Diamantschwarzer Geschrieben: 1. August 2010 #26 Meldung Teilen Geschrieben: 1. August 2010 Solche "Maden" können dir nach solchen Sherlock Holmes Aktionen ganz schön das Leben schwer machen.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
choppa Geschrieben: 1. August 2010 #27 Meldung Teilen Geschrieben: 1. August 2010 Ich weiß, aber damit muß man leben Finde den Würgreflex im Hals schlimmer, wenn man nichts unternommen hat In dem Fall ist glücklicherweise alles gut gegangen - hmm, aber wer weiß - vielleicht nehmen siesich ja auch nur Zeit für ihre Rache ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jenad Geschrieben: 1. August 2010 #28 Meldung Teilen Geschrieben: 1. August 2010 Ich war mal so frei und habe etwas Feinschliff betrieben, nichts für ungut. Wie schnell ein falscher Eindruck entstehen kann, hat man ja gesehen. Verbindliche Ratschläge kann man da nicht geben, das ist wohl richtig. Die vorhandenen Mängel sind bei einem Fahrzeug, das +/- 20 Jahre alt ist zu erwarten. Ich glaube nicht, das man dem VK da einen Strick draus drehen kann, auch wenn seine mündliche Zusagen vielleicht etwas "blumig" waren. Der nicht-vorhandene Kat ist da etwas Anderes, wenn der Wagen ausdrücklich als Katalysator-Fahrzeug beworben wurde, ist dies ein verdeckter Mangel, der vom Käufer nicht vor Ort ohne Weiteres nachprüfbar war. Falls es jetzt hart auf hart kommt, könnte der VK ja auch behaupten, der Kat wurde nachträglich ausgebaut oder Ähnliches. Es käme also wie immer darauf an, wem der Richter mehr glauben schenken würde. Meine private Meinung ist: Man hätte das Auto gleich checken sollen. Eine undichte Auspuffanlage auf das Hartge-Teil zurückzuführen ist schon etwas gutgläubig. Und das der Kumpel erst 3 Wochen nach Kauf aus dem Urlaub gekommen ist, ist als Argument auch nicht so schlagend. Du hast das Ding gekauft und warst ja auch offensichtlich sehr zufrieden damit und bist viel damit rumgefahren. Dann kam der Meister-Kumpel und hat alles schlecht gemacht und jetzt ist der Karren madig. Die genannten Sachen sind alle typische Verschleißerscheinungen (mit Ausnahme des Kats, klar). Je nach Preisklasse des Cabrios war der einzige Fehler vielleicht etwas viel bezahlt zu haben. Wenn die Karosse noch sehr gut ist, kann man technische Mängel sogar billigend in Kauf nehmen, imho. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast Baur_TC2 Geschrieben: 1. August 2010 #29 Meldung Teilen Geschrieben: 1. August 2010 Ich sag nur Augen auf beim Autokauf.Mein 1. Baur war auch nicht der beste, was solls ?Dumm gelaufen und auf ein neues ! Erst kaufen, sich auf Aussagen verlassen, zu Hause angekommen, Auto doch schlecht - Dumm gelaufen da nutzt garnix ! Beim nächsten passt man halt besser auf, oder repariert den vorhandenen. Heulen nutzt nix und "gewisse Tips" schon recht nicht. Advocard könnte noch helfen wenn man meint man ist im Recht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Beemer Geschrieben: 2. August 2010 #30 Meldung Teilen Geschrieben: 2. August 2010 (bearbeitet) JENAD: Du hast das Ding gekauft und warst ja auch offensichtlich sehr zufrieden damit und bist viel damit rumgefahren. Dann kam der Meister-Kumpel und hat alles schlecht gemacht und jetzt ist der Karren madig. Die genannten Sachen sind alle typische Verschleißerscheinungen (mit Ausnahme des Kats, klar). Je nach Preisklasse des Cabrios war der einzige Fehler vielleicht etwas viel bezahlt zu haben. Wenn die