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KFZ Privatkauf -> Rücktrittsrecht


bLedi
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Hi,

 

ich hab nun seit knapp 3 Wochen meinen E30 Cabrio, habe den von Privat gekauft. Hab aufgrund der warmen Temperaturen auch schon über 1000km mit dem Auto gemacht.

 

Gestern dann war mein Kumpel endlich wieder ausm Urlaub da. Er ist KFZ Meister bei BMW. Ich habe ihn drum gebeten, sich die Karre mal anzuschauen, da demnächst TÜV ansteht, was denn alles zu tun ist. Der Verkäufer sagte mir er kann den TÜV gerne machen, ich kann das Auto am nächsten Tag abholen. Da dachte ich mir mit meinem Kumpel der dabei war, dass wohl alles OK sei, sonst würde er sich nicht so sicher sein. Wir wollten uns aber die erneute Fahrt sparen und haben ihm vertraut, wohl ein Fehler ...

 

Nunja, dabei rausgekommen ist folgendes:

 

- Querlenker im Eimer

- Stabis im Eimer

- Bremsschläuche kurz vor dem KO

- Bremsscheiben und Klötze hinten am Ende

- Hartge Auspuffanlage komplett neu schweißen, da nur gepfuscht und total undicht

- Billigste Stoßdämpfer eingebaut, statt M-Dämpfer, wie beschrieben/gesagt

 

Und das Beste ist, der Verkäufer hat wohl einen KAT eingebaut, sich diesen eintragen lassen und anschließend wieder rausgeflext, um zwar die Leistung zu haben, aber trotzdem günstig zu fahren.

 

Jetzt steh ich natürlich da, muss mit mind. 1500€ Material + Arbeitszeit rechnen um den TÜV zu kriegen.

 

Jetzt ist meine Frage, vielleicht kennt sich da ja jemand aus, kann ich aufgrund der falsch beschrieben Sachen UND vor allem wegen der KAT Geschichte aus dem Kaufvertrag zurücktreten? Ich mein, das ist doch Betrug oder nicht? Wenn ich angehalten werde, kann ich mit ner Anzeige wegen Steuerhinterziehung rechnen ...

 

Gut, ich mein Verschleißteile wie Bremsscheiben, Querlenker usw. ist normal, da ist nichts dagegen zu sagen, er hat uns aber mündlich versichert, dass alle Verschleißteile neu gemacht worden sind, aber das mit dem KAT find ich halt total krass.

 

Danke und Gruss

Michael

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Soweit ich weiß kann man innerhalb einer Woche noch vom Kaufvertrag zurücktreten.

Nach 3 Wochen wird sicher jegliche Frist verstrichen sein.

 

Evtl. könntest Du noch auf "Arglistige Täuschung" pochen, da ihr aber alles mündlich abgesprochen habt

würde ich sagen sieht es ganz schlecht aus.

 

Der Verkäufer hat mit seiner TÜV Aussage einfach selbstbewusst gepokert, und ihr seit drauf reingefallen.

Pech gehabt !

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sorry bLEDI,aus der nummer kommst wohl nimmer raus!aber bei den genannten mängeln,versteh ich ehrlich nich,warum dir das erst nach 3 wochen aufällt? :meinung:

gruss jochen

http://www.world-of-smilies.com/wos_sonstige/sturm.gif
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"Arglistige Täuschung" ist es nur wenn die ganzen sachen im kaufvertrag explizit aufgeführt worden sind und eine große abweichung zwischen soll zustand (Kaufvertrag) und ist zustand (am wagen) besteht. was der typ dir gesagt hat ist dabei volkommen irrelevant, es zählt nur schriftliches.

 

leider ist der streitwert des ganzen so gering, dass es absolut nicht lohnenswert ist damit vor gericht zu gehen, würde ich behaupten.

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Wie soll ich denn sehen, ob da ein KAT verbaut ist, oder nicht, wenn ich keine Gelegenheit habe unters Auto zu schauen? Wie gesagt, mein Kumpel ist erst gestern aus dem Urlaub gekommen, daher wurden die Mängel erst so spät festgestellt ...

