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Zentralverriegelung mit diebstahlsicherung


Dansan
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Jetzt isses doch wieder großkotzig.

 

Abgesehen davon dass die beim E30 nicht automatisch aktiviert wird, ist und war sie auch nie anerkannt nach AZT/TÜV (Alianz Zentrum für Technik) und hat auch nie 3 Kreise unterbrochen, was eine der Voraussetzungen zur Anerkennung ist.

 

Was meinst Du, warum ich die damische Wegfahrsperre mit dem Pömpel bei mir im 8er drinn lasse?

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Ich dachte, wir führen hier kleinen Disput aus rein technischem Interesse. Deswegen ist mir nicht ganz klar, warum man sich durch engagierte Beiträge gleich gekränkt fühlt oder gar persönlich beleidigend wird. Schade eigentlich.

Das die E30 Wegfahrsperren wahrscheinlich nicht von Versicherungen anerkannt wird, muß ich ja jetzt auch schlucken. Mir persönlich reichts aber, wenn BMW die Dinger als Wegfahrsperren bezeichnet. Das hier in Versicherungskategorien gedacht wird, war mir nicht bewußt.

Übrigens war die Ursprungsfrage die Bedeutung des Begriffs "Diebstahlsicherung". Gefragt wurde vom Themenstarter auch nur nach "vielleicht wegfahrsperre in verbindung mit zentralverriegelung". Eine im Versicherungssinne anerkannte WFS wurde nicht explizit abgefragt. Nur darauf habe ich ursprünglich geantwortet.

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Zum Thema: BMW hat das vielleicht mal als WFS bezeichnet, aber in den 80ern als das Wort noch nicht durch die richtigen WFS belegt wurde.

Man muß auch manchmal sehen wie sich ein Wort entwickelt hat.

 

Und zum ersten Satz des letzten Postings: Das Problem ist teilweise das "wie" Du dich äußerst.

Ich könnt mir auch sagen, dass ich Dipl.-Ing. bin, diverse Connections zu BMW habe und über viele Unterlagen sowie ein fundiertes langjähriges Hintergrundwissen verfüge und daher den arroganten rauskehren lasse, der die unwissenden Jungen belehrt.

Lass ich aber nicht - außer mir kommt wer dumm oder will nichts annehmen.

 

EInfach mal etwas lockerer bleiben - dann wird das schon.

 

GH


Bearbeitet: von bastelbert

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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So, ich habe fertig. Anträge auf :rot: können bei mir auch gerne per PN abgegeben werden, dann spare ich mir die elende Editiererei hier.:mod:

 

 

 

 

Zum Thema:

 

Die Schlüsselnummer 300 nennt sich zwar "Zentralverriegelung mit Diebstahlsicherung" was sich auf die dann vorhandene Schlossverriegelung beim "Querschließen" bezieht.

 

Die vom TE erfragte eingetragene "blinkende rote LED" bezieht sich auf die 301 "Diebstahlwarnanlage" (die keinerlei Wegfahrsperrenfunktiion beinhaltet), zu erkennen am zusätzlichen zweiten Türschloss mit LED, siehe Bild. Diese ist (zum Glück, hässlicher und uneleganter konnte man es nicht lösen) selten, die entsprechende Eintragung der Blink-LED jedoch "prophylaktisch" immer vorhanden.

 

Der BC II hat zwar eine "Codewegfahrsicherungsfunktion" (Wegfahrsperre traut sich nicht mal BMW dazu zu sagen, weder im Katalog noch in der Bedienungsanleitung!) die aber keine der Bedingungen für eine Versicherungsanerkannte Wegfahrsperre (3 Punkt Unterbrechung, automatische nicht abschaltbare Schärfung) erfüllt.

 

 

Eine anerkannte Wegfahrsperre gab es ab Werk für den E30 nie sondern immer nur die Nachrüstvariante mit dem "Pömpel".

 

 

Diese "Versicherungströster" (mehr sind diese Nachrüstdinger auch nicht) kamen erst Anfang der 90er "in Mode" und waren deshalb beim E30 nie geplant und vorgesehen.

DWA.JPG


Bearbeitet: von bastelbert

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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BMW bezeichnet in der Bedienungsanleitung die Funktion tatsächlich als "Wegfahrsicherung". Weiter steht darin "..., und die Zündung bzw. die Kraftstoffzuführung wird unterbrochen."

"Keinerlei Wegfahrsperrenfunktion" ist also ein etwas zu hartes Urteil.

Schön ist das zweite Schloß sicherlich nicht. Dafür ist es aber eine lustige Skurrilität, die bei Betrachtern ohne Vorkenntnisse immer wieder für Erstaunen sorgt. Erst recht, wenn sie erfahren, daß es original BMW ist.

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