Karosse noch sehr gut ist, kann man technische Mängel sogar biligend in Kauf nehmen, imho. - Querlenker im Eimergeht es genauer? krumm? angegammelt? gebochen? oder sind nur die Gummilager kaputt?Lagergummis und Gelenke gibt es für kleines Geld. - Stabis im Eimerhier gilt dasselbe? Pendelstützen? Lagergummis? - Bremsschläuche kurz vor dem KOÄrgerliche Sache das, wie ist die genaue Diagnose? - Bremsscheiben und Klötze hinten am EndeVerschleissreparatur, das hätte euch sogar ohne Hebebühne auffallen müssen. - Hartge Auspuffanlage komplett neu schweißen, da nur gepfuscht und total undichtReiner arbeitslohn: nen fuffi? - Billigste Stoßdämpfer eingebaut, statt M-Dämpfer, wie beschrieben/gesagtsehr ärgerlich, wenn es sich baim Fahren noch nicht bemerkbar macht aber kein Problem.Wenn die Dämpfer den Anforderungen entsprechen und der Wagen nicht schwimmt erst mal einfach weiterfahren. Handlungsempfehlung: 1. einen erfahrenen BMW-Schraueber zu Rate ziehen der sich ausdrücklich mit BMW auskennt.Ich hab schon die dollsten Sachen von Leuten gehört die sich mit BMW nicht auskennen ...das letzte mal hier bei der DEKRA... aber das ist ne andere Geschichte... 2. Beim Käufer ein Riesengeschrei machen wegen der Geschichte mit dem Kat.Einen Teil des Geldes zurückverlangen. Drohen, wegen Betrug und Arglistiger Täuschung, Ein Blech, das von aussen aussieht wie ein Kat, und das über das Fehlen desselben hinwegtäuscht erfüllt den Tatbestand der arglistigen Täuschung! 3. Teile Kaufen; dazu hier nach gebrauchten Teilen umsehen. 4.- Auto Reparieren. 5. Freude am Fahren geniessen und nach und nach die Sachen instandsetzen die nicht TÜV relevant sind. Wie ich höre gibt es keine Probleme mit Korrosion, kaputtem Dach o.ä.D.h. die Kosten für die Instandsetzung halten sich in GrenzenDas du den Verkäufer dazu bringst den Wagen zurückzunehmen glaub ich nicht.Hast du ne Rechtschutzversicherung, dann wende dich an deinen Anwalt, da du dich an das Forum wendest schliesse ich diese Option hier mal aus. Bearbeitet: 2. August 2010 von Beemer Zitieren Allet für den 3er - allet für'n Club KLICK zum 3er Club E21E30KLICK zum Stammtisch Bremen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
dadevil Geschrieben: 2. August 2010 #31 Meldung Teilen Geschrieben: 2. August 2010 wenn der typ es nicht freiwillig zurücknimmt, kannst du ihm ja mal mim anwalt droehn bzw von anwalt ein schreibe hinschicken lassen. wenn dann immer noch kein einlenken seinerseits ist, lasses lieber sein, sowas zieht sich ewig und macht keinen spass. Habe ähnliches seit nunmerh 1,5 jahren an der backehttp://r6club.de/index.php?showtopic=24275 Zitieren Sry wenn ich mal wieder NIX verstehe. Ich kann alles schaffen, ich muss es nur genug wollen! Mein Neuaufbau http://e30-talk.com/topic/58031-318i-cabrio-mutiert-zu-318-is-cabrio/ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bLedi Geschrieben: 2. August 2010 Autor #32 Meldung Teilen Geschrieben: 2. August 2010 Hi, zunächst mal, wie einige das hier richtig verstanden haben, war nicht der "Meister-Kumpel" dabei beim Kauf, sondern ein Anderer. Desweiteren, hat jenad unter Umständen recht, ich habe vielleicht zu schnell gehandelt. Ich muss aber auch sagen, dass ich mir vorher schon 4 Stück angeschaut hab, diese waren alle mies, oder ich hab den VK nicht getraut, daher auch nicht gekauft. Beim gekauften dann, hatte ich ein gutes Gefühl. Ist ja jetzt eh erstmal zu spät, von daher nicht von Interesse. Hab