Laafer Geschrieben: 11. September 2009 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 11. September 2009 Servus, liebe gemeinde sorry das ich jetzt hier mal so reinplatze aber ich hab da mal ne Frage zum Thema KAT nachrüsten. Ich habe einen M30B30, der ab Werk keinen KAT hatte! ein G-KAT wurde nachgerüstet, funktioniert auch wunderbar aber der Wagen hat keinen Aktivkohlefilter! Es handelt sich dabei um einen E34 530i der jetzt die Schlüsselnummer "88" hat also "Emissionsklasse Unbekannt." Der TÜV meinte das liegt am fehleden Aktivkohlefilter... So da kam mir in den Sinn. Wenn ich z.B. einen E23 mit Nachrüstkat habe, oder beispielsweise einen Mercedes W126 bekomme ich doch auch wenigstens die Euro1 Norm und ich nehme mal an das die E23 mit Nachrüstkat oder generell Autos Anfang der 80er die einen Nachrüstkat haben auch nicht unbedingt so einen Aktivkohlefilter haben? Jedenfalls verweigert man mir trotz funktionstüchtigen G-KAT´s die Euro1 Norm! (Gut ich rüste jetzt halt diesen Filter und das Tankentlüftungsventil nach, ich versteh nur nich warum andere Euro1 mit nem Nachrüstkat ohne Filter bekommen und ich nicht! Ich hoff es kann mir da mal einer nen Rat geben. Zitieren http://e30-talk.com/bilder/signaturepics/sigpic3900_7.gifMFGHannes Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
helheb Geschrieben: 12. September 2009 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 12. September 2009 bzw. die "AU-Werkstatt" muß die Nachrüstung mit Stempel und Unterschrift bestätigen. Papiere dafür habe ich noch, da sollte was dabei sein. Die Nachrüstkats ohne Kraftstoffverdunstundgsfilter haben die Euro I Einstufung erhalten, evtl. hast du nur einen U-Katnachrüster erwischt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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