el-utz Geschrieben: 16. Juni 2009 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Juni 2009 Hallo zusammen, eigentlich fast eine überflüssige Frage, aber dennoch stellt sie sich mir: Ich möchte demnächst meinen Roten wieder ausmotten und in den Verkehr bringen. Das Fahrzeug ist seit kanpp einem dreiviertel Jahr eingemottet, durchgehend angemeldet, jedoch sind Tüv und Au im März abgelaufen. Daß mir die Frist zurückdatiert wird, ist mir klar. Ebenso, daß dies nicht ganz legitim ist. Sollte "die Rennleitung mich zu einem bürgernahen Gespräch auffordern," was habe ich zu erwarten? Verwarnunggeld? Bußgeld? Punkte? Oder darf ich bei einem angemeldetem Fahrzeug Überführungskennzeichen verwenden? Zitieren Die Einen kennen mich und die Anderen können mich Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
kai325ia Geschrieben: 16. Juni 2009 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Juni 2009 Soweit ich weiß sind KKZ an einem angemeldeten Wagen nicht erlaubt. Würde Eisenhart so wie er ist zur nächsten Werkstatt/TÜV fahren. Sollten sie dich anhalten deswegen würde ich denen sagen das man auf dem Weg zum TÜV ist und wenn sie nichts besseres zu tun haben können sie ja hinterher fahren. Bei der Gelegenheit können sie die Mängelkarte die es auf jeden Fall gibt dann gleich wieder mitnehmen . Zitieren Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fährt..... Drehmoment, wie fest.In Kürze Tiefendiagnose und Codierungen für alle E Modelle bis BJ 2006 möglich. To do List 2010/11E30: Projektstart M20 Quadrathuber, Bremse aufrüsten + evtl. Getriebe tauschen, Massenmesser "Serienreif" machen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Luminous Geschrieben: 16. Juni 2009 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Juni 2009 Du darfst auch bei einem angemeldeten Fahrzeug Überführungskennzeichen nehmen. ROTE Nummern, kein Kurzzeitkennzeichen. Du kannst auch mit einem bestätigtem TÜV-Termin das Fahrzeug zwischen deinem Wohnort und der TÜV-Stelle bewegen. Straffrei. Gruss Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
iS Christi Geschrieben: 16. Juni 2009 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Juni 2009 Überführungskennzeichen=Rote Nummer??Rote Nummer darfst,aber nicht einfach nur drüberhängen,sondern die Normalen Kennzeichen müßen entfernt werden.Hab das auch mal so gemacht(BW,Niedersachsen kann schon wieder anders sein) und wurde von der Rennleitung darauf hingewiesen. Zitieren Support81Suche laufend(Teile,Prospekte,Bedienanleitungen,ganze Anlagen)alles von/über Blaupunkt Berlin IQR 83,85 und 88. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
kai325ia Geschrieben: 16. Juni 2009 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Juni 2009 Mit ROTEN ja. Aber da Lutze kein Händler ist bzw. Händler keine mehr verleihen dürfen ginge es nur mit KKZ. Und da ist es nicht Statthaft. Deswegen direkt hin zum TÜV und gut ist. Zitieren Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fährt..... Drehmoment, wie fest.In Kürze Tiefendiagnose und Codierungen für alle E Modelle bis BJ 2006 möglich. To do List 2010/11E30: Projektstart M20 Quadrathuber, Bremse aufrüsten + evtl. Getriebe tauschen, Massenmesser "Serienreif" machen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
iS Christi Geschrieben: 16. Juni 2009 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Juni 2009 Das wußte ich jetzt auch nicht.Also darf ich als Privatmann kein Fahrzeug mit Roten Kennzeichen bewegen? Zitieren Support81Suche laufend(Teile,Prospekte,Bedienanleitungen,ganze Anlagen)alles von/über Blaupunkt Berlin IQR 83,85 und 88. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
kai325ia Geschrieben: 16. Juni 2009 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Juni 2009 Genauso ist es. Rein Theoretisch darfst du noch nicht mal mehr ne Probefahrt mit Roten Platten machen. Was natürlich Schwachsinn ist, aber wenn man an einen 101%tigen Sheriff gerät bekommen beide Stress. Zitieren Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fährt..... Drehmoment, wie fest.In Kürze Tiefendiagnose und Codierungen für alle E Modelle bis BJ 2006 möglich. To do List 2010/11E30: Projektstart M20 Quadrathuber, Bremse aufrüsten + evtl. Getriebe tauschen, Massenmesser "Serienreif" machen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
