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Diese elende Regierung treibt es langsam zu weit!


Der IFA
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Ich hab gedacht der Shopblogger, Der Spiegel und Heise scherzen.

Aber so wie das aussieht ist das bitterer ernst!

Ich hoffe für euch alle daß Ihr euch ausmalen könnt was dann im Internet passiert.

 

Der Talk? 22:00-06:00 Online.

E30.de? -Offline-

Eure privaten Websites? -Alle kaputt-

 

Diese Regierung die bis jetzt noch nichts wirklich gutes gebracht hat und stumpf versucht Ihre Linie durchzudrücken und dabei das Volk -von welchem alle Gewalt ausgeht- dabei überhaupt nicht gefragt, ja schlimmer noch, systematisch verdummt und gegeneinander aufgehetzt hat ist meiner Meinung nach das schlimmste was uns passieren konnte. Nach dem Trommelfeuer ins Gesicht, respektive Atomwiedereinstieg, Stuttgart21, 5€ Mehr für Hartzer, Wirtschaftskrise und einhergehender schleichender Erhöhung der Steuern jetzt knallharte Zensur! Es wird JEDER Bürger unter Generalverdacht gestellt. Es wird sich doch keiner mehr einen kritischen Text trauen, aus Angst mit Pädophilenvorwürfen und Bußgeldern überzogen zu werden.

 

 

 

Regierung.

(Ein liebes bist Du mir nicht wert.)

Falls Du das lesen solltest: Ich bin der den Du eigentlich vertreten sollst. Das sagen meine Grundrechte als deutscher Bürger. Du tust genau das Gegenteil. Stempelst mich ab als dumm, obwohl ich das nicht bin. Handelst nicht in meinem Sinne, sondern in dem Deiner Geldgeber, nur mit dem Motiv Deine Taschen immer voller zu machen. Du stellst mich unter Generalverdacht ein Verbrecher, Terrorist oder Pädophiler zu sein, obwohl das auch nicht stimmt. Ich habe in meinem Leben noch keinen Gerichtssaal von innen gesehen. Mein Führungszeugnis ist sauber. Ich habe nie die Absicht gehabt jemandem weh zu tun oder gar zu töten.

In diesem Klima möchte ich nicht leben. Du magst ausgesorgt haben wenn Deine Legislaturperiode vorbei ist, ich nicht. Ich darf es ausbaden und meinen Enkeln erklären warum Google nur noch leere Seiten ausspuckt und warum sie ungeschönte Nachrichten von ausländischen Freunden per E-Mail geschickt bekommen müssen.

Danke dir dafür.

 

Wenn das so weiter geht wandere ich aus. Holland oder der Skandinavische Raum sind Länder die mir gefallen. Alternativ schließe ich mich eines Tages mit vielen anderen Bürgern zusammen und werde Dir den Hintern versohlen. Überlege also gut was Du tust.

Dein

Kleiner Bürger.

 

Sorry. das musste raus.

http://s1.directupload.net/images/130214/temp/uphiaika.jpg

Ein Viertel hätten wir.

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Alternativ schließe ich mich eines Tages mit vielen anderen Bürgern zusammen und werde Dir den Hintern versohlen.

 

Ich bin dabei!

 

http://www.youtube.com/watch?v=3U4xYtcbNWY

zähle bis zwölf...

http://www.sysprofile.de/id176365

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Alternativ schließe ich mich eines Tages mit vielen anderen Bürgern zusammen und werde Dir den Hintern versohlen.

 

Macht doch eh keiner.....

toschu: wer Saxes verfälscht oder nachmacht oder nachgemachte oder verfälschte Saxes in Umlauf bringt, wird mit Gulasch nicht unter 4 Pötten bestraft!

toschu: <- wünscht allen sachsmännern die richtige sachsfrau
M3_M30_Steffsaxe du bist ne geile sau 
Freak e30:  ich kenne deine koch künste zwar nicht,aber ob du am saxens salat rannkommst 
[Heute 05:50] Keeg: ja, deine mission hat einen hauch von kolumbus und missionarsarbeit

 

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Alternativ schließe ich mich eines Tages mit vielen anderen Bürgern zusammen und werde Dir den Hintern versohlen.

