panta174 Geschrieben: 20. August 2009 #26 Meldung Teilen Geschrieben: 20. August 2009 hallo der zeitraum der abgabe des lappens, sind 4 monate. hab grad selbst so ein schreiben da. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast martin7980 Geschrieben: 20. August 2009 #27 Meldung Teilen Geschrieben: 20. August 2009 Mhmm gefährliches Halbwissen. Also das mit dem Anwalt ist nicht richtig, die Messungen gehen durch, wenn sie richtig gemacht worden sind. 1. Es müssen mindestens 2 Beamte am Gerät gestanden haben. Einer misst Mist und der andere ist Zeuge. Falsch, der andere muss kein Polizist sein, kann auch ein passant sein, er muss lediglich in der Lage sein, die angezeigte Geschwindigkeit zu lesen2. Der messende (oder sogar beide) müssen entsprechend geschult sein.Nur der messende Beamte muss eingewiesen sein.3. Die Eichung der Geräts müssen gewährleistet seinStimmt, wird aber immer geprüft4. Sie müssen eindeutig Dich gelasert haben (Fuhr ein Wagen neben Dir ...)Das ist nicht schwer.5. Messprotokolle anfordernBekommt der Fahrer nicht, steht eh nix anderes als auf der Pliete Es gibt einen Richter, der keine normalen Lasermessungen durchgehen lässt. Er will Fotos sehen. Bei den heutigen technischen Möglichkeiten kein Problem. So wie ich gehört habe, haben sich inzwischen Bundesweit ein paar Richter dieser Auffassung angeschlossen. Auch falsch, die meisten Richter akzeptieren es, nachdem wir ihnen das Gerät vorgestellt haben. Außerdem sollte man zu seinen Fehlern stehen. Ich fahre auch zu schnell manchmal, wenn die Kollegen oder das Ordnungsamt mich erwischen, dann zahle ich halt und versuche nicht, mich aus meiner Pflicht zu schleichen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
SNUP Geschrieben: 21. August 2009 Autor #28 Meldung Teilen Geschrieben: 21. August 2009 Ein Anwalt bekommt die Messprotokolle. Dort stehen u.a. die anderen Messungen drauf, mit Kennzeichen usw. . Unmittelbar hinter mir war noch ein E30, ebenfalls ein 2 Türer. Ich habe selbst noch gehört, dass der Polizist der die Autos rausgewunken hat am Funk hörte: Ein schwarzer BMW... (Beispielsweise) Also keine Kennzeichen. So könnte der andere E30 gelasert worden sein, dann aus Schreck, usw. gebremst haben (was eine nicht ganz unnatürlich Reaktion ist), ich habe ihn überholt und wurde als erstes rausgewunken. Zumal die Autos auch erst nen ganzes Stück später rausgewunken wurden. Wie gesagt, ich habe den Typen der gelasert hat nicht gesehen und ich weiß noch genau, dass ich nen ganzes Stück hinter einem fuhr, der Strich 70 fuhr und dann hinter 2 LKW rechts rüber gefahren ist. Ich bin dann vorbei, ohne runterschalten, o.ä. . Daher kann ich mir nicht wirklich erklären, wo ich so schnell gewesen bin, andererseits habe ich auch gar nicht darauf geachtet. Der Nachfolgende E30 hatte genau die Geschwindigkeit, die ich bei mir erst vermutet hatte. (86 kmh, nach Abzug von Tolleranzen.) Wenn ich sicher wäre so schnell gewesen zu sein, hätte ich gar nicht darüber nachgedacht, aber wie gesagt, anfangs dachte ich es sei eine Fahrzeugkontrolle und wollte dem Polizisten die Papiere durchs offene Fenster reichen. Andererseits war ich unaufmerksam. Eben Bundesstraße, 40 Grad im Auto, von der Arbeit nach Hause, jeden Tag die Strecke, 2 Spurig, 1A Zustand, trocken, Leitplanken rechts und Links. Dumm gelaufen. Natürlich sollte man sich nicht aus der Pflicht schleichen, aber erstens kommt mir diese Messung spanisch vor und zweitens ist es für mich sehr viel Kohle und drittens finde ich es persönlich wirklich schade, dass an solchen Stellen gebitzt wird. Wie gesagt, nicht viel weiter in der Kleinstadt ist allerhand los, viele Kinder usw. . Aber auf der Bundesstraße, wo auch viele von der Autobahn kommen usw. wird abkassiert. Aber naja, diese Diskusionen gibts ja hier schon zu genüge. Gruß Christian Zitieren Egal, wie dicht du bist: Goethe war Dichter! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast martin7980 Geschrieben: 21. August 2009 #29 Meldung Teilen Geschrieben: 21. August 2009 Die Diskussion über den Standort hört man mindestens einmal, wenn man irgendwo steht. Lasert man vor einer Schule, sind es oft die Eltern, die zu schnell fahren... Ich kann es nur so sagen, das die Lasergeräte, also LAVEG, ziemlich einfach zu bedienen sind. Wer da Fehler macht, sollte es eigentlich nicht hinter das Gerät geschafft haben. Aber bei zwei gleichen Fahrzeugen, die aufeinanderfolgen, kann es sehr gut Probleme geben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
SNUP Geschrieben: 21. August 2009 Autor #30 Meldung Teilen Geschrieben: 21. August 2009 Hallo, klar ich kann auch die andere Seite verstehen, wie gesagt 70 ist 70 und man sollte sich einfach immer daran halten. Und natürlich machen die Polizisten auch alle nur ihren Job, ich vermute den Ort wo geblitzt wird suchen sie sich auch nicht immer selber aus. Naja, schaun wir mal was daraus wird. Gruß Christian Zitieren Egal, wie dicht du bist: Goethe war Dichter! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
touringDani Geschrieben: 21. August 2009 #31 Meldung Teilen Geschrieben: 21. August 2009 Mobiler Blitzer: Nimm dir nen guten Anwalt, stell alles in Frage, zweifele die Richtigkeit der Messung / die richtige positionierung der Blitzanlage an. Ich kenn Leute die damit mehrfach durchgekommen sind, so absurd das auch klingt. Gruß,Alex Genau, ja nicht zu eigenen Fehlern stehen. Absolut verwerflich. Und natürlich sind die Jungs/Mädels in grün oder blau auch alle Sonderschulabgänger, da ist generell erstmal alles anzuzweifeln.Nicht, daß ich ein besonders liebevolles Verhältnis zu Ordnungshütern hätte (die mich kennen, wissen auch weshalb), aber Tatsache ist nun mal, wenn man aus welchen Gründen auch immer geltende Richtlinien nicht einhält, gibts Konsequenzen.Klar wird oft an sinnlosen Stellen geblitzt/gelasert, aber ist doch latte, wo man bei Missetaten erwischt wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 21. August 2009 #32 Meldung Teilen Geschrieben: 21. August 2009 naja, Christian kann sich das nicht ganz erklären....ausserdem hat er berechtigte Zweifel an der Messung. Folglich ist es doch nur legitim (vor allem bei dem Strafmaß) zu kontrollieren, ob alles richtig ist. Gruß Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
touringDani Geschrieben: 21. August 2009 #33 Meldung Teilen Geschrieben: 21. August 2009 Natürlich kann und muß er den Sachverhalt anzweifeln, wenn er sich sicher ist, nichts falsch gemacht zu haben.Was mir nur immer tierisch auf den Zeiger geht, sind ebensolche Aussagen wie die von mir oben zitierte.Da wird sofort nach dem Anwalt gebrüllt, viel Tamtam um nichts, klar, die Gerichte sind ohnehin unterfordert.Außerdem läßt seine Aussage, er habe da "nicht so drauf geachtet", "weiß nicht, wie schnell ich war" den naheliegenden Schluß zu, daß es wohl doch etwas oberhalb der 70 war. Dann ist plötzlich die Rede von Überholvorgängen...Egal, unter Pech gehabt verbuchen, weiter gehts. Aber man muß sich nicht wundern, wenn die Rennleitung immer unfreundlicher wird, weil sie ständig von Leuten angepißt wird, die einfach nicht einsehen, daß sie `nen Fehler gemacht haben. Schuld sind immer die anderen, klar, wenn man nicht schwimmen kann, liegts auch an der Badehose... