MrMarx Geschrieben: 12. August 2009 #26 Meldung Teilen Geschrieben: 12. August 2009 Richtig, zulassen kann man nur noch mit Einzugsermächtigung.Aber NACH der Zulassung kann man dem FA die Ermächtigung zum Lastschrifteinzug auch wieder entziehen. Wichtig ist nur, dass die Steuer eben auch fristgerecht entrichtet wird. Die Maßnahmen des Amtes haben sich ja nicht geändert, wenn man der Steuerpflicht nicht nachkommt erfolgt naturgemäß eine Reaktion. Aber so kann man den Zeitpunkt der Überweisung einfach in einem gewissen Rahmen selbst steuern und ggf. mal ein paar Tage (nicht Monate!) später überweisen...Sei mer ned bös Markus - aber biust Du da sicher?Ich wärs mir nämlich nicht.Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Ämter so dämlich sind und eine Vorschrift erlassen, die für'n Ar*ch ist.Wenn das so einfach wäre, dann wäre das schon vor Jahren quer durch alle Foren gegangen und es würden so viele machen, dass die ursprüngliche Einzugsermächtigung unterwandert wäre. Odeer es wäre schon längst eine Klage vorm Verwaltungsgericht gelaufen wegen Gleichberechtigung.Die wäre dann nämlich nicht mehr gegeben (das mit den alten is was anderes - das ist Bestandschutz) Georg Ja, ich bin mir relativ sicher.Nach Allem, was ich bisher in Erfahrung bringen konnte, gibt es keine Rechtsgrundlage, die Sanktionen lediglich wegen des Widerrufs der Einzugsermächtigugn rechtfertigen/ermöglichen würde. Per Google lassen sich übrigens diverse "Widerrufer-Fälle" finden, allerdings eben allesamt unbelegt. Einen Beleg in Form eines Bestätigungsschreibens des Finanzamtes kann ich nicht beibringen. Wenn die Diskussion weiter geht, könnte sich das aber ändern GrußMarkus Zitieren Stark und groß durch Spätzle mit Soß „Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel. Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel! Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft. Mit Butter wirkt sie fabelhaft. Erleuchtet mit der Weisheit Fackel, den Verstand vom größten Dackel!“Manfred Rommel Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30 daddy Geschrieben: 12. August 2009 #27 Meldung Teilen Geschrieben: 12. August 2009 Kann die Aussage von MrMarx nur bestätigen. Ohne Einzugsermächtigung gibt es keine Zulasssung mehr. bei einer Neuzulassung benötigen Sie: FahrzeugbriefVersicherungsbestätigung (EVB)gültiger Personalausweis (bei Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung)Lastschrifteinzugsermächtigung für KFZ-Steuern Formular: Vollmacht mit Lastschrifteinzugsermächtigung [PDF: 37 KB] Zitieren http://doleddur.de/e30st.jpg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 13. August 2009 #28 Meldung Teilen Geschrieben: 13. August 2009 Damit bestätigst Du gar nix. Dass man nur mit EZE zulassen kann ist unbestritten und das weiß ich ja auch. Er behauptet ja, dass man die EZE danach widerrufen kann, ohne dass was passiert. Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
MrMarx Geschrieben: 13. August 2009 #29 Meldung Teilen Geschrieben: 13. August 2009 Eine E-Mail mit folgendem Inhalt habe ich gerade an mein zuständiges Finanzamt versandt.Warten wirs ab.... Sehr geehrte Damen und Herren, mich beschäftigt folgende Frage: Ist es grundsätzlich möglich und rechtlich ohne Folgen, die Ihnen zur Zulassung eines Kfz erteilte Einzugsermächtigung zu widerrufen? Selbstverständlich davon ausgegangen, dass die Zahlung der Kfz-Steuer weiterhin pünktlich erfolgt, dann aber per Überweisung. MfG Zitieren Stark und groß durch Spätzle mit Soß „Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel. Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel! Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft. Mit Butter wirkt sie fabelhaft. Erleuchtet mit der Weisheit Fackel, den Verstand vom größten Dackel!