MarcHH Geschrieben: 15. März 2010 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 15. März 2010 Moin, konnte leider zu dieser Frage nichts finden, Preise und co sind hier ja vorzufinden, aber keine Bedingungen. Ich hab mal eine Frage bzgl. der Kurzzeitkennzeichen. Ich weiß, dass man damit Überführungsfahrten und Probefahrten machen soll. Wie is das nun auszulegen, wenn man sich ein Spassauto zulegt, es aber nicht normal anmelden möchte, sondern vielleicht ein paar mal damit Spass haben will. Sind diese Kennzeichen dafür geeignet, oder gibt es da gesetzl. Maximalkilometerleistungen o.ä.? Für mich klingt das ein wenig wie eine Grauzone. Wann sind Fahrten eine Probefahrt, ab wann nichtmehr? Ist eine Ausfahrt zum Strand im Sommer ne Probefahrt, auch wenn ich schon ein halbes Jahr Besitzer (nicht Halter) bin?! Wie muss das Fahrzeug beschaffen sein? Ist es richtig, dass es keine HU braucht? Ich hoffe auf Erfahrungen oder Wissen zu der gesetzl Lage.Danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
korka323 Geschrieben: 15. März 2010 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 15. März 2010 damit kannst du hin fahren wo du willst, gibt keine kilometerbeschraenkung.Au und Hu brauchst du auch nicht.Fahrzeug muss strassenverkehrstauglich sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
laposh Geschrieben: 15. März 2010 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 15. März 2010 Wenn der Wagen aber später nicht ordnungsgemäß zugelassen wird, läß sich die Versicherung von der man die Versicherungsbestätigung(früher Doppelkarte) hat, den Spaß teuer bezahlen! Zitieren Mein Land, mein Bier, mein BMW! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast martin7980 Geschrieben: 15. März 2010 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 15. März 2010 § 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten (1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen. § 31 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt. Da ist keine Reglungslücke. Und nein, man darf nicht hinfahren mit gelben Kennzeichen wo man will. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Percy Geschrieben: 15. März 2010 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 15. März 2010 § 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten Und nein, man darf nicht hinfahren mit gelben Kennzeichen wo man will. @ Martin : Aber wer schreibt den vor , wann und wohin ich meine Prüfungsfahrt mache . Die Prüfungs/Probe-fahrt kann ich doch auch Spät Abends auf dem Weg in die Disco machen ....theoretisch gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Laafer Geschrieben: 15. März 2010 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 15. März 2010 (bearbeitet) @ Martin : Aber wer schreibt den vor , wann und wohin ich meine Prüfungsfahrt mache . Die Prüfungs/Probe-fahrt kann ich doch auch Spät Abends auf dem Weg in die Disco machen ....theoretisch Ja das stimmt schon ich hab auch schon x mal Kurzzeitkennzeichen gehabt um einfach mal so paar Tage mit einem abgemeldeten Auto rumzufahren. Geht schon ist halt mir Vorsicht zu genießen, mir ist mal einer drauf gefahren und da kamen die Grünen und da ging es schon los... wohin fahren sie, zu welchem Zweck usw. Angehalten wurde ich Nachts um 3 auch schon öfter mit KK aber da war nie was. Wie gesagt es gibt Regelugen wenn man aber etwas aufpasst und es net übertreibt geht das schon. Ich werde mir demnächst auch KK holen um mit meinem alten VVFL mal zu fahren... (Ich hatte die aber immer nur an Autos die ich selber noch nie zugelassen habe. Auch wenn ich dir mir holte um ein Auto zu kaufen bin ich