Suerlänner Geschrieben: 24. Oktober 2010 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Oktober 2010 moin Leutzmuß der KLR verbaut sein? eingetragen ist er ja, aber verbaut leider nicht. habe das fahrzeug leider so gekauft. ich habe wohl noch einen regler vom 18er. sollte ich dieses teil vieleicht einfach so reinhängen, das der prüfer glaubt das ich einen eingebaut habe, oder intressiert den das nicht? gruß hendrik Zitieren Mehr als ein Sauerländer kann der Mensch nicht werden Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
*Sascha* Geschrieben: 24. Oktober 2010 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Oktober 2010 Wenn er son wirklich guter ist und sieht du hast keinen drin gibt es keinen Tüv denn alles was eingetragen ist sollte auch verbaut sein Zitieren Du musst ein bösartiger Verschwörer sein, wenn du hier das Gegenteil schön redest Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Beff Geschrieben: 24. Oktober 2010 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Oktober 2010 Du machst Dich der Steuerhinterziehung schuldig. Kann glaub ich mächtig Ärger geben.Aber Deiner Signatur kann ich voll und ganz zustimmen. Zitieren http://www.circuitpics.de/Fotos%20Art/DSC_67291.jpg Motorsportfotos www.circuitpics.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jochen318iC Geschrieben: 24. Oktober 2010 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Oktober 2010 meldet das der Herr vom TÜV dem technischen Finanzamt?Gruß Jochen Zitieren Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
BigFoot Geschrieben: 24. Oktober 2010 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Oktober 2010 Wenn er es sieht, und das ist sehr wahrscheinlich, trägt er den KLR aus und die Änderung muss beim SVA eingetragen werden. In dem Fall natürlich ausgetragen, und damit wird auch automatisch das FA über die Änderung der Steuervoraussetzung informiert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jochen318iC Geschrieben: 24. Oktober 2010 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Oktober 2010 klingt soweit logisch.Folgt dann automatisch auch die Anzeige wegen Steuerhinterziehung oder nur eine Nachzahlungsforderung (geschätzte Höhe) vom FA?Gruß Jochen Zitieren Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
KarstenP Geschrieben: 24. Oktober 2010 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Oktober 2010 Steht der KLR denn überhaupt im Schein ? Bei meinem 318iT ist nur die Euro2 eingetragen, der verbaute KLR ist mit keiner Silbe erwähnt. Auf die AU hat der fehlende KLR keinen Einfluß, er arbeitet ja nur in der Aufwärmphase. Steuerlich gesehen ist es natürlich eine strafbare Steuerhinterziehung und du bist auch ohne Betriebserlaubnis unterwegs. Es soll ja auch schon Leute gegeben haben die einen KLR verbaut, die Leitungen aber verstopft haben. Zitieren Da hab ich nen 2 Sitzer Mercedes mit 240PS als Dienstwagen, und meine Frau behauptet ich sitz in der Arbeit den ganzen Tag vorm Bett und schau aus dem Fenster raus:drive:Die deutsche Sprache ist Freeware, du kannst sie benutzen, ohne dafür zu bezahlen. Sie ist aber nicht Open Source, also darfst du sie nicht verändern, wie es dir gerade passt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
BigFoot Geschrieben: 24. Oktober 2010 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Oktober 2010 Vorab: Habe keine Erfahrung, also ohne Gewähr !! Theoretisch ist ja die Steuerhinterziehung erst ab dem Tag der Feststellung durch den Prüfer aktuell, da du ja keine Ahnung von Autos hast ( ) und demzufolge auch nicht wissen kannst ob so ein Gerät verbaut ist oder nicht. Also ist es fraglich ob überhaupt eine Nachzahlung fällig ist, da keiner den Zeitpunkt der Demontage bestimmen kann.Allerdings ist ab dem Zeitpunkt der Feststellung (evtl. auch erst der Zeitpunkt der Änderung der Fahrzeugpapiere beim SVA) der Steuersatz für Euro 1 fällig und der ist ja bekannt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
*Sascha* Geschrieben: 24. Oktober 2010 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Oktober 2010 Unwissenheit schützt vor Strafe nicht *gg* Aber wie gesagt wenn der Tüver gut ist und die Augen aufhält sieht er es und dann könnte es dumm laufen (muss aber nicht) Zitieren Du musst ein bösartiger Verschwörer sein, wenn du hier das Gegenteil schön redest Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
kiwi1990 Geschrieben: 24. Oktober 2010 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Oktober 2010 denn alles was eingetragen ist sollte auch verbaut sein Falsch, dass würde heißen, dass wenn mal ein Fahrwerk verbaut war, das man das verbaut haben MUSS! Zitieren http://img205.imageshack.us/img205/690/signatury.gif Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast BMWGSi Geschrieben: 24. Oktober 2010 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Oktober 2010 Mach das Ding ordnungsgemäss rein oder lass es ?Da gibts nur entweder..oder... und die Folgen liegen ja wohl klar auf der Hand. Wäre ich selbst betroffen, KLR einbauen und gut ist !Dann gibts auch keine Probleme und günstige Steuer ist legal ! Übrigens, abgeklemmte KLR zieht auch das erlöschen der ABE nach sichund das wird uU sehr teuer ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast BMWGSi Geschrieben: 24. Oktober 2010 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Oktober 2010 denn alles was eingetragen ist sollte auch verbaut sein Falsch, dass würde heißen, dass wenn mal ein Fahrwerk verbaut war, das man das verbaut haben MUSS! Eingetragene NICHT vorhandene Änderungen: Erlöschen der Betriebserlaubnis ! Ausnahme nur wenn geschrieben steht: Wahlweise oder auch möglichwie zb. Felgengrösse und Reifen. Ist zb ein eingetragenes Sportlenkrad nicht mehr vorhanden, sondern Serie dann muss um- bzw. ausgetragen werden.Ein Anderes Lenkrad zb. selbiger Grösse muss auch umgetragen werden. usw. usw. Also am besten beim TüV fragen was nötig ist oder nicht, dann ist man auf der richtigen Seite. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 24. Oktober 2010 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Oktober 2010 denn alles was eingetragen ist sollte auch verbaut sein Falsch, dass würde heißen, dass wenn mal ein Fahrwerk verbaut war, das man das verbaut haben MUSS!Muss es auch und wenn man es nicht mehr verbaut hat muß man es austragen. Daher achte ich darauf, nur Änderungen nach $19.3 eintragen zu lassen.Da muß man erst mal nur die Einbaubestätigung mitführen bis man sich wieder "mit den Papieren befasst" und kann daher diesen Zettel einfach entsorgen wenn da Teil nicht mehr vorhanden ist. Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
RoadrunnerM5t Geschrieben: 24. Oktober 2010 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Oktober 2010 FINANZAMT wird dich jagen bis an das Ende deiner Tage,die Polizei wird alle Nebenstrassen sperren um dein Auto Sicherzustellen,du wirst in Ketten gelegt.NE NE NE ist keine gute Idee mit ausgebauten KLR zum Tüv,geht nach hinten los.Prüfer muss das MELDEN..... Zitieren Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 24. Oktober 2010 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Oktober 2010 Was soll der Prüfer da melden MÜSSEN?Das ist totaler Quatsch.Er wird feststellen, dass kein KLR verbaut ist und das Auto mit nem Mängelbericht wieder wegschicken. Dann muss man den KLR wieder einbauen, sonst gibt es keine neue HU. Austragen ist ja nicht. Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
RoadrunnerM5t Geschrieben: 24. Oktober 2010 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Oktober 2010 Da es eine Straftat ist,muss er es melden,evtl sogar Stilllegen,alles Ermessenssache. Zitieren Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jochen318iC Geschrieben: 24. Oktober 2010 #17 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Oktober 2010 also @TE:dann mach mal den Test aufs Exempel beim TÜV und erstatte dann Bericht!Gruß Jochen Zitieren Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Frank325 Geschrieben: 24. Oktober 2010 #18 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Oktober 2010 Mal eine andere Frage: Ich baue gerade einen M50B25 ein. Den wollte ich - wie mit dem TÜV abgesprochen - mit einem KLR bestücken.An dem Motor hängt allerdings noch ein TwinTec-KLR dran. Kann man diesen KLR weiter verwenden - wenn man sich irgendwo (evtl. bei TwinTec selbst) die entsprechenden Formulare besorgt?Hat das schonmal jemand gemacht? Mache mich gleich mal auf die Suche im Netz... Zitieren http://www.turboloch.com/VG, Frank Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jochen318iC Geschrieben: 24. Oktober 2010 #19 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Oktober 2010 die Frage verstehe ich jetzt nicht mit dem TÜV der KLR abgesprochen....am Motor ist bereits ein KLR installiertalso ist der M50 auch Euro 2!Wo liegt nun das Problem???Gruß Jochen Zitieren Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Frank325 Geschrieben: 24. Oktober 2010 #20 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Oktober 2010 Ok, war evtl. etwas unverständlich formuliert...Hat sich aber schon geklärt. Bin im Netz fündig geworden... Zitieren http://www.turboloch.com/VG, Frank Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
*Sascha* Geschrieben: 24. Oktober 2010 #21 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Oktober 2010 Papiere vpon TwinTec zu bekommen wird schwer hab ich mal gewollt und die sagten "gibs nicht nur mit nem kompletten KLR zusammen" Was man im Netz bekommt ist nen Steueränderungsantrag und ne ABE kann dir sicher ein M50B25 Fahrer kopieren Bei HJS zb. bekommt man Papiere neu wenn man eine Schutzgebühr von 20,- Euro zahlt (seltsam mein Geld wollten die nicht) Zitieren Du musst ein bösartiger Verschwörer sein, wenn du hier das Gegenteil schön redest Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast BMWGSi Geschrieben: 24. Oktober 2010 #22 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Oktober 2010 Da es eine Straftat ist,muss er es melden,evtl sogar Stilllegen,alles Ermessenssache. Melden MUSS der garnix, das Auto bekommt einen Mängelbericht/Keine HU oder im Ernstfall eine Stillegung. Der Rest ist dem TüV egal ! Nur bei den Möglichkeiten ist es Ermessenssache ! Sonst müsste man ja auch Ersatzräder mitbringen um wieder nach Hause fahren zu können wenn die verbauten nicht eingetragen werden aus irgendwelchen Gründen. Da gibts auch nur nen Mängelbericht und man fährt eigentlich ohne Betriebserlaubnis vom Hof aber man hat ja dann die Mängel unverzüglich zu beheben. So wird es auch mit dem KLR sein, da bin ich mir völlig sicher. Eine Straftat wäre nur dann gegeben wenn die Polizei selbst den Schummel feststellt. Und bevor man hier noch drumrumquatscht werd ich bei Bedarf mal meinen Tüver anrufen und nachfragen wenn ihr wollt ? ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 24. Oktober 2010 #23 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Oktober 2010 Selbst Stilllegung ist nicht drin. Der Wagen ist ja (wahrscheinlich) verkehrssicher. Zumindest wird der fehlende KLR an der Verkehrssicherheit nichts ändern. Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Empfohlene Beiträge
Deine Meinung
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.