Georg Geschrieben: 16. Juni 2009 #26 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Juni 2009 Es geht um die Befugnisse bei ruhendem und (wie heisst das Wort nu, wenn man fährt?).Ich meine Polizisten hätten bei ruhendem Verkehr nix zu kamellen ausser es liegt eine Gefährdung vor.....Sicher bin ich mir da aber nicht so wirklich *ggg* Du kannst Dir völlig sicher sein - dass Du nicht Recht hast. Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 16. Juni 2009 #27 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Juni 2009 Schön ;) Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
SNUP Geschrieben: 16. Juni 2009 #28 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Juni 2009 Mach ASU, dann Foto, alles zusammen an die Zuständige Stelle und sagen, die haben sich vershen Wenns zurückdatiert wird? :D Gruß Christian Zitieren Egal, wie dicht du bist: Goethe war Dichter! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Lugges Geschrieben: 19. Juni 2009 #29 Meldung Teilen Geschrieben: 19. Juni 2009 Wenn du beides auf ein Datum wolltest,wieso haste nich einfach im März grad HU mitgemacht?dann hätteste zwar 5monate HU verschenkt,aber is doch ralle,weil wenn du im August AU gemaht hättest,wär es eh rückdatiert worden und du ständest vorm gleichen problem wieder.Und sich darüber so aufzuregen is mir völlig unverständlich... Zitieren http://www.h3-design.com/banner1.gif Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jannis320iM20 Geschrieben: 19. Juni 2009 #30 Meldung Teilen Geschrieben: 19. Juni 2009 ich glaub ihr checkt alle gaaaarnüscht! der nils dachte, wenn die hu ran ist, und er ne neue au macht, wird die NICHT rückdatiert.punkt eins. punkt zwei: sollte das datum auf dem mängelwisch sehr wohl das richtige sein. schonmal daran gedacht, dass sich irgend so ein oberschlaugrüner "gedanken" darüber macht und es bei 20 eur nicht bewenden lässt?eine soweit zurückgelegene au würde wie oben schon erwähnt kräftig punkte und busgeld bedeuten. das sollte schon so seine richtigkeit haben.im übrigen war er schon aufm revier.könnt euch also wieder entspannen ihr engelchen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Metn Geschrieben: 19. Juni 2009 #31 Meldung Teilen Geschrieben: 19. Juni 2009 Der Mängelbericht, wie er von den Behörden richtig genannt wird ist nur ein Hinweis für dich, dass es aktenkundlich gemacht wurde und die Behörde von dem entsprechenden Misstsand an deinem Fahrzeug Kenntnis hat! Dass der Name falsch drauf steht oder wenn sonst was falsch angekreuzt sein sollte, ist völlig belanglos. Und entgegen anderer Meinungen, kann die Polizei auch im ruhenden Verkehr tätig werden!! Zitieren Lasst mich Arzt ich bin durch!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
martinez325iC Geschrieben: 19. Juni 2009 #32 Meldung Teilen Geschrieben: 19. Juni 2009 Der Mängelbericht, wie er von den Behörden richtig genannt wird ist nur ein Hinweis für dich, dass es aktenkundlich gemacht wurde und die Behörde von dem entsprechenden Misstsand an deinem Fahrzeug Kenntnis hat! Dass der Name falsch drauf steht oder wenn sonst was falsch angekreuzt sein sollte, ist völlig belanglos. Und entgegen anderer Meinungen, kann die Polizei auch im ruhenden Verkehr tätig werden!! Misstsand???? Ist das eine art Dünger? Und ja.....wenn die entsprechende Behörde dann Kenntnis davon hat, dann kann bzw.wird sie demjenigen evtl. auch noch Post zukommen lassen mit der Aufforderung: Überweisen Sie Betrag X auf Konto X der Stadtkasse. Und wenn es ganz dick kommt werden auch noch ein paar Flenpunkte spendiert. Alles schon gehabt....wegen so einem Mängelbericht! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