“Manfred Rommel Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Hydrargyrum Geschrieben: 13. August 2009 Autor #30 Meldung Teilen Geschrieben: 13. August 2009 @MrMarx: Ich bin da mal gespannt. Zum Benzingeruch: Der kommt einfach nicht! Nee, ich habe heute tieeeef eingeatmet, als in Freital ein Trabi an mir vorbeigefahren ist. Lecker!Es sind ja "nur" noch 230 Tage ohne Trabant. Zitieren Noch sind wir zwar keine gefährdete Art, aber es ist nicht so, daß wir nicht oft genug versucht hätten, eine zu werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast e30-dennis Geschrieben: 13. August 2009 #31 Meldung Teilen Geschrieben: 13. August 2009 Hat bei mir eweig gedauert so dass ich da schon angerufen habe....dachte schon die würden mir anstatt des Bescheides eine Mahnung schicken....normal soll zwischen 2-4 Monaten nach anmeldung sein??? Sagten sie mir.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Hydrargyrum Geschrieben: 13. August 2009 Autor #32 Meldung Teilen Geschrieben: 13. August 2009 Die erste Woche ist schon fast rum. Zitieren Noch sind wir zwar keine gefährdete Art, aber es ist nicht so, daß wir nicht oft genug versucht hätten, eine zu werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
MrMarx Geschrieben: 20. August 2009 #33 Meldung Teilen Geschrieben: 20. August 2009 Eine E-Mail mit folgendem Inhalt habe ich gerade an mein zuständiges Finanzamt versandt.Warten wirs ab.... Sehr geehrte Damen und Herren, mich beschäftigt folgende Frage: Ist es grundsätzlich möglich und rechtlich ohne Folgen, die Ihnen zur Zulassung eines Kfz erteilte Einzugsermächtigung zu widerrufen? Selbstverständlich davon ausgegangen, dass die Zahlung der Kfz-Steuer weiterhin pünktlich erfolgt, dann aber per Überweisung. MfG Jetzt ist es eine Woche her. Entweder die wollen das Thema totschweigen, oder die Herrschaften auf dem Amt tun sich ähnlich schwer mit der Antwort wie wir Mal sehen, ob noch was kommt.... Zitieren Stark und groß durch Spätzle mit Soß „Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel. Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel! Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft. Mit Butter wirkt sie fabelhaft. Erleuchtet mit der Weisheit Fackel, den Verstand vom größten Dackel!“Manfred Rommel Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Hydrargyrum Geschrieben: 20. August 2009 Autor #34 Meldung Teilen Geschrieben: 20. August 2009 Was nicht passt, wird totgeschwiegen. Entweder hat das Finanzamt bei der Telekom gelernt oder die Teledoof vom Finanzamt.Jedenfalls scheint so was jetzt Mode zu werden. Zitieren Noch sind wir zwar keine gefährdete Art, aber es ist nicht so, daß wir nicht oft genug versucht hätten, eine zu werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30 daddy Geschrieben: 20. August 2009 #35 Meldung Teilen Geschrieben: 20. August 2009 Der Sachbearbeiter ist derzeit im Urlaub. Danach auf einer Fortbildung, krank oder ähnliches. :camping:Es fehlt die Eingangsbestätigung mit dem abschließenden Satz " Ihre Angelegenheit wird bearbeitet. Bitte sehen Sie von weiteren Rückfragen ab." Hatte ich auch schon einmal mit dem Arbeitsamt. Damals war ich noch beim Bund und meine Frau war nach ihrer Lehre arbeitslos. Ich hätte sie privat krankenversichern müssen. Also Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt. Dieser wurde abgelehnt, weil mein Gehalt zu hoch war. Einspruch eingelegt und als Antwort kam eine Eingangsbestätigung mit genau dem obrigen Wortlaut. Ich habe aber angerufen (nach 6 Wochen) und immer gab es flüchtige Ausreden. Habe dann ein Schreiben an den Leiter des Arbeitsamtes geschrieben, mit der Überschrift: Ankündigung einer Dienstaufsichtbeschwerde wegen Untätigkeit.Wenige Tage später kam ein Schreiben mit Anfrage der genauen Begründung des Einspruches (stand zwar schon im ersten Schreiben, aber o.k., doppelt hält halt besser). Nach einigen weiteren Tagen kam dann die Antwort "Ihrem Einspruch wird in vollem Umfang stattgegeben". Vielleicht probierst Du das auch mal aus. Zitieren http://doleddur.de/e30st.jpg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