 

Macht doch eh keiner.....

 

Warum denn? Was haste zu verlieren? Angst vor Bullen? :heuldoch:

http://s1.directupload.net/images/130214/temp/uphiaika.jpg

Ein Viertel hätten wir.

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Alternativ schließe ich mich eines Tages mit vielen anderen Bürgern zusammen und werde Dir den Hintern versohlen.

 

Macht doch eh keiner.....

 

Warum denn? Was haste zu verlieren? Angst vor Bullen? :heuldoch:

 

Hier gehts nicht um mich sondern um dei 99% der anderen Deutschen die nicht auf die Straße gehen. Dazu werde ich aber auch zählen, da ich einfach viel zu faul dazu bin. :freak:

toschu: wer Saxes verfälscht oder nachmacht oder nachgemachte oder verfälschte Saxes in Umlauf bringt, wird mit Gulasch nicht unter 4 Pötten bestraft!

toschu: <- wünscht allen sachsmännern die richtige sachsfrau
M3_M30_Steffsaxe du bist ne geile sau 
Freak e30:  ich kenne deine koch künste zwar nicht,aber ob du am saxens salat rannkommst 
[Heute 05:50] Keeg: ja, deine mission hat einen hauch von kolumbus und missionarsarbeit

 

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Hier gehts nicht um mich sondern um dei 99% der anderen Deutschen die nicht auf die Straße gehen. Dazu werde ich aber auch zählen, da ich einfach viel zu faul dazu bin. :freak:

 

:klatsch: Meister, es geht hier um Dein schwer erkämpftes Recht! Meinst die Wende wär mit ner Einstellung wie Deiner passiert?

http://s1.directupload.net/images/130214/temp/uphiaika.jpg

Ein Viertel hätten wir.

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Insgesamt stimme ich dem IFA zu 100% zu, wir brauchen das nicht und es geht auch vorrangig gar nicht darum kleine Kinder zu schützen.

 

Für die Diskussion werfe ich mal das hier in den Raum...Punkt 5 ist dabei von Relevanz fürs Forum.

 

http://www.fsm.de/de/jmstv-2011

 

Eine Zensur findet nicht statt vielleicht...

Gruß Mirko

http://abload.de/img/cimg5731.1j6j7f.jpg

 

Die 3er-Reihe :sabber:

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Hier gehts nicht um mich sondern um dei 99% der anderen Deutschen die nicht auf die Straße gehen. Dazu werde ich aber auch zählen, da ich einfach viel zu faul dazu bin. :freak:

 

:klatsch: Meister, es geht hier um Dein schwer erkämpftes Recht! Meinst die Wende wär mit ner Einstellung wie Deiner passiert?

 

 

Der Staat war aber auch schon dermaßen am Boden, das ganze ist nicht zu vergleichen!

toschu: wer Saxes verfälscht oder nachmacht oder nachgemachte oder verfälschte Saxes in Umlauf bringt, wird mit Gulasch nicht unter 4 Pötten bestraft!

toschu: <- wünscht allen sachsmännern die richtige sachsfrau
M3_M30_Steffsaxe du bist ne geile sau 
Freak e30:  ich kenne deine koch künste zwar nicht,aber ob du am saxens salat rannkommst 
[Heute 05:50] Keeg: ja, deine mission hat einen hauch von kolumbus und missionarsarbeit

 

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Bin auch dabei!!!!!

 

Ich kann das auch alles nicht mehr hören und wenn sie meinen uns auch noch in den Bereich einzugreifen, dann sollte man echt ne "andere" Partei wählen und auf die Strasse gehen....

 

Kann doch echt nicht mehr sein, aber Hauptsache die Politiker haben auch noch Steuervorteile, und unsere gehen nur noch hoch.....

 

Aber was will man als "kleiner" Mann schon tun???

