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Gebrauchtwagen von Privat zurückgeben, wie ist die rechtl. Lage???


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Hilfe,

 

wir haben vor ein paar Tagen einen Honda CRX ´97er für meine Schwester für 3400,- gekauft. Die Verkäufer, ein etwas älteres Päärchen um die 40, scheinen auch sehr seriös zu sein. Das Fahrzeug ist aus erster Hand und es wurden alle Inspektionen nachweislich beim Honda gemacht. Es ist laut Verkäufer immer ein Garagenwagen gewesen und hat nur 130TKM drauf.

 

Alles soweit ganz gut, aber als wir den ca. 120KM nach Hause fuhrten erlebten wir die böse Überrachung:

 

erst ging die Motorkontrollleuchte an. Kein Problem, im Motorraum scheint ein Marder zu hausen....

 

Bremse hinten fest, Felge war ziemlich heiss, auch kein Problem, mal eben schnell gängig gemacht, DOCH DANN:

 

ich sah ein bisschen Rost im Radlauf und als ich fühlen wollte war ich schon mit meiner Hand im Kofferraum!

 

dies gilt für beide Seiten hinten der komplette Radlauf innen ist morsch!!!

 

Ich sehe das als ein erheblichen Schaden der nicht erst seit gestern entstand!

Der Verkäufer behaubtet nichts davon gewusst zu haben und der Wagen doch erst Tüv bekommen hat und er ja nur Leihe ist... das glaub ich ihm auch.

 

Er will den schaden machen lassen, der hat Termin für Morgen bei sich in der nähe in einer Werkstatt gemacht, die haben geasagt wir können warten und nach ca. 2-3 Stunden wieder abholen.

 

Ich geh nun davon aus, dass er nur notdürftig geflickt wird und das auf Dauer keine Lösung ist.

 

Laut Werkstätten meines Vertrauens und auch meine Erfahrung ist das alles unter 1500-2000,- nicht fachgerecht erledigt zumal beide Seitenteile Lackiert werden müssen weil durch das Schweissen der Lack brennt....

 

Ich will den Verkäufer nun ein Vorschlag machen, unzwar 50% vom Kaufpreis runter oder ich stell ihm die Karre wieder vor der Tür und dann hat der den Gewissen dass sein Fahrzeug diesen Schaden hat und nicht mehr für 3400,- verkaufen kann...

 

im Kaufvertrag steht, dass der Verkäufer dem Haftungsausschluss unterliegt, aber dass man den nicht zurückgeben kann steht da nicht.

 

 

Was meint Ihr, wie ist da die rechtliche Lage???

Lege dich nie mit einem Idioten an, er zieht dich auf seinem Niveau hinunter und schlägt dich mit seiner Erfahrung :D

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das gekauft wie gesehen ist gesetzlich abgeschafft worden, auch wenn es im Kaufvertrag reingeschrieben wird ist es absolut nichtig, das war mal. Solange dort nichts von Bastlerfahrzeug steht

Lege dich nie mit einem Idioten an, er zieht dich auf seinem Niveau hinunter und schlägt dich mit seiner Erfahrung :D

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Hallo,

 

mein Vorredner hat zwar Recht, aber entscheidend ist der Satz: "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung", der in Standardverträgen zu finden ist. Falls das der Fall sein sollte, dann hast Du leider Pech gehabt. Alles Weitere wäre ein Fall für den Anwalt (und Gutachter, Prozess,...), der sich sicherlich gerne die Taschen voll macht. Ich würde auch dazu tendieren, mit dem Verkäufer einen Deal zu machen und die Sache freundlich aus der Welt zu schaffen.

 

Grüße,

 

Alex

 

P.S.: das, mit den "älteren" Päärchen um die 40 (!) diskutieren wir hier aber nicht ;-)

:smbmw: in der Ruhe liegt die Kraft :smbmw:

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Der Verkäufer behaubtet nichts davon gewusst zu haben und der Wagen doch erst Tüv bekommen hat und er ja nur Leihe ist... das glaub ich ihm auch.

