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Versicherung mit Saisonkennzeichen


325i VFL
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Eine Frage beschäftigt mich schon seit einiger Zeit. Dazu habe ich bisher auch noch nirgends eine Information gefunden.:frage:

Saisonkennzeichen haben meist ein Zulassungsende für Ende Oktober. Somit muss für diesen Fall, ab 1. November das Fahrzeug stehen bleiben. Ab diesem Zeitpunkt ist es nicht mehr für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Darüber hinaus ist kein Versicherungsschutz mehr gewährleistet.

Wie ist das dann bei Saisonkennzeichen und Versicherungswechsel geregelt?

Saison endet im Oktober und beginnt wieder im April.

Das Fahrzeug steht außerhalb der Saison in einer abgeschlossenen Garage.

 

Die Versicherung muss zum 31. Dezember gekündigt werden. Ab wann ist das Fahrzeug neu zu versichern? Reicht hier der 1. April zu Saisonbeginn, da ohnehin kein Versicherungsschutz besteht und das Fahrzeug so wie so nicht im Straßenverkehr teilnehmen darf. Das Parken auf öffentlichen Straßen ist ja in dieser Zeit auch nicht zulässig außerdem besteht auch die Gefahr, dass kostenpflichtig abgeschleppt wird.

 

Diese Frage konnte mir selbst die Versicherung nicht beantworten. Laut deren Aussage gibt es bei ruhender Versicherung einen Teilkaskoschutz wenn abgeschlossen. Bei gekündigten Verträgen gibt es dann eben keine Entschädigung.

Wenn nur Haftpflicht abgeschlossen ist wird bei Verlust oder Brand auch keine Entschädigung geleistet.

Außerhalb der Saison ist die Versicherung Beitragsfrei und es werden bei „nur“ Haftpflicht auch keine Schäden reguliert. Hier entsteht der Eindruck, dass die neue Versicherung auch erst zum Saisonbeginn bindet ist.

 

Welche Regelungen gibt es in solchen Fällen?

 

Danke für eine Aufklärung

 

Jürgen

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Da das Auto in der Garage steht brauchst du es erst zum 1.4. wieder versichern. Von Dezember bis April ist es dann ganz normal abgemeldet.

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Versicherungsbeginn 01.01., prämienpflichtiger Saisonzeitraum bspw. 04-10.

Der Beitrag wird zum 01.01. fällig, da die Zahlung des Erstbeitrages ausschlaggebend für das Zustandekommen des Vertrages und somit für den Versicherungsschutz auch in der Ruheversicherung ist.

 

Die Versicherung konnte dir die Frage nicht beantworten?! Kurios....

 

Gruß

Markus

 

Stark und groß durch Spätzle mit Soß

 

„Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel.

Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel!

Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft.

Mit Butter wirkt sie fabelhaft.

Erleuchtet mit der Weisheit Fackel,

den Verstand vom größten Dackel!“

Manfred Rommel

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Ich denke eher sie wollte nicht...;-)

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Die Versicherung konnte dir die Frage nicht beantworten?! Kurios....

 

Gruß

Markus

 

Bei der Versicherung hatte ich am Samstag angerufen und das war leider Hotline.

 

Ne Woche später habe ich dann bei der Zulassungsstelle mal Nachgefragt, nur der gute Herr wusste das auch nicht. Er wollte sich da erst mal erkundigen und mich dann wieder anrufen.

 

Hier im Forum habe ich jetzt auch zwei Termine. Einmal 1.1 und 1.4

 

Wo kann man das nachlesen, ab wann die Versicherung bindent ist?

 

Jürgen

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Das ergibt sich aus verschiedenen Bestimmungen in den Versicherungsbedingungen.

Ruf einfach mal unter der Woche zwischen 8 und 16 Uhr bei deiner Versicherung an und sprich mit nem Sachbearbeiter aus der entsprechenden Abteilung.

Der sollte das wissen und im Zweifel auch schriftlich bestätigen können.

 

Stark und groß durch Spätzle mit Soß

 

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Manfred Rommel

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Wichtig zu wissen ist noch:

 

Das Fahrzeug ist ausserhalb der Saison NICHT "wie abgemeldet". Die Versicherung ruht.

Das heißt, sollte z.B. jemand ausserhalb der Saison Dein Auto stehlen, ist es trotzdem versichert, sofern die entsprechende Kaskoversicherung besteht.