 

Da müssten mehr zusammenkommen um was zu unternehmen.....aber das kann man auch vergessen...

 

also was machen wir??? :motz::kotz:und schließlich....:-(

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Die meisten haben nach der Einführung des Kapitalismus vergessen, wer aufstehen sollte und Gemeinsam für seine Recht kämpft...

ist die Zeit der im Keller hockenden Menschen in grünen Jacken und langen Haaren wirklich vorbei?

Weinflaschen haben noch kein Pfand und sind nich PET...;-)

Gott hat das Turboloch erfunden um Saugmotoren eine Chance zu geben

:hase::peitsche:

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Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

 

Eine Kennzeichnung ist nicht Pflicht. Die Seiten sind weiter vollständig online.

Nur Browser, die mit eingestellten Kinderschutz arbeiten blenden die NICHT gekennzeichneten Seiten aus.

 

Inhalte die AUSDRÜCKLICH für Kinder bis 16 Jahre sind müssen halt gekennzeichnet sein, damit die Kids sich das angucken können. Das ist dann halt in der Verantwortung der Eltern. Da die meissten Eltern aber gar keine Software zum Schutze Ihrer Kinder einsetzen.... (werden wir hier auf weiter Besuch von kleinen Kindern haben).

 

Viel Aufriss um nichts. Um mal wieder auf der Regierung (die bestimmt ne ganze Menge Fehler hat, aber dabei nicht (zumindest nach 5 Minuten Recherche)) rumzuhacken.

 

Wenn, dann macht es doch wenigstens richtig, und nicht wie die Bildzeitung!

Wo ist das Problem?

Ich seh' keins!


Bearbeitet: von VD

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Für Dich doch gerne nocheinmal. http://www.shopblogger.de/blog/archives/11176-Shopblogger-ab-1.-Januar-2011.html

Vielleicht sollte man bevor man allzu abgeklärt rangeht mal zwischen den Zeilen lesen. ;-) Dann sieht man auch das Problem von ganz alleine.

http://s1.directupload.net/images/130214/temp/uphiaika.jpg

Ein Viertel hätten wir.

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Ja, aber alleine als "kleiner dummer Bürger" macht man da nicht viel. Schaut euch die letzten strittigen Entscheidungen an... der Bürger hat oft das Nachsehen... zum :kotz:

Und selbst eine große Anzahl an Gegenern wird von der Politik aus finanziellem Interesse (oder Interesse der Geldgeber) mal ruck zuck übergangen, trotz Schlichtungsversuchen bla bla bla... Traurig traurig :-(

Gruß Christopher

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Für Dich doch gerne nocheinmal. http://www.shopblogger.de/blog/archives/11176-Shopblogger-ab-1.-Januar-2011.html

Vielleicht sollte man bevor man allzu abgeklärt rangeht mal zwischen den Zeilen lesen. ;-) Dann sieht man auch das Problem von ganz alleine.

 

Und ich erkenne immer noch kein Problem.

Man muss die Seite ja nicht kennzeichnen. Und man ist NICHT verpflichtet ne Sperre einzubauen.

Das Sperren übernehmen die Kinderbrowser bei nicht gekennzeichneten Seiten automatisch.

Da fast alle Bürger im Internet ohne die Kindereinstellungen surfen, werden auch weiterhin für diese alle Seiten sichtbar sein.

 

Strafen gibt es NUR für eine Kennzeichnung, die nicht der Wahrheit entspricht. Also wenn die Altersstufe zu gering eingestellt ist. Für keine Kennzeichnung gibt es auch keine Strafe.

 

Nu erklär' mir doch mal bitte GENAU, wo Dein Problem liegt.

 

Als Ergänzung (Wichtige Passagen sind rot markiert!):

 

 

JMStV-2011: Häufig gestellt Fragen

Voraussichtlich am 1. Januar 2011 wird der neugefasste Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in Kraft treten. Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf einige Fragen, die in diesem Zusammenhang häufig gestellt werden. Die Informationen werden kontinuierlich erweitert.