grad nochmals mit dem "Meister-Kumpel" telefoniert. Er hat heute die Auspuffanlage komplett runtergenommen und geprüft ob dort ein KAT verbaut ist, dem ist nicht so! Außerdem hat er festgestellt, dass es sich bei dem eingetragenen HARTGE Auspuff nicht wirklich um HARTGE handelt, bzw. die Teilenummern wohl manipuliert wurden, oder nicht die Richtigen sind, die eingetragen sind. Nunja, ich habe das hier im Forum geschrieben, weil ich mir eigentlich moarlische Unterstützung holen wollte, dies lief aber wohl schief : ) Nichtsdestotrotz hab ich eine Rechtschutzversicherung und auch heute mit dem Anwalt gesprochen. Er meinte das wäre Arglistige Täuschung, ich soll aber versuchen, mich außergerichtlich mit dem VK zu einigen, habe ihn aber bisher nicht erreicht ... Und ich werde bestimmt nicht resignieren ... driftgott hat das so geschrieben ... "Es gibt Dinge die dürfen einfach nicht sein." ... und so sehe ich das auch! GrussMichael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 3. August 2010 #33 Meldung Teilen Geschrieben: 3. August 2010 Ich sehe das ähnlich wie Jens. Die angegammelten Fahrwerksteile - da ist nichts zu holen/machen.Es ist und bleibt ein ca. 20 Jahre altes Auto - da kann so was sein. Darüber gibt es schon div. Urteile. Aber: Der fehlende Kat ist vom "Laien" nicht so ohne weiteres bemerkbar und das Auto entspricht dadurch nicht dem Zustand wie beim Verkauf beschrieben. Entweder besorgt der VK nen Kat uns spaxt ihn sauber und dicht drunter, oder er nimmmt das Auto und sucht sich nen anderen dummen.So was ist ne arglistige Täuschung. Wenn man mit dem VK darüber redet kann man auch mal freundlich anfragen, wie das denn mit der bisher gezahlten Steuer sei.Da kann er nämlich auch im Nachhinein ziemlich Ärger bekommen. Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast Baur_TC2 Geschrieben: 3. August 2010 #34 Meldung Teilen Geschrieben: 3. August 2010 Ich sehe das ähnlich wie Jens. Die angegammelten Fahrwerksteile - da ist nichts zu holen/machen.Es ist und bleibt ein ca. 20 Jahre altes Auto - da kann so was sein. Darüber gibt es schon div. Urteile. Aber: Der fehlende Kat ist vom "Laien" nicht so ohne weiteres bemerkbar und das Auto entspricht dadurch nicht dem Zustand wie beim Verkauf beschrieben. Entweder besorgt der VK nen Kat uns spaxt ihn sauber und dicht drunter, oder er nimmmt das Auto und sucht sich nen anderen dummen.So was ist ne arglistige Täuschung. Wenn man mit dem VK darüber redet kann man auch mal freundlich anfragen, wie das denn mit der bisher gezahlten Steuer sei.Da kann er nämlich auch im Nachhinein ziemlich Ärger bekommen. Georg Stimmt ! Steuerschulden verjähren nicht und wenn es jemand zur Anzeige bringt ist der Ärger schon programmiert. Erfahrung aus einem mir bekannten Fall :) GrussBuddy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
kai325ia Geschrieben: 3. August 2010 #35 Meldung Teilen Geschrieben: 3. August 2010 Bis auf die Sache mit dem Kat ist der Drops mit Sicherheit gelutscht. Da sehe ich das wie die anderen. Was den Kat angeht würde ich ganz geschmeidig den Anwalt mal nen netten Brief schreiben oder mal freundlich Anrufen lassen. Wirkt in der Regel Wunder. War bei mir mit dem 5er auch so, erst zickte der Händler rum und kam mit einer Fadenscheinigen Ausrede nach der anderen. Bis mein Anwalt dann mal da Angerufen hat und mal gefragt was er denn für ein Problem hätte. Und siehe da auch einmal geht es. Der Dicke wird