 

Wir haben zwar alles mündlich besprochen, was Mängel betrifft, es gibt aber natürlich auch einen Kaufvertrag, in dem nichts von Mängeln steht. Sollten bekannte Mängel nicht in den Kaufvertrag geschrieben werden? Und das mit dem KAT ist bestimmt nicht einfach so passiert, davon MUSS er ja gewusst haben, hat mir dies aber verschwiegen.

 

Und zum Thema mündlich, zählt mein Kumpel nicht zu Zeugen bei der Sache? Oder muss das ein neutraler/beliebiger Zivilist sein?

 

 

Gruss

Michael

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Da gibt es wohl nur zwei Möglichkeiten die er hat:

 

Die kleinen Mängel wie Bremsen, Bremsschläuche und Querlenker beseitigen, das ist eigentlich nichts dolles.

Bei der Sache mit dem Aufpuff sich einen gebrauchten Kat sowie Ebay-Endpott kaufen.

Dann steht das Auto schon mal wesentlich besser da. Mit den billigen Stoßdämpfern leben, wenn sie

denn in Ordnung sind.

Da ist man von den Kosten her weit von 1500 Euro entfernt.

Hauptsache ist eigentlich daß nicht mit übermäßigem Rost zu kämpfen ist.

 

In diesem Fall kommt Möglichkeit 2:

 

Mal einen Kumpel als Zeugen mitnehmen, und vor Ort dem Typen gut zureden

 

 

Was steht denn im Kaufvertrag ?

Bei Begriffen wie "Bastlerfahrzeug" oder "Gekauft unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung" hast die Arschkarte.

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Also im Kaufvertrag steht drin:

 

"Sowie gesehen und wie besprochen gekauft (Keine Garantie)"

 

An den Kumpels mangelts bei mir nicht.

 

Zu Möglichkeit 1 nochmal: ist das eine Möglichkeit, die ich habe, oder die er hat?

 

Der Endtopf ist nicht das Problem. So wie ich das mit dem KFZ'ler gestern gesehen hab, hat er beim KAT rausflexen wohl zuviel abgeschnitten. Dann hat er solche Rillenbleche eingeschweißt. Dort kommen die ganzen Abgase raus, also dort ist er extrem undicht, der Endtopf passt. Es müssen also neue Rohre gekauft werden und das Teil wieder neu geschweist werden. Ist das Stück vor dem Mitteltopf.

 

Klar Bremsscheiben usw. ist nich soo teuer, aber es läppert sich halt, will da eigentlich nicht auf irgendwelches billiges ebay Zeug gehen, da ich nicht viel davon halte.

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@E30ohneDach:

 

Klar bin ich soviel gefahren, aber da es ja eine HARTGE Auspuffanlage ist, dachte ich das gehört alles so. Und mit den Bremsschläuchen usw. hatte ich wohl Glück, dass da nichts passiert ist. Und naja, Querlenker und Stabis hab ich halt nicht gemerkt ...

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Ist der Verkäufer denn verhandlungsbereit oder stellt er sich quer ?

Gekauft wie gesehen und besprochen ist sozusagen ein Freifahrtschein für den Verkäufer.

Da wirst rechtlich wohl nichts machen können und kannst nur auf den guten Willen des Verkäufers hoffen.

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Also im Kaufvertrag steht drin:

 

"Sowie gesehen und wie besprochen gekauft (Keine Garantie)"

 

Hi,

 

schlechte Karten, denn das mündliche kann keiner bestätigen und Aussage gegen Aussage heisst: Null Chancen.

 

Das einzige was Du machen kannst, wie bereits angesprochen mal mit Kumpel(s) hinfahren und dem Mann gut zureden, zumindest im nachhinein einen Preisnachlass zu geben, aber alles im Rahmen des rechtlichen, ohne Drohungen und Beleidigungen, das wiederrum könnte teuer werden. Immer schön freundlich.

 

LG

 

Martin

Wer Rechtschreibfehler findet, der darf Sie behalten

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Also im Kaufvertrag steht drin:

 

"Sowie gesehen und wie besprochen gekauft (Keine Garantie)"

 

 

 

darauf wollte ich hinaus. jetz siehts sehr schlecht für dich aus... ich meine du kannst mal versuchen mit dem verkäufer zu reden, wenn du glück hast gibt er dir einen teil des geldes so zurück oder ihr einigt euch irgentwie anders. hast du mal versucht mit dem verkäufer zu sprechen?

