Pred2k3 Geschrieben: 10. Oktober 2010 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 10. Oktober 2010 Tach, mein Innenraum ist nun auf Grund von Rostproblemen weitgehend ausgeräumt, sprich Teppich, Rückbank und Beifahrersitz draußen. Darf ich temporär so rumkurven, also nur mit Fahrersitz? GrußPred2k3 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Grafschafter-BMW Geschrieben: 10. Oktober 2010 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 10. Oktober 2010 Ich würde mal sagen , solange Du allein im Auto bist & angeschnallt , wüßte ich Nichts was dagegen spricht ! Mfg Elias Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
IS-Volker Geschrieben: 10. Oktober 2010 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 10. Oktober 2010 sobald in deinem fahrzeugschein 5 eingetragene sitze sind, musst du die auch eingebaut haben. bei meiner hu vor einer woche musste ich auch den beifahrersitz und einen gurt der rückbank einbauen. theoretisch ist es also verboten... Zitieren http://www.sloganizer.net/bild,E30,weiss,schwarz.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Pred2k3 Geschrieben: 10. Oktober 2010 Autor #4 Meldung Teilen Geschrieben: 10. Oktober 2010 Bisher hab ich immer was anderes gelesen, bräuchte ne zuverlässige Quelle. Wir haben doch hier paar Polizisten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Rick Geschrieben: 10. Oktober 2010 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 10. Oktober 2010 ich hab mal irgendwo geparkt, auch innenraum leer, vollschalen usw. paar meter weiter haben ein paar von der rennleitung geparkt. Hab mich dann getraut zu fragen.So wie ichs verstanden hab darfst du so rum fahren so lang du alleine fährst (logisch) ansonsten musst du die Sachen austragen lassen ;) Irgendwie so, bitte nicht lynchen ;) Zitieren BIETE : -Sandstrahlarbeiten Verkaufe ebenfalls V12 Touring 350I Projektaufgabe und E34 520i M20 LIMO frisch TÜV Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
M3Forever Geschrieben: 10. Oktober 2010 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 10. Oktober 2010 Da deine Anzahl der Sitzplätze mit 5 angegeben ist müssen diese auch den Vorschriften entsprechen.Siehe § 35a der StVZO. Zitieren Ein M3 parkt nicht, er lauert!!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Pred2k3 Geschrieben: 10. Oktober 2010 Autor #7 Meldung Teilen Geschrieben: 10. Oktober 2010 Da deine Anzahl der Sitzplätze mit 5 angegeben ist müssen diese auch den Vorschriften entsprechen.Siehe § 35a der StVZO. Welcher Absatz? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
LatteBMW Geschrieben: 10. Oktober 2010 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 10. Oktober 2010 Es wird Dir keiner ein Ticket verpassen, wenn keine Rückbank drin hast, aber wenn Du so Supergenaugrüne hast, fährst Du ohne Betriebserlaubnis. Denn wo 5 Sitzplätze eingetragen sind, müssen auch 5 Sitzplätze vorhanden sein. Es gibt sogar TÜVer, die sagen, das bei 2 Türer mit nicht umklappbaren Sportsitzen, die hinteren Sitzreihen ausgetragen werden müssen.Ist immer eine Sache im Ermessensspielraum und jeder sieht das anders aber wenn Sie was suchen, werden die dich an der Sache zur Rechenschaft ziehen. Hatte meinen Kompressor zur Überholung ausgebaut und eine Polizei Kontrolle. Die wollten mir anhängen das ich zwar einen Kompressor eingetragen hatte, der aber nicht verbaut war. Hab denen gesagt wieso das so ist. Darauf kam die Antwort, das der Fahrzeigschein nicht mit den momentan Zustand des Fahrzeugs entspricht. Deutsche Bürokratie eben Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
kai325ia Geschrieben: 11. Oktober 2010 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 11. Oktober 2010 Wenn die was zu maulen haben sollen sie halt ne Mängelkarte raus tun und gut ist oder wegen meiner auch ein Ticket schreiben. Der Wagen ist schließlich immer noch Verkehrssicher. Wenn ich temporär nur einen Sitz und nen Gurt drin hab geht mir das am ***** vorbei.Würden die Sachen lose im Innenraum rum liegen wäre das was anderes. Zitieren Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fährt..... Drehmoment, wie fest.In Kürze Tiefendiagnose und Codierungen für alle E Modelle bis BJ 2006 möglich. To do List 2010/11E30: Projektstart M20 Quadrathuber, Bremse aufrüsten + evtl. Getriebe tauschen, Massenmesser "Serienreif" machen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