 

 

 

Bin ich nach dem neuen JMStV verpflichtet, mein Angebot zu kennzeichnen?

 

Nein. Grundsätzlich gilt: Inhalte können im Internet frei angeboten werden, ohne dass der Anbieter aus jugendschutzrechtlicher Sicht aktiv werden muss.

Von diesem Grundsatz gibt es zwei Ausnahmen:

  • Inhalte, die nur für Nutzer ab 12 Jahren geeignet sind und nicht von Inhalten, die für jüngere Kinder bestimmt sind, getrennt gehalten werden
  • Inhalte, die nur für Nutzer ab 16 oder 18 Jahren geeignet sind.

Sollte eine der Ausnahmen auf Ihr Angebot zutreffen, sind Sie auch schon bisher dazu verpflichtet, eine der folgenden Maßnahmen zu ergreifen um die gesetzliche Handlungspflichten zur gesetzeskonformen Ausgestaltung zu erfüllen:

 

  • Nutzung von Sendezeitbegrenzungen
  • Vorschalten technischer oder sonstiger Mittel
    • das Programmieren für ein Jugendschutzprogramm, also die Altersklassifizierung, ist nach dem neuen JMStV ein Unterfall von dieser Möglichkeit, vgl. § 5 Abs. 5 Nr. 1, § 11 Abs. 1 JMStV-2011

     

 

 

Ich möchte mein Angebot nicht kennzeichnen. Ist mein Angebot deswegen dann nicht mehr zugänglich? Besteht eine de-facto-Kennzeichnungspflicht?

 

Die Klassifizierung wird ausschließlich von nutzerautonomen Jugendschutzprogrammenz.B. auf Computern, die Eltern für ihre Kinder sicher konfiguriert haben. Die Strenge der Filterung kann dabei von den Eltern individuell eingestellt werden. Sie können optional festlegen, dass nur gekennzeichnete Inhalte angezeigt werden,ausgelesen,

Soweit eine Seite nicht klassifiziert ist, wird sie demnach nur unter folgenden Voraussetzungen nicht angezeigt:

 

  • Am Computer des Endnutzers ist aktiv ein Jugendschutzprogramm eingerichtet worden. Die Entscheidung, ob ein Jugendschutzprogramm installiert wird und wie dies konfiguriert ist, obliegt allein dem Nutzer, z.B. den Eltern, die einen Computer für ihr Kind sicher gestalten wollen.
  • Das Jugendschutzprogramm ist zusätzlich so konfiguriert (optional), dass nicht gekennzeichnete Seiten nicht angezeigt werden.

Soweit Schulen entsprechende Filter einsetzen und diese „strikt“ konfigurieren, gilt das auch für diesen Fall. Schulfilter sind aber auch heute schon installiert und abhängig von der Entscheidung der jeweiligen Schule bzw. Kinder- und Jugendeinrichtung als strikt oder weniger strikt konfigurierbar. Jugendschutzprogramme beinhalten natürlich weitere Mechanismen (z.B. Blacklist, Whitelist) sowie die Möglichkeit der manuellen Freigabe oder Sperrung einzelner Websites. Die Alterskennzeichnung tritt lediglich als neues Instrument hinzu, um die Entscheidung der Filterprogramme einfacher und die Qualität der Filterung besser zu machen.

 

Ich muss also in jedem Fall selbst feststellen, ab welchem Alter mein Angebot ist? Wie soll das gehen?

Der JMStV geht davon aus, dass Anbieter selbst einschätzen müssen, ab welcher Altersstufe ihr Angebot freizugeben ist. Dies gilt auch nach der derzeit geltenden Rechtslage. Hintergrund ist, dass jeder Anbieter für Inhalte, die er selbst aktiv „unter die Leute bringt“, verantwortlich ist. Wenn ein Anbieter also z.B. gewalthaltige Bilder frei verbreitet, dann ist er auch jugendmedienschutzrechtlich dafür verantwortlich. Dies gilt online genauso wie offline.