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Also, so wie ich das sehe, sind das bis auf die Bremsschläuche, alles Mängel, die man vor Ort und vor dem Kauf hätte bemerken MÜSSEN, das erste was man macht, sind die Bremsen prüfen, das der Auspuff undicht ist, das hört man, das da kein Kat mehr drunter ist, sieht man mit einem Blick unter den Wagen, Stabis und Querlenker merkt man beim fahren wenn die hinüber sind (1000km nicht bemerkt das da was ausgeschlagen ist?? :watch:......das Fahrwerk, das sieht man doch was für Dämpfer verbaut sind.......

 

 

Stellt sich nun die Frage, was haste dafür bezahlt?

 

Solange kein Rost da ist, Popo zusammenkneifen und die Sachen beheben, zum Tüv und gut!:meinung:

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Ich rate, ertsmal nen Fachmann ( z.B. ne Rechtsberatung) zu konsultieren. Und das am besten auch nicht in irgendnem Forum, sondern bei Leuten, die sowas täglich machen!

 

@ TE:

 

Du scheinst ja jetzt aus deinen Erfahrungen gelernt zu haben. Gehe niemals ein Auto kaufen ,wenn du nicht über die nötigen Kenntnisse verfügst. Immer jemanden mitnehmen der wirklich Ahnung hat. Wenn ich ich ein Auto, was als "Klassiker" gilt und in diesem Alter ist, schau ich mir das GENAU an und verlasse mich nicht auf die Aussagen des Verkäufers. Wer sagt, dass er (und nicht einer der vll. vielen Vorbesitzer?) den Kat wirklich rausgeschnmissen hat?

Bremsen etc sind Verschleißteile und gehören halt zumindest einer Sichtkontrolle unterzogen. Die Bremswirkung ist in den meisten Fällen auch noch bis "Metall auf Metall wirkt" da...

 

Und bevor ich anfange die Pferde scheu zu machen, suche ich doch als allererstes das Gespräch (aber ein sachliches, nicht mit schnaubenden Schränken im Hintergrund) mit dem Verkäufer!! Vll. ist er ja gar nicht abgeneigt, sich an den anfallenden Kosten zu beteiligen!?

 

Klar regt man sich erstmal auf, aber da du nun ja auch schon 3 Wochen im Besitz des Fzg. bist, hättest du ja auch zu einer Werkstatt oder ner Tüv-Prüfstelle fahren können, und den Wagen Checken lassen können!?:klug:

 

Naja, bin gespannt wie sich das weiter entwickelt, in den meisten Fällen verläuft sowas ja immer im Sand wenn die Gemüter ich beruhigt haben und sich nach distanzierter Betrachtung herausstellt, dass die "Mängel " gar nicht so grob sind, wie einem zuerst weiß gemacht wurde...

 

Viel Erfolg noch mit dem Auto!:-UU

:freak:  "Und Du bist Pauker??????

Jo, erkennt man daran, dass ich morgens RECHT und nachmittags FREI habe" :freak::ironie:

Keine Garantie / Gewährleistung auf von mir geschriebenen Sinn / Unsinn!!

 

http://www.maxrev.de/fotostory-zum-buegel-kaefig-eigenbau-t215900.htm

 

Schaut doch mal auf meinem Youtube - Kanal vorbei:   wuddelcrew

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Also im Kaufvertrag steht drin:

 

"Sowie gesehen und wie besprochen gekauft (Keine Garantie)"

 

Hi,

 

schlechte Karten, denn das mündliche kann keiner bestätigen und Aussage gegen Aussage heisst: Null Chancen.

 

Das einzige was Du machen kannst, wie bereits angesprochen mal mit Kumpel(s) hinfahren und dem Mann gut zureden, zumindest im nachhinein einen Preisnachlass zu geben, aber alles im Rahmen des rechtlichen, ohne Drohungen und Beleidigungen, das wiederrum könnte teuer werden. Immer schön freundlich.