Nichts ist für die Ewigkeit !

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Also ich habe auch Saison. Einmal von 04 bis 10 und 11 bis 03. Bei mir beginnt das VS-Jahr am 01.04.11 und endet am 01.04.2012. Und für den Winterwagen 01.11.11 und endet 01.11.12. So steht es jeweils in meinen Policen. Ist vielleicht auch unterschiedlich von Versicherung zu Versicherung.

Under construction.

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Normalerweise ist es so, wie bereits angesprovchen:

Außerhalb der Saison ruht die Versicherung und bei den meisten Versicherungen gibt es eine beitragsfreie Ruhekasko wenn vorher eine TK bestanden hat.

Daher würde ich die neue Versicherung auch gleich wieder abschließen.

 

Dass da was im Januar abgebucht wird wäre mir aber neu. Ich kenne es nur so, dass bei meinen Saisonfahrzeugen der Versicherungsbeitrag genau zum 1. April abgebucht wird, wenn die Saison beginnt.

 

Dass Saisonfahrzeuge als angemeldet gelten merkt man auch daran, dass sie in der Statistik des KBA mit Stichtag 1.1. auftauchen während ein Auto das am 29.12. stillgelegt wurde bereits verschwunden ist.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Also das mit dem Abbuchen vom 1.1. kenne ich auch nicht und wir haben gerade wieder die Rechnung (aua aua und ich dachte Cabbi ist günstig) ;-) für die nächsten 7 Monate *4-11* bekommen (Cabbi geht Freitag wieder auf die Strasse).

Zum Rest kann ich nix sagen ausser das meine Versicherung mich nicht freiwillig raus lassen will obwohl ich ne andere günstige bekommen könnte (ja ja Stichtag war angeblich 1.3. echt toll)

Du musst ein bösartiger Verschwörer sein, wenn du hier das Gegenteil schön redest

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Dass da was im Januar abgebucht wird wäre mir aber neu. Ich kenne es nur so, dass bei meinen Saisonfahrzeugen der Versicherungsbeitrag genau zum 1. April abgebucht wird, wenn die Saison beginnt.

 

Das ist auch grundsätzlich richtig, wenn der Vertrag bereits besteht.

Beim TE geht es aber um einen Versichererwechsel.

Der Versicherungsvertrag kommt grundsätzlich erst mit Zahlung des Erstbeitrages zustande.

Da bei ihm aber der Vorvertrag am 31.12. endet, endet damit auch die beitragsfreie Ruheversicherung.

Stellt er nun einen Antrag mit Beginn 01.04., hat erine einen (ruhe-)versicherungsfreien Zeitraum vom 01.01. bis 31.03..

Das kann vermieden werden, wenn man den Vertrag wie oben beschrieben mit seinem Versicherer gestaltet. ZWINGEND ist das sicher nicht, aber eben die Variante "sicher".

 

Wird dem Versicherungsunternehmen eine Einzugsermächtigung erteilt, kann es sein, dass trotzdem erst zum 01.04. abgebucht wird. In dem Moment besteht aber eine Holschuld seitens des Versicherers.

Wird Zahlung per Überweisung beantragt, ist der Versicherungsnehmer in der Bringschuld, dann tritt oben beschriebenes in Kraft.

 

Gruß

Markus

 

Stark und groß durch Spätzle mit Soß

 

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Manfred Rommel

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Servus,

 

mal ein Fall aus der Praxis. Ich hatte meinen 325i auch mal per Saisonkennzeichen angemeldet von 05 - 10.

 

Versicherung habe ich dann wegen Wechsel zum 31.12. gekündigt. Ich war der Meinung die neue Versicherungsbestätigung müsste ich kurz vor Saison Start bei der Zulassungsstelle abgeben.

 

Das war falsch, habe dann im neuen Jahr irgendwann einen netten Brief bekommen, mit der Androhung der Zwangstilllegung da mein Fahrzeug ohne gültigem Versicherungsschutz wäre. Dazu kam natürlich eine saftige Rechnung.

 

So ist das zumindest bei uns im Bodenseekreis gewesen, ist aber schon 2 1/2 Jahre her.

Gruß

Stephan

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten :-)

Vor dem Posten das bitte ansehen! klick klick http://www.stephan-steiner.de/boesermod.JPG

 

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