Zum Inhalt springen

Frage bezüglich Mietrecht


ChaosProject
 Teilen

Empfohlene Beiträge

Also ich wohne seit 2 Jahren in einer Mietwohnung.Der Vermieter hat sich nie um irgendetwas gekümmert.So kommt es auch das ich bis Heute keinen Cent Kaution gezahlt habe.Jedoch ist es jetzt so das das Haus verkauft wurde.Der neue Vemieter besteht auf die Kaution.Werde aber jetzt die Tage kündigen weil ich wieder in die alte Heimat ziehe.Bin ich dennoch verpflichtet, in den 3 Monaten eine Kaution zu hinterlegen?

Ich hasse Tiere,Menschen,Pflanzen - Steine sind O.K.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen


bin zwar kein anwalt,aber ich würd sagen nein!der mietvertrag wurde ja nicht mit dem neuen vermieter abgeschlossen,sondern mit dem alten!

http://www.world-of-smilies.com/wos_sonstige/sturm.gif
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

spielt in meinen augen keine rolle,hab nen mietvertrag mit mister x y abgeschlossen,und wenn der keine kaution wollte,dann iss das sein problem!wenn der käufer, der das haus gekauft hat, das anders sieht,geht da wohl nur der gang zum anwalt!ich würd da nüschts bezahlen!

http://www.world-of-smilies.com/wos_sonstige/sturm.gif
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sehe ich auch so, er müsste dann denke ich einen neuen Mietvertrag aufsetzen um dann eine Kaution verlangen zu können......wenn ich falsch liege bitte um korrektur!

 

Er kann zwar hingehen und die Mieten zb erhöhen, aufgrund irgendwelcher anstehenden Sanierungen aber nachträglich einfach Kautionen einziehen, denke ich nicht das das sooo einfach, geht, ausserdem wenn du eh kündigst ist das dann nicht so, das du die sowieso wieder bekommst?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

hallo zusammen zufällig studiere ich Jura und kann vll helfen ;)

 

also so wie ich das sehe, kommt es drauf an, ob in denem alten Vertrag mit dem ehemaligen Besitzer steht, das du eine Kaution zu bezahlen hast.

 

Wenn es dort steht, du diese aber nie gezahlt hat, kann der neue Vertragspartner dich zwingen diese Sicherheit zu geben.

 

Du musstest die Kaution sowieso zahlen, nur war es dem alten Vermieter wohl egal.

Dem neuen scheint es nicht egal zu sein also musst du zahlen.

 

Selbst wenn du sofort die Wohnung kündigst(Fristen beachten) dann brauch der aktuelle vermieter eine Sicherheit, damit er etwas in der Hand hat für den Fall, dass du etwas in der Wohnung zerstört oder beschädigt hast.

 

Also meiner Meinung nach kommst du nicht drum herum die Kaution zu zahlen!

 

Viel Erfolg

 

Marcel

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

hallo zusammen zufällig studiere ich Jura und kann vll helfen ;) also so wie ich das sehe, kommt es drauf an, ob in denem alten Vertrag mit dem ehemaligen Besitzer steht, das du eine Kaution zu bezahlen hast. Wenn es dort steht, du diese aber nie gezahlt hat, kann der neue Vertragspartner dich zwingen diese Sicherheit zu geben. Du musstest die Kaution sowieso zahlen, nur war es dem alten Vermieter wohl egal. Dem neuen scheint es nicht egal zu sein also musst du zahlen. Selbst wenn du sofort die Wohnung kündigst(Fristen beachten) dann brauch der aktuelle vermieter eine Sicherheit, damit er etwas in der Hand hat für den Fall, dass du etwas in der Wohnung zerstört oder beschädigt hast. Also meiner Meinung nach kommst du nicht drum herum die Kaution zu zahlen!

 

Aber für den Fall, das im "alten" Vertrag auf die Kaution verzichtet wird, bzw diese nicht in diesem Vertrag erwähnt wurde, dann muss er sie doch auch nicht zahlen, sehe ich das richtig?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn es dort steht, du diese aber nie gezahlt hat, kann der neue Vertragspartner dich zwingen diese Sicherheit zu geben.