Es kann in der Tat schwierig sein, die „passende“ Altersstufe zu bestimmen. Bei unproblematischen Inhalten wird dies in der Regel kein Problem sein. Bei Inhalten aber, die z.B. Erotik oder Gewalt beinhalten, wird eine Einschätzung schwieriger. Hier besteht die Möglichkeit für den Anbieter, sich in Zweifelsfällen beraten zu lassen. Bestimmte Anbieter müssen auch bereits nach geltendem Recht einen Jugendschutzbeauftragten benennen und ihn in allen jugendschutzrechtlichen Fragen ihres Angebots konsultieren (vgl. § 7 JMStV). Zudem wird es ab 2011 Klassifizierungssysteme geben, die dem Anbieter dabei helfen, seinen Inhalt zutreffend zu bewerten. Für private Anwender (z.B. Blogger, private Webseiten) wird die Benutzung des Klassifizierungssystems selbstverständlich kostenlos sein. Dies gilt auch für Nichtmitglieder der FSM.

 

Was ist, wenn ich mein Angebot ändere? Muss ich immer wieder neu klassifizieren?

 

Eine neue Klassifizierung ist nur dann nötig, wenn die Änderungen jugendmedienschutzrechtlich relevant sind. Das ist z.B. dann der Fall, wenn auf einer neutralen Seite, die sich mit PC-Hardware beschäftigt, plötzlich gewalthaltige oder erotische Bilder eingestellt werden.

 

 

Ich habe user generated content in meinem Angebot. Muss bzw. kann ich das auch klassifizieren? Muss ich den Content überwachen?

Man kann diese Inhalte klassifizieren, eine Verpflichtung besteht aber nicht. Voran zu stellen ist hierbei, dass Plattformanbieter nicht für Drittinhalte haften, solange sie keine Kenntnis davon haben. Plattformanbieter sind also ganz allgemein hinsichtlich unbekanntem Inhalt von Dritten (Foreneinträge, Kommentare etc.) jugendmedienschutzrechtlich nicht in der Pflicht, solange keine Kenntnis besteht. Auch eine Überwachungspflicht besteht nicht.

Die Kennzeichnung einer ganzen Plattform mit user generated content ist aber möglich. Sie setzt laut JMStV voraus, dass gewisse Standards erfüllt sind, etwa das Anbieten von Notice-and-Takedown-Verfahren (Meldemöglichkeit von für die angegebene Altersstufe ungeeigneten Inhalten). Soweit dies der Fall ist, kann der Anbieter also auch Plattformen mit user generated content klassifizieren, selbst wenn dort zwischenzeitlich einzelne Inhalte von Dritten eingestellt sind, die nicht der angegebenen Altersstufe entsprechen. Soweit der Anbieter hiervon Kenntnis erhält (etwa dadurch, dass ein Nutzer die Meldemöglichkeit nutzt), muss er den Inhalt entfernen oder das Gesamtangebot mit einer höheren Altersstufe kennzeichnen. Er kann also die Altersstufe festsetzen, die er bei der Bearbeitung von Meldungen über ungeeignete Inhalte selbst als Beurteilungsstufe ansetzt. Die Verantwortung des Hosters bzw. Plattformanbieters für Inhalte Dritter ab Kenntnis gilt aufgrund der europarechtlichen Vorgabe auch schon heute und unabhängig von Fragen des Jugendmedienschutzes, vgl. § 10 TMG.

 

 

Gibt es gangbare Alternativen zum Labeln von Inhalten?

 

Ja. Grundsätzlich gilt wie bereits beschrieben: Der Anbieter kann Inhalte für die Altersstufen „ab 0 Jahren“ und „ab 6 Jahren“ frei anbieten. Es ist insofern zwischen gesetzeskonformem Angebot und zutreffender Klassifizierung zu differenzieren. Angebote dieser Altersstufe sind jugendmedienschutzrechtlich gesetzeskonform, obwohl sie weder klassifiziert sind, noch sonstige Maßnahmen des Anbieters ergriffen wurden.