 

LG

 

Martin

 

ja, nee, moment... wenn ich den ersten post richtig gelesen habe, war bei dem mündlichen teil noch ein kumpel (zeuge) anwesend... ich meine, fehlender kat klingt schon ein wenig nach betrug...

mein Fahrzeug hat kein ABS, kein ESP, kein ASR, keinen Brems- oder Fahrspurassistenten... Hier fahre ICH noch selber!

Achja... NO AIRBAGS! Wir sterben wie Männer!

 

Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott! (Theodor Körner 1791-1813)

 

"In einer Zeit totaler Verderbnis ist es am klügsten, sich zu verhalten wie alle anderen auch." Marquis de Sade

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klar ist das irgentwie betrug ohne KAT, aber es gilt gekauft wie gesehen! wenn er nicht hinguckt ist der käufer selber schuld.

 

es wäre halt interssant zu wissen welche details im kaufvertrag festgehalten sind. steht da explit drin "325i KAT" oder "KAT nachgerüstet" dann ist es "Arglist", dann kann er anfechten und kann den kaufvertrag unter umständen wandeln. also geld zurück gegen ware zurück oder schadensersatz in höhe von XXX euro fordern, so dass ein ausgleich entsteht und er wertmäßig so gestellt ist wie im KV festgehalten.

 

wenn der verkäufer das aber nicht einsieht und nicht von allein einlenkt, stellt sich die frage ob es lohnenswert ist das einzuklagen.

 

und mal abgesehen von allem betrug & aller arglist, irgentwo hat e30-jenny recht :meinung:

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Es stellt sich die Frage wie lange der Wagen auf den Verkäufer zugelassen war. Wenn der Verkäufer

seinen Wagen länger als 2 Jahre gefahren hat, dann MUß er ja vom fehlenden Kat gewusst haben,

andernfalls kann er nie und nimmer TÜV und AU bestanden haben.

Folglich hätte er den Mangel dann auch bewusst verschwiegen.

Je nachdem wie dreist sich der Verkäufer dazu gibt, würde ich das dann mal im Beisein einiger Zeugen erörtern.

Es reicht einfach nur deren Anwesenheit, natürlich dabei auf nichts einlassen was rechtliche Konsequenzen

haben kann, sonst muß man dem Typen nachher noch Geld obendrauf zahlen :-)

Gehst da alleine hin, hast Du keine Zeugen und der Kerl speist dich mit blöden Sprüchen ab.

Nebenbei kann ein konsequentes und bestimmendes Auftreten bei manchen Flachpfeiffen Wunder wirken.

Aber man muß solchen Typen auch zeigen daß sie nicht immer mit so etwas durchkommen.

Genau so wie er euch beide gefoppt hat, könntest Du es evtl. mit ihm auch machen.

Man weiß ja gar nicht was er überhaupt für Nerven hat oder ob er sich überhaupt mit der Rechtslage auskennt.

Also ruhig mal ein wenig bluffen aber auf keinen Fall zu etwas hinreissen lassen.

Wer gut labern kann hat oft Erfolg im Leben :-)

 

Falls Du Rechtschutzversichert bist dann frag doch einfach dort nach ob man etwas rechtliches Unternehmen kann.

Ich vermute aber daß der Anwalt sagen wird daß sich dies nicht lohnt und kaum eine Aussicht

auf Erfolg hat.

 

Ich denke mal es ist hier wieder der typische Fall passiert: Jemand ist grell auf ein Auto, Preis passt einigermaßen, Hirn ist ausgeschaltet.

Genau darauf spekulieren solche Typen, und es klappt erstaunlich gut bei jungen Leuten - besonders

wenn das Fahrzeug optisch was her macht.

 

Jemanden mitnehmen der sich auskennt war wohl auch nicht die Lösung.

Trotz Begleitung des KFZ Meister Kumpels hat der Verkäufer es geschafft, jegliche Vernunft des Käufers auszuschalten.

 

Traurig, kommt aber oft vor :-)

 

P.S. sollte es sich um einen typischen Bretterbudenverkäufer handeln, dann mach besser keinen Streß.

Der wird nämlich garantiert nicht allein dastehen.

 

Und bitte nicht falsch verstehen: Nicht mit zig Freunden da auftauchen und aggressiv drohen.

Diese nur im Hintergrund agieren lassen und selbst bestimmend und konsequent auftreten, falls es beim Verkäufer

nicht im vernünftigen Gespräch klappt.