 

kenn glaub ich kein vermieter,der ne kaution im mietvertrag festgeschrieben hat,und die dann nich haben will!aber das wird dem TE sein geheimnis bleiben! :frage:

http://www.world-of-smilies.com/wos_sonstige/sturm.gif
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

wenn im **alten** Vertrag(vertrag kann nicht alt sein weil er ja immernoch Bestand hat, nur der Vertragspartner hat gewechselt) steht, das KEINE kaution zu zahlen ist, dann bleibt das auchso,ausser der neue Vermieter setzt einen neuen Vertrag auf.

Seht im **alten** vertrag allerdings, dass eine Kaution in der höhe von XY zu zahlen ist, muss der aktuelle mieter dem neuen Vertragspartner egal wann er auszieht diese Kaution noch zahlen.

 

>Edit: genau genommen ist es sogar so: Man zahlt meisten die Kaution bei der Wohnungsübergabe oder beim unterschreiben des Vertrages(auch dies ist im Vertrag gestgehalten bzw im Übergabeprotokoll) wenn dies im vertrag steht, man es als mieter aber nie gemacht hast, ist der Vertrag ungültig und der Vermieter könnte dich jederzeit aus der Bude schmeißen, da DU ihm die Kaution zahlen musst.

 

Also mal vertrag genau lesen ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich würd auf kein Fall zahlen wenn ich in 3 monaten Ausziehe. Und wenn der Vermieter drauf besteht obwohl er weis das du gehst grenzt das an dreistigkeit! Mehr als ein müdes lächeln bekommt der von mir nicht..

 

" Wie die Rechtslage beim Eigentümerwechsel aussieht

Berlin - Nicht nur im aktuellen Fall der Landesentwicklungsgesellschaft NRW wechseln immer wieder Immobilien den Eigentümer. Und immer wieder sind dann Mieter in Angst um ihre Wohnung, ihren Mietvertrag, ihre Rechte. Wird ein Haus verkauft, gilt immer der Grundsatz: Kauf bricht nicht Miete. Solange die Mietwohnung nicht in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird, ändert sich für die betroffenen Mieter (fast) nichts:

 

Der Käufer von Haus oder Wohnung tritt in den bestehenden Mietvertrag ein, sagt das Gesetz. Er kann nicht verlangen, dass Mieter einen neuen Mietvertrag abschließen oder in Verhandlungen über einen neuen Mietvertragstext eintreten.

Miete sollte man nicht voreilig an den Haus- oder Wohnungskäufer zahlen. Der kann die Miete erst dann beanspruchen, wenn er seine Berechtigung nachgewiesen hat, etwa mittels eines Grundbuchauszuges. Ohne Risiko kann an den "Neuen" gezahlt werden, wenn der bisherige Vermieter die Mieter dazu auffordert.

Der neue Vermieter hat kein besonderes Kündigungsrecht. Wie auch der frühere Vermieter kann er nur kündigen, wenn er einen der im Gesetz aufgeführten Kündigungsgründe hat, beispielsweise Eigenbedarf. Außerdem muss er die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten, je nach Wohndauer des Mieters zwischen drei und neun Monaten. Ausnahme: Hat der neue Eigentümer das Haus oder die Wohnung in der Zwangsversteigerung erworben, so kann er - vom Zuschlag an gerechnet - mit Dreimonatsfrist kündigen.

Der neue Eigentümer hat kein automatisches Mieterhöhungsrecht. Er kann die Miete nur unter den gleichen Voraussetzungen erhöhen, wie es auch der alte Vermieter hätte tun können - unter anderem muss die Miete bei Zugang des Erhöhungsschreibens seit einem Jahr unverändert gewesen sein, und die neue Miete darf die ortsübliche Miete nicht übersteigen und innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent erhöht werden.

