Speinshi Geschrieben: 3. Juni 2010 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Juni 2010 Ich versuchs mal vielleicht kennt sich jemand damit ja aus Meine Freundin ist heute bei einem Wendemanöver ein Stein eines Grundstücksbesitzer in die Quere gekommen. Diese (eigentlich 2.Steine) sind nahe der Straße kaum zu sehen gewesen und sind eindeutig eine Art ''Rentnereinfassungsmethode'' . Meine Frage nun ob in solchem Falle ein Schadensersatz einklagbar wäre. Würde mich mal sehr Interessieren. Zitieren Gott hat das Turboloch erfunden um Saugmotoren eine Chance zu geben Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast BuxteE30 Geschrieben: 3. Juni 2010 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Juni 2010 Boah Leute....macht doch nicht immer andere für euer Verschulden verantwortlich! Sie hat ein Hindernis übersehen (egal, welcher Art) und sollte einfach mal dafür geradestehen.Steine sind als Grundstückseinfassung generell nicht verboten. Je nach Bebauungsplan kann das zwar unterschiedlich sein, aber das hat rein gar nichts damit zu tun, ob einer dagegen fährt oder nicht. 2 Paar Schuhe. Wenn da ein normaler Zaun stünde, hätte doch auch kein Hahn nach gekräht..... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
newstyle Geschrieben: 3. Juni 2010 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Juni 2010 Kann man Deine Freundin wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch anzeigen? - Würd mich mal interessieren.... Edit: Fahrerflucht? - Oder hat sie sich beim Hausbesitzer gemeldet? Zitieren Nichts ist für die Ewigkeit ! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Speinshi Geschrieben: 3. Juni 2010 Autor #4 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Juni 2010 Bin zwar nen echt gelassener Mensch, aber zum Teil nervt dieses ''ich begrenze die Einfahrt mit allem was ich habe'' . In Deutschland muss ich für jeden Mist irgendein Antrag stellen um es bauen zu dürfen und einige Menschen schmeißen einfach ihre Klamotten hin.Da wie ich finde schon ein Unterschied zwischen Einfahrt (öffentlich) und Parklpatz, Grundstück (Privat) besteht. Den Weg vor meinen Zaun muss ich doch auch im Winter räumen! Was wäre wenn ich da Steine hinlege und es stolpert die Oma? Zitieren Gott hat das Turboloch erfunden um Saugmotoren eine Chance zu geben Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Speinshi Geschrieben: 3. Juni 2010 Autor #5 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Juni 2010 Kann man Deine Freundin wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch anzeigen? - Würd mich mal interessieren.... Edit: Fahrerflucht? - Oder hat sie sich beim Hausbesitzer gemeldet? Kann man auch so sehen, klar. Der Findling hat keinen Schaden genommen und sämtlich Teile wurden entfernt. Zitieren Gott hat das Turboloch erfunden um Saugmotoren eine Chance zu geben Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast BuxteE30 Geschrieben: 3. Juni 2010 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Juni 2010 Tja, man muss für viel nen Antrag stellen, für Findlinge aber nicht. Selber schuld, sieh es ein. Wie geschrieben, wenn nicht näher geregelt, kannst du dein Grundstück begrenzen wie du willst (Elektrozaun und Stacheldraht, etc. schließen sich natürlich aus). Und ganz ehrlich: so nen Findling übersieht man ja auch nicht mal so. Dumm gelaufen, abhaken. Und vorm bzw. beim rückwärtsfahren mal Augen auf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Speinshi Geschrieben: 3. Juni 2010 Autor #7 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Juni 2010 Danke aber denke das du mir nicht erklären brauchst wie meine Freundin Auto zu fahren hat. Mir ging es lediglich um die Legalität solchen für mich Eingriff in den Straßenverkehr, nicht mehr oder weniger. Zitieren Gott hat das Turboloch erfunden um Saugmotoren eine Chance zu geben Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Sven Glückspilz Geschrieben: 3. Juni 2010 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Juni 2010 Der Vergleich hinkt aber gewaltig. Oder lagen die Steine etwa mitten auf der Straße?Wenn jemand beim Wenden die Straße verläßt, auch wenn´s nur mit den Überhängen des Fahrzeugs ist, muß sich eben vergewissern daß da nichts im Weg liegt.Sieh es doch einfach ein daß sie selber schuld war.Wenn da ein Kind gesessen hätte würdest du jetzt die Eltern verklagen wollen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast BuxteE30 Geschrieben: 3. Juni 2010 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Juni 2010 Danke aber denke das du mir nicht erklären brauchst wie meine Freundin Auto zu fahren hat. Mir ging es lediglich um die Legalität solchen für mich Eingriff in den Straßenverkehr, nicht mehr oder weniger. Ja und ich versuche dir seit 3 Postings die Leglität einer Grundstücksbegrenzung zu erklären. Im übrigen bin ich Dipl.