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TÜV Vollabnahme


Holger.C
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Müsste meines Wissens nach egal sein.

"Vollabnahme" gibts nicht mehr.

Einzige Möglichkeit könnte sein, das es "rückwirkend" anders aussieht.

 

An sich sollte aber eine "normale" HU fällig sein & gut ist. AU ist ja mittlerweile auch Bestandteil der HU.

Nichts ist für die Ewigkeit !

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Vollabnahme gibts doch noch. Dazu muss der Wagen aber länger wie 7 oder 8 Jahre stillgelegt geswesen sein. Haben wir bei unseren 02s ja des öfteren, Vollabnahme incl. H-Kennzeichen 192,xx Euronen.

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H kennzeichen ab 30 jahren alter des autos

Sry wenn ich mal wieder NIX :rot: verstehe.

Ich kann alles schaffen, ich muss es nur genug wollen!

Mein Neuaufbau http://e30-talk.com/topic/58031-318i-cabrio-mutiert-zu-318-is-cabrio/

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Die ersten E30 werden die bedingungen fürs H-Kennzeichen erst 2012 erfüllen.

Für Fahrzeuge mit Kat oder Saison ist das H-Kennzeichen eh in den meisten Fällen unrentabel weil die Kfz-Steuer bei einer normalen Zulassung - zumal bei Saison - niedriger ist, wie beim H-Kennzeichen.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Hallo Leute,kann Mir jemand sagen was die Tüv Vollabnahme kostet und was man zubeachten muß.Weil das Fahrzeug seit 1995 abgemeldet ist.8-) Mfg HOLGER

Ein Vollgutachten gibt es nicht mehr, ausser am Fahrzeug wurde in der Zeit in der es abgemeldet war etwas verändert, das eintragungspflichtig ist und das Fahrzeug über 7 Jahre stillgelegt ist.

Eine normaler §21 (Vollgutachten) sollte nicht mehr als 100€ kosten. So ist es in Baden Württemberg, wie das sonst so gehandhabt wird kann nicht nicht bestimmt sagen.:D

MFG Heiko

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Vollabnahme hast auch beim Motorumbau, egal ob abgemeldet oder nicht. Gibts also schon noch.

Das was du meinst ist ein §19(2) auch Einzelabnahme genannt, Vollabnahme gibt es nicht.

Das sogenannte Vollgutachten ist der §21 alt/neu für Altfahzeuge oder für Neufahrzeuge.

Aber wenn ein Auto nur 20 Jahre stillgelegt ist und alle Papiere (Fahrzeugschein) noch vorliegen muss nur der TÜV (HU §29) gemacht werden.

MFG Heiko

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