Anzeige

Mieter können nur dann eine Rückzahlung der Mietkaution verlangen, wenn das Mietverhältnis beendet ist. Daran ändert ein Eigentümer- oder Vermieterwechsel nichts. Zurückzahlen muss die Kaution der neue Eigentümer. "

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

Der Käufer von Haus oder Wohnung tritt in den bestehenden Mietvertrag ein, sagt das Gesetz. Er kann nicht verlangen, dass Mieter einen neuen Mietvertrag abschließen oder in Verhandlungen über einen neuen Mietvertragstext eintreten.

Miete sollte man nicht voreilig an den Haus- oder Wohnungskäufer zahlen. Der kann die Miete erst dann beanspruchen, wenn er seine Berechtigung nachgewiesen hat, etwa mittels eines Grundbuchauszuges. Ohne Risiko kann an den "Neuen" gezahlt werden, wenn der bisherige Vermieter die Mieter dazu auffordert.

Der neue Vermieter hat kein besonderes Kündigungsrecht. Wie auch der frühere Vermieter kann er nur kündigen, wenn er einen der im Gesetz aufgeführten Kündigungsgründe hat, beispielsweise Eigenbedarf. Außerdem muss er die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten, je nach Wohndauer des Mieters zwischen drei und neun Monaten. Ausnahme: Hat der neue Eigentümer das Haus oder die Wohnung in der Zwangsversteigerung erworben, so kann er - vom Zuschlag an gerechnet - mit Dreimonatsfrist kündigen.

Der neue Eigentümer hat kein automatisches Mieterhöhungsrecht. Er kann die Miete nur unter den gleichen Voraussetzungen erhöhen, wie es auch der alte Vermieter hätte tun können - unter anderem muss die Miete bei Zugang des Erhöhungsschreibens seit einem Jahr unverändert gewesen sein, und die neue Miete darf die ortsübliche Miete nicht übersteigen und innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent erhöht werden.

Anzeige

Mieter können nur dann eine Rückzahlung der Mietkaution verlangen, wenn das Mietverhältnis beendet ist. Daran ändert ein Eigentümer- oder Vermieterwechsel nichts. Zurückzahlen muss die Kaution der neue Eigentümer. "

 

der Neue vermieter ändert doch nichts am Vertrag oder sonst etwas sondern er besteht einfach auf den Inhalt des vertrages was der alte vermieter wohl nicht so genau genommen hat.

 

Wenn du dem neuen Vermieter jetzt dumm kommst, dann kann er dich innerhalb von 2 wochen aus der bude werfen. und dann steht der TE dumm da.

 

Ausserdem hat der neue vermieter doch sehr wohl einen Kündigungsgrund und zwar das der Mieter(also der TE) von anfang an den vertrag nicht eingehalten hat.

 

 

Aber wir sollten erstmal abwarten was in dem vertrag genau steht vorher ist alles viel gerede ohne klare Fakten;-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

mh also ich weiß nicht wie dein textverständniß so ist, aber wenn ich das richtig lese schreibt der TE, dass er keine Kaution gezahlt hat, weil sich der alte vermieter nie darum gekümmert hat.

 

Wenn er nie eine Kaution hätte zahlen müssen, dann hätte es auch nichts gegeben um was sich der alte vermieter hätte nicht kümmern können weil alles okay gewesen wäre.

 

Ausserdem beinhalten Immobilienmietverträge zu ich schätze mal 90% eine Kaution ausser es sind Grundstücke oder Garagen etc.

 

Ist doch auch klar, wenn in der Bude eine gute EBK drinn ist, und die später Kratzer hat und Türen fehlen, dann muss der Vermieter ja irgendeine Sicherheit haben, dass der mieter für den Schaden aufkommen kann.

 

Daher die Kaution :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

wenn im **alten** Vertrag(vertrag kann nicht alt sein weil er ja immernoch Bestand hat, nur der Vertragspartner hat gewechselt) steht, das KEINE kaution zu zahlen ist, dann bleibt das auchso,ausser der neue Vermieter setzt einen neuen Vertrag auf.

Seht im **alten** vertrag allerdings, dass eine Kaution in der höhe von XY zu zahlen ist, muss der aktuelle mieter dem neuen Vertragspartner egal wann er auszieht diese Kaution noch zahlen.