19chris71 Geschrieben: 20. Juni 2009 #33 Meldung Teilen Geschrieben: 20. Juni 2009 Genau das ist es nämlich. Der liebe Herr Polizist hat ja wohl auch eine Sorgfaltspflicht. Demzufolge muss er seine Angaben prüfen. Wenns denn ganz blöd kommt, legen die das falsche Datum für das Strafmaß zugrunde, und dann geht die Lauferei erst richtig los... Zitieren Hol mir mal noch ein Bier... wie heisst das Zauberwort? BIER Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast martin7980 Geschrieben: 24. Juni 2009 #34 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Juni 2009 (bearbeitet) Tja, dann habt ihr alle noch keine Nachtschicht gemacht... auch Polizisten sind keine Roboter die nie Fehler machen. Aber der TE macht ja nie Fehler... So ein Kontrollbericht ist von der Wertigkeit nix. Für deine AU-Überschreitung hätte es auch eine kostenpflichtige Verwarnung geben können.ACAB... lol Und ruhenden Verkehr können wir Verwarnungen und Kontrollberichte schreiben. Richtig ist zwar, dass die Ordnungsbehörde (z.B. die Stadt) vorrangig zuständig ist. Ist diese aber nicht da, ist die Polizei im Rahmen der "Eilkompetenz" zuständig. Weiterhin stellt die Überschreitung der AU eine Ordnungswidrigkeit da, somit hat der Polizeibeamte die freie Entscheidung ob und wie er tätig wird, dass sogenannte "Opportunitätsprinzip". In deinem Fall hat er einen Kontrollbericht geschrieben, er hätte zusätzlich auch noch eine kostenpflichtige Verwarnung schreiben können.Deinen Prüfer würde ich in die Wüste schicken weil er Mist erzählt. Dein "triviales" Rechtsverständnis finde ich auch komisch, da du dich einerseits über einen falsch geschriebenen Vornamen aufregst, aber eine abgelaufene AU in Ordnung findest. Na ja ok, man muss nicht alles verstehen! Der "oberschlaue" Grüne (eigentlich mittlerweile Blaue, aber wenn juckts?) Bearbeitet: 24. Juni 2009 von martin7980 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 24. Juni 2009 #35 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Juni 2009 Tja, dann habt ihr alle noch keine Nachtschicht gemacht... auch Polizisten sind keine Roboter die nie Fehler machen. Aber der TE macht ja nie Fehler... So ein Kontrollbericht ist von der Wertigkeit nix. Für deine AU-Überschreitung hätte es auch eine kostenpflichtige Verwarnung geben können.ACAB... lol Und ruhenden Verkehr können wir Verwarnungen und Kontrollberichte schreiben. Richtig ist zwar, dass die Ordnungsbehörde (z.B. die Stadt) vorrangig zuständig ist. Ist diese aber nicht da, ist die Polizei im Rahmen der "Eilkompetenz" zuständig. Weiterhin stellt die Überschreitung der AU eine Ordnungswidrigkeit da, somit hat der Polizeibeamte die freie Entscheidung ob und wie er tätig wird, dass sogenannte "Opportunitätsprinzip". In deinem Fall hat er einen Kontrollbericht geschrieben, er hätte zusätzlich auch noch eine kostenpflichtige Verwarnung schreiben können.Deinen Prüfer würde ich in die Wüste schicken weil er Mist erzählt. Dein "triviales" Rechtsverständnis finde ich auch komisch, da du dich einerseits über einen falsch geschriebenen Vornamen aufregst, aber eine abgelaufene AU in Ordnung findest. Na ja ok, man muss nicht alles verstehen! Der "oberschlaue" Grüne (eigentlich mittlerweile Blaue, aber wenn juckts?) :applaus::applaus::applaus::applaus::applaus::applaus::applaus::applaus::applaus::applaus::applaus::applaus::applaus::applaus::applaus::applaus::applaus::applaus::applaus: Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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