Repariert was dem Händler mal eben schmale 2000€ kostet. So in etwa. Zitieren Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fährt..... Drehmoment, wie fest.In Kürze Tiefendiagnose und Codierungen für alle E Modelle bis BJ 2006 möglich. To do List 2010/11E30: Projektstart M20 Quadrathuber, Bremse aufrüsten + evtl. Getriebe tauschen, Massenmesser "Serienreif" machen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Replicant Geschrieben: 3. August 2010 #36 Meldung Teilen Geschrieben: 3. August 2010 1. wenn Auto ausdrücklich mit Kat beworben und/oder (im Kaufvertrag) verkauft wurde --> Sachmangel, diesbezüglich u.U. Rücktrittsrecht/Minderungsrecht bzw. Recht auf Nachbesserung (wer lesen will: §§433, 434, 437, 439 o. 441 BGB) 2. Drohen/Bedrohen etc. etc. würde ich sein lassen, da fängt man sich ganz schnell ne Anzeige wegen Nötigung ein... also wirklich nur freundlich miteinander reden (ja, auch wenn man sich im Recht fühlt hat man sich an die normen zu halten und sollte zu einem potentiellen betrüger freundlich sein, das ist nun einmal so in einem rechtstaat) und schon gar nicht mit ner Horde Freunde bei dem VK auflaufen und einen auf Gangsta machen, ein Freund als Zeuge reicht aus (am besten jmd. mit Sachkenntnis und ohne vorstrafen...) alle anderen "Gammel- und Altersschäden" musste bei nem alten Auto hinnehmen, zumal ihr das ja auch vertraglich so fixiert habt... gruß Zitieren ...:::>>> Wenns hinten bummst, gibts vorne Geld <<<:::... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Tobi318i Geschrieben: 3. August 2010 #37 Meldung Teilen Geschrieben: 3. August 2010 Das Auto muss auch nicht ausdrücklich "mit Kat" beworben worden sein. Es sei denn es war ab Werk ohne Kat, sodass der Kat eine nachträglich Sonderausstattung ist. Selbst dann zählt die eingetragene Schadstoffstufe im Fahrzeugschein.Das Fahrzeug ist ohne KAT nicht das gleiche Fahrzeug, das im Fahrzeugschein, der ebenfalls übernommen worden ist, deklariert ist. Das Fahrzeug ist ganz klar entwertet, d.H. es besitzt meiner Meinung nach ohne KAT gar keine Betriebserlaubnis mehr für den Straßenverkehr, da es ja nicht runtergestuft werden kann in der Abgasstufe.Etwas anders würde der Sachverhalt aussehen, wenn der Kat schlichtweg hinüber wäre. Das kann der Verkäufer ja nicht unbedingt wissen und es wäre dein Problem. Da er aber entfernt worden ist und er wider besseren Wissens dir ein Auto verkauft hat ohne KAT ohne es explizit im Kaufvertrag auszuweisen ist er in der Pflicht hier nachzubessern. Entweder er zimmert dir einen neuen Kat drunter oder er zahlt dir einen Ausgleich. Wenn du über die Argumentation der arglistigen Täuschung geht müsste er evt. sogar das Auto nach einem langem Rechtsstreit zurücknehmen. Zu den anderen Teilen gilt folgendes: Der vereinbarte Gewährleistungsausschluß rechtfer*tigt keine andere Beurteilung. Er ist durch die An*nahme einer Zusicherung nicht "entwertet", sondern beschränkt sich auf etwaige Mängel, deren Fehlen nicht zugesichert ist. Im übrigen ist es Sache des Verkäufers, ob er Zusicherungen gibt oder nicht. Gibt er sie, muß er sich daran festhalten lassen (BGH NJW 1991, 1880; 1993, 1854). Zitieren Mein E30 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Joker Geschrieben: 3. August 2010 #38 Meldung Teilen Geschrieben: 3. August 2010 1. wenn Auto ausdrücklich mit Kat beworben und/oder (im Kaufvertrag) verkauft wurde --> Sachmangel, diesbezüglich u.U. Rücktrittsrecht/Minderungsrecht