Hilft alles nichts dann musst Du den Kauf unter "Lehrgeld" abbuchen.


Bearbeitet: von choppa
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@ driftgott:

 

:daumen:, so kann man agieren!!

 

So wie ich das verstanden habe, war aber nicht Meister-Kumpel mit beim Kauf, sondern ein anderer?

 

Sonst wäre es ja nicht so die beste Werbung für seinen Meisterbrief?:frage:

:freak:  "Und Du bist Pauker??????

Jo, erkennt man daran, dass ich morgens RECHT und nachmittags FREI habe" :freak::ironie:

Keine Garantie / Gewährleistung auf von mir geschriebenen Sinn / Unsinn!!

 

http://www.maxrev.de/fotostory-zum-buegel-kaefig-eigenbau-t215900.htm

 

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hmmm, ich hab das so verstanden daß da ein KFZ Meister anwesend war, aber nichts weiter

überprüft wurde. Grund dafür war, daß der Verkäufer so selbstsicher meinte er könne auf Wunsch

auch TÜV machen. Bluffen und gut labern eben !

 

Tja, der Wilde Westen muß eine herrliche Zeit gewesen sein - wo doch ein Pistolenschuß

jegliche Meinungsverschiedenheiten beendete, wenn der gekaufte Gaul lahmte :-)

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:-D Da könnten 10 aufgepumpte Typen vor mir stehen... Is mir und den meisten eh Latte...

 

Der Kaufvertag wurde unterschrieben mit "Gekauft wie gesehen" und "Bastlerfahrzeug" von privat und das wars! Hattest ja vorher genug Möglichkeiten das Ding zu prüfen. Zur nächsten DEKRA fahren und halt zur Not Wagenheber ansetzen und drunter gucken oder ähnliches.. Paar Leute die sich auskennen wären auch ni schlecht gewesen... Aber jetzt nach 3 Wochen und über 1000 km mit klagen oder Geld zurück anfangen?? Absoluter Schwachsinn! Hast halt Pech gehabt, aber wer ein 20jahre altes Auto kauft wo der TÜV fast abgelaufen ist muß damit rechnen...

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Letztenendes ist es Sache des TE, ob er den Vorfall nun einfach schluckt, oder ob er versucht etwas dagegen zu unternehmen.

Ich ausdrücklich geschrieben daß es OHNE Aggression von statten gehen soll. Das sollte doch deutlich sein ?

 

Übrigens kann man auch einen privaten Autokauf innerhalb einer gewissen Frist rückgängig machen,

nur sind die Voraussetzungen dafür sehr schwierig und es muß in kürzester Zeit geschehen.

Das geht schon damit los, ob überhaupt ein richtiger Kaufvertrag entstanden ist.

Beispielsweise wenn der Verkäufer nicht einen ordnungesgemäßen Vordruck verwendet hat,

sondern alles auf einem Bierdeckel niedergeschrieben hat.

Eigens eingebrachte Floskeln und Formulierungen können ebenfalls nicht rechtskräftig sein, ähnlich

wie bei Mietverträgen, in denen Klauseln stehen können die heute überhaupt nicht mehr gültig sind.

 

Es lohnt aber ohnehin nicht hier um Kaisers Bart zu zanken, weil nach so langer Wartezeit jetzt

wohl sicher nichts mehr zu machen ist.

 

 

Auszug vom ADAC:

 

Haftung beim privaten Verkauf eines Gebrauchtwagens
http://www1.adac.de/images/c_line999999.gif
http://www1.adac.de/images/s.gif
Formularverträge für den privaten Verkauf enthalten in der Regel einen sog. Sachmängelhaftungsausschluss für Mängel an dem Fahrzeug zugunsten des privaten Verkäufers.
Fehlt ein solcher Haftungsausschluss, haftet auch der private Verkäufer dem Käufer für alle Fahrzeugmängel, die bei der Übergabe vorhanden waren, mit Ausnahme normaler, altersgemäßer Verschleiß-, Abnutzungs- und Alterungsschäden.
Bei vom Verkäufer handschriftlichen Vertragstexten sollte ein Haftungsausschluss - ähnlich dem folgenden - aufgenommen werden:
"Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft."