iS Christi Geschrieben: 16. Juni 2009 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Juni 2009 Gut zu Wissen.Ein Kumpel von mir hat nämlich in seinem Geschäft eine "Rote" und die benutzen wir häufiger Mal. Zitieren Support81Suche laufend(Teile,Prospekte,Bedienanleitungen,ganze Anlagen)alles von/über Blaupunkt Berlin IQR 83,85 und 88. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Luminous Geschrieben: 16. Juni 2009 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Juni 2009 Wie gesagt, wenn er nur zum TÜV muss dann einfach den Termin bestätigen lassen und gut ists... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
el-utz Geschrieben: 16. Juni 2009 Autor #10 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Juni 2009 O.K. Danke für eure Postings. Aber erst einmal muß ich den Ofen von der Garage zu mir nach Hause bekommen - mit Umweg über die Waschanlage. Der Rote ist inzwischen nahtlos Beige. Zitieren Die Einen kennen mich und die Anderen können mich Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Xaan Geschrieben: 16. Juni 2009 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Juni 2009 Wenn Tüv abgelaufen ist, wird es erst ab dem 4 Monat etwas doof, darunter nur ca 30 Euro Verwarngeld. Schwing dich ins Auto und fahr los, würd für mich garnicht zu Debatte stehen. Zitieren [/center] Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Firstclass Geschrieben: 16. Juni 2009 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Juni 2009 Online-Anmeldung beim TÜV. Und Terminbestätigung mitnehmen. Zitieren 325e http://images.spritmonitor.de/157134.png 320iC http://images.spritmonitor.de/261357.png http://www.star-web-2000.de/ecuador/ecuadorbanner.jpg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
el-utz Geschrieben: 16. Juni 2009 Autor #13 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Juni 2009 Online-Anmeldung beim TÜV. Die Jungs sind froh, wenn ihre Registrierkasse Tüv bekommt... Zitieren Die Einen kennen mich und die Anderen können mich Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
pitbull87 Geschrieben: 16. Juni 2009 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Juni 2009 Wenn Tüv abgelaufen ist, wird es erst ab dem 4 Monat etwas doof, darunter nur ca 30 Euro Verwarngeld. Schwing dich ins Auto und fahr los, würd für mich garnicht zu Debatte stehen. Soweit ich weiss, gibt es kein "überziehen" mehr. Also wenn im Juni der Tüv abläuft und sie dich am 1.Juli anhalten gibts Punkte. Hat der Tüvprüfer behauptet, wo ich mit dem Cabrio beim Tüv war. Lutz, das Cabrio hatte schon 4 Jahre kein Tüv Onkel mehr gesehen und es war abgemeldet. Hab mir die Doppelkate der Versicherung ausgedruckt, die Kennzeichen die ran sollen, ran gemacht und bin zum Tüv gefahren. In deinem fall halt wie schon gesagt, Tüv Termin online machen, ausdrucken und hinfahren. Auf dem Weg kann ja eine Waschanlage liegen Zitieren ebay Original Levis Hosen aus Amerika - verschiedene Größen. Bei Interesse einfach melden Wenn ich dich seh, dann denk ich an ein Auto, denn deine Hupen sind so schön. Ich hoffe du kommst bald zum reparieren, dann kann ich die Hupen mal Studieren. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
el-utz Geschrieben: 16. Juni 2009 Autor #15 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Juni 2009 Lutz, das Cabrio hatte schon 4 Jahre kein Tüv Onkel mehr gesehen und es war abgemeldet. Hab mir die Doppelkate der Versicherung ausgedruckt, die Kennzeichen die ran sollen, ran gemacht und bin zum Tüv gefahren. Ich mag den Wagen über Winter nicht abmelden. Klingt zwar blöd, aber ich würde a) die Nummernschilder verlieren (DIN-Kennzeichen), b) die Kombination verlieren (finde ich heute noch genial), c) würde der Wagen die neuen EU-Papiere bekommen und d) würden die gesamten Eintragungen nicht übernommen werden und somit dank einer seit rund zwei Jahren gültigen Verordnung ungültig werden. Und wer hat schon einen originalgetreuen E 30 mit einem Fahrzeugschein plus Beiblatt... Zitieren Die Einen kennen mich und die Anderen können mich Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 17. Juni 2009 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 17. Juni 2009 Soweit ich weiss, gibt es kein "überziehen" mehr. Also wenn im Juni der Tüv abläuft und sie dich am 1.Juli anhalten gibts Punkte. Hat der Tüvprüfer behauptet, wo ich mit dem Cabrio beim