bzw. Recht auf Nachbesserung (wer lesen will: §§433, 434, 437, 439 o. 441 BGB) korrekt. bis auf eine kleine ausnahme: beworben spielt keine rolle! es muss im kaufvertrag stehen, dass das fahrzeug mit KAT verkauft wird oder es muss ab werk einen KAT haben, damit die argumentation §§433, 434 usw. greift. zumindest hab ich das so gelernt. ist es nicht außerdem so, dass man nach neuem EU-Recht bei privaten gebrauchtwagen verkäufen so oder so keine sachmangelhaftung mehr gilt? oder zumindest der kaufvertrag eine entsprechende klausel drin hat, dass der VK keine sachmangelhaftung übernimmt? ich habe das zumindest in allen meinen ebay-auktionen drinstehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Replicant Geschrieben: 3. August 2010 #39 Meldung Teilen Geschrieben: 3. August 2010 1. wenn Auto ausdrücklich mit Kat beworben und/oder (im Kaufvertrag) verkauft wurde --> Sachmangel, diesbezüglich u.U. Rücktrittsrecht/Minderungsrecht bzw. Recht auf Nachbesserung (wer lesen will: §§433, 434, 437, 439 o. 441 BGB) korrekt. bis auf eine kleine ausnahme: beworben spielt keine rolle! es muss im kaufvertrag stehen, dass das fahrzeug mit KAT verkauft wird oder es muss ab werk einen KAT haben, damit die argumentation §§433, 434 usw. greift. zumindest hab ich das so gelernt. ist es nicht außerdem so, dass man nach neuem EU-Recht bei privaten gebrauchtwagen verkäufen so oder so keine sachmangelhaftung mehr gilt? oder zumindest der kaufvertrag eine entsprechende klausel drin hat, dass der VK keine sachmangelhaftung übernimmt? ich habe das zumindest in allen meinen ebay-auktionen drinstehen. es ist schon genau so korrekt wie ich das geschrieben hab ... beworben spielt eine rolle, lies einfach mal den normtext... die frage ist hier, wann du das gelernt hast, evtl. war es ja vor der schuldrechtsreform anders, aber dazu kann ich nichts sagen, da ich direkt mit dem aktuellen schuR mein studium begonnen hatte... @ tobi ... seit wann folgt denn das recht im papier dem an der sache, ich denke (und würde es im prozess ohne mit der wimper zu zucken auch vertreten) es ist genau andersrum... gekauft wurde ein kfz für dessen betrieb es einen kfz-schein (u. brief) gibt, die darin enthaltenen daten sollen die tatsächlichen gegebenheiten am kfz wiederspiegeln, das wars dann aber auch schon - wenn das kfz anders ist, wirds halt im schein geändert (und nicht andersrum) -- (sehr holzschnittartige erklärung, ich weis, aber es soll ja am ende auch jeder verstehen) gruß Zitieren ...:::>>> Wenns hinten bummst, gibts vorne Geld <<<:::... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast e30-Jenny Geschrieben: 3. August 2010 #40 Meldung Teilen Geschrieben: 3. August 2010 Hey Jungs,seit neuem Recht, sind auch Privatpersonen dazu verpflichtet eine Garantie bzw Gewährleistung zu übernehmen......es sei denn das sie im Vertrag ausdrücklich versagt wird! Hat der Vk im Vertrag von dieser Klausel gebrauch gemacht, hat Ek keine Chance, zu prüfen wäre daher, ob der VK den Wagen schon hatte bevor er über den letzten Tüv gegangen ist, hat er diesen da noch nicht gehabt, wird er das mit dem Kat auch leugnen gewusst zu haben und wenn er dann sagt, das ihm keine Mängel bekannt waren, kann man da garnichts mehr machen! Also Unterlagen wie Brief (Anmeldedatum) und Tüv Bericht (letzter, passt das datum/weiss der VK davon) überprüfen und dann weitersehen...... alles andere wäre Zeitverschwendung, es sei denn das der VK von sich aus einlenkt und einen Teil, zb. wiederbeschaffung und einbau des Kats finanziert, oder geld zurück erstattet, damit die Reparatur vorgenommen werden kann! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Diamantschwarzer Geschrieben: 3. August 2010 #41 Meldung Teilen Geschrieben: 3. August 2010 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
