tjen Geschrieben: 29. November 2009 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 29. November 2009 Diskusionen um Standlicht in den blinkern gab es ja schon zu genüge, aber ich hab wieder ne andere schön bekloppte idee:Könnt man nicht standlichtbirnchen in die nebelscheinwerfer packen? das würd bestimmt schick aussehn wenn man dezent anständig helle birnchen nimmt...ich hab des gesehn im neuen fiat 500 und beim neuen mini, so verboten kanns also nicht sein...?! Zitieren ...noch nie vom rasenden falken gehört? er macht von außen nicht viel her, aber er hat echt was los , ich selbst hab ihm nämlich ne ganze menge extras eingebaut, aber wenn sie jetz einfach an bord kommen würden, dann könnten wir von hier verschwinden... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
GaragenWerke Geschrieben: 29. November 2009 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 29. November 2009 Des is bestimmt als TFL bei denen ... Zitieren Projekt: 24V 16V Ringtool mit Eigenbauzelle, M5X Turbo, LS3 Mittelmotor, MAXXECU, M3e92 DKG, usw: http://goo.gl/RZ3aML Biete: Kennfeldoptimierung für Z20 LET / Opel / Phase 1-3 / Bremsenadapter 312mm & 4 Kolben, RX7 Bremse Einzelteilkonstruktionen [CAD/CAM] u. Fertigung Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast Spiggy Geschrieben: 29. November 2009 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 29. November 2009 Wird es auch nicht sein wenn Du die Nebler von denen verbaust ...jeder Scheinwerfer hat eine Bauartgenehmigung und wenn Du nun etwas am e30 Nebler veränderst erlischt diese BauartgenehmigungDies kannst Du natürlich mit einem Lichtgutachten ausgleichen und per Einzelabnahme eintragen lassen.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
E30Bimmer Geschrieben: 29. November 2009 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 29. November 2009 Würde ich nicht machen...das ist nicht legal und doch sehr auffällig wenn das Standlicht so weit unten ist.Ich weiß es ist auch nicht erlaubt aber sehr viel weniger auffällig wie NSW Standlicht, LED Standlichtbirnen geben ein sehr schickes weiß-bläuliches Standlicht ab...das sieht auch in der originalen Standlichtposition gut aus, vielleicht ist das ja eine alternative für dich? Zitieren ALPINA - what else? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
tjen Geschrieben: 29. November 2009 Autor #5 Meldung Teilen Geschrieben: 29. November 2009 dürfet doch, gut gemacht, aussehen wie abgedimmte neblies...ich frag mal den tüv-menschen der bei uns die autos abnimmt.lichtgutachten sollte auch nicht allzu schwer bekommen sein denke ich.hat aber noch nimand gemacht und hat erfahrung damit gemacht oder?-ich wusste ich bin bescheuert- Zitieren ...noch nie vom rasenden falken gehört? er macht von außen nicht viel her, aber er hat echt was los , ich selbst hab ihm nämlich ne ganze menge extras eingebaut, aber wenn sie jetz einfach an bord kommen würden, dann könnten wir von hier verschwinden... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Laafer Geschrieben: 29. November 2009 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 29. November 2009 Wird es auch nicht sein wenn Du die Nebler von denen verbaust ...jeder Scheinwerfer hat eine Bauartgenehmigung und wenn Du nun etwas am e30 Nebler veränderst erlischt diese BauartgenehmigungDies kannst Du natürlich mit einem Lichtgutachten ausgleichen und per Einzelabnahme eintragen lassen.... Jopp das ist das gleiche Problem wie auch mit den Standlichtblinkern! Diese sind eben beim E30 NUR als Blinker zugelassen und nicht als Standlicht und somit verboten! Ich habe es drinnen auch in meinem E34, weil wo kein Kläger da auch kein Richter das muss aber jeder selber mit sich vereinbaren! Gut bei uns hier interessiert es keinen mehr grossartig, aber das muss nicht überall so sein. Mich haben die grün weissen da mal drauf angesprochen weil ich auch gelbe Nebler hab, ich meinte nur das ist ein Spanien ReImport und das ist halt so^^ Zitieren http://e30-talk.com/bilder/signaturepics/sigpic3900_7.gifMFGHannes Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
GaragenWerke Geschrieben: 29. November 2009 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 29. November 2009 ... lichtgutachten sollte auch nicht allzu schwer bekommen sein denke ich ... Ne, stimmt, is bestimmt nen Schnapper Zitieren Projekt: 24V 16V Ringtool mit Eigenbauzelle, M5X Turbo, LS3 Mittelmotor, MAXXECU, M3e92 DKG, usw: http://goo.gl/RZ3aML Biete: Kennfeldoptimierung für Z20 LET / Opel / Phase 1-3 / Bremsenadapter 312mm & 4 Kolben, RX7 Bremse Einzelteilkonstruktionen [CAD/CAM] u. Fertigung Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
FZRatte Geschrieben: 29. November 2009 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 29. November 2009 Diskusionen um Standlicht in den blinkern gab es ja schon zu genüge, aber ich hab wieder ne andere schön bekloppte idee:Könnt man nicht standlichtbirnchen in die nebelscheinwerfer packen? das würd bestimmt schick aussehn wenn man dezent anständig helle birnchen nimmt...ich hab des gesehn im neuen fiat 500 und beim neuen mini, so verboten kanns also nicht sein...?!Beim Mini sind die standlichter nicht im Nebelscheinwerfer. Das standlich ist in einem seperaten teil genau über dem Nebelscheinwerfer. Im grunde so wie das standlich beim Scheinwerfer im E30 NFL. Zitieren Apfelstrudel sind selbst für nichtschwimmer ungefährlich Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Stefan-E30 Geschrieben: 29. November 2009 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 29. November 2009 hmmmmm warum net.....meine ringe sind so gesehen auch nich erlaubtlichtgutachten, vergiss es gleich wieder... Zitieren Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.Cum diabolus regit, omnia licent Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