MrMarx Geschrieben: 21. August 2009 #36 Meldung Teilen Geschrieben: 21. August 2009 Nö, das werd ich nicht probieren. Mir gehts ja hier "nur" um die Antwort auf eine Grundsatzfrage, nicht um nichterfolgte Steuerrückerstattungen oder Ähnliches. Und verscherzen will ichs mir mit dem Laden ja schließlich auch nicht Zitieren Stark und groß durch Spätzle mit Soß „Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel. Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel! Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft. Mit Butter wirkt sie fabelhaft. Erleuchtet mit der Weisheit Fackel, den Verstand vom größten Dackel!“Manfred Rommel Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30 daddy Geschrieben: 21. August 2009 #37 Meldung Teilen Geschrieben: 21. August 2009 Ist auch verständlich. Ich bin halt nur gerne ein kleiner Rebell Zitieren http://doleddur.de/e30st.jpg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
MrMarx Geschrieben: 22. August 2009 #38 Meldung Teilen Geschrieben: 22. August 2009 Ist auch verständlich. Ich bin halt nur gerne ein kleiner Rebell Na dann mach DU doch Zitieren Stark und groß durch Spätzle mit Soß „Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel. Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel! Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft. Mit Butter wirkt sie fabelhaft. Erleuchtet mit der Weisheit Fackel, den Verstand vom größten Dackel!“Manfred Rommel Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Stephan325i Geschrieben: 22. August 2009 #39 Meldung Teilen Geschrieben: 22. August 2009 Richtig, zulassen kann man nur noch mit Einzugsermächtigung.Aber NACH der Zulassung kann man dem FA die Ermächtigung zum Lastschrifteinzug auch wieder entziehen. Wichtig ist nur, dass die Steuer eben auch fristgerecht entrichtet wird. Die Maßnahmen des Amtes haben sich ja nicht geändert, wenn man der Steuerpflicht nicht nachkommt erfolgt naturgemäß eine Reaktion. Aber so kann man den Zeitpunkt der Überweisung einfach in einem gewissen Rahmen selbst steuern und ggf. mal ein paar Tage (nicht Monate!) später überweisen...Sei mer ned bös Markus - aber biust Du da sicher?Ich wärs mir nämlich nicht.Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Ämter so dämlich sind und eine Vorschrift erlassen, die für'n Ar*ch ist.Wenn das so einfach wäre, dann wäre das schon vor Jahren quer durch alle Foren gegangen und es würden so viele machen, dass die ursprüngliche Einzugsermächtigung unterwandert wäre. Odeer es wäre schon längst eine Klage vorm Verwaltungsgericht gelaufen wegen Gleichberechtigung.Die wäre dann nämlich nicht mehr gegeben (das mit den alten is was anderes - das ist Bestandschutz) Georg Servus Georg, ich weiß jetzt natürlich nicht ob das rechtens ist. Aber auch im Bodenseekreis bekommt man nur noch ein Fahrzeug zugelassen wenn man eine Einzugsermächtigung abgibt. Auszug von unserer Seite: Neuerung bei der KFZ-Zulassung Ab 1. Juli 2007 tritt die Verordnung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer in Kraft. Dies bedeutet, dass ab 01.07.2007 für eine Kfz-Zulassung die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren für die Kfz-Steuer Voraussetzung ist. Die Einzugsermächtigung muss sich auf ein inländisches Konto beziehen. Ausnahmen von der Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren sind möglich:bei Vorlage einer Bescheinigung des Finanzamtes (Freistellung vom Lastschrifteinzugsverfahren)Vorlage einer unbefristeten SteuerbefreiungFür die Erteilung von anderen Ausnahmen ist ausschließlich das Finanzamt zuständigDurch diese Änderung ist