Tüv war.Panikmacher! Es ist richtig, dass es die zweimonatige "Gnadenfrist von früher nicht mehr gibt.Aber Punkte gibt es erst ab 4 überzogenen Monaten.Nach Ablauf der Plakette kostet es erst mal 15,-€ und nicht mehr.Nachzulesen hier im Bußgelgkatalog Also wie schon geschrieben - Termin machen damit man es gleich nachweisen kann wenn man angehalten wird und dann ab zum TÜV. Wichtig ist auf nur auf jeden Fall, dass das Auto keine groben Mängel hat, sonst könnte §214 greifen:Kraftfahrzeug in Betrieb genommen, das sich in einem Zustand befand, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen, Bremsen, Einrichtungen zur Verbindung von FahrzeugenDas kostet nämlich direkt mal 90,- und 3 Punkte. d) würden die gesamten Eintragungen nicht übernommen werden und somit dank einer seit rund zwei Jahren gültigen Verordnung ungültig werden. Das sehe ich anders.Wenn Du diverse Eintragungen im Brief hast und die teilweise auch noch als Einzelabnahme gemacht wurden, muß das in der Zulassungsstelle auf Wunsch Wort für Wort in die neuen Papiere eingetragen werden. Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
pitbull87 Geschrieben: 17. Juni 2009 #17 Meldung Teilen Geschrieben: 17. Juni 2009 Ich mag den Wagen über Winter nicht abmelden. Klingt zwar blöd, aber ich würde a) die Nummernschilder verlieren (DIN-Kennzeichen), b) die Kombination verlieren (finde ich heute noch genial), c) würde der Wagen die neuen EU-Papiere bekommen und d) würden die gesamten Eintragungen nicht übernommen werden und somit dank einer seit rund zwei Jahren gültigen Verordnung ungültig werden. Und wer hat schon einen originalgetreuen E 30 mit einem Fahrzeugschein plus Beiblatt... Naja das ist was anderes das Cabrio hab ich ja erst vor 2 Monaten ca gekauft. Stand seit 4 Jahren unberührt in einer Garage. Aber klar, deine Gründe sind einleuchtend, allein schon wegen dem alten Kennzeichen. Die neuen sehen SCH**** aus!!!! Zitieren ebay Original Levis Hosen aus Amerika - verschiedene Größen. Bei Interesse einfach melden Wenn ich dich seh, dann denk ich an ein Auto, denn deine Hupen sind so schön. Ich hoffe du kommst bald zum reparieren, dann kann ich die Hupen mal Studieren. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 17. Juni 2009 #18 Meldung Teilen Geschrieben: 17. Juni 2009 Soweit ich weiss, gibt es kein "überziehen" mehr. Also wenn im Juni der Tüv abläuft und sie dich am 1.Juli anhalten gibts Punkte. Hat der Tüvprüfer behauptet, wo ich mit dem Cabrio beim Tüv war.Panikmacher! Es ist richtig, dass es die zweimonatige "Gnadenfrist von früher nicht mehr gibt.Aber Punkte gibt es erst ab 4 überzogenen Monaten.Nach Ablauf der Plakette kostet es erst mal 15,-€ und nicht mehr.Nachzulesen hier im Bußgelgkatalog Komisch.... ich sach ja mal wieder nicht das es so ist, aber ich hab ähhhmmm.... im April (November war der TÜV abgelaufen) noch ein Ticket deswegen bekommen. Hat 15 € gekostet und nichts mit Punkten....Früher gab es erst ab 8 Monaten Punkte.... Und im Ticket stand auch drin 4-6 Monate überzogen..... Mysteriös *ggg* Oder lag es daran, weil geparkt und Ordnungsamt und nicht Polizei beim Fahren (Schon wieder dieses Thema *ggg*) Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Pit-der Mohr Geschrieben: 27. Juni 2009 #19 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Juni 2009 @Lutz : ...das mit den Eintragungen ist Blödsinn, die werden (wie schon gepostet wurde) alle übernommen.Und wenn der Platz nicht reicht, dann gibt es ein Beiblatt (Anhang).Oder auch 2 Anhänge, wenn der erste nicht reicht. Allerdings sollte man die neuen Papiere ganz genau überprüfen, die Amtsdummerchen vergessen gerne etwas, schreiben falsch oder leisten sich Zahlendreher. Nebenbei : mein interessantestes Erlebnis diesbezüglich war einer meiner Mantas (mein damaliges Tüv-Referenzmobil).Der hatte einen vom Strassenverkehrsamt am Brief (!) angehefteten Anhang + 2 vollgeschriebene Schein-Anhänge,das waren immer lustige Polizeikontrollen...! Gruß, Pit Zitieren Gruß, Pit ---------------------------------------------------------------------------------------------------- ...ich bin für bezahlbaren Verkehr... ---------------------------------------------------------------------------------------------------- . kein Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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