trotzdem nach der Überführung mit den Kennzeichen gefahren und hab ihn erst dann angemeldet. Ich hab für 5 Tage bezahlt und das Nutze ich auch!) Bearbeitet: 15. März 2010 von Laafer Zitieren http://e30-talk.com/bilder/signaturepics/sigpic3900_7.gifMFGHannes Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 15. März 2010 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 15. März 2010 Martin hat vollkommen recht.Die Regelung ist absolut eindeutig und wenn das Auto schon mal auf einen zugelassen war, dann ist das auch nachweisbar, dass da was sehr sonderbar ist.Außerdem ist die Versicherung nicht billig wenn man es danach nicht anmeldet. Sorry wenn ich das so hart schreibe, aber wegen den Ar*chlöchern die mit dem 07er Kennzeichen tagtäglich in die Arbeit gefahren sind, wurden die Regelungen gestrafft und das Kennzeichen gibt es nicht mehr ab 20 sondern erst ab 30 Jahren und es wird ganz restriktiv vorgegangen und im Mißbrauchsfall ist das 07er sofort weg. Wenn sich die Missbrauchsfälle beim Kzk häufen wird es auch hier weitere Einschränkungen geben.Ich hab dieses mal schon unterschreiben müssen, dass es sich um ne Überführungsfahrt handelt, was vorher nicht der Fall war. Als nächste Verschärfung gibts dann wahrscheinlich, dass man das Kzk nur noch nach Vorlage des Briefs bekommt und nicht mehr blanko (mit Überprüfung des Vorbesitzers).Ist dann super wenn man sich am Freitag so ein Teil holen will um am Samstag ein Auto zu kaufen oder abzuholen. Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast martin7980 Geschrieben: 15. März 2010 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 15. März 2010 @Percy: Sicherlich schreibt dir keiner vor, wann du die einzelnen Fahrten machen sollst. Allerdings ist hier der Gesamtzusammenhang, also wenn du mit deinen Kumpels zur Disko fährst, wäre es schwierig den Beamten den Sinn der Fahrt zu erklären.Muss halt jeder selbst entscheiden. Mit solchen Kennzeichen wird halt Schindluder getrieben, auch mit den roten Kennzeichen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Laafer Geschrieben: 15. März 2010 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 15. März 2010 (bearbeitet) Wenn man ein Auto kauft und den Rest der Schilder noch abfährt denk ich ist schon OK, oder wenn man TÜV macht und dann den Rest auch noch gar abfährt und das Auto dann anmeldet! Ich hab auch nie 1000 Leut mitgenomen, wenn ich mit den KK unterwegs war, meistens war ich da allein. Worüber ich mich nur aufregen könnte, wenn die ganzen Tuning Bekloppten ihre Affenschaukeln mit den KK zu Treffen fahren zum prollen und posen weil sie die Kisten so niemals zugelassen bekommen... Sowas kotzt an, net wenn einer mal paar Tage mit nem Oldi rumfährt und ihn dann wieder hinstellt. Bearbeitet: 15. März 2010 von Laafer Zitieren http://e30-talk.com/bilder/signaturepics/sigpic3900_7.gifMFGHannes Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
*Sascha* Geschrieben: 15. März 2010 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 15. März 2010 Und wenn man gut ist bewegt man in der Zeit 3 verschiedene Wagen *feix*Naja die Sachlage ist klar aber es wird oftmals anders gehandhabt und die Grün/Weißen bei uns schauen da auch nicht so genau drauf Zitieren Du musst ein bösartiger Verschwörer sein, wenn du hier das Gegenteil schön redest Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Laafer Geschrieben: 15. März 2010 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 15. März 2010 Und wenn man gut ist bewegt man in der Zeit 3 verschiedene Wagen *feix* Ja hab ich auch schon gemacht, ich hängs aber net an die grosse Glocke. Ein Auto geholt und den Schein nicht ausgefüllt, gut wenn ich kontrolliert worden währe hätt ich das halt noch getan war jedenfalls net so und dann die Kennzeichen an eine anderes Auto und zum TÜV. Zitieren http://e30-talk.com/bilder/signaturepics/sigpic3900_7.gifMFGHannes Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