es erforderlich, Vollmachten zu erweitern, bzw. anzupassen. In einer Vollmacht muss das Einverständnis gegeben werden, dass dem Bevollmächtigten KFZ-steuerliche Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen. Achtung: Bei unvollständiger Vollmacht und/oder fehlender Einzugsermächtigung wird ab 1. Juli 2007 die Zulassung abgelehnt; ebenso werden Zulassungsanträge abgelehnt, wenn für den Fahrzeughalter irgendwelche KFZ-Steuerrückstände bestehen. Zitieren GrußStephanWer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten Vor dem Posten das bitte ansehen! klick klick http://www.stephan-steiner.de/boesermod.JPG Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Hydrargyrum Geschrieben: 22. August 2009 Autor #40 Meldung Teilen Geschrieben: 22. August 2009 @Stephan: Das ist überall so. Mach den Bock zum Gärtner oder du bekommst deine Karre nicht zugelassen. Ich habe meinen Bescheid am Freitag bekommen. Allerdings KEIN Wort von Rückzahlung zuviel gezahlter Beträge. Für den Trabi hatte ich ja im Februar Steuern gezahlt. Und das Geld will ich wiederhaben, sonst brennt die Luft!!! ... Zitieren Noch sind wir zwar keine gefährdete Art, aber es ist nicht so, daß wir nicht oft genug versucht hätten, eine zu werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
325iM-Technik1 Geschrieben: 22. August 2009 #41 Meldung Teilen Geschrieben: 22. August 2009 Das bekommst du, aber das kann dauern, bei mir hat es 2 monate gedauert bis sie überwiesen haben, aber wehe sie wollen was von dir dann zackig!! Zitieren :freak:Hauptsache 2,5 Liter und 6 Zylinder:freak::brüll:Es ist mir egal wer dein Vater ist! Solange ich angle, läufst DU NICHT übers Wasser!!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
MrMarx Geschrieben: 22. August 2009 #42 Meldung Teilen Geschrieben: 22. August 2009 Das Geld bekommst du auch wieder. Es wird nur nicht direkt verrechnet, sondern für jedes zugelassene Fahrzeug separat. Und das die Herrschaften beim Erstatten langsamer sind als beim Erheben ist ja kein Geheimnis Zitieren Stark und groß durch Spätzle mit Soß „Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel. Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel! Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft. Mit Butter wirkt sie fabelhaft. Erleuchtet mit der Weisheit Fackel, den Verstand vom größten Dackel!“Manfred Rommel Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Hydrargyrum Geschrieben: 22. August 2009 Autor #43 Meldung Teilen Geschrieben: 22. August 2009 Nu ja, ich ruf am Montag mal an. Die 76 Euro kann man doch gleich verrechnen. Ich glaube, ich habe nicht mal mehr die 242 Euro auf'm Konto. Scheiß Euro1. Und da bietet sich das doch an! Zitieren Noch sind wir zwar keine gefährdete Art, aber es ist nicht so, daß wir nicht oft genug versucht hätten, eine zu werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Hydrargyrum Geschrieben: 29. August 2009 Autor #44 Meldung Teilen Geschrieben: 29. August 2009 Ach, der Verrechnungsscheck kam gestern, also Freitag, den 28.08.2009! Exakt 15 Tage nach Abmeldung. Das ich das noch erleben durfte. Zitieren Noch sind wir zwar keine gefährdete Art, aber es ist nicht so, daß wir nicht oft genug versucht hätten, eine zu werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Hydrargyrum Geschrieben: 1. September 2009 Autor #45 Meldung Teilen Geschrieben: 1. September 2009 Hab mir gerade die aktuellen Kontoauszüge besorgt. Das FA hat immer noch nicht gebucht?!? Sehr merkwürden. Zitieren Noch sind wir zwar keine gefährdete Art, aber es ist nicht so, daß wir nicht oft genug versucht hätten, eine zu werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
