VD Geschrieben: 27. Juli 2010 #26 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Juli 2010 "Verjährungsfrist" sind beim normalen Blitzer 3 Monate (Tatzeitpunkt bis Ausstellung des Briefes)! Richtig. Nicht nur bei normalen Blitzern, sondern bei allen Verkehrsdelikten die keine Straftat sind. Ausstellung des Briefes ist auch richtig. Kann also auch ein paar Tage nach möglichem Fristablauf noch ankommen und gültig sein. Deswegen kannste in etwa davon ausgehen, dass nach 3 Monaten und 2 Wochen nichts mehr kommt. Bis dahin ist ANGST angesagt *gg* Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jannis320iM20 Geschrieben: 27. Juli 2010 Autor #27 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Juli 2010 jut... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jannis320iM20 Geschrieben: 26. September 2010 Autor #28 Meldung Teilen Geschrieben: 26. September 2010 Kann man jetz aber schon löschen, danke! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 26. September 2010 #29 Meldung Teilen Geschrieben: 26. September 2010 scheinst raus zu sein. Oder ist was gekommen? Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jannis320iM20 Geschrieben: 26. September 2010 Autor #30 Meldung Teilen Geschrieben: 26. September 2010 Nö, schlechter Mensch muss auch mal Glück haben Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 26. September 2010 #31 Meldung Teilen Geschrieben: 26. September 2010 Na denn herzlichen Glückwunsch....Sie haben gewonnen. Ihr Gewinn ist NIX.Wir hoffen, Sie sind damit zufrieden!? Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Metn Geschrieben: 28. September 2010 #32 Meldung Teilen Geschrieben: 28. September 2010 kein bock alles durchzulesen, aber falls es noch nicht gesagt wurde: bei gefährdung muss was konkretes dazukommen. zb ein anderer verkehrsteilnehmer der durch dich eine gefahrenbremsung machen musste, ein passant der zur seite hüpfen musste oder die polizei dich dabei gesehen hat und der meinung, das war ne gefährliche aktion. aber wenn es "nur" dunkelgelb war, kann es sein dass gar nix kommt! Zitieren Lasst mich Arzt ich bin durch!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Empfohlene Beiträge
Deine Meinung
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.