Dies gilt auch für Inhalte „ab 12 Jahren“, soweit diese von für jüngere Kinder bestimmten Angeboten getrennt gehalten werden. Eine Pflicht zum Handeln besteht in der Regel also nur dann, wenn Inhalte „ab 16 Jahren“ oder „ab 18 Jahren“ angeboten werden.

Hier hat der Anbieter die Möglichkeit, einen Weg des § 5 Abs. 5 JMStV-2011 zu wählen:

 

  • die Nutzung von Sendezeitbegrenzungen oder
  • Wahrnehmungserschwerung durch Nutzung technischer Mittel (also z.B. das Programmieren für ein Jugendschutzprogramm durch die Kennzeichnung mit einer Altersstufe)

 

Es gibt noch gar keine Jugendschutzprogramme und keine Kennzeichnungsstandards hierfür. Ist das ganze System nicht inneffektiv und von wirtschaftlichen Interessen getrieben?

Der Kennzeichnungsstandard für Jugendschutzprogramme wird derzeit diskutiert. Laut Gesetz (§ 12 JMStV-2011) müssen sich hier verschiedene Institutionen unter dem Dach der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), d.h. der zentralen staatlichen Stelle, einigen. Hierzu gehören laut Gesetz die anerkannten Selbstkontrollen, die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio. Zu konsultieren sind in diesem Zusammenhang auch die obersten Landesjugendbehörden.

Die Jugendschutzprogramme selbst können durch die anerkannten Selbstkontrolleinrichtungen (mit „Veto-Recht“ für die KJM) oder durch die KJM anerkannt werden (vgl. § 11 Abs. 3 JMStV-2011). Das gesetzlich festgelegte und ausschlaggebende Kriterium ist hier der „Stand der Technik“ (vgl. § 11 Abs. 2 JMStV-2011), d.h. die Anerkennung wird an ein verobjektivierbares Merkmal geknüpft, was die Leistungsfähigkeit des Programms widerspiegeln wird. Dies ist ein Fortschritt zum bestehenden Gesetz, welches keine näheren Kriterien für die Anerkennung nennt. Die bisherige Rechtslage hat dazu geführt, dass in den sieben Jahren seit Bestehen des JMStV kein Jugendschutzprogramm anerkannt wurde. Die neue Regelung führt ein pragmatisches, transparentes Kriterium ein. Die Bewertung von Jugendschutzprogrammen wird damit effektiver ausgestaltet werden.

Die Kennzeichnung der Inhalte hat dabei folgende Zweckrichtung: Je mehr Inhalte bereits gelabelt sind, wenn das Jugendschutzprogramm anerkannt wird, desto mehr Inhalte können bereits aufgrund des Labels altersdifferenziert und zutreffend ausgelesen werden.

 

Ich habe meine Webseite gekennzeichnet, vielleicht aber versehentlich mit einer falschen Altersstufe. Besteht die Gefahr, dass ich ein Bußgeld zahlen muss?

 

Die Gefahr eines Bußgeldes besteht nur dann, wenn die Altersstufe vorwerfbar falsch gewählt wurde. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Anbieter wider besseres Wissen gehandelt hat. Ob ein Bußgeld zu verhängen ist oder nicht, entscheidet die zuständige Aufsichtsbehörde und berücksichtigt dabei die Umstände des Einzelfalls.

Die Gefahr eines Bußgeldes besteht dann nicht, wenn der Anbieter ein Klassifizierungssystem einer anerkannten Selbstkontrolleinrichtung ordnungsgemäß durchlaufen hat.

 

Wann werde ich das Altersklassifizierungssystem der FSM nutzen können?

Das System wird spätestens Anfang 2011 zur Verfügung stehen.

 

Stand der Informationen: 30. November 2010. Diese Informationen dienen allein der allgemeinen Erläuterung der Rechtslage nach dem JMStV-2011. Für individuelle Beratung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

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Bearbeitet: von VD

 

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Bin ich froh, dass es auch noch Leute wie dich gibt. ;-)

 

Wie muss ich das verstehen? Richtig oder falsch? ;-)

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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