rmk Geschrieben: 30. November 2009 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 30. November 2009 Wird es auch nicht sein wenn Du die Nebler von denen verbaust ...jeder Scheinwerfer hat eine Bauartgenehmigung und wenn Du nun etwas am e30 Nebler veränderst erlischt diese BauartgenehmigungDies kannst Du natürlich mit einem Lichtgutachten ausgleichen und per Einzelabnahme eintragen lassen.... Jopp das ist das gleiche Problem wie auch mit den Standlichtblinkern! Diese sind eben beim E30 NUR als Blinker zugelassen und nicht als Standlicht und somit verboten!...QUOTE] Aber die Blinker aus dem Zubehör, welche Standlicht und blinken integriert haben, die sind doch zulässi, oder nicht? Zitieren GrußRobert____________________________________________ Mein e30 @ RotenburgRaceDays: http://www.youtube.com/results?search_query=RRD+e30&search_type=&aq=f Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
FZRatte Geschrieben: 30. November 2009 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 30. November 2009 Müsste dann ja bei den ausm zubehör eine ABE o.ä. dabei sein bzw. auf den blinkern die prüfzeichen für standlicht und blinker. Zitieren Apfelstrudel sind selbst für nichtschwimmer ungefährlich Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
FZRatte Geschrieben: 30. November 2009 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 30. November 2009 Mal kurz gegoogelt und folgendes zu den prüfzeichen gefunden: Scheinwerfer und HeckleuchtenOrt der Zulassung E1 Deutschland E2 Frankreich E3 Italien E4 Niederlande E5 Schweden E6 Belgien E7 Ungarn E8 Tschechien E9 Spanien E10 ehemaliges Jugoslavien E11 Grossbritannien E12 Österreich E13 Luxemburg E14 Schweiz ScheinwerferAusführung A - Begrenzungslicht B - Nebellicht C - Abblendlicht R - Fernlicht CR - Fern- und Abblendlicht C/R - Fern- oder Abblendlicht HC - Halogen Abblendlicht HR - Halogen Fernlicht HCR - Halogen Fern- und Abblendlicht HC/R - Halogen Fern- oder Abblendlicht DC - Xenon Abblendlicht DR - Xenon Fernlicht DC/R - Bi-Xenon / - nicht zusammen einzuschalten HeckleuchtenAusführung A - Begrenzungsleuchte AR - Rückfahrscheinwerfer F - Nebelschlussleuchte IA - Rückstrahler R - Schlussleuchte S1 - Bremsleuchte 2a - hintere Blinkleuchte sonstige Leuchten 1, 1a, 1b vordere Blickleuchten unterschiedliche Ausführungen 5 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge bis 6m Länge 6 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge länger als 6m SM1 - Seitenmarkierungsleuchte für alle Fahrzeuge SM2 - Seitenmarkierungsleuchte für Fahrzeuge bis 6m Länge sonstige Kennzeichnungen auf dem Scheinwerfer Kennzahl Lichtstärke vordere Scheinwerfer üblich: 10 / 12,5 / 17,5 / 20 / 25 / 27,5 / 30 / 37,5für alle gleichzeitig eingeschalteten Fernscheiwerfer gilt als Referenzzahl 75 als maximaler Wert, der nicht überschritten werden darf Typprüfnummer (5 stellig) diese Nummer wird für jede Scheinwerfer-Bauartgenehmigung individuell erteilt sonstige Kennzeichnungen auf der Heckleuchte Pfeil nach rechts oder Pfeil nach links der Pfeil gibt die Einbaurichtung an und zeigt immer zur Fahrzeugaussenseite. Ist kein Pfeil vorhanden, kann die Leuchte hinten wahlweise rechts oder links eingebaut werden Typprüfnummer (5 stellig) diese Nummer wird für jede Scheinwerfer-Bauartgenehmigung individuell erteilt Dementsprechend müsste eigentlich auf den gläsern der Standlichblinker sowas wie A/1 oder A/1a oder A/1b stehen. Edith schreibt: Vielleicht wäre die aufstellung auch etwas fürs WIKI. Zitieren Apfelstrudel sind selbst für nichtschwimmer ungefährlich Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
tjen Geschrieben: 30. November 2009 Autor #13 Meldung Teilen Geschrieben: 30. November 2009 also unser tüv-mann hat gesagt, theoretisch sähe er mit ner einzelabnahme kein wirkliches problem.ich solle mal direkt mein tüv-rheinland nachfragen... kurz übersezt: der mann hatte keine ahnung. zu sandlichtblinkern meinte er nue man könne das als ami-wagen-umbau eintragen lassen Zitieren ...noch nie vom rasenden falken gehört? er macht von außen nicht viel her, aber er hat echt was los , ich selbst hab ihm nämlich ne ganze menge extras eingebaut, aber wenn sie jetz einfach an bord kommen würden, dann könnten wir von hier verschwinden... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Stefan-E30 Geschrieben: 30. November 2009 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 30. November 2009 oder einfach wie jeder andere damit fahren.... und beim TÜV sagt der mann dann.... ey cool, so Ringe gefallen mir total gut..... hehehe TÜV-Rheinland is bekannt dafür das sie eher was eintragen...... hehe Zitieren Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.Cum diabolus regit, omnia licent Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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