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Zulassung in anderem Landkreis als Wohnsitz des Halters?


Hausmeister
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Ich würd gern mal wissen, ob ein Fahrzeug bei einem Neuerwerb auch in dem Landkreis zugelassen werden kann, in dem man selbst als eigentlicher Nutzer des Wagens seinen Hauptwohnsitz hat, obwohl der Halter/Versicherungsnehmer des Fahrzeugs in einem anderen Landkreis wohnen. Welches Kriterium gilt hier bei der Wahl des Zulassungsbezirks? 8-/

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Nutzer ist ja egal. Der halter und sein hauptwohnsitz sind relevant. da muss der wagen angemeldet werden. versicherungsnehmer kann vom halter abweichen.

früher konnte man die fahrzeuge auch 2.wohnsitz (bei mami und papi z.B. wg. günstigerer Versicherung oder coolerem Kennzeichen) anmelden. leider nicht mehr möglich.

Gruß Bobber

 

- Sold -

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Der Wohnsitz des Halters ist ausschlaggebend für die Wahl des Landkreises.

 

Soll heißen: Wenn Du ein Fahrzeug kaufst Du es auf deinen Namen anmelden willst, gilt der Landkreis in dem Du wohnst. Wenn Du dieses Auto auf den Namen deiner Eltern melden willst, die in einem anderen Landkreis wohnen, gilt der Landkreis, in dem deine Eltern wohnen.

 

Kleiner Tip: Es gibt von den Beitragssätzen je nach Landkreis unterschiedliche Beitragshöhen. Es kann manchmal wesentlich günstiger sein, sein Fahrzeug in einem anderen Landkreis anzumelden. Erkundige Dich bei den Versicherungen - aber nicht bei deiner! Bloß keine schlafenden Hunde wecken...

 

Beispiel zu den unterschiedlichen Beitragssätzen: Ein Smart kostet bei dem selben Halter und der selben Versicherung im Kreis Hameln nur rund ein Drittel vom dem Beitragsstz, der in Villingen-Schwenningen gilt...

Die Einen kennen mich

 

und die Anderen können mich

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Konnte man eigentlich auch das Auto dort anmelden wo man arbeitet? Meine hätte mal irgentsowas gehört...

 

 

Nein, nur wenn Du dort einen Wohnsitz hast.

Die Einen kennen mich

 

und die Anderen können mich

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Der Wagen bekommt immer die Nummer bzw. Buchstaben des Landkreises oder der Stadt, in welcher der Ausweisinhaber welcher als Halter eingetragen wird, wohnt also gemeldet ist. Der welcher Versicherung zahlt also der Versicherungsnehmer kann EU-Mitgliedstaatenweit seine Bleibe haben solange er den Wagen entsprechend den geltenden Regeln des Landes ordnungsgemäß versichert.

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Kleiner Tip: Es gibt von den Beitragssätzen je nach Landkreis unterschiedliche Beitragshöhen. Es kann manchmal wesentlich günstiger sein, sein Fahrzeug in einem anderen Landkreis anzumelden. Erkundige Dich bei den Versicherungen - aber nicht bei deiner! Bloß keine schlafenden Hunde wecken...

Dazu brauche ich keine Versicherung.

 

Die Regionalklassen kann man beim GDV problemlos abfragen: Klick

Einfach Bundesland anklicken und dann Kreis auswählen.

Dann erhält man die Klasse getrennt für KH, TK und VK

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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