-Ing. Stadtplanung und habe den Kram 5 Jahre studiert. Ist also ein wenig mehr als "hab ich mal gehört". Und nun erkläre deiner Freundin, wie sie Auto zu fahren hat...so mit umgucken vorm rückwärtsfahren und so. :P Den Vergleich mit dem Kind fand ich übrigens sehr passend, hab ihn mir aber verkniffen.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Speinshi Geschrieben: 3. Juni 2010 Autor #10 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Juni 2010 Is ja gut:-UU Zitieren Gott hat das Turboloch erfunden um Saugmotoren eine Chance zu geben Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
DJ91 Geschrieben: 4. Juni 2010 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 4. Juni 2010 wenn wir schon grad beim thema sind was erlaubt ist und was nicht würde mich intressieren wie es aussieht wenn ein anlieger als "Bremse" ein Holzbrett mit einer geschätzen höhe von 5 cm auf die straße legt damit man langsamer fährt, natürlich nimmt er dadurch auch billigend schäden an den Autos die das übersehn und zu schnell drüber fahren an. Zur Info man darf in der Straße 30 fahren allerdings rate ich niemanden auch wirklich mit 30 darüber zu fahren das ist sicher nicht ratsam, das holz ne schöne kante hat. Zitieren <a href="http://www.spritmonitor.de/de/detailansicht/396813.html" target="_blank"><img src="http://images.spritmonitor.de/396813.png" alt="Spritmonitor.de" border="0"></a> Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
HaPe Geschrieben: 4. Juni 2010 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 4. Juni 2010 wenn wir schon grad beim thema sind was erlaubt ist und was nicht würde mich intressieren wie es aussieht wenn ein anlieger als "Bremse" ein Holzbrett mit einer geschätzen höhe von 5 cm auf die straße legt damit man langsamer fährt, natürlich nimmt er dadurch auch billigend schäden an den Autos die das übersehn und zu schnell drüber fahren an. Zur Info man darf in der Straße 30 fahren allerdings rate ich niemanden auch wirklich mit 30 darüber zu fahren das ist sicher nicht ratsam, das holz ne schöne kante hat. Das wiederum, wenn die Straße öffentlich ist, wäre meiner meinung nach Nötigung. Aber da würd' ich erst mal selbst mit'm Nachbarn reden und ihn auf die Gefahr / Konsequenzen hinweisen. Das untereinander besprechen hilft meiner Erfahrung nach am besten. Zitieren Ich bin nicht dumm, ich habe nur Pech beim Denken. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jannis320iM20 Geschrieben: 4. Juni 2010 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 4. Juni 2010 macht doch nich immer so ein fass auf von wegen selber schuld ect, bin auch schon an die seite gefahren und hab son scheiss stein nicht gesehn. klar, wenn dort jahre nicht gemäht wird! hätt ich auch abgehen können von wegen nicht gemäht, KANN ich nicht sehen! wie siehts wohl dann aus?also locker bleiben jungs und mädels... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast BuxteE30 Geschrieben: 4. Juni 2010 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 4. Juni 2010 nuja, fass erzeugt gegen-fass. man muss ja auch nicht immer gleich schadenersatz wegen sowas verlangen. gilt bei hohem gras genauso. zu DJ91: wenn die straße öffentlich ist, geht das so auf keinen fall. ist es eine privatstraße, dann sieht das anders aus. nun wäre aber zu prüfen, ob er da nicht ein schild aufstellen muss, was vor dem hindernis warnt. es sei denn die privatstraße hat am anfang und ende ein schild, was das befahren auf eigene gefahr gestattet.aber wie du schreibst, scheint die straße öffentlich zu sein --> mal ans ordnungsamt melden, die werden das an die entsprechenden stellen weiterleiten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