 

So wie ich das einschätze, könntest du dem Verkäufer nur dann an den Karren fahren, wenn er den Mangel kannte und vorsätzlich verschwiegen hat. Den Eindruck hast du aber selbst nicht.

Daher: Tragisch, aber Pech gehabt.

 

Stark und groß durch Spätzle mit Soß

 

„Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel.

Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel!

Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft.

Mit Butter wirkt sie fabelhaft.

Erleuchtet mit der Weisheit Fackel,

den Verstand vom größten Dackel!“

Manfred Rommel

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ich sah ein bisschen Rost im Radlauf und als ich fühlen wollte war ich schon mit meiner Hand im Kofferraum! dies gilt für beide Seiten hinten der komplette Radlauf innen ist morsch!!!

 

sowas guckt man sich an,bevor man sowas kauft :klug:...

http://www.world-of-smilies.com/wos_sonstige/sturm.gif
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sowas guckt man sich an,bevor man sowas kauft :klug:...

das muss ich mir jetzt jedentag anhören

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Ist das nicht arglistige Täuschung, wenn der Verkäufer uns mehrmals gesagt hat, dass es ein sehr gepflegts Garagenwagen ist und nicht mehr als die kleinen sichtbaren typischen Roststellen zu finden ist???

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Ist das nicht arglistige Täuschung, wenn der Verkäufer uns mehrmals gesagt hat, dass es ein sehr gepflegts Garagenwagen ist und nicht mehr als die kleinen sichtbaren typischen Roststellen zu finden ist???

wenn er's wirklich nicht wusste, und nie selber am auto zugange war, womöglich sogar die räder in der werkstatt hat wechseln lassen, kann der glaubhaft erklären, warum er davon nichts wusste.

 

also weder wissentlich, noch mutwillig verschwiegender mangel.

da hast du einfach pech gehabt. wenn der sich schon so kulant zeigt, das flicken zu lassen ist das wohl das beste angebot (außer er nimmt das fahrzeug zurück).

Gruß Wolfgang

"Der Andersdenkende ist kein Idiot, er hat sich eben eine andere Wirklichkeit konstruiert" -- Paul Watzlawick --

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ok. kann man denn nachträglich noch wegen dem Preis verhandeln oder hat man dann pech gehabt, weil 3400,- ist er ja mit dem schaden nicht wert und dann kann ich das Fahrzeug selber irgendwo machen lassen.

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genau so sieht es aus.

niemand darf und sollte voraussetzen,das ein verkäufer der kfz.-technik mächtig ist und den zustand seines zu verkaufenden fahrzeug fachlich einschätzen kann.daher denke ich auch, das du da pech hast ! sei zufrieden,wenn der verkäufer guten willen zeigt, sich mit dir iwie zu einigen.

drücke dir den daumen...

gruß harry

ES GAB ZEITEN,DA BIN ICH LIEBER GEKOMMEN; ALS  GEGANGEN

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ok. kann man denn nachträglich noch wegen dem Preis verhandeln

versuchen kann man das. habe ich auch schonmal erfolgreich getan, allerdings wegen im kaufvertrag zugesicherter ausstattung, die der wagen dann doch nicht hatte.

Gruß Wolfgang

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kann man denn nachträglich noch wegen dem Preis verhandeln

 

Einen Rechtsanspruch auf einen nachträglichen Preisnachlass hast du meiner Meinung nach nicht.

Der Verkäufer hat dir ja aber schon eine "Notreparatur" zugesagt.

Ob es sinnvoll ist, da noch weiter zu bohren weiß ich nicht.

 

Ist jetzt natürlich echt ärgerlich für dich/euch, aber man kann eben nicht den günstigeren Preis bei Privatkauf verlangen UND dann noch Gewährleistungsansprüche anmelden.

Vielleicht beim nächsten Mal beim Händler kaufen...