touringDani Geschrieben: 2. September 2009 #46 Meldung Teilen Geschrieben: 2. September 2009 Ich begreif das nicht, weshalb das FA nicht in der Lage ist, bei Ab-/Anmeldung ohne Halterwechsel den überschüssigen Betrag gegenzurechnen. Im gewerblichen Bereich geht das doch auch?Künftig zahl ich meinen Krempel bei denen auch per V-Scheck, nur aus reiner Bosheit wegen der Scheckgebühren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
MrMarx Geschrieben: 2. September 2009 #47 Meldung Teilen Geschrieben: 2. September 2009 Da sich der Verein bisher nicht dazu herabgelassen hat, meine Email zu beantworten hab ich mal ne Erinnerung geschickt... Vielleicht hilfts..? Zitieren Stark und groß durch Spätzle mit Soß „Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel. Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel! Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft. Mit Butter wirkt sie fabelhaft. Erleuchtet mit der Weisheit Fackel, den Verstand vom größten Dackel!“Manfred Rommel Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Hydrargyrum Geschrieben: 2. September 2009 Autor #48 Meldung Teilen Geschrieben: 2. September 2009 Du bist ja bi-ba-böööse! Ich zahl für den Scheck keine Gebühren. Das FA ist eine deutsche Institution. Die haben noch nicht begriffen, wie das mit Verrechnen und einfach funktioniert. Jedenfalls habe ich meine 60,50 Euro bekommen und war noch mal unten auf der VoBa, was meiner Figur und Fitness auch ganz gut tat. Was mich dabei etwas verstört: Die haben bis gestern (1.09.2009) noch nichts gebucht und der Bäschaaaid ist vom 20.08.2009. Ich dachte immer, das das schneller geht? Muss ich die anmahnen oder bekomme ich die Steuern geschenkt? Letzteres währe natürlich ne feine Sache! @MrMarx: Da wirste lange auf eine Antwort warten können. So was wurde früher mal beantwortet. Heute nicht mehr. Es ist hier in der Gegend sogar üblich aufzulegen, wenn man gegenüber der Agentur für Armut oder dem FA wegen derer Fehler, mangelnder Einsicht und Lahmarschigkeit mal bissl patzig wird. Zitieren Noch sind wir zwar keine gefährdete Art, aber es ist nicht so, daß wir nicht oft genug versucht hätten, eine zu werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
MrMarx Geschrieben: 3. September 2009 #49 Meldung Teilen Geschrieben: 3. September 2009 So, die Antwort auf die Erinnerungs-E-Mail kam ruckzuck: Sehr geehrter Herr XXXXXXX,aufgrund einer gesetzlichen Regelung (Verordnung der Landesregierung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer vom 12.6.2007), die zum 1.7.2007 in Kraft getreten ist, kann in Baden-Württemberg ein Fahrzeug grundsätzlich nur dann zugelassen werden, wenn den Zulassungsunterlagen eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer beigefügt ist. Die Zulassungsstelle ist daher verpflichtet, eine Einzugsermächtigung des Halters bei Zulassung eines Fahrzeugs zu fordern. Ein Widerruf dieser Einzugsermächtigung ist jedoch jederzeit möglich und bleibt ohne rechtliche Folgen.Falls Sie Ihre Einzugsermächtigung widerrufen möchten Bitte ich Sie dieses schriftlich unter Angabe des betreffenden Kraftfahrzeugkennzeichen zu tun.Mit freundlichen GrüßenXXXX Sag ich doch GrußMarkus Zitieren Stark und groß durch Spätzle mit Soß „Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel. Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel! Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft. Mit Butter wirkt sie fabelhaft. Erleuchtet mit der Weisheit Fackel, den Verstand vom größten Dackel!“Manfred Rommel Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Hydrargyrum Geschrieben: 3. September 2009 Autor #50 Meldung Teilen Geschrieben: 3. September 2009 Deutsche Bürokratie. Ab jetzt wundert mich gar nichts mehr! Zitieren Noch sind wir zwar keine gefährdete Art, aber es ist nicht so, daß wir nicht oft genug versucht hätten, eine zu werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Empfohlene Beiträge
Deine Meinung
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.