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Wertverlust durch mehrere Besitzer


zaphorg
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Hi zusammen,

 

eine Freundin von mir hat gestern einen Wagen bei einem VW-Händler gekauft. Der Wagen ist vier Jahre alt und wurde vom Autohaus als "Vom Erstbesitzer" verkauft.

 

Bei der späteren Durchsicht des KFZ-Briefes stellte sich heraus, dass in der Zwischenzeit drei Besitzer eingetragen waren. Auf Nachfrage beim Autohaus sagte die Verkäuferin, dass der Wagen aus "versicherungstechnischen Gründen" zwischenzeitlich auf den Vater der Vorbesitzerin eingetragen war. Also ist die Besitzfolge so:

 

1) Vorbesitzerin

2) Vater der Vorbesitzerin

3) Vorbesitzein

4) Die Freundin von mir.

 

Frage: Ergibt sich aus dieser Folge ein Wertverlust? Es handelt sich um einen Golf V, er hat 27000km runter und sie hat 11500EUR dafür bezahlt.

 

Was würdet Ihr in diesem Falle tun?

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Naja, da das was ist, was man durchaus hätte vor dem Kauf prüfen können und sollen, würde ich da gar nichts machen.

Was soll sich da für ein Wertverlust draus ergeben? Die Fahrleistung stimmt doch wohl!? Ändert das etwas am Zustand des Wagens?

Muss aber ja ein guter ausgestatteter Golf V sein. Für den Preis bekommt man ja schon fast nen neuen Golf VI ab Werk.

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Sollte ich das Auto kaufen wollen, würde ich drauf rumreiten.

Erste Hand heisst bei mir ein Eintrag im Brief.

 

Aber: Zu spät.

 

Stark und groß durch Spätzle mit Soß

 

„Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel.

Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel!

Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft.

Mit Butter wirkt sie fabelhaft.

Erleuchtet mit der Weisheit Fackel,

den Verstand vom größten Dackel!“

Manfred Rommel

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Schon zugelassen?

 

Stark und groß durch Spätzle mit Soß

 

„Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel.

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Mit Butter wirkt sie fabelhaft.

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Manfred Rommel

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Das mußt du doch entscheiden?

Fakt ist das zugesicherte Eigenschaften auf dem Papier nicht stimmem (Gewährleistungsrecht). Unabhängig vom eh eingeräumten Rückgaberecht würde die Autobude da nicht raus kommen.

 

Fakt ist auch das die "Geschichte" und damit die Vita des Autos plausibel und nachvollziehbar ist (also rein faktisch ein Ersthandauto vorhanden ist). Ob dich der "Formfehler" stört.....?

Im Falle einer Rückgabe ist außerdem noch zu bedenken das von deiner Seite dann Nutzungspauschalen fällig werden.

 

Mein Vater hat seinen 124er auch ab und an als Firmenwagen, ab und dan auf sich und ab und an auf Muttern laufen lassen.

Der Nachbesitzer hat sich trotzdem über seinen "Ersthand 124er" gefreut (er ist von mehr Besitzern ausgegangen als er das Teil beim Händler gekauft hat) als ihm die Geschichte auf Nachfrage erklärt wurde...

 

 

Viel mehr stören MICH da "papierrechtlich korrekte" Ersthandrentnerautos mit 80/60 Fahrwerk, schwarzen Scheinwerfern, DTM Endrohren und 30er Raid...;-)


Bearbeitet: von bastelbert

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Ich würd den nicht mehr zurückgeben.

Es wäre ein Argument gewesen, den Preis VIELLEICHT noch etwas zu drücken.

Ob der Händler deiner Freundin nun die Kosten für den Wertverlust durch den 4. Halterintrag aufs Auge drücken kann/will, weiss ich nicht.

 

Stark und groß durch Spätzle mit Soß

 

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Manfred Rommel

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Klar, wenn der als erste Hand ausgeschildert wurde, ist das schon ne blöde Sache, aber wenn der Wagen technisch und optisch zusagt, wieso wieder verkaufen?

 

Man könnte theoretisch falls es mal zum Verkauf kommen sollte, erklären wie es zu den Vorbesitzerzahlen gekommen ist, und glaub mir das stört dann keinen Menschen, das der erst als Vorführwagen war und danach innerhalb der Familie einmal umgeschrieben wurde (falls die Nachnamen übereinstimmen)

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Das ist halt der Vorteil bei den alten Briefen gewesen, da war sowas anhand der Namen sichtbar oder man konnte die Vorbesitzer mal selbst fragen. Heute steht nur noch "Vorbesitzer 4" drinne und keiner kann so ohne weiteres nachweisen was wirklich war.

Die Geschichte mit der Umschreibung in der Familie würde ich mir auf alle Fälle schriftlich dokumentieren lassen!

 

Es leben die EU-Verordnungen...:klatsch:

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Bei meinem Cab habe ich auch mehrere Halter drin stehen, lass mich net Lügen ich meine 4 Und davon haben auch 2 den selben Nachnamen und wohnten im selben Haus, von daher!

 

Gut wir reden hier von einem "viel neuerem" Fahrzeug, aber wenns doch technisch takko ist, dann finde ich das net schlimm, aber das muss jeder für sich selber entscheiden.....

 

Darf ich mal fragen, was das für ein Baujahr ist?

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@VD: Der Preis ist bei der Laufleistung ziemlich normal ! Für einen 6er kannst du bei gleicher Ausstattung leicht das doppelte zahlen, zumal wenn der neu sein soll. Golf ist halt nicht billig :-(

 

Grüße,

Paulin

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Bei meinem Cab habe ich auch mehrere Halter drin stehen, lass mich net Lügen ich meine 4 Und davon haben auch 2 den selben Nachnamen und wohnten im selben Haus, von daher!