 

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Manfred Rommel

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Vielleicht beim nächsten Mal beim Händler kaufen...

der autos in dieser preisklasse meistens auch nur mit "exportvertrag" unter ausschluss der gewährleistung verkauft.

auch wenn das nicht ganz rechtens sein mag, gibt einem so jemand das geld trotzdem nicht zurück ;-)

da bringts einem dann auch nichts, recht zu haben.

Gruß Wolfgang

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meistens

 

Auch für derartige Deals gilt dann eben "selbst schuld" bzw. Mut zum Risiko.

Denn es gibt durchaus auch seriöse Händler, die Fahrzeuge in der Preisklasse zzgl. Händleraufschlag (;-)) so verkaufen, wie es vom Gesetzgeber vorgesehen ist. Soll heißen, der CRX kostet beim Händler dann eben nicht mehr EUR 3700 sondern wegen mir EUR 4800.

 

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Wenn er dir angeboten hat das Teil machen zu lassen, wird er wohl auch um genau den Betrag den ihm das ganze kostet "verhandlungswillig" sein. Das er das anbietet ist doch mehr als in Ordnung.

 

 

Eine rechtliche Handhabe hast du überhaupt nicht. Du (als Selbstschrauber und jemand dem man ein wenig Ahnung "unterstellen" kann) hast nichts bemerkt, unterstellst aber einem der seiner Werkstatt und den Aussagen vom TÜV Prüfer vertraut und nichts selber macht (sonst hätte das Ding in dem Alter kein durchgestempeltes Checkheft) Wissen um den Schaden und vorsätzlichen Betrug?

 

 

Wenn du mir als Verkäufer, nachdem ich kulanterweise das beheben des Problems auf eigene Koste zugesagt habe, so kommen würdest, würde bei mir die Jalousie fallen und ich würde dich "am lagen Arm verhungern lassen".

 

 

Nimm sein sehr faires Angebot an und gut ist!

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Wenn er dir angeboten hat das Teil machen zu lassen, wird er wohl auch um genau den Betrag den ihm das ganze kostet "verhandlungswillig" sein. Das er das anbietet ist doch mehr als in Ordnung.

 

 

Eine rechtliche Handhabe hast du überhaupt nicht. Du (als Selbstschrauber und jemand dem man ein wenig Ahnung "unterstellen" kann) hast nichts bemerkt, unterstellst aber einem der seiner Werkstatt und den Aussagen vom TÜV Prüfer vertraut und nichts selber macht (sonst hätte das Ding in dem Alter kein durchgestempeltes Checkheft) Wissen um den Schaden und vorsätzlichen Betrug?

 

 

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recht hat er!:applaus:

"Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe"

 

Ich sch....e auf Verbrauchsangaben! Wenn Euch der Verbrauch interessiert dann fahrt POLO!

 

Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz

 

"wer einen grossen Arsch hat muß auch eine grosse Hose haben!"

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Update:

 

War heute da und der Wagen ist nun geflickt worden. Der Verkäufer hat die Kosten voll übernommen. Naja, ist zwar keine professionelle Reparatur, aber nun ist alles dicht und hält Sehr nett von dem Verkäufer.

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hast hoffentlich artig danke gesagt! derartige kulanz bei privatverkäufen ist alles andere als selbstverständlich :-)

Gruß Wolfgang

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derartige kulanz bei privatverkäufen ist alles andere als selbstverständlich

 

Vielleicht auch aus Unkenntniss der gesetzlichen Lage, ein (eingeredetes) schlechtes Gewissen und nicht die nötige Abgebrühtheit, die man im Gebrauchtwagengeschäft wohl haben muss.

 

Und die Folge ist dann, dass der Verkäufer beim nächsten Auto sein Altwagen erst gar nicht mehr privat anbietet, sondern es gleich als Inzahlunggabe abgibt. Der es dann wiederum im Paket an Afrikahändler oder Schlachter weitergibt.

 

Ich kenne einige, die sich den Privatverkaufstreß für ein paar EUR mehr nicht oder nicht mehr antun und solchen Käufervorstellungen und Diskussionen so vorbeugen.

Nächste Woche verreckt nämlich die Lichtmaschine, und dann geht's Gejammere von Fräulein Schwester weiter.

