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schickes standlicht


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Diskusionen um Standlicht in den blinkern gab es ja schon zu genüge, aber ich hab wieder ne andere schön bekloppte idee:

Könnt man nicht standlichtbirnchen in die nebelscheinwerfer packen? das würd bestimmt schick aussehn wenn man dezent anständig helle birnchen nimmt...

ich hab des gesehn im neuen fiat 500 und beim neuen mini, so verboten kanns also nicht sein...?!

...noch nie vom rasenden falken gehört? er macht von außen nicht viel her, aber er hat echt was los , ich selbst hab ihm nämlich ne ganze menge extras eingebaut, aber wenn sie jetz einfach an bord kommen würden, dann könnten wir von hier verschwinden...

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Des is bestimmt als TFL bei denen ...

 

Projekt:

24V 16V Ringtool mit Eigenbauzelle, M5X Turbo, LS3 Mittelmotor, MAXXECU, M3e92 DKG, usw: http://goo.gl/RZ3aML

 

Biete: 

Kennfeldoptimierung für Z20 LET / Opel / Phase 1-3 /

Bremsenadapter 312mm & 4 Kolben, RX7 Bremse

Einzelteilkonstruktionen [CAD/CAM] u. Fertigung

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Wird es auch nicht sein wenn Du die Nebler von denen verbaust ...jeder Scheinwerfer hat eine Bauartgenehmigung und wenn Du nun etwas am e30 Nebler veränderst erlischt diese Bauartgenehmigung

Dies kannst Du natürlich mit einem Lichtgutachten ausgleichen und per Einzelabnahme eintragen lassen....

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Würde ich nicht machen...das ist nicht legal und doch sehr auffällig wenn das Standlicht so weit unten ist.

Ich weiß es ist auch nicht erlaubt aber sehr viel weniger auffällig wie NSW Standlicht, LED Standlichtbirnen geben ein sehr schickes weiß-bläuliches Standlicht ab...das sieht auch in der originalen Standlichtposition gut aus, vielleicht ist das ja eine alternative für dich?

ALPINA - what else?

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dürfet doch, gut gemacht, aussehen wie abgedimmte neblies...

ich frag mal den tüv-menschen der bei uns die autos abnimmt.

lichtgutachten sollte auch nicht allzu schwer bekommen sein denke ich.

hat aber noch nimand gemacht und hat erfahrung damit gemacht oder?

-ich wusste ich bin bescheuert- :rauchen:

...noch nie vom rasenden falken gehört? er macht von außen nicht viel her, aber er hat echt was los , ich selbst hab ihm nämlich ne ganze menge extras eingebaut, aber wenn sie jetz einfach an bord kommen würden, dann könnten wir von hier verschwinden...

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Wird es auch nicht sein wenn Du die Nebler von denen verbaust ...jeder Scheinwerfer hat eine Bauartgenehmigung und wenn Du nun etwas am e30 Nebler veränderst erlischt diese Bauartgenehmigung

Dies kannst Du natürlich mit einem Lichtgutachten ausgleichen und per Einzelabnahme eintragen lassen....

 

Jopp das ist das gleiche Problem wie auch mit den Standlichtblinkern! Diese sind eben beim E30 NUR als Blinker zugelassen und nicht als Standlicht und somit verboten! Ich habe es drinnen auch in meinem E34, weil wo kein Kläger da auch kein Richter das muss aber jeder selber mit sich vereinbaren! Gut bei uns hier interessiert es keinen mehr grossartig, aber das muss nicht überall so sein. Mich haben die grün weissen da mal drauf angesprochen weil ich auch gelbe Nebler hab, ich meinte nur das ist ein Spanien ReImport und das ist halt so^^

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...

 

lichtgutachten sollte auch nicht allzu schwer bekommen sein denke ich

 

...

 

Ne, stimmt, is bestimmt nen Schnapper :-D

 

Projekt:

24V 16V Ringtool mit Eigenbauzelle, M5X Turbo, LS3 Mittelmotor, MAXXECU, M3e92 DKG, usw: http://goo.gl/RZ3aML

 

Biete: 

Kennfeldoptimierung für Z20 LET / Opel / Phase 1-3 /

Bremsenadapter 312mm & 4 Kolben, RX7 Bremse

Einzelteilkonstruktionen [CAD/CAM] u. Fertigung

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Diskusionen um Standlicht in den blinkern gab es ja schon zu genüge, aber ich hab wieder ne andere schön bekloppte idee:

Könnt man nicht standlichtbirnchen in die nebelscheinwerfer packen? das würd bestimmt schick aussehn wenn man dezent anständig helle birnchen nimmt...

ich hab des gesehn im neuen fiat 500 und beim neuen mini, so verboten kanns also nicht sein...?!

Beim Mini sind die standlichter nicht im Nebelscheinwerfer. Das standlich ist in einem seperaten teil genau über dem Nebelscheinwerfer. Im grunde so wie das standlich beim Scheinwerfer im E30 NFL.