BMW_E30_ALPINA Geschrieben: 15. März 2010 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 15. März 2010 also ich habe auch oft meinen e30 damals wo er abgemeldet war mal abund zu mit kurzzeitkennzeichen bewegt hatte auch nie prbleme einmal wurde ich sogar kontrolliert habe 10 euro strafe gezahlt weil ich die daten vergessen hatte in das fahrzeugschein einzutragen aber ansonsten hatte ich keine probleme damit, meine felgen waren auch nicht eingetragen hatten sie nix gesagt... Zitieren http://img193.imageshack.us/img193/3631/47657293.jpg Check Up my New Exhaust Sound Check... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
RoadrunnerM5t Geschrieben: 15. März 2010 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 15. März 2010 Georg da siehst du was Falsch,mit den 07 Nummern wurden viele ROSTLAUBEN in Lebensgefährlichem Zustand bewegt,abgefahrene Reifen,schlechter Allgemeinzustand.Der grossteil hatte nur ein Fahrzeug angemeldet,ich habe zZ. 7 Fahrzeuge auf meiner 07.kann somit von einer Sammlung reden.Auch musst du der Versicherung einen Erhaltenswerten zustand nachweisen.Genauso musst du der Versicherung jede änderung angeben,nicht der Zulassungsstelle.Ich gehöre nicht zu denen die ihre Amis mit 07 Nummer zu Beschleunigungsrennen fahren,wo die Versicherung dem Zustand bestimmt nicht tolerieren würde.Bei meinem e30 M5turbo(ex eta) ist der Motor als König M88 Turbo mit 292KW versichert,ich bezahle ca 60euro mehr als der einfache 07 Nutzer.Das Fahrzeug ist durch ausführliche Fotos dokumentiert,es sind die M5 Räder,grosse Bremse aus Sicherheitgründen akzeptiert,sowie originale BMWspoiler der Vfl-Reihe,die Innenausstattung muss zum Allgemeinbild eines Originalfahrzeuges passen.Beim 7ner e32 wurde akzeptiert das die Optik des 740/750i entspricht,sowie Zeitgemässes Tunig,8.5& 10x17.Zudem MUSST man zu der 07 ein normal zugelassenes Fahrzeug versichert und angemeldet haben.Ich verstehe jeden der als Oldtimer/Youngtimersammler sich über die Neureglung ärgert,mich betrifft das nicht,ich habe die alte Regelung.Du hast heute keine Chance mit einer Bastelbude die 07 weiterzuführen,sollte ein Unfall aufgrung der Verkehrsunsicherheit des Fahrzeuges passieren,bezahlen die keinen Cent.Ich verstehe deine Wut auf die ..........löcher:freak:grußRR Zitieren Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Tobi-R Geschrieben: 15. März 2010 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 15. März 2010 hallo kann ich auch ein 5 tageskennzeichen auf ein engemeldetes autuo machen? wollte nen auto verkaufen aber den typ auch nicht mit meiner nummer fahren lassen, und falls er ihn doch nicht nimmt nicht schon wieder das auto zulassen! geht das? gruss Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Fuchswurst Geschrieben: 15. März 2010 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 15. März 2010 Als nächste Verschärfung gibts dann wahrscheinlich, dass man das Kzk nur noch nach Vorlage des Briefs bekommt und nicht mehr blanko (mit Überprüfung des Vorbesitzers).Ist dann super wenn man sich am Freitag so ein Teil holen will um am Samstag ein Auto zu kaufen oder abzuholen. Georg War bei uns in Berlin schonmal der Fall. Die Dame in der Zulassungsstelle beharrte darauf in die Papiere der KZK schon die Fahrgestellnummer drucken zu wollen. Ich habe ihr dann versucht zu