 

>Edit: genau genommen ist es sogar so: Man zahlt meisten die Kaution bei der Wohnungsübergabe oder beim unterschreiben des Vertrages(auch dies ist im Vertrag gestgehalten bzw im Übergabeprotokoll) wenn dies im vertrag steht, man es als mieter aber nie gemacht hast, ist der Vertrag ungültig und der Vermieter könnte dich jederzeit aus der Bude schmeißen, da DU ihm die Kaution zahlen musst.

 

Also mal vertrag genau lesen ;)

 

dann muss der mieter den "neuen"vertrag aber auch erstmal unterschreiben,und ich denk mal,dat wird der nich machen

http://www.world-of-smilies.com/wos_sonstige/sturm.gif
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

aber wenns nich im vertrag steht,dann brauch er auch nix löhnen :meinung:

letztendlich kann nur der TE aufschluss geben,oder die krake aus oberhausen!....ah ne,die hat ja den löffel geworfen.....:D

http://www.world-of-smilies.com/wos_sonstige/sturm.gif
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Weiss ja keiner genau was da drin steht, das ist es ja , wenn da drin steht Kaution, dann muss er die auch löhnen auch wenn der Vorbesitzer das nicht verlangt hat....

 

steht das nicht drin, dann kann der neue Besitzer das auch nicht verlangen, bin ich da richtig nun im Bilde?

 

Bleibt nun abzuwarten, was der TE nun sagt, was da drin steht..... alles andere sind nur Vermutungen!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung einer Mietkaution. Haben Vermieter und Mieter hierzu im Mietvertrag nichts vereinbart, hat der Vermieter auch keinen Anspruch auf Zahlung einer Kaution.

 

Punkt aus.:poppkorn:

Geh aufrecht wie die Bäume, Lebe Dein Leben so stark wie die Berge, Sei sanft wie der Frühlingswind, Bewahre die Wärme der Sonne im Herzen und der große Geist wird immer mit Dir sein.:klug:

 

 

http://e30-talk.com/bilder/signaturepics/sigpic886_1.gif

 

http://www.imgbox.de/show/up/Kartal/Touring/6er_x677.JPG

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Generell, wenn im Mietvertrag keine Kaution schriftlich hinterlegt ist, oder selbige zum Abschluß des Mietverhältnises vorraussetzung ist, läuft da nachträglich nichts mehr.

Kaution ist generell kein Muß.

Auch dann nicht wenn ein Eigentümerwechsel am Objekt entsteht.

Wenn an der Bude sowieso nie irgend etwas vom Eigentümer gemacht wurde, da der auf Durchzug eingestellt war, könnte der bei mir wollen was er möchte.

Evtl. versucht der neue Besitzer nur (durch eine nachträgliche Kaution) eine evtl. Sanierung nach Auszug von Dir zu finanzieren.

T = Total

Ü = Überflüssiger

V = Verein

:motz:

 

Suche :

 

  • Borbet A bzw.B in 9 J x16 oder BBS RS
  • Sitzabdeckung hinten für Sportsitze (Cabrio)
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also es ist so das im Vertrag die Klausel mit der Kaution vorhanden ist.Das eine Kaution zu entrichten ist.

Der alte Eigentümer hat aber nie darauf bestanden und so geriet es in Vergessenheit.

Der neue Eigentümer hat vorgeschlagen, jeden Monat 100 Euro extra zu entrichten.

Ich hasse Tiere,Menschen,Pflanzen - Steine sind O.K.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich denke der neue Vermieter geht davon aus das du weiter dort wohnen möchtest, ansonsten sehe ich nicht viel Sinn darin nachträglich eine Kaution anzufordern.

 

Setze den neuen Vermieter doch erstmal von deinen Plänen in Kenntnis bevor du hier versuchst mit ungelegten Eiern ein Omelett zu zaubern.

 

:-UU

Gruß tiijey

 

 

 

http://www.danasoft.com/sig/done7.jpg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Lädt...
 Teilen

×
  • Neu erstellen...