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Vielleicht auch aus Unkenntniss der gesetzlichen Lage, ein (eingeredetes) schlechtes Gewissen und nicht die nötige Abgebrühtheit, die man im Gebrauchtwagengeschäft wohl haben muss.

Das nenn ich nicht als Unkenntnis, sondern als menschlich! Wenn ich ne Karre verkaufe, der sich ohne meines Wissens schon geteilt hat und der Käufer mich darauf anspricht werde ich auch alles dafür tun um auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen, weil ich bin nicht so einer, der andere abzockt. Das nennt man fairness!

 

Dass beim Gerbrauchten das ein oder andere Teil Kaputt geht, ist selbstverständlich und nicht zu vermeiden. damit kann man leben. aber wenn man einen Wagen kauft, der ausdrücklich als gepflegt und Garagenwagen und und und angeboten wird und man stellt fest, dass sich Karosserieteile regelrecht auseinander gelöst haben find ich nicht gut. sowas kenn ich von Oldtimern die restaurierungsbedürftig sind aber nicht von einem Fahrzeug aus ´97 der angeblich nur trocken in der Garage stand und nur bei schönwetter bewegt wurde!!!

 

LICHTMASCHIENE ist für mich ein verschleissteil und noch zu tollerieren!

 

Heute haben wir bei Hnda den Fehlerspeicher auslesen lassen, Fazit: Lambda defekt, 270,- + einbau. Na und??? da jammert keiner und der Verkäufer kann da auch nichts für, das ist halt Pesch, wenn so ein Verschleissteil von jetz auf gleich Kaputt geht.

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du musst dir im klaren sein das du eine alte olle karre gekauft hast da kann bei einem 13 jahre alten auto durchaus ein grosser rostschaden entsehen!

auch wenn er in der garage gestanden hat.....eine garage kann ein feuchtbiotop sein!

wenn du keine ahnung von autos hast solltest du jemanden mitnehmen der diese hat.

dir sollte immer bewusst sein das du eine alte ronte kaufst auch wenn der verkäufer dir erzählt das der wagen gepflegt ist. 13 jahre ist schon mächtig alt.

ich finde manche käufer gehen zu lässig an der privaten autokauf.

 

gruss micha

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Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz

 

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So richtig verstehe ich aber immer noch nicht, warum du den Mangel zumindest nicht ansatzweise bemerkt hast. Von Sachen wie "Garagenwagen" und "Scheckheft" lässt sich doch der gemeine E30-Talker nicht blenden. Und wenn am Radlauf schon Rost zu erkennen war, dann langt man doch mal in Richtung Innenkotflügel!?

 

Weil ich beim Gebrauchtwagenkauf auf solche Überraschungen keine Lust mehr habe, hab ich mein derzeitiges Auto beim Händler gekauft. Hab zwar vielleicht nen Tausender mehr bezahlt als bei nem Privatmann, aber man hat mir vor der Übergabe noch 2 Ausstattungsdetails nachgerüstet, für die ich allein an Teilen 300€ bezahlt hätte und ich hab ne Garantie.

Und die hat sich auch schon bewährt: Eine Woche nach Kauf war das Schloss der Beifahrertür defekt. Angerufen, hingefahren, Leihwagen bekommen, am nächsten Tag Auto frisch gewaschen und repariert bekommen.

Nun fängt die Vanos an zu rasseln. Nach 2tkm und 2 Monaten. Kostenpunkt um 500 Euro. Würde mich normalerweise ankotzen. Aber so...... :D

 

Lange Rede, kurzer Sinn: Entweder richtig hingucken beim Kauf von Privat oder bissl mehr Geld in die Hand nehmen. Bei nem Händler hat man im Falle des Falles auch bessere Chancen im Rechtsstreit, da ihm Ahnung von der Materie unterstellt wird. Und sonst greift die Gewährleistung (wobei Gewährleistung vom Kiesplatzhändler auch so ne Sache ist - selbst erlebt und daher beim Markenhändler gekauft).....

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