erklären das wir uns am Wochenende mehrere Fahrzeuge ansehen wollen und daher noch nicht wissen welches wir mit dem Kennzeichen bewegen wollen. Irgendwann hat sie es dann auch eingesehen. Und nicht jeder kennt die Fahrgestellnummer des Fahrzeugs das man zu kaufen beabsichtigt. Grade wenns weiter weg steht. Hier in Berlin ist man recht billig dabei. Irgendne online Versicherung für 40 €, 10€ fürs Amt, 10er für die Kennzeichen, das sind dann ca. 60 Euro für 5 Tage Spaß. Zitieren http://images.spritmonitor.de/278468.pngAutogas (LPG)Suche:Indigo FußmattenIndigo Mittelkonsole und HandbremstunnelBitte erstmal alles anbieten Biete Hilfe bei: Lackinstandsetzungen, Polituren und Smart-RepairInnenreinigungenLederreinigung, Reperatur, Um- und NachfärbungenIm Raum Berlin/ Brandenburg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jj.77 Geschrieben: 16. März 2010 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 16. März 2010 hallo kann ich auch ein 5 tageskennzeichen auf ein engemeldetes autuo machen? wollte nen auto verkaufen aber den typ auch nicht mit meiner nummer fahren lassen, und falls er ihn doch nicht nimmt nicht schon wieder das auto zulassen! geht das? gruss Das wäre eine Doppelzulassung, die ist nicht möglich. Wie Martin7980 oben schon zitiert hat, bezieht sich der §16, also die Vergabe der Kurzzeitkennzeichen, nur auf Fahrzeuge, die nicht zugelassen sind. Und ich stimme Martin zu, dass die Rechtslage eindeutig ist. Alles andere, was hier an Nutzungsmöglichkeiten angeführt wird, sind nur Versuche einer Ausrede. Manche lassen sich nicht widerlegen, wodurch der Mißbrauch zwar straffrei bleibt, aber nicht rechtmäßig wird. Andere wie verkehrsgefährdende Umbauten sind eindeutige Verstösse. Dazwischen gibt einen grossen Graubereich, der dann immer wieder von Gerichten entschieden wird. Auf der wirklich sicheren Seite (strafrechtlich bzw. versicherungsrechtlich) ist man nur, wenn man sich an den Gesetzestext hält und keine eigenen Interpretationen versucht. Zitieren Mit Gruss aus HaanJoachim Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Commander Geschrieben: 17. März 2010 #17 Meldung Teilen Geschrieben: 17. März 2010 Das wäre eine Doppelzulassung, die ist nicht möglich. Wie Martin7980 oben schon zitiert hat, bezieht sich der §16, also die Vergabe der Kurzzeitkennzeichen, nur auf Fahrzeuge, die nicht zugelassen sind. Und ich stimme Martin zu, dass die Rechtslage eindeutig ist. Alles andere, was hier an Nutzungsmöglichkeiten angeführt wird, sind nur Versuche einer Ausrede. Manche lassen sich nicht widerlegen, wodurch der Mißbrauch zwar straffrei bleibt, aber nicht rechtmäßig wird. Andere wie verkehrsgefährdende Umbauten sind eindeutige Verstösse. Dazwischen gibt einen grossen Graubereich, der dann immer wieder von Gerichten entschieden wird. Auf der wirklich sicheren Seite (strafrechtlich bzw. versicherungsrechtlich) ist man nur, wenn man sich an den Gesetzestext hält und keine eigenen Interpretationen versucht. Respekt. Wirklich astrein, klipp und klar geschrieben und auf den Punkt gebracht. Für jeden verständlich und weitgehend wertungsfrei (was den teil ohne eigene Meinung angeht)... Danke für den qualifizierten Post zu diesem Thema! Viele Grüße Chris Zitieren Mein M50B30 Aufbau Winter 2011/12 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Tequita Geschrieben: 17. März 2010 #18 Meldung Teilen Geschrieben: 17. März 2010 Was darf man mit gelben Kennzeichen Mit Wohnwagen und 60Km/h lange Schlagen auf der Landstraße bilden Kleiner Joke am Rande Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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