opela Geschrieben: 7. August 2010 #42 Meldung Teilen Geschrieben: 7. August 2010 jetzt wird sich doch nur noch im kreis gedreht, probieren geht über studieren.ab zu BMW die sollen mal einen kostenvoranschlag machen was alles kommen würde, dann damit zum anwalt der setzt nen schönen brief auf mit forderung und dann abwarten ob der verkäufer sich ins hemd macht und zahlt oder ob eine absage seitens seines anwalts kommt. als laie konntest du zwar alles prüfen aber du hast ja eh keine ahnung von autos rechtlich gesehen,spielt also keine rolle, die 10€ bei ner werkstatt in der kaffee kasse vor kauf hätten da geholfen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Replicant Geschrieben: 12. August 2010 #43 Meldung Teilen Geschrieben: 12. August 2010 jetzt wird sich doch nur noch im kreis gedreht, probieren geht über studieren.ab zu BMW die sollen mal einen kostenvoranschlag machen was alles kommen würde, dann damit zum anwalt der setzt nen schönen brief auf mit forderung und dann abwarten ob der verkäufer sich ins hemd macht und zahlt oder ob eine absage seitens seines anwalts kommt. als laie konntest du zwar alles prüfen aber du hast ja eh keine ahnung von autos rechtlich gesehen,spielt also keine rolle, die 10€ bei ner werkstatt in der kaffee kasse vor kauf hätten da geholfen.) und der anwalt macht dir das für lau... die meisten werden dafür dann wohl ca. 2oo€ zzgl. mwst. nehmen, das plus mind. 1oo€ bmw-werkstatt (da ne vertragswerkstatt nix für nen zehner in die kaffeekasse macht) und das ganze ohne wirklichen anspruch... die kohle kannste lieber direkt ins auto stecken gruß Zitieren ...:::>>> Wenns hinten bummst, gibts vorne Geld <<<:::... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
wh1sk Geschrieben: 13. August 2010 #44 Meldung Teilen Geschrieben: 13. August 2010 jetzt wird sich doch nur noch im kreis gedreht, probieren geht über studieren.ab zu BMW die sollen mal einen kostenvoranschlag machen was alles kommen würde, dann damit zum anwalt der setzt nen schönen brief auf mit forderung und dann abwarten ob der verkäufer sich ins hemd macht und zahlt oder ob eine absage seitens seines anwalts kommt. als laie konntest du zwar alles prüfen aber du hast ja eh keine ahnung von autos rechtlich gesehen,spielt also keine rolle, die 10€ bei ner werkstatt in der kaffee kasse vor kauf hätten da geholfen.) und der anwalt macht dir das für lau... die meisten werden dafür dann wohl ca. 2oo€ zzgl. mwst. nehmen, das plus mind. 1oo€ bmw-werkstatt (da ne vertragswerkstatt nix für nen zehner in die kaffeekasse macht) und das ganze ohne wirklichen anspruch... die kohle kannste lieber direkt ins auto stecken gruß Um zu erkennen, dass da kein Kat mehr drunter hing, brauchts auch keine BMW-Werkstatt! Es gibt Werkstätten, die dich fürn 10er mal auf die Bühne lassen und fürn 50er macht der TÜV einen Gebrauchtwagencheck... Hätte sich hier sicher gelohnt... Zitieren "FRAGT NICHT BLÖDE FRAGE SONS ICH STECKE RANN BIS ANSCHLAG" Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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