulässig (...) Der Durchmesser des Sternenkranzes entspricht dem Sechsfachen des Durchmessers des einzelnen Sterns. Die Ausführung des Erkennungsbuchstabens „D“ erfolgt nach DIN 1451 Teil 2. Ein Kennzeichen ohne Euro Feld ist bei einer Neuzulassung also nicht mehr möglich. Zitieren Codieren und Fehlerspeicher auslesen Raum BOCHUM Posting © [silversurfer] 2004. Alle Rechte vorbehalten. Kein Verwenden, Zitieren und Kritisieren ohne Erlaubnis Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30-Schraubär Geschrieben: 25. April 2011 #19 Meldung Teilen Geschrieben: 25. April 2011 wem juckt das, wie siehts damit aus: http://www.kennzeichen24.de/product_info.php?cat=10&info=p32_DIN-Norm-Kennzeichen.html Zitieren "Es gibt keine Aufholjagd von Audi. Bislang werden wir vor allem kopiert, nicht eingeholt."- Helmut Panke (Geschäftsführer bei BMW) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jochen318iC Geschrieben: 25. April 2011 #20 Meldung Teilen Geschrieben: 25. April 2011 es geht doch nicht um eine "NEUZULASSUNG", sondern NUR um ein neues Kennzeichen vorne, was dem alten Stil ohne E entsprechend dem hinteren Kennzeichen gleichen soll.Gruß Jochen Zitieren Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
passat32bfan Geschrieben: 25. April 2011 #21 Meldung Teilen Geschrieben: 25. April 2011 Zweiter Punkt ist dann die Zulassungstelle, welche du wegen dem "Babberl" für das neue Kennzeichen anfahren musst.Kann sein, dass es abgewiesen wird; kann flott gehen oder eine unmäßige Wartezeit beinhalten. Ich würde deswegen einfach mal die für dich zuständige Zulassungsbehörde kontaktieren. Gruß Jochen Das sinnvollste Kommentar hier!Alle Paragraphen nutzen dir nix, wenn dir niemand das Bapperl drauf macht: Daher zuerst anrufen, ob sie das machen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Silversurfer Geschrieben: 26. April 2011 #22 Meldung Teilen Geschrieben: 26. April 2011 zaehlt aber trotzdem dazu....... alles schon mitgemacht zudem passt das neue landessiegel auf das alte knapp drauf und sieht daher etwas bloed aus.... wenn man jett aber das alte noch mit dem alten stadtsiegel bekommen wuerde das waere was feines... alles andere selbst wenn du das alte nachmachen laesst wirste da kein siegel fuer bekommen. Zitieren Codieren und Fehlerspeicher auslesen Raum BOCHUM Posting © [silversurfer] 2004. Alle Rechte vorbehalten. Kein Verwenden, Zitieren und Kritisieren ohne Erlaubnis Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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