Apfelstrudel sind selbst für nichtschwimmer ungefährlich

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hmmmmm warum net.....

meine ringe sind so gesehen auch nich erlaubt

lichtgutachten, vergiss es gleich wieder... ;-)

Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.

Cum diabolus regit, omnia licent

 

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Wird es auch nicht sein wenn Du die Nebler von denen verbaust ...jeder Scheinwerfer hat eine Bauartgenehmigung und wenn Du nun etwas am e30 Nebler veränderst erlischt diese Bauartgenehmigung

Dies kannst Du natürlich mit einem Lichtgutachten ausgleichen und per Einzelabnahme eintragen lassen....

 

 

Jopp das ist das gleiche Problem wie auch mit den Standlichtblinkern! Diese sind eben beim E30 NUR als Blinker zugelassen und nicht als Standlicht und somit verboten!...QUOTE]

 

 

Aber die Blinker aus dem Zubehör, welche Standlicht und blinken integriert haben, die sind doch zulässi, oder nicht?

Gruß

Robert

____________________________________________

:drive: Mein e30 @ RotenburgRaceDays: http://www.youtube.com/results?search_query=RRD+e30&search_type=&aq=f

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Mal kurz gegoogelt und folgendes zu den prüfzeichen gefunden:

 

Scheinwerfer und Heckleuchten

Ort der Zulassung

 

E1 Deutschland

E2 Frankreich

E3 Italien

E4 Niederlande

E5 Schweden

E6 Belgien

E7 Ungarn

E8 Tschechien

E9 Spanien

E10 ehemaliges Jugoslavien

E11 Grossbritannien

E12 Österreich

E13 Luxemburg

E14 Schweiz

 

 

Scheinwerfer

Ausführung

 

A - Begrenzungslicht

B - Nebellicht

C - Abblendlicht

R - Fernlicht

CR - Fern- und Abblendlicht

C/R - Fern- oder Abblendlicht

HC - Halogen Abblendlicht

HR - Halogen Fernlicht

HCR - Halogen Fern- und Abblendlicht

HC/R - Halogen Fern- oder Abblendlicht

DC - Xenon Abblendlicht

DR - Xenon Fernlicht

DC/R - Bi-Xenon

/ - nicht zusammen einzuschalten

 

 

 

Heckleuchten

Ausführung

 

A - Begrenzungsleuchte

AR - Rückfahrscheinwerfer

F - Nebelschlussleuchte

IA - Rückstrahler

R - Schlussleuchte

S1 - Bremsleuchte

2a - hintere Blinkleuchte

 

 

sonstige Leuchten

 

1, 1a, 1b vordere Blickleuchten unterschiedliche Ausführungen

5 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge bis 6m Länge

6 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge länger als 6m

SM1 - Seitenmarkierungsleuchte für alle Fahrzeuge

SM2 - Seitenmarkierungsleuchte für Fahrzeuge bis 6m Länge

 

 

 

sonstige Kennzeichnungen auf dem Scheinwerfer

 

Kennzahl Lichtstärke vordere Scheinwerfer üblich: 10 / 12,5 / 17,5 / 20 / 25 / 27,5 / 30 / 37,5

für alle gleichzeitig eingeschalteten Fernscheiwerfer gilt als Referenzzahl 75 als maximaler Wert, der nicht überschritten werden darf

 

Typprüfnummer (5 stellig) diese Nummer wird für jede Scheinwerfer-Bauartgenehmigung individuell erteilt

 

 

 

sonstige Kennzeichnungen auf der Heckleuchte

 

Pfeil nach rechts oder Pfeil nach links der Pfeil gibt die Einbaurichtung an und zeigt immer zur Fahrzeugaussenseite.

Ist kein Pfeil vorhanden, kann die Leuchte hinten wahlweise rechts oder links eingebaut werden

 

Typprüfnummer (5 stellig) diese Nummer wird für jede Scheinwerfer-Bauartgenehmigung individuell erteilt

 

 

 

Dementsprechend müsste eigentlich auf den gläsern der Standlichblinker sowas wie A/1 oder A/1a oder A/1b stehen.

 

Edith schreibt: Vielleicht wäre die aufstellung auch etwas fürs WIKI.

Apfelstrudel sind selbst für nichtschwimmer ungefährlich

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also unser tüv-mann hat gesagt, theoretisch sähe er mit ner einzelabnahme kein wirkliches problem.

ich solle mal direkt mein tüv-rheinland nachfragen... kurz übersezt: der mann hatte keine ahnung.

 

zu sandlichtblinkern meinte er nue man könne das als ami-wagen-umbau eintragen lassen

...noch nie vom rasenden falken gehört? er macht von außen nicht viel her, aber er hat echt was los , ich selbst hab ihm nämlich ne ganze menge extras eingebaut, aber wenn sie jetz einfach an bord kommen würden, dann könnten wir von hier verschwinden...

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oder einfach wie jeder andere damit fahren.... ;-)

und beim TÜV sagt der mann dann.... ey cool, so Ringe gefallen mir total gut..... hehehe ;-)

TÜV-Rheinland is bekannt dafür das sie eher was eintragen...... hehe

Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.

Cum diabolus regit, omnia licent

 

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