Enthält der Vertrag einen solchen Ausschluss, haftet der private Verkäufer bei Mängeln nur noch für seine ausdrücklichen Zusagen oder bei nachweisbarer Arglist.
Vorsicht bei Formulierungen wie etwa: "gekauft wie besichtigt" – oder "wie besichtigt und Probe gefahren"! Damit wird die Sachmängelhaftung im Allgemeinen nur für solche technischen Mängel ausgeschlossen, die der Käufer bei einer normalen Besichtigung ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen hätte feststellen können.
Hinweis: allein aus der Tatsache, dass ein Kraftfahrzeug als gebraucht verkauft wird, darf nicht auf einen stillschweigenden Haftungsausschluss geschlossen werden. Auch bei älteren Fahrzeugen mit mehreren Vorbesitzern bedarf es im Allgemeinen einer ausdrücklichen Haftungsbeschränkung!

Bearbeitet: von choppa
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Worauf Du hinaus willst, hat nichts mit einem gesetzlichen Rückgaberecht bei Privatverkäufen zu tun, das es nicht gibt. Auch die Tatsache, dass die Zahl der Leute steigt, die heute Käufe egal ob privat oder bei gewerblichen VK abschließen und dann nicht einhalten, und sich das dann noch mit viel Halbwissen und abenteuerlichen Rechtsauffassungen schönreden ändert daran nichts.

 

Du willst den Kaufvertrag anfechten und suchst nun nach dem Haar in der Suppe wegen Formfehlern oder versäumter Formulierungen seitens eines rechtlich unwissenden Verkäufers. Über so'n Kram freuen sich die Anwälte und die Versicherungen, soll'n die sich damit rumschlagen.

 

 

 

 

Mich würd' eigentlich nur interessieren, über welche Preisklasse Cabrio wir hier reden. Ich tippe mal auf max. 2 - 2,5T EUR.

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Daß der Käufer an seiner Misere selbst schuld ist liegt doch klar auf der Hand. Da hast Du vollkommen Recht.

Ich habe lediglich Möglichkeiten aufgezählt, die er noch hat.

Darunter fielen "Das Auto selber fertig machen", "Mit dem Verkäufer gutmütig reden", "Mit dem Verkäufer bestimmender reden und evtl. etwas bluffen"

bis hin zu einer rechtlichen Prüfung des gesamten Vorfalls mittels Rechtschutzversicherung.

(Das kostet dich schließlich keinen Cent)

Die kleinen Mängel sind ja noch ok, weil es sich eben um ein altes Gebrauchtfahrzeug handelt, aber

ein herausgeflexter Kat und die Nichteinhaltung zugesicherter Eigenschaften würde ich persönlich

nicht auf mir sitzen lassen. Da würde ich auch nach einem "Haar in der Suppe" suchen.

Es gibt Dinge die dürfen einfach nicht sein.

 

Es ist noch gar nicht so lange her, wo ich mit meinem Bruder zusammen einem Autobetrüger den Garaus gemacht habe

(Wir gaben da ein Auto in Zahlung und es wurde später mit gefälschtem Tachostand sowie falschen Eigenschaften neu angeboten, dazu mit einem überzogenen Preis)

Den Thread dazu kann man noch hier in der Forensuche finden. Es sah anfangs auch aussichtslos aus.

Das Ende vom Lied war, daß später der Tachostand wieder stimmte und der Kaufpreis sogar 1000 Euro niedriger wurde. :-)

Wenn man will geht immer was. Es ist nur eine Frage des Aufwands und der Entschlossenheit.

Wir hatten persönlich nichts davon, es ging nur darum solche "Maden" nicht davonkommen zu lassen.

 

Naja, laß uns hier nicht wegen Sachen streiten die jetzt sowieso nicht zu ändern sind, das bringt uns beiden nichts.

Wir könnten jetzt hier stundenlang Rechtstexte posten - am Ende entscheidet eh ein Richter, denn die

Gesetzeslage ist bei sowas schwierig.

Ich will hier eben nur betonen daß NICHTS aussichtslos oder unmöglich ist.

Puh, beinahe hätte ich jetzt eine Ebayauktion verpasst :-)

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