DJ91 Geschrieben: 4. Juni 2010 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 4. Juni 2010 naja ich hät ja überhaupt nichts dagegen ich verstehs auch weil viele echt schnell durchfahren und da auch kinder wohne aber er sollte wenigsten ne gummimatte drüberlegen damit die kante damit wenn mans mal zu schnell erwischt nicht gleich das auto auseinander haut, naja werd mit ihm reden Zitieren <a href="http://www.spritmonitor.de/de/detailansicht/396813.html" target="_blank"><img src="http://images.spritmonitor.de/396813.png" alt="Spritmonitor.de" border="0"></a> Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jannis320iM20 Geschrieben: 4. Juni 2010 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 4. Juni 2010 ja du hast schon recht, hab da auch nix gemacht, auch nich geklingelt oder so, aber ist halt sauägerlich...na gut nebler war n birnchen breit und die halterung, sowie kratzer an der stoßstange. doof ist:du bist drübergedonnert, denkst sofort, scheisse n stein. und weisst genau du musst nochmal rückwärts Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
tiijey Geschrieben: 4. Juni 2010 #17 Meldung Teilen Geschrieben: 4. Juni 2010 doof ist:du bist drübergedonnert, denkst sofort, scheisse n stein. und weisst genau du musst nochmal rückwärts Und dazu dein Avatarbild, einfach köstlich Zitieren Gruß tiijey http://www.danasoft.com/sig/done7.jpg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 6. Juni 2010 #18 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Juni 2010 Nötigung ist da nix - aberwenn wir schon grad beim thema sind was erlaubt ist und was nicht würde mich intressieren wie es aussieht wenn ein anlieger als "Bremse" ein Holzbrett mit einer geschätzen höhe von 5 cm auf die straße legt damit man langsamer fährt, natürlich nimmt er dadurch auch billigend schäden an den Autos die das übersehn und zu schnell drüber fahren an. Zur Info man darf in der Straße 30 fahren allerdings rate ich niemanden auch wirklich mit 30 darüber zu fahren das ist sicher nicht ratsam, das holz ne schöne kante hat. Das nennt sich gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - vor allem wenn das Holz ggf. in ner schlecht beleuchteten Ecke auch nachts dort liegt. Aaaaber:Das ist das eineDas andere ist, dass da jetzt keiner drüberbrettern braucht und danach meint, er kriegt neue Reifen.Man hat im Straßenverkehr nun mal so zu fahren, dass man das Auto immer rechtzeitig zum stehen bekommt, wenn ein Hindernis auftaucht.Prinzipiell ist auf der BAB nachts das fahren mit Abllendlicht und Topspeed nicht gestattet. Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 6. Juni 2010 #19 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Juni 2010 Prinzipiell ist auf der BAB nachts das fahren mit Abllendlicht und Topspeed nicht gestattet. Georg Wenn du das erste Mal mit verlorenen LKW Vorlegekeilen und ähnlichen interessanten Sachen auf der linken Spur konfrontiert wurdest, machst du das auch "ohne Vorschrift" nicht mehr... Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 6. Juni 2010 #20 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Juni 2010 Prinzipiell ist auf der BAB nachts das fahren mit Abllendlicht und Topspeed nicht gestattet. Georg Wenn du das erste Mal mit verlorenen LKW Vorlegekeilen und ähnlichen interessanten Sachen auf der linken Spur konfrontiert wurdest, machst du das auch "ohne Vorschrift" nicht mehr... da reicht schon ne euro-palette um nem firmenpassat 35i beide linken räder rauszurupfen. eins der beiden räder wurde von polizei und feuerwehr nicht wiedergefunden. passat war schrott aber ich war unverletzt. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 6. Juni 2010 #21 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Juni 2010 ...gut, so´n Vorlegekeil hat "nur" für ein Vorderrad gereicht und der Sierra blieb nur deshalb auf der Straße weil der Funkenflug vom Vorausfahrenden Fahrzeug noch eine kurze Vorwarnung war. Ein Brett hatte ich mal beim Astra längs aufgespalten im Hinterachsträger hängen und irgendwelche größeren Metallteile haben mir bei 160 den linken Hinterreifen vom allerfeinsten zerlegt. Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 6. Juni 2010 #22 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Juni 2010 wie ich seh kann dich auch nix mehr schocken. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 7. Juni 2010 #23 Meldung Teilen Geschrieben: 7. Juni 2010 Nun ja, ich war mal ein paar Jahre als Techniker im Außendienst mit locker 300km Arbeitsumkreis tätig, da kommen mit den Kilometern auch die Geschichten.... Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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