 

 

 

Wie gesagt, beim alten Brief mit Namen ist das alles einfach, bei aktuellen Briefen stehen kein Namen mehr drinnt, nur noch eine Zahl.

Deshalb habe ich zum extra Nachweis geraten (und deshalb gerade in solchen Fällen immer auch den alten Brief aufheben).

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Also zumindestens der letzte dürfte doch drinstehen, bei dem könnte man sich ja dann auch erkundigen, ob das mit der Umschreibung stimmt!

 

Bei 3 Vorhaltern, ist der letzte auf jeden fall ermittelbar beim neuen Brief sind ja immer 2 Halter pro Brief, wenn er den also aus 3ter Hand hat, steht der letzte Halter folglich noch drin!

 

Ganz ehrlich, ich rufe auch oft wenn ich einen Wagen von einem Händler gekauft habe den Vorhalter an um zu erfahren was mit der Karre ist.....

 

Fühle mich dann einfach sicherer, die Al* Händler erzählen ja dann doch oft auch was was net stimmt!

 

Da kann der TE das doch auch einfach machen, wenn er nicht sicher ist, ob das alles so richtig ist!

 

Ich würde es tun!


Bearbeitet: von e30-Jenny
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Jetzt steht noch einer der "3" Vorbesitzer drinne. Wird das Fahrzeug mal weiter veräußert gar keiner mehr und mit der Aussage "die Verkäuferin vom Autohaus hat gesagt" eine 3 nicht mehr benennbare Besitzer auf einen zu minimieren dürfte wohl ein Problem sein.

Im übrigen sehe ich nicht warum sich der TE darum kümmern sollte?

 

Die Dame vom Autohaus hat den schriftlichen! Nachweis zu erbringen das es nur "Umschreibungen" waren, der wird den Fahrzeugpapieren beigelegt und alles ist (auch für spätere Weiterverkäufe/Besitzer) in Butter.

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

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Nochmal: Würdet Ihr in diesem Falle einen nachträglichen Preisnachlass fordern? Immerhin entsprach der Wagen ja nicht der Beschreibung und der Brief wurde erst ausgehändigt, nachdem der Wagen bezahlt war.

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Versuchen kannste es ja mal. Ist doch Deine Entscheidung. Warum sollen wir das entscheiden.

 

Den Brief hätte man ja vorher verlangen können zu sehen.

Eine technische Begründung für einen Preisnachlass sehe ich ehrlich gesagt immer noch nicht!

 

Ausser das das Auto insgesamt zu teuer war (ausser natürlich es ist ein 4-türer Diesel mit Leder und allem sonstigen Pipapo).

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Der Preis ist bei der Laufleistung ziemlich normal !

 

Ne, das stimmt nicht, den Golf 6 bekommt man schon mit der Laufleistung, Klima und allem zick und zack!

 

Für den Golf 5 finde ich das schon ein bissl teuer......

 

Hier mal als Beispiel

 

 

http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=bidrfryskgx2

 

Etwas sehr pauschale Aussage, wenn man weder Ausstattung noch Motorisierung des 5er- Golfs kennt.

Jeden "Zick und Zack" hat die Basiskrücke in deinem Link jedenfalls nicht. Und zarte 2 Riesen teurer ist er auch :freak:

 

Wobei das ja auch garnicht die Frage war.

 

Zum Thema: Ich würde den Händler erstmal freundlich! drauf ansprechen. Vielleicht ist ja die nächste Inspektion oder ein günstigerer Satz Winterräder drin.

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NE, was der für ne Ausstattung hat, weiss ich nicht.....steht hier auch nicht, aber das doppelte kostet der neue eben nicht, wenn ich beim alten Modell von 11.500€ ausgehe, das war Sinn der Sache!

 

Zudem kommt noch, steht das im Kaufvertrag drin das nur 1 Vorhalter vor euch war?

 

Ausserdem ist das normal das man den Brief erst zu sehen bekommt, wenn das Auto entweder bezahlt ist, oder die Finanzierung steht!

 

Die Briefe sind alle im Tresor, was ich aber nicht verstehen kann, das ein "Autohaus" nicht Hinterhofhändler sowas veranstaltet, da ist Ärger schon vorprogrammiert....bei uns gabs das nicht, weder bei Neu/Jahres und auch nicht bei den Gebrauchtwagen.....wenn der Chef das mitbekam das wir Mist gebaut haben, dann Holla die Waldfee :eek:

 

 

Sportschuhe anziehen und rennen.......:-D

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...rückt einer bei mir vor Kauf eines Fahrzeuges den Brief nicht raus, dann hat er schon verloren.

 

 

eta - thomas...der sich schon über manche Käufer etwas wundert.:-o;-)

Alles ETA, oder was ??

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Och, die kosten aber auch net das doppelte.....guckst du Autoscout, aber erst nachdem man weiss was der Golf 5 für eine Ausstattung hat, da muss ich ja dem VD doch einmal Recht geben, das doppelte zahlt man da nicht, aber das war ja auch nicht das Thema ;-)

 

Ich würde mich einfach erkundigen, was Sache ist, dann wenn es einen sooo stört, dann geht man zum Geschäftsführer des Autohauses und erklärt ihm den Sachverhalt.....oder aber man ist zufrieden mit dem Wagen und man lässt es sein und fährt ihn!

 

Bin raus aus der Nummer......:winken:

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