RS-IS318 Geschrieben: 14. Oktober 2010 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 14. Oktober 2010 Da deine Anzahl der Sitzplätze mit 5 angegeben ist müssen diese auch den Vorschriften entsprechen.Siehe § 35a der StVZO. Wie ist es den bei so Vans/Bussen oder so, wo man die Sitze rausmachen kann um etwas zu transportieren. Die haben auch z.B. 7 Sitze eingetragen! Und da sagt keiner etwas!Ich denke nicht das die sich darum kümmern wenn sie nicht unbedingt was bei DIR suchen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
mahony Geschrieben: 14. Oktober 2010 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 14. Oktober 2010 Ich denke solange nicht mehr Leute im Auto sitzen als Sitzplätze eingetragen sind und jeder der drin sitz einen vernünftigen Sitzplatz UND Gurt hat wird wohl keiner was sagen ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 14. Oktober 2010 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 14. Oktober 2010 Ich bin auch schon wochenlang ohne rechten Sitz rumgefahren weil einer beim Sattler war und es hat keinen gestört. Man sollte halt ggf. nen Grund nennen warum das so ist und den hast Du ja.Genau wie Wassereinbruch - den findet man auch nur, wenn alles weg ist. Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
dadevil Geschrieben: 14. Oktober 2010 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 14. Oktober 2010 fahre auch schon ne ewigkeit ohne beifahrersitz rum, davor bin ich ohne rückbank rumgefahren, hat nie einen gestört.... außer den kumpel von mir der sich auf die rückbank setzen wollte und schön auf nem schraubenzieher gelandet ist^^ Zitieren Sry wenn ich mal wieder NIX verstehe. Ich kann alles schaffen, ich muss es nur genug wollen! Mein Neuaufbau http://e30-talk.com/topic/58031-318i-cabrio-mutiert-zu-318-is-cabrio/ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
matze1 Geschrieben: 14. Oktober 2010 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 14. Oktober 2010 Änderungen an Fahrzeugen und ihre Auswirkung auf die Betriebserlaubnis von Fahrzeugen(§ 19 Abs. 2, 3, 4 u. 5 StVZO; Auszug aus der Verlautbarung des BMVBW, Verkehrsblatt 1999 S. 451) 2 Änderungen Änderungen, durch die die BE des Fz erlöschen kann, setzen ein willentlich auf eine Änderung gerichtetes Tun voraus; die Änderung des FzZustands durch Verschleiß und dessen Reparatur ist keine Änderung im Sinn des § 19 Abs. 2 Satz 2. Eine Änderung liegt vor bei einem – Ändern im engeren Sinne, d.h. Teile werden anders gestaltet; – Austausch von Teilen, d.h. Teile werden gegen für das betreffende Fz in seiner BE nicht genehmigte Teile ausgewechselt; – Hinzufügen von Teilen, d.h. Teile werden am Fz neu an- oder eingebaut; – Entfernen von Teilen, d.h. Teile werden vom Fz abgebaut oder aus dem Fz ausgebaut. 2.1 Änderungen der FzArt liegen vor, wenn sich die Beschreibung der FzArt (z.B. Ziffer 1, Zeile 1 des FzBriefs) ändert oder wenn der FzAufbau so geändert wird, dass die für den ursprünglichen Aufbau maßgeblichen Merkmale des Verwendungszwecks nicht mehr gegeben sind. 2.2 Änderungen, durch die eine Gefährdung zu erwarten ist, liegen vor, wenn durch den Ein-oder Anbau oder die andere Gestaltung von Teilen oder deren Kombination negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit zu er warten sind. Kann die Erwartung der Gefährdung nicht durch eine Teilegenehmigung oder ein Teilegutachten, ggf. in Verbindung mit einer Änderungsabnahme durch einen aaSoP oder einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation entkräftet werden, erlischt die BE des Fz. Eine Gefährdung ist insbesondere zu erwarten, wenn in Teil B eine Teilegenehmigung, Teilegutachten bzw. Begutachtung entsprechend § 21 gefordert wird. Beispiele für Kombinationen von Änderungen, die sich gegenseitig beeinflussen können, sind in einer Matrix in Teil B*** aufgeführt. Versicherungsschutz muß nicht (immer) gewährt werden. Bei ausgebautem Vordersitz kann eine massive Gefährdung des Fahrers entstehen, da das Crash-Verhalten völlig anders ist. M.f.G. - Matthias Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
318iCler Geschrieben: 14. Oktober 2010 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 14. Oktober 2010 Da deine Anzahl der Sitzplätze mit 5 angegeben ist müssen diese auch den Vorschriften entsprechen.Siehe § 35a der StVZO. Wie ist es den bei so Vans/Bussen oder so, wo man die Sitze rausmachen kann um etwas zu transportieren. Die haben auch z.B. 7 Sitze eingetragen! Und da sagt keiner etwas!Ich denke nicht das die sich darum kümmern wenn sie nicht unbedingt was bei DIR suchen! Das ist ein guter Einwand, im Sharan kann man auch mit zwischen 2 und 7 Sitzen unterwegs sein, ist ja auch werksseitig so vorgesehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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