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Hydrargyrum Geschrieben: 21. August 2009 #34 Meldung Teilen Geschrieben: 21. August 2009 Also, die Stadt Dresden ist recht schnell. Letzten Mittwoch falsch geparkt und heute schon ein Trarabummsvallera-Schreiben erster Güte. "Schriftliche Verwarnung/Anhörung"Sehr geehrter Herr Faulhaber,Ihnen wird vorgeworfen blablabla... Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein. §13 Abs. 1, 2, §49 StVO, § 24 StVG; 63.1 BKat Blablabla.Klingt erst mal furchtbar wichtig und ich darf mir wie ein richtiger Krimineller vorkommen. Das ganze wird mit 5 Euro geahndet. Ich stehe zu meinem Fehler und werde schuld- und tatangemessen die 5 Euro morgen gleich überweisen. Ich habe an dem Tag völlig gepennt. Ich habe vor einer Zweirad-Einfahrt, eindeutig mit einem Schild gekennzeichnet geparkt. Die Strafe dafür währe wesentlich höher gewesen, am Ende sogar abschleppen. Ich glaube, das kostet in Dresden was um die 200 Euro.Shice, hab ich mal wieder Glück! Zitieren Noch sind wir zwar keine gefährdete Art, aber es ist nicht so, daß wir nicht oft genug versucht hätten, eine zu werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 21. August 2009 #35 Meldung Teilen Geschrieben: 21. August 2009 Dani, auf der einen Seite haste Recht. Auf der anderen: Im Zweifel für den Angeklagten.Und wenn die Kontrolleure es nicht hinbekommen es zweifelsfrei zu beweisen, dann müssen Sie sich Gedanken machen.Es gibt den Fall, dass Videowagen (ich weiß nicht in welchem Bundesland) jahrelang keine gültige Eichung mehr hatten oder die Messgeräte für die Geschwindigkeitsmessungen gar nicht mehr zugelassen waren. Irgendwas war da....Sollte man das da nicht anzweifeln? Ich stimme vollkommen zu, dass wir Geschwindigkeitskontrollen brauchen. Meine Tochter ist diese Woche in die Schule gekommen und ich werde mich wohl noch einige Jahre mit dem unguten Gefühl rumschlagen, wenn sie den Schulweg alleine geht (obwohl dieser fast durchgehend beampelt und Tempo 30 ist). Trotzdem würde ich mir da wünschen, dass mehr kontrolliert würde. Ich bin selbst kein Fahrer der sich immer an die Vorschriften hält. Aber fast nie mehr als 20 drüber (Geschwindigkeit plus MwSt ohne Punkte) und an Tempo 30 halte ich mich meisstens. Vor Schulen und Kindergärten sogar oft noch drunter. Zweifel an den Messungen sind aber meiner Meinung nach erlaubt. Können ja schnell aus der Welt geräumt werden. Wenn nicht, sind Zweifel berechtigt. Ich hoffe es kommt einigermassen rüber, was ich ausdrücken will ;) Gruß Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
touringDani Geschrieben: 21. August 2009 #36 Meldung Teilen Geschrieben: 21. August 2009 @VD: Ich weiß, wie du das meinst. So gesehen geht ja auch aus meinem Text in etwa das Gleiche hervor.Die Quintessenz bleibt aber: Mist gebaut - dazu stehen und nicht die Schuld immer bei anderen suchen. Bei berechtigten Zweifeln muß man reagieren, Polizisten sind auch nur Menschen(?), die Fehler machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Stealth-R Geschrieben: 22. August 2009 #37 Meldung Teilen Geschrieben: 22. August 2009 Also, die Stadt Dresden ist recht schnell. Letzten Mittwoch falsch geparkt und heute schon ein Trarabummsvallera-Schreiben erster Güte. "Schriftliche Verwarnung/Anhörung"Sehr geehrter Herr Faulhaber,Ihnen wird vorgeworfen blablabla... Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein. §13 Abs. 1, 2, §49 StVO, § 24 StVG; 63.1 BKat Blablabla.Klingt erst mal furchtbar wichtig und ich darf mir wie ein richtiger Krimineller vorkommen. Das ganze wird mit 5 Euro geahndet. Ich stehe zu meinem Fehler und werde schuld- und tatangemessen die 5 Euro morgen gleich überweisen. Ich habe an dem Tag völlig gepennt. Ich habe vor einer Zweirad-Einfahrt, eindeutig mit einem Schild gekennzeichnet geparkt. Die Strafe dafür währe wesentlich höher gewesen, am Ende sogar abschleppen. Ich glaube, das kostet in Dresden was um die 200 Euro.Shice, hab ich mal wieder Glück! die sind auch schnell wenn man nur mal 5 min in den bahnhof läuft um jmd abzuholen ;) musste auch 5 euro zahlen, was aber bei dein dresdner parkgebühren nicht weiter schlimm isthab dann beim nächsten parken einfach das knöllchen wieder dran gemacht ;) Zitieren 1990´ E30 320i 4-door brilliantrot @ m20b25 *verkauft* 1990´ E30 316i 2-door calypsorot *verkauft* 1987´ E30 318i 4-door lachssilber 1998´ E39 528i oxfordgrün 2004´ E85 Z4 2.5 sterlingsilber Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast martin7980 Geschrieben: 23. August 2009 #38 Meldung Teilen Geschrieben: 23. August 2009 Abschleppen macht aber meist nicht die Polizei, sondern das Ordnungsamt. Martin, der in Hamburg auch schon mal ein Auto für fast 300 Euronen auslösen durfte und sich dabei tierisch aufgeregt hat Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
mlei Geschrieben: 25. August 2009 #39 Meldung Teilen Geschrieben: 25. August 2009 Um das Fahrverbot kannst du herumkommen.Du mußt nachweisen, dass das Fahrverbot für dich existenzbedrohend ist.Wenn es angenommen wird, zahlst du eine höhere Geldstrafe, im Gegenzug wird auf das Fahrverbot verzichtet.Das ist aber nicht damit getan, sich mal eben aus den Fingern zu saugen, dass man sonst mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren müßte und einen Muskelkater oder eine Erkältung bekommen könnte.Ebensowenig wird Rücksicht darauf genommen, dass der Jahresurlaub für das Fahrverbot draufgehen würde... Das Sinnvollste wäre aber, die Strafe hinzunehmen. Marc, der letztens an einer roten Ampel geblitzt wurde und jetzt hofft, dass es noch in der ersten Sekunde war... Zitieren http://www.abload.de/img/bmw_m_logo_1974_p00349daje.jpghttp://www.abload.de/img/dr1fofek.jpg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Finsk Geschrieben: 27. August 2009 #40 Meldung Teilen Geschrieben: 27. August 2009 Um das Fahrverbot kannst du herumkommen.Du mußt nachweisen, dass das Fahrverbot für dich existenzbedrohend ist.Wenn es angenommen wird, zahlst du eine höhere Geldstrafe, im Gegenzug wird auf das Fahrverbot verzichtet. jup, dann darfste das doppelte bezahlen und es wird auf das fahrverbot verzichtet und das weis ich ganz genau, da es meiner schwester erst so ging und sie ihr auto nachweislich tagtäglich wie nachtnächtlich(oder so ähnlich) braucht Zitieren MfG Stefan Das ist kein Rost, das ist Pubertät im späten Stadium Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Metn Geschrieben: 27. August 2009 #41 Meldung Teilen Geschrieben: 27. August 2009 1. Es müssen mindestens 2 Beamte am Gerät gestanden haben. Einer misst Mist und der andere ist Zeuge.2. Der messende (oder sogar beide) müssen entsprechend geschult sein.3. Die Eichung der Geräts müssen gewährleistet sein4. Sie müssen eindeutig Dich gelasert haben (Fuhr ein Wagen neben Dir ...)5. Messprotokolle anfordern 1. Stimmt, 2 Personen. Einer davon Beamter.2. Nur der Messende muss beschult sein.3. Die Geräte sind geeicht, sonst kommen sie nicht zum Einsatz.4. Logisch.5. Bekommt nur der Anwalt nach Akteneinsicht. Und man muss die zwei am Gerät nicht sehen. Die können iwo am Rand oder im Wald stehen. Die müssen also nicht von da aus messen wo man am Ende angehalten wird. Zitieren Lasst mich Arzt ich bin durch!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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